Seatris Restaurant Nutzungsbedignungen 2017


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Reservierung mit oder ohne Kreditkartenverifizierung durchführen kann.

Allgemeine Restaurant-Service-Bedingungen für Seatris Online-Restaurant-Verwaltung Diese Restaurant-Service-Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Seatris GmbH, Borsigstr. 9, 10115 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Seatris“ oder „wir“) und Restaurantbetreibern (nachfolgend “Restaurant” bzw. “Sie”/”Ihnen”), die die RestaurantManagement-Software Seatris (nachfolgend “Anwendung“) einsetzen. Mit der Anwendung können Restaurants (i) Gästen eine OnlineBuchungsmaske zur Verfügung stellen, über die Gäste Tische reservieren und (ii) die Tischbelegung ihres Restaurants verwalten. 1. Anwendungsbereich 1.1. Die Nutzung der Anwendung erfolgt ausschließlich auf der Basis des Vertrages über die Nutzung der Seatris RestaurantManagement-Software, der nachfolgenden Allgemeinen Restaurant-Service-Bedingungen und der Preisliste. Dies gilt auch für eine Nutzung von einem Ort aus, der außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland liegt. 1.2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende ServiceBedingungen oder Geschäftsbedingungen des Restaurants gelten nur dann als vereinbart, wenn Seatris sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Diese Restaurant-Service-Bedingungen gelten auch dann, wenn Seatris in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bestimmungen sonst abweichender Bedingungen eines Restaurants die Leistungen vorbehaltlos erbringt. 1.3. Diese Bestimmungen gelten für zukünftige Verträge mit dem Restaurant auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht erneut ausdrücklich hingewiesen wird, es sei denn, Seatris stellt abweichende Geschäftsbedingungen für zukünftige Verträge. 2. Vertragsgegenstand 2.1. Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung einer cloudbasierten Restaurant-Management-Software für den Gastronomiesektor sowie einer Online-Gästebuchung zum Einsatz auf der Webseite des Restaurants, die Sie der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3. dieser Restaurant-Service-Bedingungen entnehmen können. 2.2. Eine Reservierung eines Gastes über die Gästebuchung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Gast und dem Restaurant dar. Seatris vermittelt als technischer Dienstleister (als Erfüllungsgehilfe des Restaurants) lediglich die entsprechende Erklärung des Gastes. Ein Vor-, Kauf-, Dienstleistungsvertrag oder sonst wie gearteter Vertrag kommt demnach ausschließlich zwischen dem Restaurant und dem jeweiligen Gast zustande. Als technischer Dienstleister ist Seatris insbesondere nicht für Schäden, Nicht- oder Schlechtleistungen, die sich aus dem vermittelten Vertrag oder einem nicht zustande gekommenen Vertrag ergeben, verantwortlich. 2.3. Die Anwendung kann durch Seatris jederzeit geändert, modifiziert und aktualisiert werden. Im Falle einer wesentlichen Änderung hat das Restaurant das Recht, diesen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.

