Vergabe Aktuell

10.09.2013 - Der EuGH formuliert jedoch eine Ausnahme von diesem. Grundsatz: Verhandeln Auftraggeber und Bieter wesentliche. Vertragsbestimmungen im Vergabeverfahren neu, kann eine zeitlich spätere Richtlinie anzuwenden sein. Dazu muss die. Umsetzungsfrist zum Zeitpunkt der Neuverhandlung abgelaufen ...
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Vergabe Aktuell 10.09.2013

EuGH: zeitlicher Geltungsbereich der Vergabe-Richtlinien Ausnahmsweise gilt eine neue Vergaberichtlinie auch für ein bereits eingeleitetes Beschaffungsprojekt. (EuGH, 11.07.2013, C-576/10). Grundsätzlich ist das Vergaberecht anzuwenden, das gilt,

Regelzeitpunkt: Verfahrensbeginn

wenn der Auftraggeber das Verfahren beginnt, - so der EuGH. Das Datum der Auftragsvergabe ist grundsätzlich nicht maßgeblich. Der EuGH formuliert jedoch eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Verhandeln Auftraggeber und Bieter wesentliche

Ausnahme: Wesentliche Änderungen infolge Neuverhandlung

Vertragsbestimmungen im Vergabeverfahren neu, kann eine zeitlich spätere Richtlinie anzuwenden sein. Dazu muss die Umsetzungsfrist

zum

Zeitpunkt

der

Neuverhandlung

abgelaufen sein.

Volltext Download:

http://public.heuking.de/aktuelles/EuGH_11.07.13_C576 -10_418.pdf

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