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Vollkaskoversicherung mit 1500,€ Selbstbeteiligung, Teilkaskoversicherung mit 150,€. Selbstbeteiligung sind pro Schadensfall am Fahrzeug dem Mieter zu ...
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10.4.2017

AGB womo­haan Wohnmobile

Hier erreichen Sie uns: WoMo ­ Haan    Telefon:  02129/3457882 oder                  0177/6114065   solten Sie uns nicht erreichen sprechen Sie bitte auf den AB, wir rufen zurück, oder schreiben uns unter   E­Mail: Anfrage@womo­haan.de

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https://www.womo­haan.de/agb/

Vertragsbedingungen / AGB 1. Gemäß Übergabeprotokoll hat der Mieter das Fahrzeug im Zustand mit allem Zubehör und den Wagenpapieren bei der oben angegebenen Station übernommen und wird es dort in diesem Zustand zum angegebenen Zeitpunkt oder auf Verlangen des Vermieters auch früher zurückgeben. Bei Übergabe des Fahrzeugs geht das Halterrisiko an den Mieter über 2. Das  Fahrzeug  darf  außer  vom  Mieter,  auch  vom  im  Mietvertrag  angegebenen  Fahren  geführt werden, wenn der jeweilige Fahrer seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, der ihn zum Führen des gemieteten Fahrzeuges berechtigt. 3. Auslandsfahrten   in  europäischen  Ländern  sind  möglich,  Fahrten  in  Nordafrikanischen, osteuropäischen  Ländern  sowie  in  die  Türkei  müssen  vorher  abgestimmt  werden.  Fahrten  in  Kriegs­ oder  Krisengebiete  sind  verboten.  Außerdem  ist  der  Mieter  verpflichtet,  die  jeweils  gültigen Bestimmungen der StVO einzuhalten. 4. Haustiere sind nur nach Absprache erlaubt. 5. Das  Fahrzeug  darf  nicht   unter  Einfluss  von  Alkohol  oder  Drogen  geführt  und  nicht  zu  strafbaren Handlungen  benutzt  werden.  Das  Fahrzeug  darf  nicht  benutzt  werden  in  Motorsportveranstaltungen, um Fahrgäste gegen Entgelt zu befördern, ein Fahrzeug abzuschleppen oder um Güter zu befördern, die nicht im Zusammenhang mit der Urlaubsreise stehen. Das Ziehen eines Anhängers ist im Rahmen der  gesetzlichen  Vorschriften  und  der  im  KFZ­Schein  angegebenen  Anhängerhöchstlasten  gestattet, soweit  das  Fahrzeug  und  der  Anhänger  mit  den  dafür  erforderlichen  Vorrichtungen (Anhängerkupplung, Brems­ und elektrische Anschlüsse) ausgerüstet sind. 6. Der Mieterpreis und die im Mietpreis enthaltenen Kilometer werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.  Vollkaskoversicherung  mit  1500,­­€  Selbstbeteiligung,  Teilkaskoversicherung  mit  150,­­€ Selbstbeteiligung sind pro Schadensfall am Fahrzeug dem Mieter zu berechnen. Haftpflichtversicherung mit pauschal 50 Mio.€ Deckungssumme (Personenschäden mit max. 8 Mio. € pro Person). 7. Kaution:   Bei  Übergabe  ist  eine  Kaution  von  1000€  bzw.  1500€  in  bar  zu  hinterlegen.  Wird  das Fahrzeug  einwandfrei  und  unbeschädigt  zurückgebracht  und  es  bestehen  keine  weiteren  Ansprüche des Vermieters, wird der Betrag zurückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt, bei Nichteinhaltung einen Teil  der  Kaution  einzubehalten.  Schadenersatzansprüche  des  Vermieters  können  auch  noch  nach Rückgabe der Kaution geltend gemacht werden. 8. Das  Fahrzeug  wird  mit  vollem  Kraftstofftank  übergeben  –  und  muss  auch  vollgetankt  zurückgegeben werden.  Ansonsten  ist  die  Tankfüllung  von  120  Ltr.  vom  Mieter  in  bar  zu  zahlen.  Die  im  Fahrzeug befindlichen Betriebsmittel wie Propangas, Toilettenchemikalien, Motoröl sind im Mietpreis  bzw. in der Übergabepauschale enthalten. Ansonsten gehen die Übergabekosten zu Lasten des Mieters. 9. Zahlungsbedingungen:  Nach Unterzeichnung des Mietvertrages ist binnen einer Frist von 14 Tagen, 50% des Gesamtmietpreises zu entrichten. Der Rest Mietbetrag ist bis zum 10. Tag vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen. 10. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind das Lenkradschloss und die Türen verschlossen zu halten,  sofern  entsprechende  Schließvorrichtungen  vorhanden  sind.  