TAGESORDNUNG

Wahl der weiteren Bürgermeister. HBA/002/2014. 5. Vereidigung der neu gewählten weiteren Bürgermeister. HBA/003/2014. 6. Bestellung des Bürgermeisters ...
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TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 24.04.2014

HBA/016/2014

3

Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

HBA/001/2014

4

Wahl der weiteren Bürgermeister

HBA/002/2014

5

Vereidigung der neu gewählten weiteren Bürgermeister

HBA/003/2014

6

Bestellung des Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

HBA/005/2014

7

Behandlung verschiedener Bauanträge

7.1

Umbau im 2. OG des Bürgerstüble (Einbau einer Wohnung) auf FlNr. 87, Gem. Wertach, Grüntenseestr. 2, 87497 Wertach durch Herbert und Rita Müller

HBA/004/2014

7.2

Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in Bichel 11, FlNr. 1812, Gem. Wertach durch Roswitha und Rolf Bader, Belsemer Steg 8, 72131 Ofterdingen

HBA/006/2014

8

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Sebaldstraße II (Lückenschluss zwischen Sebaldstraße und Am Berg)

HBA/012/2014

9

Umbenennung des südlichen Teils des Kramerweges in "Weißlackerplatz"

HBA/018/2014

10

Beschluss über den Vertrag zur Dachnutzung der Kläranlage für HBA/019/2014 Solarstrom durch eine noch zu gründende Bürger-EnergieGesellschaft

11

Verschiedenes

Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2014

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Öffentliche Sitzung

TOP 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt der Bürgermeister fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist. TOP 2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 24.04.2014

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 24.04.2014 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden. Die o.g. Sitzungsniederschrift ist im Punkt 5 „Verschiedenes“ um folgende Punkte zu ergänzen: a) Die vom Straßenbauamt vorgenommenen Änderungen der Markierung ortsauswärts an der Ampelkreuzung sind positiv aufgenommen worden. In der Gegenrichtung aus Nesselwang kommend ist aber die Markierung ebenfalls entsprechend zu ändern. Der Bürgermeister sagt zu, diesbezüglich mit dem Straßenbauamt Kontakt aufzunehmen. b) Ein Gemeinderatsmitglied weist auf die Unfallgefahr hin, die beim Gehweg (Galerie) unterhalb der Kirche durch größere Löcher gegeben ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. c) Der Bürgermeister kündigt die konstituierende Sitzung für 08.05.2014 an. Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss: Die Sitzungsniederschrift wird mit Aufnahme dieser Ergänzungen genehmigt. Abstimmungsergebnis: Ja 6 Nein 0 (Abgestimmt haben nur die an der o.g. Sitzung anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder, die schon dem letzten Marktgemeinderat angehört haben.) TOP 3

Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Vor der Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder bedankt sich der Bürgermeister in seiner Antrittsrede für seine Wiederwahl sowie beim „alten“ Marktgemeinderat und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Gleichzeitig gratuliert er den Ratsmitgliedern zur erfolgreichen Wahl und wünscht dem gesamten Gremium eine glückliche Hand bei den zahlreich anstehenden zu bewältigenden Aufgaben. Er habe vor, auch in diesem Gemeinderat wieder „richtig Gas zu geben“ zum gemeinsamen Wohl für die Gemeinde. Er bietet weiter eine offene Informationspolitik an und appelliert an alle Ratsmitglieder, schützenswerte Belange zu achten und nichtöffentlich zu behanSitzung des Gemeinderates vom 08.05.2014

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delnde Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Er freue sich, die erfolgreiche Arbeit von Gemeindrat und Verwaltung fortzusetzen, wolle weiter für eine bürgerfreundliche Verwaltung der schnellen Wege sorgen und hofft, auch im neuen Rat den Spagat zwischen „Sparen und Gestalten“ zu bewältigen. Nachfolgend nimmt der Bürgermeister allen Ratsmitgliedern, die dem Marktgemeinderat in der letzten Periode nicht angehört haben, den Amtseid ab. TOP 4

Wahl der weiteren Bürgermeister

Aus dem Marktgemeinderat wird vorgeschlagen, erneut Herrn Norbert Gebhart zum 2. Bürgermeister zu wählen, der dieses Amt schon zwischen 2008 und 2014 inne hatte; andere Vorschläge gibt es nicht. Nach dem Auszählen der Stimmzettel steht fest, dass Norbert Gebhart mit einem Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0 bei einer Enthaltung als 2. Bürgermeister gewählt ist. Auf Frage nimmt er das Amt an, bedankt sich für seine Wahl und erklärt, er sehe die Wahl als Auftrag, eine Vermittlungsposition einzunehmen. Er hofft, dass der Marktgemeinderat wie bisher weiterhin an einem Strang ziehe. Für das Amt des 3. Bürgermeisters wird Alex Wittwer vorgeschlagen. Die geheim durchgeführte Wahl hat zum Ergebnis, dass Alex Wittwer mit dem Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0 bei einer Enthaltung und einer Stimme für Hannes Willer zum 3. Bürgermeister gewählt ist. Auch er nimmt die Wahl an und hofft, das in ihn gesetzte Vertrauen erfüllen zu können.

