Themenschwerpunkt Scheidung und Altersvorsorge

Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht fallen jedoch in den Zugewinnausgleich, sofern das Kapitalwahlrecht vor der Scheidung bereits ausgeübt worden ist. ▫ Anrechte der betrieblichen Altersversorgung fallen unter den Versorgungs- ausgleich. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine kapitalbildende Lebens-.
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