Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb #janichtrotwerden 2016 ...

01.05.2016 - Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ersatzlos, wenn der Gewinner nicht ... Der Gewinn wird innerhalb von 4 Wochen ausschliesslich dem ...
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Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb #janichtrotwerden 2016 Teilnahmebedingungen Der Wettbewerb wird durch die Krebsliga des Kantons Zürich durchgeführt. Jeder Teilnehmer des Fotowettbewerbs #janichtrotwerden hat ab dem 1. Mai 2016 die Möglichkeit, durch das Posten eines Fotos zum Thema Sonnenschutz mit dem Hashtag #janichtrotwerden einen der zehn aufgeführten Wettbewerbspreise zu gewinnen: 1. 2. 3. 4. 5. 6.

Preis: 1x GoPro Hero 4 Silver Edition (12MP, 15p, Grau) Preis: 1x Kopfhörer, Beats by Dr. Dre, Solo 2 Wireless, Flash Blue Preis: 1x Kopfhörer, Beats by Dr. Dre, Solo 2 Wireless, Flash Blue Preis: 1x GoPro Hero 4 Session (8MP, Schwarz) Preis: 1x GoPor Hero 4 Session (8MP, Schwarz) Preis – 10. Peis: je 1x Fitbit, Charge HR (2x Schwarz, L/1x Schwarz, S/1x Violett, S/1x Türkis, S)

Die Preise werden unter allen Teilnehmenden ausgelost. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschliesslich durch das Posten eines Fotos auf der Website www.janichtrotwerden.ch, auf Facebook oder Instagram möglich. Teilnahmen per Post, Email oder auf anderem Weg werden nicht berücksichtigt. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass sein Foto auf die Landingpage von janichtrotwerden hochgeladen und dort veröffentlicht wird. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 13 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Personen die noch nicht volljährig sind dürfen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen. Mitarbeitende der Krebsliga des Kantons Zürich, deren Angehörige sowie Mitarbeitende der von ihr beauftragten Agenturen sind nicht teilnahmeberechtigt. Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklärt Teilnahmebedingungen dieses Wettbewerbs.

der

Teilnehmer

sein

Einverständnis

mit

den

Keine Verbindung zu Facebook und Instagram sowie vollständige Freistellung von Facebook und Instagram durch die Teilnehmer Instagram und Facebook sind nicht an der Durchführung des Wettbewerbs beteiligt, wirken dabei namentlich nicht mit und sponsern oder unterstützen den Wettbewerb nicht. Ausschliesslich die von der Krebsliga des Kantons Zürich zum Wettbewerb bereitgestellten Informationen sind massgeblich. Teilnehmer stellen ihre Daten im Rahmen dieses Wettbewerbs ausschliesslich der Krebsliga des Kantons Zürich und insbesondere nicht Instagram oder Facebook zur Verfügung. Teilnehmer haben im Zusammenhang mit dem Wettbewerb keinerlei Ansprüche gegenüber Instagram oder Facebook. Datenschutz und Nutzungsrechte Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Gewinnspiels übermittelten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, insbesondere werden die Daten Dritten nicht zur Nutzung überlassen und werden ausschliesslich durch die Krebsliga des Kantons Zürich verwendet. Die personenbezogenen Daten der gewinnenden Teilnehmer werden nur im Rahmen des Wettbewerbs der Krebsliga des Kantons Zürich verwendet und weder veröffentlicht noch Dritten zugänglich gemacht. Die Teilnehmenden müssen sicherstellen, dass alle ihre Angaben korrekt, vollständig und wahrheitsgetreu sind. Sie nehmen zur Kenntnis, dass absichtlich falsche oder irreführende Aussagen oder Informationen zu einer Ablehnung der Teilnahme führen können. Mit ihrer Teilnahme erklären die Teilnehmenden, dass sie die rechtmässigen Urheber der hochgeladenen Bilder sind und dass keine Rechte Dritter an den Bildern bestehen. Ferner verpflichten sich die Teilnehmenden, die Krebsliga des Kantons Zürich von allfälligen Ansprüchen Dritter an den Fotos vollumfänglich freizustellen. Mit ihrer Teilnahme erklären die Teilnehmenden, dass sie und die auf den hochgeladenen Fotos abgebildeten Personen (und insbesondere auch die Inhaber der elterlichen Sorge für die abgebildeten Kinder) mit der Publikation dieser Fotos einverstanden sind.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel treten die Teilnehmenden der Krebsliga des Kantons Zürich sämtliche Rechte an den hochgeladenen Bildern ab und verzichten auf jede Entschädigung, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Bilder. Bilder mit dem Hashtag #janichtrotwerden dürfen auf den Social Media Kanälen (Instagram, Facebook), auf der Langingpage und auf der Website der Krebsliga des Kantons Zürich veröffentlicht werden. Diese Nutzungsrechte treten in Kraft, sobald die Inhalte auf Facebook, Instagram oder der Landingpage erscheinen. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb stimmt der Teilnehmer zu, im Falle eines Gewinnes mit den teilnehmenden, öffentlich sichtbaren Account-Daten öffentlich als Gewinner genannt und darüber hinaus von der Krebsliga des Kantons Zürich kontaktiert zu werden. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer bereit, dass der von ihnen gepostete Kommentar mit ihrem Nutzernamen im Falle eines Gewinns veröffentlicht werden dürfen.   Die Krebsliga Zürich sowie allfällige Service Provider übernehmen keine Garantie, dass Daten, welche elektronisch übermittelt werden, nicht von Dritten eingesehen werden oder verloren gehen können und lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab.

