Umnutzung Vom Schulhaus Lachen zum Rock-Pop ...

Beschaffungswesen des Kantons St.Gallen (EGöB, sGS 841.1). Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kan- tons St.Gallen (VöB, sGS 841.11).
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Umnutzung Vom Schulhaus Lachen zum Rock-Pop Zentrum Offenes Verfahren, März 2010 BKP 291 Architektur Ausschreibung

Stadt St.Gallen Hochbauamt

Impressum Herausgeberin und Verfasserin Stadt St.Gallen Hochbauamt www.hochbauamt.stadt.sg.ch

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Inhalt 1

Einleitung

4

2 2.1 2.2 2.3 2.4

Verfahren Art der Ausschreibung Allgemeine Angaben Termine Submissionsverfahren Zuschlag

5 5 5 8 9

3 3.1 3.2 3.3 3.4

Das Bauvorhaben Ausgangslage Städtebauliche Situation Das Gebäude Der Betrieb

10 10 10 11 12

4 4.1 4.2 4.3 4.4

Der Projektrahmen Leistungen Kosten Termine Bauvorhaben Vorbehalte

13 13 14 14 14

5 5.1 5.2 5.3

Zugang zur Aufgabe Raumprogramm Einzureichende Unterlagen Abgegebene Unterlagen

15 15 17 18

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1 Einleitung Rock-Pop hat sich in den letzten Jahren in der gesamtschweizerischen Berufsausbildung neben der Klassik als gleichwertiges und sehr beliebtes Studienangebot etabliert. Vor diesem Hintergrund bietet auch die Musikschule der Stadt St.Gallen einen professionellen, fächerübergreifenden Instrumentalunterricht in Rock- und Popmusik an. Knappe und unbefriedigende Raumverhältnisse führen jedoch zu pädagogischen, organisatorischen und betrieblichen Schwierigkeiten. Mit dem Ziel einen vernetzten Instrumentalunterricht zu ermöglichen, sollen die Fachbereiche Rock und Pop unter einem Dach vereinigt werden. Das ehemalige Schulhaus Lachen wird zu einem Rock-Pop Zentrum umgenutzt. Dies erlaubt, das vielfältige Unterrichtsangebot an einem Ort zu konzentrieren und entsprechend flexibel auf die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen einzugehen. Die Zusammenarbeit und die Realisierung von gemeinsamen Projekten innerhalb der Fachgruppe Rock-Pop werden einfacher und effizienter. Entsprechend sind Anpassungen des Grundrisses im Innenbereich vorgesehen. Die geplanten Unterrichtsformen können ohne Erweiterung des Bauvolumens im bestehenden Gebäude durchgeführt werden. Baulich befindet sich das Schulhaus Lachen in einem relativ guten Zustand. Es sind jedoch verschiedene kleinere Renovationsarbeiten und Anpassungen an heutige Anforderungen und Vorschriften nötig. In der Investitionsplanung 2010 sind insgesamt CHF 3 Millionen für das Rock-Pop Zentrum vorgesehen.

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2 Verfahren 2.1 Art der Ausschreibung Die Stadt St.Gallen, vertreten durch das Hochbauamt, lädt im Rahmen eines offenen einstufigen Verfahrens Architekturbüros zur Einreichung einer Bewerbung für die Umnutzung des Schulhauses Lachen an der Vonwilstrasse 41 ein. Es werden Architekturbüros gesucht, die in der Lage sind, Lösungsvorschläge zu architektonischen, energetischen und betrieblichen Fragen unter Einhaltung der Kostenund Terminvorgaben zu erarbeiten und umzusetzen. Sie sollen anhand einer exemplarischen Aufgabe durch ihre Kompetenz oder ihr Potential überzeugen. Aufgrund von Referenzobjekten und Zugang zur Aufgabe wird ein Architekturbüro ausgewählt. Die vorliegenden Unterlagen dienen einerseits den Bewerbenden als erste Orientierung über die anstehenden Projektierungs- und Ausführungsarbeiten und andererseits als Grundlage für das Auswahlverfahren. Die Bewerbenden sollen aufgrund dieser Unterlagen den Entscheid fällen können, ob und gegebenenfalls in welcher Zusammensetzung sie am offenen Verfahren teilnehmen wollen. 2.2 Allgemeine Angaben Ausschreibende Stelle / Stadt St.Gallen Hochbauamt Abgabeadresse Sekretariat Büro 232 Amtshaus, Neugasse 1 9004 St.Gallen Vermerk «Rock-Pop Zentrum» Telefon 071 224 55 82 Fax 071 224 50 45 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr Freitag 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr

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Verfahren:

Offene, einstufige, nicht anonyme Ausschreibung

Geltendes Recht:

Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungs wesen vom 15. März 2001 (IVöB, sGS 841.32) Einführungsgesetz zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons St.Gallen (EGöB, sGS 841.1) Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons St.Gallen (VöB, sGS 841.11) Die Erlasse gelten in der genannten Reihenfolge.

