Unterschriftenliste zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens VOLKSENTSCHEID FAHRRAD Wesentliche Inhalte des Gesetzes:
Radfahren ist gut für Berlin – es soll sicherer und attraktiver werden. Dieser Antrag auf das Einleiten eines Volksbegehrens bringt ein angemessenes Berliner Radverkehrsgesetz (RadG) auf den Weg. - Das RadG schreibt 350 km Fahrradstraßen vor, breite Radwege an allen Hauptstraßen und 100 km Radschnellwege. - 200.000 Radabstellplätze an U- und S-Bahnstationen sowie in den Kiezen sind zu bauen. Vorgesehen sind 50 Grüne-Welle-Abschnitte mit Vorrang für Busse und längeren Grün-Phasen für Fußgänger. Jährlich sollen 75 gefährliche Kreuzungen sicher umgebaut werden. - Mehr Planungsstellen auf Senats- und Bezirkebene sorgen für gute Radwege. Fahrrad-Staffeln und Öffentlichkeitsarbeit verbessern das Miteinander im Verkehr – ob im Auto, mit Bus oder Bahn, zu Fuß oder auf dem Rad. Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie unter www.volksentscheid-fahrrad.de/gesetz
Kostenschätzung der Trägerin
Das RadG kostet 13 Euro pro Einwohner und Jahr. Das sind 45 Mio. Euro im Jahr, in Summe 320 Mio. Euro; darin sind Kostenzuwachs und Einsparungen für das Land enthalten. Das darf es uns wert sein, denn Radfahren ist gut für Berlin: weniger Lärm, weniger Verletzte und Tote, weniger Staus, dafür mehr Klimaschutz, bessere Luft und gesunde Menschen.
Amtliche Kostenschätzung:
Für die abschätzbaren Bestandteile der geforderten Maßnahmen wurden für einen Umsetzungszeitraum von 8 Jahren (Zielzeitraum des Gesetzentwurfs) folgende Kosten ermittelt:
Bau- und Baunebenkosten 1.951.697.000 € Personalkosten 176.787.000 € Weitere Kosten (Dienstleistung, Sachmittel etc.) 40.219.000 € Gesamtsumme: 2.168.703.000 €
Für gegenwärtig nicht abschätzbare Bestandteile besteht darüber hinaus ein erhebliches Kostenrisiko für den Berliner Landeshaushalt.
Name und Anschrift der Trägerin: Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V. c/o Pulsraum Kottbusser Damm 25-26 10967 Berlin
Bitte senden Sie die Unterschriftenliste, auch wenn nicht alle Zeilen ausgefüllt wurden, bis zum 10. Juni 2016, an diese Adresse zurück!
UNTERSTÜTZUNGSUNTERSCHRIFT: Bitte vollständig und gut leserlich in Druckschrift ausfüllen.
Wichtiger Hinweis: Unterschriftsberechtigt sind nur Personen, die am Tag der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt sind, d.h. alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt, mindestens seit drei Monaten vor diesem Tag in Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Fehlende, unvollständige, fehlerhafte, unleserliche oder nicht handschriftliche Angaben können die Unterschrift ungültig machen. Ungültig sind auch Eintragungen, die Zusätze oder Vorbehalte enthalten, nicht fristgerecht erfolgen oder eingereicht werden oder mit Telefax oder elektronisch übermittelt werden. Diese Unterschriftsliste und die Eintragungen dürfen nur zur Prüfung der Unterschriftsberechtigung durch das Bezirksamt verwendet werden.
Nr.
Name, Vorname
Geburtsdatum
Im Melderegister verzeichnete alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin am Tag der Unterschrift:
Straße, Hausnummer
PLZ
Musterfrau, Wiebke
22.05.1977
Neue Musterallee 24
14050
Ort
Unterschrift
Berlin 13.05.2016
1
Berlin
2
Berlin
3
Berlin
4
Berlin
5
Berlin
6
Berlin
Amtliche Bescheinigung: Bezirksamt _________________________________________ von Berlin
Datum der Unterschrift
- Bezirkswahlamt -
Der/Die Unterzeichnende Nr. ______ ist nicht unterschriftsberechtigt, weil ________________________________________________ (Begründung in Kurzform)
Dienstsiegel
Im Auftrag __________________________
ungültig* gültig*
* Nicht von der/dem Unterzeichnenden auszufüllen!
Ich unterstütze das Volksbegehren!