TU Dresden, FSR Biologie Verleihrichtlinie

Studentenausweis). Für die Ausleihe wird eine (natürliche) Person hauptverantwortlich bestimmt. Diese Person hinterlegt auch ihre Telefonnummer bzw.
151KB Größe 19 Downloads 497 Ansichten
TU Dresden, FSR Biologie Verleihrichtlinie

Ausleihberechtigte Ausleihberechtigt sind Mitglieder der Fachschaft Biologie, sonstige Mitarbeiter der Fachrichtung Biologie, Hochschulgruppen sowie Mitglieder anderer Fachrichtungen der TU Dresden. Die Ausleihberechtigung ist durch entsprechende Ausweise nachzuweisen (z.B. Studentenausweis). Für die Ausleihe wird eine (natürliche) Person hauptverantwortlich bestimmt. Diese Person hinterlegt auch ihre Telefonnummer bzw. eMail-Adresse.

Ausleihgebühren Für jeden Verleihgegenstand wird eine individuelle Kaution erhoben. Für aus der verfassten Studierendenschaft ausgetretene Studierende und nicht Studierende wird eine Nutzungsgebühr erhoben. Die ausleihbaren Gegenstände und Kautionen bzw. Nutzungsgebühren sind dem Anhang zu entnehmen.

Ausleihformalia Bei der Abholung wird durch die ausleihende Person und ein Mitglied des FSR der Zustand des auszuleihenden Gegenstandes geprüft. Die Kaution bzw. Nutzungsgebühr ist bei der Abholung in bar zu entrichten. Bei der Ausleihe ist eine Rückgabezeit festzulegen. Diese sollte 3 Wochen nicht überschreiten. Oben genannte Daten sind schriftlich festzuhalten. Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Rückgabe in nicht gebrauchsfähigem Zustand haftet die ausleihende Person. Bei verspäteter Rückgabe bzw. Rückgabe in verschlechtertem Zustand (nicht ordnungsgemäß gereinigte oder beschädigte Gegenstände) kann ein Teil der Kaution einbehalten werden. Näheres wird durch das bei der Rücknahme anwesende FSR-Mitglied bestimmt. Reservierungen sind nicht vorgesehen. Die durch quix geförderten Materialien sind bevorzugt an Studierende der Fachrichtung Biologie für deren Praktika zu verleihen.

Anhang: Materialliste Gegenstand Pavillon Grill Besteck/ Geschirr Kabeltrommel Einschlaglupen Schnappdeckelgläschen Kescher Fernglas

Anzahl 1 2 50x 3 50 90

Kaution 100 50 30 10 5 5

10 10

30 50

Nutzungsgebühr Anmerkungen 15 10 10 5 quix-Förderung quix-Förderung quix-Förderung quix-Förderung