TOP 5

Vereidigung der neu gewählten weiteren Bürgermeister

Der Bürgermeister nimmt dem neu gewählten 2. und 3. Bürgermeister den Amtseid ab.

TOP 6

Bestellung des Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

Sachverhalt: Der Bürgermeister war in der letzten Wahlperiode bestellter Eheschließungsstandesbeamter. Nach einer Rechtsänderung kann er nun auch zusätzlich zum Lebenspartnerschaftsstandesbeamten bestimmt werden. Hierzu bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses. Auch 2. und 3. Bürgermeister können zum Eheschließungs- und Lebenspartnerschaftsstandesbeamten bestellt werden, wenn dies gewünscht wird. Beide wollen jedoch nicht bestellt werden.

Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2014

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Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt den Bürgermeister zum Eheschließungs- und Lebenspartnerschaftsstandesbeamten zu bestellen. Eine entsprechende Urkunde ist auszufertigen und dem Bürgermeister auszuhändigen. Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0 TOP 7

Behandlung verschiedener Bauanträge

TOP 7.1

Umbau im 2. OG des Bürgerstüble (Einbau einer Wohnung) auf FlNr. 87, Gem. Wertach, Grüntenseestr. 2, 87497 Wertach durch Herbert und Rita Müller

Sachverhalt: Der Bauherr beantragt die Umwandlung von einzelnen Gästezimmern im bestehenden Gebäude in eine eigene Wohnung umzunutzen. Auch wenn sich an der äußeren Gestalt des Gebäudes nichts ändert ist diese Umnutzung baugenehmigungspflichtig. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB und wird seitens der Verwaltung für zulässig erachtet. Auf Frage wird mitgeteilt, dass nach Ansicht der Verwaltung der Wohnnutzung aus Immissionsschutzgründen die genehmigte Gastronomie im EG nicht entgegensteht. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0 TOP 7.2

Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in Bichel 11, FlNr. 1812, Gem. Wertach durch Roswitha und Rolf Bader, Belsemer Steg 8, 72131 Ofterdingen

Sachverhalt: Die Bauherren beantragen als neue Eigentümer des Gebäudes den Anbau eines Treppenhauses nebst Bad und Abstellraum. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB (Innenbereich) und wird für zulässig erachtet. Bauordnungsrechtliche gemeindliche Gestaltungsvorschriften (z.B. durch Bebauungsplan) existieren in diesem Teil von Bichel nicht. Dem Bauherrn soll empfohlen werden, eine ansprechende Fassadengestaltung vorzunehmen. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2014

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Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 TOP 8

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Sebaldstraße II (Lückenschluss zwischen Sebaldstraße und Am Berg)

Sachverhalt: Der Markt Wertach beabsichtigt, die bestehende „Sebaldstraße“ zu verlängern und weiter zu führen zur Straße „Am Berg“. Hierzu soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, in den neben der Straße auch ein Wohnbaugebiet, oberhalb der neu zu planenden Straße, aufgenommen werden soll. Die neu zu überplanende Fläche ist im anliegenden Lageplan rot dargestellt. Sie umfasst auch einen kleinen Teil des Bebauungplanes „Sebaldstraße I“ im Bereich des Wendehammers im Norden des Baugebietes „Sebaldstraße I“, weswegen zugleich dieser Bebauungsplan eine 1. Änderung zu erfahren hat. Ein neues Gemeinderatsmitglied sagt, die Erschließungs- und Anschlussbeitragsfragen seien so zu klären, dass bei einer späteren Erweiterung des Baugebietes Richtung Osten gewährleistet ist, dass auch diese Grundstücke dann zur Deckung der jetzt von der Gemeinde verauslagten Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbaukosten beteiligten werden können; dies ist laut Aussagen der Verwaltung sichergestellt. Ein anderes Ratsmitglied möchte wissen, ob durch den Straßenbau eine Baulücke geschaffen wird, für die der Grundeigentümer einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung nach § 34 BauGB (Innenbereich) ableiten könne. Hierauf antwortet der Bauamtsleiter, die verbleibende Restfläche sei so groß, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde vor Erteilung einer Baugenehmigung erst eine städtebauliche Ordnung in Form eines Bebauungsplanes fordere, so dass die Gemeinde in jedem Fall die Planungshoheit behalte und regelnd eingreifen kann. Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender Beschluss: Der Marktgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss, im rot dargestellten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen und zugleich den Bebauungsplan „Sebaldstraße I“ in einem kleinen Teilbereich (Wendhammer) zu ändern. Nach Vorliegen der Planung wird die Verwaltung beauftragt, die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0 TOP 9