3.1.2. Reservierung mit Ausfallgebühr Das Restaurant kann eine Ausfallgebühr festlegen, für den Fall, dass ein Gast nicht erscheint. 3.1.3. Warteliste Wenn zu dem vom Gast gewünschten Zeitpunkt kein Tisch verfügbar ist, kann der Gast sich auf die Warteliste setzen bzw. vom Restaurant auf die Warteliste gesetzt werden. 3.2. Restaurant-Verwaltung Die Anwendung bietet umfangreiche Möglichkeiten zur Verwaltung des Restaurants: Die Anwendung bietet die Möglichkeit, Benutzern zwei Rollen mit unterschiedlichen Berechtigungen zuzuweisen: Manager oder Mitarbeiter. Daneben bietet die Restaurant-Verwaltung folgende Funktionen: 3.2.1 Kapazitätsplaner Mit Hilfe der Anwendung können Restaurants genau planen, wie viele Gäste in bestimmen Zeiträumen platziert werden können. 3.2.2. Tischverwaltung Restaurants können ihre verfügbaren Tische mit der entsprechenden Personenzahl hinterlegen, Tische neu besetzen, zusammenlegen oder sich von der Anwendung den für die Gäste am besten passenden Tisch anzeigen lassen. 3.2.3. Benachrichtigungen per SMS und E-Mail versenden Das Restaurant kann mit Hilfe der Anwendung Buchungsbestätigungen, Zahlungsaufforderungen, Zahlungsbestätigungen, Erinnerungen etc. per SMS und E-Mail verschicken. 3.2.4. Gastprofil/Gästebuch Für jeden Gast lässt sich ein Profil anlegen, in dem die wichtigsten Daten sowie z.B. Allergien, Vorlieben und weitere Informationen, gespeichert werden und jederzeit abrufbar sind, soweit der Gast diese Daten zur Verfügung stellt. 3.2.5. Datenbank exportieren/importieren Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Daten durch das Restaurant und auf dessen Kosten aus dem System der Webanwendung exportiert und aus anderen Buchungssystemen importiert werden können. 3.2.6. Zahlungsvorgänge 3.2.6.1.Zahlungsabwicklung bei Gebühren und Zahlungen Das Restaurant kann über die Anwendung wie oben beschrieben die Ausfallgebühr vom Gast einziehen und eine Buchung mit der Hinterlegung der Kreditkartendaten verifizieren lassen. Der Zahlungsvorgang erfolgt in der Anwendung über einen international zertifizierten, PCI-konformen externen Dienstleister. Seatris speichert oder verarbeitet keine Zahlungsdaten. 3.2.6.2. Zahlungsabwicklung der Ausfallgebühr

2.4. Für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gegenüber den Kunden ist das Restaurant verantwortlich.

Für den Fall, dass eine Ausfallgebühr (s. 3.1.2.) anfällt, wird der virtuelle Assistent der Anwendung (nach erfolgter Freigabe durch das Restaurant) versuchen, den Betrag einzuziehen. Dieser Vorgang wird vom System automatisch 3x wiederholt und dann abgebrochen. Ein erneuter Versuch des Zahlungseinzuges kann durch das Restaurant wiederholt manuell gestartet werden.

3. Beschreibung der Leistung Seatris bietet dem Restaurant über eine cloudbasierte Anwendung die Leistungen „Online-Buchung für Gäste“ und „Restaurant-Verwaltung“. Diese Leistungskomponenten weisen folgende Funktionen auf:

3.2.6.3. Keine Haftung bei Zahlungsausfall

3.1. Online-Buchung für Gäste Die Online-Buchung ermöglicht dem Restaurant, seinen Gästen verschiedene Buchungs-Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. 3.1.1. Reservierung Über die Online-Buchung können Gäste Reservierungen im Restaurant vornehmen. Die Buchungsmaske kann das Restaurant mit Bildern und Texten individualisieren und per Link mit Marketing-Portalen verknüpfen (Website, Facebook, Twitter, YouTube, Guides uvm.). Das Restaurant kann festlegen, ob der Gast die

Seatris übernimmt keine Gewähr gegenüber dem Restaurant dafür, dass der Versuch des Zahlungseinzuges der Ausfallgebühr Erfolg hat. Insbesondere ist Seatris nicht verpflichtet, Inkasso für das Restaurant zu betreiben, soweit der Zahlungsvorgang über die Anwendung scheitert. 3.2.6.4.Charge-Back-Gebühr Kommt es zu einer Rückbuchung des durch den Gast gezahlten Betrages, fällt ggf. eine Charge-Back-Gebühr durch das Kreditkar-

