Teilnahmebedingungen ZWILLING Gewinnspiel "Kochen mit Poletto"

04.05.2016 - Grünewalder Straße 14-22, 42657 Solingen. 2. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von.
42KB Größe 6 Downloads 291 Ansichten
ZWILLING Gewinnspiel „Kochen mit Poletto“

Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen: 1.

Veranstalter des Gewinnspiels ist die ZWILLING J.A. Henckels AG (kurz „ZWILLING“), Grünewalder Straße 14-22, 42657 Solingen.

2.

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

3.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist auf volljährige Teilnehmer beschränkt, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Gewinnspiel sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZWILLING Gruppe sowie deren Angehörige.

4.

Das Gewinnspiel findet vom 04.05.2016 – 16.05.2016 statt. Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss die Gewinnspielfrage richtig beantwortet werden und die Antwort als Kommentar unter den Post geschrieben werden. Mehrere Kommentare einer Person führen zum Ausschluss des Teilnehmers am Gewinnspiel.

5.

Kommentare die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und die gute Sitte verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Autor ist damit vom Gewinn ausgeschlossen. Ebenfalls untersagt sind etwaige Links auf andere Webseiten oder sonstige werbliche Hinweise.

6.

Teilnahmeschluss ist der 16.05.2016 (23:59Uhr). Verlost wird ein Kochkurs für eine Person bei Cornelia Poletto im Wert von 390,00 €. Der Kochkurs findet am 31.05.2016 zwischen 18 und 23 Uhr in der Kochschule von Cornelia Poletto in Hamburg statt. Anreise und Übernachtung sind nicht im Gewinn enthalten. Die Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.

7.

Der Gewinner wird binnen 3 Tagen nach Gewinnspiel-Ende nach dem Zufallsprinzip ermittelt und auf der ZWILLING Facebook-Seite bekannt gegeben. Dabei wird der Facebook-Namen des Gewinners genannt. Der Gewinner muss sich innerhalb von 5 Tagen über eine private Nachricht an die ZWILLING Deutschland Facebook Seite mit seinen Adressdaten melden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmern verlost.

8.

ZWILLING behält sich vor, die Gewinner und deren Gewinn namentlich (Beispiel: Manfred M. aus Musterstadt) auf ihrer Internetseite, im Newsletter oder auf der Firmenpräsenz auf Facebook zu benennen (ohne Angaben der Adresse oder weiterer Angaben). Die Bekanntgabe der Gewinner auf der Internetseite erfolgt ohne Gewähr. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung einverstanden. Hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten gilt des Weiteren Punkt 10 der Teilnahmebedingungen.

9.

ZWILLING behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht. Dem Teilnehmer stehen im Falle einer Modifizierung, Aussetzung oder Beendigung des Wettbewerbs durch ZWILLING keinerlei Ersatzansprüche gegen ZWILLING zu.

10.

Die vom Teilnehmer übermittelten personenbezogenen Angaben werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von ZWILLING nur für die Dauer des Gewinnspiels und dessen Abwicklung gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden nach Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

11.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.