TAGESORDNUNG

Nach kurzer Beratung ergeht folgender. Beschluss: Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0. (Abgestimmt haben nur die ...
30KB Größe 50 Downloads 540 Ansichten
TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 04.07.2013

3

Behandlung verschiedener Bauanträge

3.1

Bau eines Gewächshauses auf FlNr. 3686/ 3, Gem. Wertach, durch Ramona Brutscher, Unterellegg 8, 87497 Wertach

HBA/060/2013

3.2

Anbau eines Milchviehstalles durch Franz Zobel, Oberellegg 9, 87497 Wertach auf FlNr. 3863 u. 3865, em. Wertach

HBA/061/2013

3.3

Neubau einer Garage auf FlNr. 405, Gem. Wertach, durch Norbert Bauer, Am Berg 5, 87497, Wertach

HBA/062/2013

3.4

Renovierung der Hauswand beim Anwesen Bahnhofstr. 15, FlNr. 645, Gem. Wertach durch Eugen Köberle, Am Nattererhof 23, 87497 Wertach

HBA/063/2013

3.5

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf HBA/071/2013 FlNr. 260/5, Haaggasse, durch Robert Knoll, Am Berg 17, 87497 Wertach

3.6

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit 4 Fereinwohnungen, einer Doppelgarage und einem Carport durch Wolfgang Hoffmann, auf FlNr. 91, Gem. Wertach, Haaggasse 3 ½ , 87497 Wertach

4

Verschiedenes

Sitzung des Gemeinderates vom 08.08.2013

HBA/077/2013

Seite 3 von 7

Öffentliche Sitzung

TOP 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt der Bürgermeister fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist.

TOP 2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 04.07.2013

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 04.07.2013 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden. Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss: Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0 (Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)

TOP 3

Behandlung verschiedener Bauanträge

TOP 3.1

Bau eines Gewächshauses auf FlNr. 3686/ 3, Gem. Wertach, durch Ramona Brutscher, Unterellegg 8, 87497 Wertach

Sachverhalt: Die Bauherrin beantragt die Errichtung eines Gewächshauses bei ihrem Anwesen. Dieses liegt im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein bestehendes genehmigtes Anwesen kann prinzipiell angemessen erweitert werden, u. a. auch mit Nebengebäuden wie einem Gewächshaus. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0 TOP 3.2

Anbau eines Milchviehstalles durch Franz Zobel, Oberellegg 9, 87497 Wertach auf FlNr. 3863 u. 3865, em. Wertach

Sitzung des Gemeinderates vom 08.08.2013

Seite 4 von 7

Sachverhalt: Der Bauherr plant den Anbau eines Milchviehstalles an das bestehende landwirtschaftliche Anwesen. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert, da die Landwirtschaft ausgeübt wird. Es beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 1 BauGB und wird für genehmigungsfähig erachtet. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0 TOP 3.3

Neubau einer Garage auf FlNr. 405, Gem. Wertach, durch Norbert Bauer, Am Berg 5, 87497, Wertach

Der Planer konnte die Planunterlagen nicht rechtzeitig beibringen, so dass dieser Tagesordnungspunkt verschoben wurde. TOP 3.4

Renovierung der Hauswand beim Anwesen Bahnhofstr. 15, FlNr. 645, Gem. Wertach durch Eugen Köberle, Am Nattererhof 23, 87497 Wertach

Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Außenbereich und beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 BauGB. Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Anwesen. Für das Auswechseln des Schirms war die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich, die rechtzeitig vom Bauherrn beantragt wurde und von der Denkmalschutzbehörde auch erteilt worden war. Bei Durchführung der Arbeiten stellte sich heraus, dass tragende Balken ebenfalls renovierungsbedürftig sind und ausgewechselt werden müssen; hierfür ist eine Baugenehmigung erforderlich, die nun beantragt wird. Weder bauplanungs- noch bauordnungsrechtlich stehen der Maßnahme Hinderungsgründe entgegen. Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0 TOP 3.5

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 260/5, Haaggasse, durch Robert Knoll, Am Berg 17, 87497 Wertach

Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Baugebiet Haaggasse und beurteilt sich planungsrechtlich nach § 30 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Anders als im Bebauungsplan vorgesehen, wird die Firstrichtung gedreht, so dass sie der des Nachbargebäudes entspricht. Eine Befreiung hierfür wurde beantragt mit der Begründung, dass bei einer geplanten Firstrichtung Ost-West Sonnenenergie besser genutzt werden kann. Sitzung des Gemeinderates vom 08.08.2013

Seite 5 von 7

Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0 TOP 3.6

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit 4 Ferienwohnungen, einer Doppelgarage und einem Carport durch Wolfgang Hoffmann, auf FlNr. 91, Gem. Wertach, Haaggasse 3 ½ , 87497 Wertach

Sachverhalt: Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB. Der gültige Flächennutzungsplan sieht im verfahrensgegenständlichen Bereich eine Grünfläche vor, so dass aufgrund des aktuellen Flächennutzungsplanes eine Baugenehmigung nicht erteilt werden könnte. Wenn der Marktgemeinderat beschließt, den aktuellen Flächennutzungsplan zu ändern und eine überbaubare Fläche darzustellen, ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen oder für den Fall, dass entschieden wird einen Bebauungsplan für das gesamte Gebiet zu erstellen, dann genehmigungsfähig nach § 30 BauGB. Voraussetzung in beiden Fällen ist aber, dass der bestehende Kanal, der derzeit beim Anwesen Haaggasse 7 endet, verlängert wird. Ein Gemeinderatsmitglied führt aus, es plädiere für die Aufgabe des Grünzuges, wie im Flächennutzungsplanentwurf vorgesehen; wichtiger sei hier, eine familienfreundliche Lösung zu finden. Auf Frage wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu ändern und nicht nochmals eine Änderung des aktuellen Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Weiter wird auf Frage mitgeteilt, das Grundstück sei im Sinne des Gesetzes vollständig erschlossen, sobald der öffentliche Kanal an das Grundstück heranreiche. Außerdem wird festgehalten, dass zum Thema Flächennutzungsplanänderung (Nachholung erster Verfahrensschritt für nachträgliche Änderungen) der Planer Dr. Zettler zur nächsten Marktgemeinderatssitzung zu laden ist. Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt, eine Flächennutzungsplanänderung derart vorzunehmen, dass für das verfahrensgegenständliche Grundstück eine überbaubare Fläche dargestellt wird. Gleichzeitig soll im kommenden Haushaltsjahr die Verlängerung des bestehenden Kanals vorgesehen werden. Die Voranfrage ist zur Verbescheidung dem Landratsamt vorzulegen, wobei die o.g. Beschlüsse dem Landratsamt mitzuteilen sind. Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 1 TOP 4

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen. Sitzung des Gemeinderates vom 08.08.2013

Seite 6 von 7

Wertach, 16.08.2013 Für die Richtigkeit:

Eberhard Jehle Erster Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates vom 08.08.2013

Jörg Meyer Schriftführer

Seite 7 von 7