Umbenennung des südlichen Teils des Kramerweges in "Weißlackerplatz"

Sachverhalt: Es ist daran gedacht, den bestehenden Kramerweg in einem Teilbereich, der im anliegenden Lageplan farbig dargestellt ist und im wesentlichen den Platz zwischen Rathaus/Touristinformation und der Sennerei umfasst, in „Weißlackerplatz“ umzubenennen. Der Bürgermeister legt die Beweggründe für diesen Umbenennungswunsch dar. Der Gemeinde steht das Recht, Gemeindestraßen mit Namen zu versehen und diese ggf. umzubenennen, zu. Die betroffenen Anlieger wurden zur Absicht angehört und haSitzung des Gemeinderates vom 08.05.2014

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ben keine Einwendungen; ein Nachbar hat Einwendungen vorgebracht, die vom Bürgermeister näher erläutert werden. Wesentliche finanzielle Auswirkungen hat die Umbenennung nicht, die Verwaltung wird im Beschlussfall die Änderungen an alle betroffenen Stellen weitergeben (Vermessungsamt, Grundbuchamt, Post usw.), die Hauseigentümer sind gehalten, ihre Versicherungsunterlagen entsprechend zu aktualisieren. Einzelne Ratsmitglieder können sich mit dem vorgesehenen Namen nicht anfreunden und sehen primär eine Marketingmaßnahme. Andere Ratsmitglieder führen aus, mit dem „Waißlacker“-Platz könnten mehr Auswärtige etwas anfangen als mit dem Namen Kramer und mit der vorgeschlagenen Konstellation seien sowohl die Erfinder wie auch das Produkt genannt. Ein Argument für die Umbenennung geht dahin, dass man unterstützen müsse, was dem Erhalt der örtlichen Sennerei durch den jetzigen Betreiber diene. Eine längere Beratung ergibt sich beim Thema welcher Bereich genau umbenannt werden soll. Nachdem mehrheitlich nur der Bereich zwischen Rathaus und Sennereigebäude gewünscht wird, was lediglich zu einer Umbenennung des Sennereigebäudes in „Weißlackerplatz 1“ zur Folge hätte, fasst man folgenden Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt der Umbenennung eines Teils des Kramerweges in „Weißlackerplatz“ zu. Der Bereich ist bei der Veröffentlichung farbig zu kennzeichnen und auf den Bereich zwischen Rathaus und Sennerei zu beschränken. Das Sennereigebäude erhält die Straßen- und Hausnummerbezeichnung „Weißlackerplatz 1“. Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 2 TOP 10

Beschluss über den Vertrag zur Dachnutzung der Kläranlage für Solarstrom durch eine noch zu gründende Bürger-Energie-Gesellschaft

Sachverhalt: Eine noch zu gründende Bürger-Energie-Gesellschaft möchte die Dachflächen der Kläranlage zur Stromerzeugung nutzen. Dieser Strom wird von der Kläranlage eigen genutzt. Der Markt Wertach spart dadurch Stromkosten von jährlich ca. 160 – 180 € (siehe Kalkulation). Die Vertragsdauer beträgt 20 Jahre. Dem Markt Wertach steht es frei, sich an der Bürger-Energie-Gesellschaft zu beteiligen. Die Gesellschaft soll in einer kommenden Informationsveranstaltung von Wertacher Bürgern gegründet werden. Aus dem Marktgemeinderat wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das Projekt vom Arbeitskreis Energie angestoßen wurde und eine Art „Leuchtturmprojekt“ darstelle. Daher wolle man auch, dass möglichst Wertacher Bürger sich mit kleineren Beträgen an der Gesellschaft beteiligen und das Projekt nicht aus dem gemeindlichen Haushalt finanziert wird. Der Finanzierungsbedarf liegt bei knapp 40.000,-€. Beschluss:

Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2014

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Der Marktgemeinderat beschließt, die benötigten gemeindlichen Dächer der zu gründenden Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Der vorgeschlagene Pachtvertrag wird gesondert und zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0 TOP 11

Verschiedenes

a) Ein Gemeinderatsmitglied bittet darum, dass der Bauamtsleiter für den gesamten Gemeinderat in einer eigenen Sitzung allgemein zum Baurecht referieren soll. Der Bürgermeister ergänzt, ein für alle Gemeinderatsmitglieder bestelltes Buch, das wesentliche Bereiche der Gemeinderatstätigkeit abdeckt, sei schon im März bestellt worden, derzeit leider vergriffen und werde den Ratsmitgliedern nachgeliefert. b) Als Termin für die nächste Sitzung wird Donnerstag, 05.06.2014 genannt. Dieser Termin muss wegen einer Terminüberschneidung, von der etliche Ratsmitglieder betroffen wären, nun aber auf Mittwoch, 04.06.2014 vorverlegt werden. Wertach, 09.05.2014 Für die Richtigkeit:

Eberhard Jehle Erster Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2014

Jörg Meyer Schriftführer/in

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