Disqualifikation vom Wettbewerb Die Krebsliga des Kantons Zürich ist berechtigt, einzelne Teilnehmer von dem Wettbewerb auszuschliessen, wenn gerechtfertigte Gründe vorliegen. Insbesondere sind die folgenden Verhaltensweisen nicht gestattet und können bei Feststellung oder Verdacht ohne weiteres zum Ausschluss vom Wettbewerb führen: Eingabe falscher oder fremder Daten, Beeinflussung oder Manipulation des Wettbewerbs, Posten von Inhalten ohne Bezug zum Thema Sonnenschutz, Posten von "Nonsens"-Beiträgen sowie Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen. Zudem werden Teilnehmer ausgeschlossen, die religiöse, sexuelle, rassistische oder anderweitig diskriminierende Kommentare posten. Entsprechende Beiträge werden von der Krebsliga des Kantons Zürich gelöscht. Verlosung von Gewinnen und Benachrichtigung Teilnahmeschluss für den Wettbewerb ist der 21. August 2016 um 23:59 Uhr. Teilnahmen, die nach dem Schluss der Wettbewerbslaufzeit eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurück zu führen ist. Massgeblich ist der elektronisch protokollierte Zeitpunkt der Teilnahme. Die Krebsliga des Kantons Zürich haftet nicht für verspätet eingehende Teilnahmen und kann nicht für technische Störungen bei der Übermittlung verantwortlich gemacht werden. Die Verlosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit innert 30 Tagen nach Teilnahmeschluss statt. Nach der Auslosung informiert die Krebsliga des Kantons Zürich die Gewinner unter der Nennung/Verlinkung seines Accountnames per öffentlichem Post auf Instagram, Facebook und/oder durch Kommentar unter den jeweiligen Gewinnerfotos und teilt dem Gewinner dort ebenfalls die folgenden Schritte zur weiteren, nicht öffentlichen, Kommunikation/Kontaktaufnahme mit. Jegliche weitere Kommunikation zwischen der Krebsliga des Kantons Zürich und dem Gewinner findet in nicht öffentlichen Nachrichten statt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ersatzlos, wenn der Gewinner nicht innert 10 Tagen nach der Benachrichtigung auf die erste Gewinnmitteilung per öffentlichem Post und/oder Kommentar unter dem Gewinnerfoto reagiert. Zustellung des Gewinnes Der Gewinn wird innerhalb von 4 Wochen ausschliesslich dem Gewinner per Post an die angegebene Postadresse zugestellt. Mit Versand des Gewinns zur Versendung gehen Nutzen und Gefahr an der Sache auf den Gewinner über. Sollte ein Gewinner den Preis nicht annehmen können oder wollen oder die Postadresse nicht vollständig und korrekt angeben, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Bei Gewinnern unter 18 Jahren ist zusätzlich die Zustimmung des oder der Inhaber der elterlichen Sorge vorzulegen. Kann diese Zustimmung nicht vorgebracht werden, erfolgt keine Zusendung des Gewinns und der Gewinnanspruch verfällt. Der Versand des Gewinns erfolgt nur innerhalb der Schweiz.

Änderungen der Teilnahmebedingungen oder Beendigung des Wettbewerbs Die Krebsliga des Kantons Zürich behält sich vor, jederzeit die Wettbewerbs- oder Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiter behält sie sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf des Wettbewerbs stören oder verhindern würden. Rechtsweg Kein Kaufzwang, keine Korrespondenz, keine Barauszahlung des Gewinns. Rechtsweg ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.