Teilnahmeberechtigung:

Anbietende von Architekturleistungen mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO.

Sprache:

Deutsch

Leistung:

BKP 291 Architektur

Teilauftrag 1:

Vorprojekt, Projekt, Kostenvoranschlag, Baueingabe

Teilauftrag 2:

Ausführungsplanung, Bauleitung, Dokumentation

Es ist vorgesehen, eines der sich bewerbenden Büros mit dem Vorprojekt zu beauftragen. Die Beauftragung mit den restlichen Arbeiten des Teilauftrags 1 sowie mit dem Teilauftrag 2 erfolgt unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung. Die Teilnahme am Verfahren wird nicht entschädigt.

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Honorarbedigungen Die ausgeschriebenen Leistungen werden anhand des Tarifblatts zu den Architekturund Ingenieurverträgen und der Besonderen Bedingungen des Hochbauamts der Stadt St.Gallen sowie anhand der SIA-Ordnungen 102 (Ausgabe 2001) und 112 (Ausgabe 2003) vergütet. Für die Honorarberechnung gilt folgende Grundlage: Angaben zur Berechung gemäss SIA Honorarordnung 102, Ausgabe 2003 h max.mittlerer Stundenansatz 2010 exkl. MWSt. n Schwierigkeitsgrad, Baukategorie V s Faktor Sonderleistungen i Teamfaktor r Anpassungsfaktor q Total Leistungsanteile

CHF 128 1.0 1.0 1.0 1.1 100%

Die Aufwand bestimmenden Baukosten B werden bei Vorliegen von Projekt und Kostenvoranschlag bestimmt. Für die statistischen Werte Z1 und Z2 gelten die bei Vertragsabschluss aktuellen Werte.

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2.3 Termine Submissionsverfahren Submissionsinserat Amtsblatt des Kantons St.Gallen St.Galler Tagblatt Tec 21 Bezug der Unterlagen

www.simap.ch > Grosse Städte > St.Gallen

Anmeldung

bis 14. Mai 2010 per Post mit beiliegendem Anmeldeformular an das Hochbauamt der Stadt St.Gallen

Begehung

13. April 2010, 14.00 Uhr, Besammlung Haupteingang

Fragenstellung

bis 23. April 2010 per e-mail an [email protected]

Fragenbeantwortung

07. Mai 2010 www.hochbauamt.stadt.sg.ch > Wettbewerbe > aktuelle Wettbewerbe

Abgabe

16. Juli 2010, bis spätestens 16.30 Uhr Das Datum des Poststempels ist massgebend.

Jurierung

17. August 2010

Benachrichtigung

nicht vor November

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2.4 Zuschlag Für die Beurteilung der eingereichten Beiträge ist folgendes Auswahlgremium vorgesehen: Erol Doguoglu, Dipl. Architekt ETH / SIA, Stadtbaumeister Helmuth Hefti, Leiter Musikschule Andreas Horlacher, Abteilungsleiter Dienste Barbara Holzer, Dipl. Architektin ETH / SIA Ueli Lanker-Bugnon, architecte dipl. EPF / ETH, Projektleitung Friederike Pfromm, Dipl.-Ing. Architektin SIA, Projektmanagement Marina Tüscher, Dipl. Architektin ETH, Varianzverfahren Die Auswahl des mit der Weiterbearbeitung zu beauftragenden Architekturbüros wird aufgrund der folgenden Kriterien getroffen: –

Zugang zur Aufgabe Der gewählte Zugang zur Aufgabenstellung wird nach folgenden Unterkriterien bewertet: – Architektonische Qualität – Funktionalität – Nachhaltigkeit / Wirtschaftlichkeit (Grundlage abgegebene Unterlagen)



Projektierungskompetenz / -potential und Ausführungskompetenz / -potential Bewertet werden Kompetenz und Potenzial, in hoher architektonischer Qualität funktionale, ökonomische und nachhaltige Bauten zu entwickeln und auszuführen. (Grundlage Referenzobjekte)



Organisatorische Eignung / Projektmanagement Vorausgesetzt wird eine Teamzusammensetzung, die ein qualitativ hochstehendes und der Komplexität der anstehenden Aufgabe entsprechendes Projektmanagement sicherstellt. (Grundlage Angaben zum Team)

