selbst. bestimmt. sicher. - DGB Bestellservice

Kindererziehung und der Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung. ... Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2011, eigene Berechnungen des DIW Berlin.
227KB Größe 3 Downloads 386 Ansichten
selbst. bestimmt. sicher. Argumente für einen Politikwechsel: Faire Chancen für Frauen im Erwerbsleben

Vorwort

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wer auf eigenen Beinen stehen will, muss über ein eigenes Einkommen verfügen. Die Höhe ihres individuell erzielten Einkommens entscheidet darüber, ob Männer und Frauen aus eigener Kraft ihre Existenz sichern können – unabhängig von der Haushaltskonstellation, in der sie leben. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Bedingungen, unter denen Menschen für sich und ihre Familien sorgen, ebenso nachhaltig verändert, wie die Rollenbilder von Frauen und Männern: Immer weniger Menschen haben die Chance auf ein sozial abgesichertes, unbefristetes und fair entlohntes Arbeitsverhältnis; das Modell des „männlichen ­Familienernährers“ befindet sich auf dem Rückzug. Moderne Gleichstellungspolitik darf diesen Entwicklungen nicht tatenlos zusehen, sie muss die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen gestalten und damit den Weg ebnen in eine sozial ­abgesicherte und geschlechtergerechte Zukunft. Eine selbstbestimmte Erwerbsbiographie ist für beide Geschlechter die Voraus­­setzung für eine eigenständige Existenzsicherung. Was Männer aufgrund tradierter Normen und struktureller Vorgaben (fast) immer verwirk­lichen können, muss auch für Frauen zur Selbstverständlichkeit werden! Wir brauchen eine Veränderung der politischen und institutionellen Rahmenbedingungen, damit Frauen in allen Phasen ihres Lebens selbst­ bestimmt und sicher leben können: Die Zeit ist reif für einen Politikwechsel – auch in Sachen Gleichstellung! Elke Hannack Stellvertretende DGB-Vorsitzende

1

I. WIR WOLLEN ARBEITSZEITSOUVERÄNITÄT FÜR BESCHÄFTIGTE SCHAFFEN.

In keinem anderen Land der EU ist der Unterschied zwischen tatsäch­ licher und gewünschter Arbeitszeit so groß wie in Deutschland. Mit ihren Wünschen nach einer guten Balance von Erwerbsarbeit und Privat­leben scheitern die meisten Beschäftigten an starren Arbeitszeit­ regelungen und einer ausgeprägten Präsenzkultur. Sie machen es den meisten Paaren unmöglich, Erwerbstätigkeit, Hausarbeit und Familienpflichten partnerschaftlich miteinander zu vereinbaren. Diesen Widerspruch lösen Frauen für sich häufig auf, indem sie sich (unfreiwillig) auf eine Teilzeitbeschäftigung oder einen Minijob einlassen: Jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit, unter denen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist es jede Dritte. Doch beide Varianten erweisen sich allzu oft als Sackgasse für Frauen und rächen sich im Rentenalter bitter. Dabei möchten teilzeitbeschäftigte Frauen häufig gern länger, vollzeit­ beschäftigte Frauen (und Männer) lieber kürzer arbeiten. Doch die meisten Beschäftigten haben keine Chance, über Dauer, Lage und Takt ihrer Arbeitszeiten mitzubestimmen.

2

Gleichstellung

3

Wir brauchen Arbeitszeiten, die sich der aktuellen Lebens­ situation anpassen. Vor allem für Frauen heißt es heute: Einmal Teilzeit, ­immer Teilzeit. Daher brauchen wir einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Rückkehr aus Teilzeit, damit Beschäftigte ihre Arbeitszeit nach Bedarf aufstocken können. Wir wollen die Debatte über Umfang und Gestaltung von Arbeitszeiten vorantreiben. Wir müssen Konzepte entwickeln für Arbeits­zeiten, die sich an den Lebensphasen orientieren. Die Verkürzung der Arbeitszeiten muss zurückkehren auf die politische Agenda – auch damit Frauen und Männer die Chance auf eine partnerschaftliche Arbeitsteilung im Erwerbs- und im Familienleben haben.