Ferner  sind  die  besonderen Bestimmungen der STVO für das Abstellen von PKW´s zu beachten. 11. Der  Mieter  haftet   uneingeschränkt  für  alle  Schäden,  Gebühren,  Strafen  und  Kosten,  die  auf Beschädigung,  Verunreinigung  oder  Zerstörung  von  Sachen  Dritter  durch  die  Ladung  im Zusammenhang  mit  der  Benutzung  des  Fahrzeugs  nach  diesem  Mietvertrag  zurückgehen,  ferner  für alle durch das Ladegut entstehenden Schäden (z.B. schlechtes Verstauen, ungenügender Verschluss). Darüber  hinaus  haftet  der  Mieter  uneingeschränkt  für  alle  vorsätzlichen  oder  grob  fahrlässig verursachten  Schäden,  dazu  gehören  auch  Schäden,  die  durch  das  Nichtbeachten  von Durchfahrtshöhe oder –breite entstehen. 12. Der Mieter haftet  für alle Schäden an der Inneneinrichtung des Mietfahrzeuges, auch wenn sie nur auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Dem Mieter bleibt das Recht vorbehalten, den Nachwies zu führen, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. 13. Verhalten bei Unfällen: Bei Verkehrsunfällen ist ohne Rücksicht auf das Verschulden sofort die Polizei hinzuzuziehen. Der im Fahrzeug befindliche Unfallbericht ist vollständig auszufüllen. Der Mieter ist nicht berechtigt, irgendwelche Erklärungen zur Haftung abzugeben und das Fahrzeug ohne Bewachung und Sicherstellung  abzustellen.  Brand­,  Entwendung  und  Wildschäden  sind  unverzüglich  der  zuständigen Polizeibehörde und dem Vermieter anzuzeigen. 14. Der  Mieter  entbindet  den  Vermieter  von  jeder  Haftung   für  Schäden  oder  Verluste  an Gegenständen,  die  vom  Mieter  oder  jemand  anderem  vor  oder  während  der  Mietdauer  oder  nach Rückgabe  des  Fahrzeugs  an  den  Vermieter  in  dem  Fahrzeug  befördert,  aufbewahrt  oder zurückgelassen worden sind, sowie für Schäden, die aus verspäteter oder unterlassener Zustellung des Fahrzeugs entstehen. Der Mieter wird den Vermieter von allen Kosten und Ansprüchen freistellen, die in diesem Zusammenhang gegen den Vermieter geltend gemacht werden. 15. Die Mietsache muss gereinigt  und in tadellosem Zustand und zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vom  Vermieter  zurückgeben  werden.  Eine  verspätete  Rückgabe  muss  auch  im  Interesse  des Nachmieters  unbedingt  vermieden  werden.  Für  eventuell  anfallende  Schadenersatzansprüche,  auch des Nachmieters, haftet der Mieter. 16. Der  Mieter  kann  vor  Beginn  der  Mietzeit  durch  schriftliche  Erklärung  vom  Mietvertrag zurücktreten.  Maßgeblich  für  den  Zeitpunkt  der  Wirksamkeit  der  Rücktrittserklärung  ist  der  Eingang der Erklärung beim Vermieter. Bei Rücktritt vom Vertrag bis 50 Tage vor vereinbartem Reiseantritt sind 30%, vom 49. Bis 30. Tag sind 50%, vom 29. Bis 15.Tag sind 75% und ab dem 14. Tag sind 80% des vereinbarten  Mietpreises  zu  zahlen.  Bei  Stellung  eines  ­  vom  Vermieter  akzeptierten  Ersatzmieters  ­ durch  den  Mieter  wird  lediglich  eine  Bearbeitungsgebühr  von  100,­­€  berechnet.  Bei  Abschluss  des Mietvertrages  sind  50%  des  Mietpreises  innerhalb  von  14  Tagen  auf  das  Konto  des  Vermieters  zu überweisen. 17. Pflichten  des  Mieters:   Der  Mieter  verpflichtet  sich,  das  Fahrzeug  pfleglich  zu  behandeln  und  zu warten,  insbesondere  sämtliche  Betriebsvorschriften  einzuhalten,  eventuell  erforderliche  Ergänzungen von Betriebsstoffen, einschließlich Kühlmittel und Frostschutz, sowie erforderliche Reparaturen aller Art (vorher  vom  Vermieter  zu  genehmigen!)  unverzüglich  nur  in  einer  autorisierten  Fachwerkstatt durchführen  zu  lassen.  Wartungskosten  werden  nach  Vorlage  der  Originalrechnung  erstattet.  Ein weitergehender Anspruch des Mieters, insbesondere wegen der Nichtnutzung des Fahrzeugs während der  Durchführung  der  Wartung  bzw.  Kleinreparaturen,  besteht  nicht.  Der  Mieter  hat  für  den ordnungsgemäßen  Reifendruck  und  die  ordnungsgemäße  Diebstahlsicherung  des  Fahrzeuges  zu sorgen.  Für  Reifenschäden,  die  nicht  auf  Verschleiß  beruhen,  haftet  der  Mieter.  Der  Mieter  ist