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Ausschnitt Nutzungszonenplan (1.2010)

3 Das Bauvorhaben 3.1 Ausgangslage Im bestehenden Gebäude der Musikschule der Stadt St.Gallen (MSG) an der Rorschacher Strasse 25 herrscht seit geraumer Zeit eine unbefriedigende räumliche Situation. Der Unterricht verschiedener Musikrichtungen führt immer wieder zu organisatorischen Schwierigkeiten; aufgrund der ungenügenden akustischen Abtrennung der Unterrichtsräume wirken die Schallimmissionen der unterschiedlichen Gesangs- und Musikrichtungen störend aufeinander. Um dieser ungewollten musikalischen Vermischung entgegenzuwirken, wurden ein Teil des Instrumentalunterrichts mit elektronischer Verstärkung und der Unterricht mit Perkussion (Drumset) in Räume des Untergeschosses der Musikschule verlegt. Die Feuchtigkeit und die schlechten Lichtverhältnisse bieten aber schlechte Rahmenbedingungen für den Unterricht. Zudem entspricht der zur Verfügung stehende Platz für PopMusik nicht dem effektiven Bedarf der Musikschule. Zur Entschärfung der Situation wurden Räume ausserhalb der Rorschacher Strasse 25 angemietet. Teilweise findet der Unterricht auch in privaten Ateliers der Lehrpersonen statt. Die über das Stadtgebiet verteilten Schulungsräume erlauben keine sinnvolle pädagogische Vernetzung und Entwicklung. Aus diesen Gründen soll der Unterricht in den Musikrichtungen Rock und Pop in einem Gebäude untergebracht werden. Dafür bietet das Schulhaus Lachen an der Vonwilstrasse 41 ideale Voraussetzungen. 3.2 Städtebauliche Situation Das Schulhaus Lachen zählte 1882 zu den ersten Gebäuden, die entlang der Kreuzbleiche gebaut wurden. Im Verlaufe des ausgehenden 19. Jahrhunderts wurde die «Vonwylstrasse» rasant besiedelt. So entstand bereits 1913 zwischen dem Schulhaus Lachen und der Burgstrasse das Ortsbild, welches im aktuellen Schutzgebietekataster der Stadt St.Gallen (01.2010) als «Gebiet mit besonderem baulichem Erscheinungsbild» deklariert ist. Im Nutzungszonenplan (1.2010) ist das Schulhaus Lachen als «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen» deklariert. Obwohl die Zürcher- und Burgstrasse relativ stark befahrene Verkehrswege sind, befindet sich die Schule an ruhiger Lage, eingebettet zwischen der Kreuzbleiche und einem Wohnquartier.

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Ansicht Südost bis 1922

3.3 Das Gebäude Das Quartier Lachen gehörte zur Gemeinde Straubenzell, welche im Jahr 1918 der Stadt St.Gallen eingemeindet wurde. Im Verlauf der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm die Bevölkerung Straubenzells sprunghaft zu, dabei wuchs auch der Anteil der Bürger protestantischer Konfession. Im Jahr 1862 gründeten diese schliesslich die Evangelische Schulgemeinde Straubenzell und legten damit den Grundstein zum Bau des heutigen Schulhauses Lachen. Im Jahr 1882 wurde der Bau des Schulhauses Lachen beschlossen. In Abänderung der Pläne von Baumeister Schenker wurde das Projekt des damaligen Kantonsbaumeisters Theodor Gohl umgesetzt. Das Pflichtenheft sah folgendes Raumprogramm vor: – – –

2 Schulräume im Hochparterre 2 Schulräume im Obergeschoss 1 Mansardenwohnung für Lehrer im Dach

Noch im selben Jahr wurde das Gebäude fertiggestellt und im Mai des darauffolgenden Jahres eingeweiht. Im Verlauf seiner Geschichte wurde das Schulhaus Lachen zweimal ausgebaut: 1922 wurde dem Gebäude ein 2. Obergeschoss mit Dachaufbau aufgesetzt. Dadurch konnte der Schulbetrieb um 3 Klassenzimmer erweitert werden. Vom Bund subventioniert wurde 1942 im Rahmen der «Notstandsarbeit» der nord-östliche Anbau erstellt, dabei entstanden ein neuer Werkraum und Garderoben. Seither blieb das Schulhaus Lachen in seiner Volumetrie unverändert.