Grafik Nur wenige bestimmen über ihre Arbeitszeiten mit Arbeitszeitregelungen von abhängig beschäftigten Frauen und Männern in Deutschland, West- und Ostdeutschland (2010) in Prozent (%)

Modelle der Arbeitszeitregelung

Frauen

59,3

23,1

10,6

1,7

5,3

Männer

57,0

25,0

9,9

2,2

5,9

Frauen

57,8

24,3

10,5

1,8

5,6

Männer

54,6

26,9

10,1

2,3

6,1

Frauen

66,1

18,8

10,8



4,3

Männer

66,7

17,0

9,0

1,9

5,3

Deutschland

West­ deutschland

Ost­ deutschland

4

Ar b Ar eits be ze itg it v eb om er fe Ar stg be ele its ze gt itk on to Gl ei tä tzei gl. t ( Ar bei be fe its ste ze r fre it) ie Ar be its ze an itw de ah M res l od ell

Wir fordern Arbeitszeitsouveränität für alle Beschäftigten. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sind die Möglichkeiten zur Anpassung der Arbeitszeit an die eigenen Wünsche noch eng begrenzt. Deshalb fordern wir, den Rechtsanspruch auf Teilzeit, der bisher nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gilt, auf alle Betriebe auszu­weiten. Und wir fordern einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit, damit auch Männer sich trauen, in bestimmten Lebensphasen ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

Quelle: Statistisches Bundesamt, EU-Arbeitskräfteerhebung 2010 Bearbeitung: WSI / Gender Daten Portal 2012

5

II. WIR WOLLEN DIE ENTGELTLÜCKE SCHLIESSEN.

In Deutschland verdienen Frauen 22 Prozent weniger als Männer. In kaum einem anderen Land ist die Entgeltlücke so groß. Auch wenn Frauen genauso viel leisten wie ihre männlichen Kollegen, bekommen sie ­deutlich weniger Geld. Weil sie in anderen Berufen arbeiten und schlechtere Karrierechancen haben, fällt ihr Einkommen niedriger aus als das ihrer männlichen Kollegen. Und: Frauen unterbrechen im Laufe ­ihres Lebens aufgrund familiärer Pflichten ihre Berufstätigkeit längerfristig und arbeiten öfter in (häufig geringfügiger) Teilzeit – mit lang­fristigen Folgen für ihre Einkommensentwicklung. Hinzu kommt: Der Arbeitsmarkt wird heterogener. Unbefristete, sozial­versicherungs­pflichtige Vollzeitstellen mit existenzsicherndem Einkommen werden trotz aller konjunktureller Bewegungen seltener. So vielfältig die Gründe dafür sind, das Ergebnis ist eindeutig: Nach zwei Jahrzehnten Flexibilisierung arbeitet ein Drittel der Beschäftigten atypisch – darunter viele Frauen! Doch klar ist auch: Wo Tarifverträge gelten und wo Betriebs- und Personal­räte mitbestimmen, schrumpft die Entgeltlücke. Tarifverträge und betriebliche Mitbestimmung sind ein wirksamer Schutz gegen ­unmittelbare Diskriminierung.

6

Gleichstellung

7

Wir fordern einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn nicht unter 8,50 Euro / Stunde, weil vor allem Frauen zu Dumpinglöhnen arbeiten müssen. Wir fordern eine nachhaltige Reform der Mini-Jobs, um alle Arbeitsverhältnisse ab der ersten Arbeitsstunde sozial abzusichern und alle Arbeitnehmer/innen bei der Durchsetzung ihres Anspruches auf ­Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall u.v.a.m. zu unterstützen. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit, damit Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgelt­praxis zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten.

Grafik Im Osten ist die Lücke kleiner Die Verdienstunterschiede von Männern und Frauen betrugen 2010 …

25 Prozent und mehr 20 bis unter 25 Prozent 10 bis unter 20 Prozent unter 10 Prozent

Wir brauchen mehr Frauen in den Führungsfunktionen auf allen Ebenen der deutschen Wirtschaft. Dazu brauchen wir gesetzliche ­Vorgaben, die betriebliche Akteure durch klare Fristen und wirkungsvolle Sanktionen verpflichten, entsprechende Ziele in den Unternehmen umzusetzen. Und wir brauchen eine gesetzliche Regelung zur Durch­setzung einer Geschlechterquote in Aufsichtsräten. Wir wollen eine Neue Ordnung der Arbeit, damit Menschen von ihrer Arbeit leben können. Sie muss ausgerichtet sein am Ziel einer ­eigenständigen Existenzsicherung und einer selbstbestimmten Erwerbs­ biographie für Frauen und Männer.

