Vienna, 27 March 2006

09.07.2014 - Vor kurzem hat das ungarische Parlament ein Gesetz betreffend 1.) die Wechselkursspannen, die bei der Auszahlung und den Ratenzahlungen bei Fremdwährungskrediten angewendet werden können und. 2.) einseitige Zinsänderungen bei Konsumentenkrediten erlassen. Das neue Gesetz gilt für alle in.
NAN Größe 12 Downloads 653 Ansichten
Investor Relations Information Wien, 9. Juli 2014

RBI: Mögliche Auswirkungen der neuen Gesetzgebung in Ungarn Vor kurzem hat das ungarische Parlament ein Gesetz betreffend 1.) die Wechselkursspannen, die bei der Auszahlung und den Ratenzahlungen bei Fremdwährungskrediten angewendet werden können und 2.) einseitige Zinsänderungen bei Konsumentenkrediten erlassen. Das neue Gesetz gilt für alle in Ungarn tätigen Banken und erfordert rückwirkende Anpassungen bei den Spannen und möglicherweise den Zinsen. Auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen und vorbehaltlich einer Klarstellung der Abwicklungsmethode seitens der ungarischen Behörden schätzt die Raiffeisen Bank International AG (RBI), dass dieser Schritt zu einer einmaligen Belastung, inklusive Strafzahlungen, zwischen € 120 Millionen und € 160 Millionen führen könnte. Die Belastung wird voraussichtlich im zweiten und dritten Quartal 2014 verbucht werden. Die konkrete Zuordnung der Belastung in der Erfolgsrechnung wird derzeit noch geklärt. Wir weisen darauf hin, dass – zusätzlich zur Unsicherheit betreffend die Abwicklungsmethode – dieser Betrag die Kosten von eventuellen zukünftigen Konvertierungen von Fremdwährungskrediten in lokale Währung nicht beinhaltet. *****

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Susanne E. Langer Leiterin Group Investor Relations Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9 1030 Wien, Österreich [email protected] Telefon +43-1-71707-2089 www.rbinternational.com