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Ansicht Südost, Baueingabe 1922

Die letzte Sanierung wurde in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre durchgeführt. Entstanden sind dabei ein grosses Lehrerzimmer im Erdgeschoss des Anbaus Nord-West und verschiedene räumliche Anpassungen an den zeitgemässen Schulbetrieb. Im Herbst 2009 wurden die Klassen des Schulhauses Lachen schliesslich in das neu erstellte Schulhaus Schönenwegen an der Zürcher Strasse verlegt. Das Gebäude ist seither unbenutzt. 3.4 Der Betrieb Die Musikschule der Stadt St.Gallen (MSG) wurde im Jahr 1978 gegründet. Sie zählt mit ca. 3’000 Schülerinnen und Schülern und rund 100 diplomierten Lehrpersonen zu den grossen Musikschulen der Schweiz und ist im Kulturleben der Stadt St. Gallen fest verankert. Die Musikschule ist in folgende neun Fachgruppen segmentiert: Rock-Pop, Gesang, Schlag-, Streich-, Tasten-, Blas-, Zupfinstrumente, Blockflöte und die Musikalische Grundschule auf Primarstufe. Die MSG ist Teil des freiwilligen Volksschulangebots und steht seit 1990 auch Erwachsenen mit Steuerdomizil in der Stadt St.Gallen offen.

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Grundriss EG mit Anbau, Baueingabe 1942

4 Der Projektrahmen 4.1 Leistungen Die Machbarkeit der Erfüllung der Raumbedürfnisse in der bestehenden Bausubstanz konnte im Rahmen einer internen Studie des Hochbauamts nachgewiesen werden. Im Innenbereich soll das Gebäude den Bedürfnissen einer Musikschule angepasst werden. Dabei steht die Entwicklung einer starken architektonischen Lösung für das Rock-Pop Zentrum im Vordergrund. Die Bausubstanz des Schulhauses Lachen ist generell in einem guten Zustand, muss aber, gemäss Voruntersuchungen am Gebäude, durch folgende bauliche Massnahmen ergänzt werden: – – – – – –

– – –

Verbesserung des Schallschutzes und der Raumakustik, insbesondere im Westflügel des Gebäudes (Boden, Decke, Wände) Anpassung des Gebäudes an heutige Brandschutzanforderungen (RWA, Fluchtwege, Notbeleuchtung, Nasslöschposten, etc.) Anpassung der Verkehrsflächen an die aktuellen Sicherheitsvorschriften (Treppengeländer, etc.) Hindernisfreie Erschliessung der Liegenschaft (Aufzug, rollstuhlgängiger Zugang und Anpassung der WC-Anlagen Verbesserung der Energieeffizienz (Innendämmung auf Estrichboden) Ersetzen der bestehenden Fenster und Sonnenstoren zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Schallschutzes (Minimierung der Lärmimmissionen bei den umliegenden Wohn- und Gewerbebauten) Ersetzen der veralteten Gasheizung aus dem Jahr 1985 (in diesem Zusammenhang kann auch der Heizraum verkleinert werden) Innere und äussere Oberflächenbehandlung Ersetzen des Dachs im nord-westlichen Anbau (Tragstruktur bleibt erhalten)

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4.2 Kosten In der Investitionsplanung 2010 sind insgesamt CHF 3 Millionen für das Rock-Pop Zentrum vorgesehen. 4.3 Termine Bauvorhaben Die folgende Terminspur gilt vorbehältlich der politischen Entscheidungen: – – – – – –

Beurteilung der Eingaben durch das Fachgremium: Vergabe der Planungsleistungen: Erarbeitung Projekt und Kostenvoranschlag durch Planer: Baueingabe: Erteilung Ausführungskredit durch Stadtparlament: Beginn der Bauarbeiten:

Mitte August 2010 Anfang November 2010 Herbst 2010 Sommer 2011 2012 2012

4.4 Vorbehalte Die Bewerbenden nehmen den Projektrahmen mit ihrer Teilnahme am Verfahren zustimmend zur Kenntnis. Bei wesentlichen Abweichungen in der Beurteilung des Projektrahmens sind sie eingeladen, dies bei der Angebotsabgabe zu vermerken.