8

Quelle: Statistisches Bundesamt 2012, Hans-Böckler-Stiftung 2012

9

III. WIR WOLLEN, DASS MÄNNER UND FRAUEN GERECHT BESTEUERT WERDEN.

Das Ehegattensplitting behindert die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben und die partnerschaftliche ­Verteilung von Familienarbeit. Es fördert nicht die Familie, sondern Ehen mit ungleich verteilten höheren Einkommen. Vor allem die Steuerklasse V mit ihrer übermäßig hohen Steuer­belastung für die weniger verdienende Person in der Ehe, meist die Frau, macht reguläre Beschäftigung unattraktiv und treibt Frauen in Minijobs. Die hohen Abzüge wirken sich bei der Berechnung aller ­staatlichen Transferleistungen negativ aus, wie zum Beispiel beim Eltern­geld und beim Arbeitslosengeld. Tragen Ehepartner/innen in gleichem Maße zum Familieneinkommen bei, gibt es keinen Splittingvorteil, auch dann nicht, wenn sie Kinder erziehen und einen Platz in einer Kindertagesstätte brauchen, um berufstätig sein zu können.

10

Gleichstellung

11

Wir wollen, dass das Ehegattensplitting durch die Individual­ besteuerung ersetzt wird. Durch einen schrittweisen Abbau der steuerlichen Entlastungen können sich Ehepartner den geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Frauen eröffnet sich ein angemessenes Zeitfenster für den (Wieder-)Einstieg in den Beruf.

Grafik Gleichberechtigte Teilhabe wird nicht belohnt Splittingvorteil in Euro nach Verhältnis der Einkommenshöhe in der Ehe (Tarif 2013)

Wir fordern als ersten Schritt, die Steuerklassenkombination III / V abzuschaffen und durch die Steuerklassenkombination IV / IV (ergänzt um das Faktorverfahren) zu ersetzen. Die Steuerklassenkombination IV / IV bildet das Erwerbseinkommen in Paarhaushalten gerechter ab und ­motiviert Frauen, eine Beschäftigung auszuüben, die die Geringfügig­ keits­grenze überschreitet. Wir wollen, dass Einkommen gerecht besteuert wird. Deshalb muss die Einführung einer Individualbesteuerung mit einer Reform der Einkommensteuer verknüpft werden: Die Steuersätze im unteren Einkommens­bereich müssen gesenkt, diejenigen im oberen Bereich erhöht werden, damit Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen entlastet und Familien mit (sehr) hohen Einkommen stärker belastet ­werden.

100 / 0

90 / 10

70 / 30

50 / 50

20.000 €

1.655 €

1.185 €

402 €

0€

40.000 €

3.080 €

2.253 €

371 €

0€

80.000 €

6.843 €

4.279 €

915 €

0€

Wir brauchen eine gerechte, effektive und gleichstellungs­ orientierte Familienförderung. Die durch eine Einkommen­ steuerreform zu erwartenden Steuermehreinnahmen müssen in eine ­Familienförderung investiert werden, die die öffentliche Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Jugendliche stärkt und Kinder unterer Einkommens­bezieher/innen unterstützt. 12

Quelle: Eigene Berechnungen

13

iv. Wir wollen, dass auch für Frauen die Rente für ein gutes Leben reicht.

In Deutschland haben Frauen schlechtere Bedingungen für eine ­kontinuierliche Erwerbsbiographie als Männer. Sie übernehmen Familien­pflichten und Sorgearbeit, erhalten ein um 22 Prozent geringeres Entgelt als ihre Kollegen und ihre finanziellen Mittel zur Vorsorge sind begrenzt. Am Ende des Lebens schlagen sich die ungleichen Chancen von ­Männern und Frauen am Arbeitsmarkt auch in der Alterssicherung nieder – und spiegeln sich in einer geschlechtsspezifischen Renten­lücke von rund 50 Prozent wider. Im Durchschnitt verfügen Rentner über doppelt so hohe Alterseinkünfte wie ­Rentnerinnen. Deutschland hat das stärkste geschlechter­bedingte Rentengefälle aller OECD-Länder. Vor allem die ­Renten von Frauen in den alten Bundesländern fallen geringer aus. Wer die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern überwinden will, muss die Rahmenbedingungen für selbstbestimmte Erwerbsbiographien über den gesamten Lebensverlauf hinweg schaffen: Gute Vorsorge im Arbeitsleben statt Nachsorge beim Renteneintritt!

