September 2016 Themen:

01.09.2016 - ... in der Zeitarbeit möglich. Ansprechpartner: noebel.christian@dihk.de, [email protected] ... Ansprechpartner: becker[email protected].
88KB Größe 4 Downloads 405 Ansichten
September 2016

Themen: •

DIHK-Forderung 3+2-Regelung ohne Altersgrenze in Kraft



Zweites Bürokratieentlastungsgesetz greift Vorschläge des DIHK auf



EU-Energielabel: EU-Parlament greift DIHK-Vorschläge auf

DIHK-Forderung 3+2-Regelung ohne Altersgrenze in Kraft Mit dem Integrationsgesetz ist Anfang August die vom DIHK geforderte 3+2Regelung in Kraft getreten. Asylbewerber und Geduldete erhalten nun einen gesicherten Aufenthalt für die gesamte Dauer einer Ausbildung und einer anschließenden zweijährigen Beschäftigung. Der Wegfall der Altersgrenze von 21 Jahren für den Beginn einer Ausbildung ist dabei ebenfalls richtig. Denn aufgrund fehlender Sprachkenntnisse und geringer Qualifikation können Flüchtlinge in den meisten Fällen nicht schon kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland eine Ausbildung aufnehmen. Auch die dreijährige Aussetzung der Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete in 133 der 156 Arbeitsagenturbezirken ist eine wichtige Erleichterung. In diesen Regionen ist nun auch eine Tätigkeit in der Zeitarbeit möglich. Ansprechpartner: [email protected], [email protected]

2 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz greift Vorschläge des DIHK auf Der vom Bundeskabinett im August beschlossene Entwurf eines zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG II) enthält wichtige Vorschläge des DIHK. Von den ab 2017 geltenden Entlastungen werden besonders auch kleine und mittlere Betriebe profitieren: Lieferscheine müssen in der Regel nicht mehr aufbewahrt werden, die Lohnsteuer ist bis zu einer jährlichen Grenze von nun 5.000 Euro nur noch vierteljährlich anzumelden und Rechnungen bis 200 Euro müssen nicht alle steuerrechtlichen Pflichtangaben enthalten. Wichtig ist auch die Vereinfachung für die vorfällig zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge: Die Unternehmen können die Meldung künftig anhand des letzten Monats vornehmen und brauchen erst im Folgemonat exakt nachzumelden. Ansprechpartnerin: [email protected]

EU-Parlament folgt DIHK-Argumenten zum EU-Energielabel Das von Haushaltsgeräten bekannte Energielabel (mit z.B. A+++ für beste Effizienzwerte) wird derzeit auf EU-Ebene überarbeitet. Anlass ist, dass die BuchstabenKlassifizierung ausgereizt ist. Die Europaparlamentarier haben jetzt beschlossen, dass künftig bei der Einführung neuer oder der Überarbeitung bestehender Energielabel i.d.R. keine Produkte die höchste Effizienzklasse A erreichen sollen, um Platz für technologischen Fortschritt zu lassen. Die Kommission wollte sogar die Klassen A und B freihalten. Die Abgeordneten folgten dagegen der Argumentation des DIHK, nach der es Kunden schwer vermittelbar ist, dass ein Gerät mit C-Klassifizierung plötzlich das Beste sein soll, was auf dem Markt verfügbar ist. Die Händler sollen zudem mehr Zeit (drei Wochen statt eine) für den Austausch der alten Label in ihren Verkaufsräumen bekommen. Außerdem ist eine neue Produktdatenbank vorgesehen, in der Hersteller verschiedenste technische Produktinformationen eingeben und aktuell halten müssen. Der DIHK hatte in seiner Stellungnahme von einer solchen Datenbank generell abgeraten, um neue Meldepflichten und mehr Bürokratie zu vermeiden. Jetzt soll der Verwaltungsaufwand für die Hersteller zumindest möglichst geringgehalten werden. Ansprechpartner: [email protected]