the Terms & Conditions

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute im Sinne des HGB ist. Miesbach. 8. Salvatorische Klausel. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden ...
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der imm-exx

1. Zustandekommen des Maklervertrags Mit Inanspruchnahme unserer Tätigkeit z.B. durch Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter, Besichtigungen, etc. auf Grund unseres Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

2. Datenschutz Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die imm-exx zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befugt ist, die erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

3. Auftragsdetails Das Angebot der imm-exx versteht sich freibleibend und unverbindlich. Sämtliche durch uns bereit gestellten Informationen und Unterlagen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Sie dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden zur Zahlung der vereinbarten Provision in voller Höhe, für den Fall, dass ein Hauptvertrag zustande kommt. Ist dem Kunden das von uns angebotene Objekt bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Geschieht dies nicht, so erkennt der unseren Nachweis an. Vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages ist der Auftraggeber (Eigentümer) verpflichtet, unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der imm-exx rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit erfolgt ist.

4. Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch der imm-exx entsteht dann mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Die Höhe richtet sich nach der ortsüblichen Provision am Standort der Immobilie, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart bzw. im Angebot genannt

wurde. Sie ist in vollem Umfang innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Ein Provisionsanspruch der imm-exx besteht auch bei Folgeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dann vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.

5. Doppeltätigkeit Die imm-exx ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden.

6. Haftungsbegrenzung Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Unterlagen und Pläne zu dem Objekt vom Verkäufer/Vermieter bzw. einem von diesem beauftragten Dritten stammen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen übernehmen wir daher keine Haftung. Es obliegt daher unseren Kunden, die erhaltenen Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Grundsätzlich gilt, dass - soweit der Kunde durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet - die Haftung der imm-exx auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt wird.

7. Gerichtstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute im Sinne des HGB ist Miesbach.

8. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Das gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.