14

Gleichstellung

15

Wir brauchen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und ihnen so eine kontinuierliche Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Das setzt den Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder und Pflegebedürftige ebenso voraus wie den Abbau von Fehlanreizen im Steuer- und Sozial­ recht. Das Betreuungsgeld muss ersatzlos gestrichen werden, denn es fördert den längeren Ausstieg von Frauen aus dem Erwerbsleben. Notwendig ist stattdessen eine passgenaue Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir fordern das derzeitige Rentenniveau zu erhalten und die erste Säule der Rentenversicherung zu stärken. Sozialer Ausgleich innerhalb der Alterssicherungssysteme findet nur in der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Nur in der gesetzlichen Rentenversicherung werden Zeiten der Kindererziehung und Pflege honoriert. Wer die gesetz­liche Alterssicherung immer stärker durch Kapital gedeckte Alters­ vorsorge ersetzt, zementiert die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen. Wir wollen, dass künftige Reformen zur Überwindung der Renten­lücke zwischen Männern und Frauen beitragen. Ein wichtiger Schritt ist die (Wieder-)Einführung einer Rente nach Mindest­einkommen, weil durch die Aufwertung geringer Renten­beiträge auch ­Niedriglöhner/innen von ihrem Beitrag zur gesetzlichen Renten­ versicherung profitieren. ­Unverzichtbar ist auch die Zahlung eigener Renten­beiträge für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II, damit Lücken in der Rentenbiographie vermieden werden. 16

Grafik Ungleiche Renten von Männern und Frauen „Gender Pension Gap“ (Rentenzugang 2010, alle Altersrenten)

Männer Frauen

1.000 € 800 € 600 € 400 € 200 € 0€ West

Ost

Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2011, eigene Berechnungen des DIW Berlin

17

Antrag auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft des DGB

DGB. Der Bund der Gewerkschaften. Name Vorname Straße / Haus-Nr. PLZ / Wohnort Geburtsdatum

Geschlecht

Nationalität Telefon E-Mail Beschäftigung bei / Ort Branche Beruflicher Status Arbeiter / in

Angestellte / r

Beamtin / Beamter

Auszubildende / r

Student / in

Sonstiges

Monatl. Bruttoeinkommen Geldinstitut Konto-Nr.

Bankleitzahl

Datum / Unterschift

Der Mitgliedsbeitrag beträgt in der Regel ein Prozent des Brutto­ einkommens. Stark vergünstigte Beiträge gibt es für Studierende, ­Arbeitslose sowie Rentnerinnen und Rentner. Weitere Infos unter: www.dgb.de/service/mitglied_werden Ausfüllen, unterschreiben und an DGB-Bundesvorstand, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin schicken.

Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben einschließlich eventueller Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben, insbesondere der Mitgliederbestandsverwaltung, der Mitgliederinformationen sowie des Beitragabzuges im erforderlichen Umfang – auch durch Datenträgeraustausch – mit Hilfe von Computern (automatisiert) verarbeitet und genutzt werden können. Ich bevollmächtige obenstehend angekreuzte Gewerkschaft, meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit von meinem oben angegebenen Konto per Lastschrift abzubuchen. Sollte mein Konto die erforderliche Deckung nicht ausweisen, besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Einlöseverpflichtung. Die vorstehende Einverständniserklärung sowie die Lastschriftbevollmächtigung kann ich nur gegenüber der oben genannten ­Gewerkschaft widerrufen. Datum / Unterschift

Impressum Verantwortlich Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon +49 30.240 60-0 Telefax +49 30.240 60-324 E-Mail [email protected] Presserechtlich verantwortlich Sigrid Wolff, Abteilungsleiterin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Redaktion Abteilung Frauen-, Gleichstellungs- und Familienpolitik, Anja Weusthoff Gestaltung Kornberger und Partner Kommunikationsberatung, Berlin

www.dgb.de