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AGB womo­haan Wohnmobile verpflichtet,  die  Vorschriften  für  den  Betrieb  des  im  Fahrzeugs  eingebauten  Inventars  (insbesondere Heizung,  Herd  und  Kühlschrank)  genau  zu  beachten.  Bei  Frostgefahr  verpflichtet  sich  der  Mieter, Wasser  und  Abwasseranlage  vor  dem  Erfrieren  zu  schützen.  Das  Fahrzeug  muss  bei  Mietende  in einem  gründlich  gereinigten  Zustand  (von  Innen)  und  mit  entleerten  Toiletten­  und  Abwassertank zurückgegeben  werden.  Bei  Fahrzeugverschmutzung  wird  eine  Reinigungsgebühr  von  100,­­€  innen erhoben.  Bei  nicht  gereinigter  Toilette  beträgt  die  Gebühr  100,­­€  und  bei  nicht  gereinigtem Abwassertank beträgt die Gebühr 50,­­€ 18. Bei  Ausfall  des  angemieteten  Fahrzeuges  ist  der  Vermieter  berechtigt,  ein  anderes  Fahrzeug  – auch  in  einer  anderen  Größe  und  Ausstattung    ­  zur  Verfügung  zu  stellen.  Bei  einer  solchen Fahrzeugänderung  bleibt  es  dem  Mieter  überlassen,  ob  er  das  Angebot  annimmt  oder  vom  Vertrag zurücktritt. Weitere Ansprüche entstehen weder für den Vermieter noch für den Mieter. 19. Änderungen  und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 20. Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in 2 Jahren. 21. Gerichtsstand  ist Mettmann. Hat der Mieter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, hat er seinen Wohnsitz  oder  gewöhnlichen  Aufenthaltsort  zum  Zeitpunkt  der  Klageerhebung  nicht  bekannt,  so  gilt Mettmann als Gerichtsstand vereinbart. 22. Unwirksamkeit   einzelner  Bestimmungen  dieses  Vertrages  wirken  sich  nicht  auf  die  Wirksamkeit  der übrigen Bestimmungen aus

 

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