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5 Zugang zur Aufgabe Wie kann ein Schulhaus aus dem Jahre 1882 in ein zeitgemässes Rock-Pop Zentrum umfunktioniert werden? Welche gestalterischen und funktionalen Eigenschaften sollen ein Rock-Pop Zentrum charakterisieren? Es sollen exemplarische Lösungsvorschläge zum Innenausbau des Rock-Pop Zentrums gemacht werden. Hierfür werden Aussagen zur räumlichen Stimmung und Organisation erwartet. Dabei ist durch die geschickte Anordnung der lauten Räume eine Minimierung der akustischen Massnahmen anzustreben. Eine denkbare Strategie wäre die Konzentration der emissionsstarken Räume in einem Teil des Gebäudes. Beurteilt wird der gewählte Zugang zur Aufgabe aufgrund der eingereichten Unterlagen. Es werden keine ausgearbeiteten Projektvorschläge erwartet. 5.1 Raumprogramm Der Instrumentalunterricht in Schlagzeug (Drumset, klassisches Schlagzeug, Pauken, Xylophon), Keyboard, E-Gitarre, E-Bass sowie der Unterricht in Rock-Pop-Gesang sollen an einem Ort stattfinden. Folgende Unterrichtsformen werden angeboten: – – – – – – – –

Einzel- und Gruppenunterricht Unterricht in Bands / Bandcoaching Erweiterte Workshops für Bands / Vorbereitung für Auftritte / Rock-Gesang Werkstattkonzerte – Workshops (in Klassen oder «open jam sessions») Projekte mit der Volksschule (Oberstufenprojekte, Kinderfest) Zusammenarbeit mit dem Jugendsekretariat der Stadt St.Gallen Projekte mit anderen Kulturen und in Verbindung mit Tanz und Malerei u.a. Tonträgerproduktionen

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Um die genannten Unterrichtsformen umsetzen zu können, wurde folgendes Raumprogramm entwickelt: Anzahl 2 2 2 1 1

Bezeichnung

Räume für Drums / Schlagzeug Räume für Guitars Räume für Keyboard / Gesang Proberaum / Vortragsraum Proberaum / Vortragsraum

m2/Einheit

m2 total

Bermerkungen

20-25 20 20 40 60

40 - 50 40 40 40 60

erhöhte Lärmemissionen

Haupträume 1 1 1

220 - 230

Aufenthaltsraum mit Office WC-Anlagen Dusche Lift

Damen, Herren, IV rollstuhlgängig

Nebenräume

40 - 50

1

Optional: Mehrzweckraum

70

70

1

Studioraum

10

10

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erhöhte Lärmemissionen erhöhte Lärmemissionen

erweiterter musischer Bereich: Tanz / Aufführungen, etc. erhöhte Lärmemissionen Aufnahmen / Demos erhöhte Lärmemissionen

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5.2 Einzureichende Unterlagen Durch die Teilnehmenden sind folgende Unterlagen einzureichen: –

ausgefülltes Formular «Angaben zum Team»



Lösung der gestellten Aufgabe mit Text und Illustrationen auf zwei einseitig bedruckten A3-Blättern im Querformat. Blatt 1: Darstellung einer gewählten Raumsituation (Beispiel) mittels Text, Stimmungsbild und Vorschlägen zur Materialisierung sowie eine schematische Aussage zu den baulichen Massnahmen. Blatt 2: Ausgewählte Grundrisse zur Erläuterung der räumlichen Organisation der gewünschten Unterrichtsformen sowie der Erschliessung.



Zwei Referenzobjekte mit Plänen, Bildern und Erläuterungstext, welche einen Bezug zur Aufgabe erkennen lassen (z.B. Umnutzung, Innenausbau) und idealerweise von der angegebenen Schlüsselperson bearbeitet worden sind. Pro Referenz ist ein einseitig bedrucktes A3-Blatt einzureichen.

Name der Projektverfassenden, vollständige Adresse sowie Telefonnummer und E-Mailadresse sind jeweils auf der Rückseite der Ausdrucke anzubringen. Die oben genannten Unterlagen sind zusätzlich auf einer CD als PDF in beamerkompatibler Auflösung einzureichen.

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5.3 – – – – – – – – – – – – –

Abgegebene Unterlagen Pläne 1:100 als PDF: alle Grundrisse, Schnitte und Fassaden Pläne 1:100 als DXF: Grundrisse und Schnitte Fotos des Schulhauses Lachen Stellungnahme Schallschutz und Raumakustik (2005), Fachstelle Bauphysik und Akustik, Hochbauamt Stadt St.Gallen Nutzungszonenplan 01.2010 Gebäudestandard 2008, Energie / Umwelt für öffentliche Gebäude Besondere Bedingungen des HBA zu Architekten- und Ingenieurverträgen des HBA Tarifblatt des HBA 2009 Nebenkosten des HBA 2009 Nachhaltiges Bauen: Bedingungen für Planerleistungen, KBOB Merkblatt Plandaten des HBA Anmeldeformular Formular «Angaben zum Team»

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Stadt St.Gallen Hochbauamt Amtshaus Neugasse 1 9004 St.Gallen Telefon + 41 71 224 55 82 [email protected] www.hochbauamt.stadt.sg.ch