Seite 1 von 3 Seatris GmbH, Borsigstraße 9, 10115 Berlin (Germany), (+49) 030 81 45 40 405, [email protected] Amtsgericht Berlin | HRB 129188B, UST-ID/VAT: DE274293470, Steuernummer/TIN: 30/286/50116

teninstitut des Gastes an. In diesem Fall ist das Restaurant verpflichtet, diese Gebühr Seatris gegenüber zu erstatten. Seatris wird die Charge-Back-Gebühr dem Restaurant in Rechnung stellen. Dem Restaurant bleibt es unbenommen, seinen Anspruch gegenüber dem Gast selbst zu verfolgen. 4. Gewährung einer Lizenz 4.1. Seatris gewährt dem Restaurant eine auf die Laufzeit dieser Vereinbarung begrenzte, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, weltweit gültige Lizenz zur Nutzung der Anwendung. Die Lizenz ist beschränkt auf die Verwendung der Anwendung für ein einzelnes Restaurant. Eine Lizenz für die Nutzung der Anwendung für mehrere Restaurants/Betriebe kann auf Anfrage und unter gesonderter Vereinbarung erworben werden. 4.2. Seatris wird dem Restaurant für den Zugang ein Passwort bereitstellen. Das Passwort muss bei der erstmaligen Benutzung geändert werden. Das Restaurant verpflichtet sich, dieses Passwort und alle weiteren Passwörter wie z.B. von einzelnen Mitarbeitern sorgfältig aufzubewahren und Dritten keinen Zugang zu dem Passwort/den Passwörtern zu ermöglichen. 4.3. Das Restaurant erkennt an, dass die Anwendung und alle ihre Bestandteile im alleinigen Eigentum von Seatris stehen. Die Anwendung oder jeder Teil der Anwendung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Seatris nicht vervielfältigt, dekompiliert, verändert, modifiziert oder an Dritte verliehen, verkauft, vermietet oder anderweitig kommerziell genutzt werden. Die Rechte aus § 69e UrhG bleiben unberührt. Etwaige dem Restaurant überlassene Dokumentation und Informationen über die Anwendung und ihre Funktionsweise dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Seatris Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 4.4. Mitarbeiter des Restaurants gelten nicht als Dritte im Sinne dieses Abschnitts. 4.5. Soweit es für die Erbringung der von Seatris geschuldeten Leistungen erforderlich ist, räumt das Restaurant Seatris das nichtausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, widerrufliche Recht ein, Namen, Daten und Kennzeichnung (insbesondere Marken, Logos, Warenzeichen) des Restaurants bzw. des Betriebs des Restaurants, sowie für die Durchführung der von Seatris geschuldeten Leistungen ggf. erforderliche Materialien (bspw. Bilder, Fotografien, Texte, Grafiken) ausschließlich für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Restaurant sichert zu, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt Seatris im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei. 4.6. Seatris darf diese Materialen im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine etc.), soweit das Restaurant nicht schriftlich widerspricht. 5. Verfügbarkeit, Übergabepunkt und Support 5.1. Die Verfügbarkeit der Anwendung, der Anwendungsdaten und der Datenwege bis zum Übergabepunkt beträgt mindestens 99% im Jahresmittel. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Anwendung ohne wesentliche Einschränkungen. 5.2. Folgende Fälle werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet: a. Angekündigte Wartungszeiten bis zu einer Dauer von 2 Stunden. In der Regel führt Seatris Wartungsarbeiten an Montagen durch, behält sich aber vor, Wartungszeitraum und Intervalle zu ändern. Das Restaurant wird darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt; b. Unterbrechungen der Internetverbindung zwischen Seatris und dem Restaurant und/oder zwischen Seatris und dem Gast; c. Fälle höherer Gewalt. 5.3. Übergabepunkt für die Bereitstellung der Anwendung und der Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Seatris. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und

Software auf Seiten des Restaurants sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Restaurant und Seatris oder dem Gast und Seatris ist Seatris nicht verantwortlich. 5.4. Verbesserung der Software Seatris ist bestrebt, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Restaurants werden regelmäßig per KundenNewsletter und Online-Kundeninformation (Changelog) über Änderungen und Verbesserungen informiert. 5.5. FAQ und Support Bei Fragen kann das Restaurant den Seatris-Support von 10-17 Uhr/CET telefonisch unter +49 30 81 45 40 400 kontaktieren. Ebenso bietet Seatris Support per E-Mail unter [email protected] und online auf der Anwendung einen Support-Chat an. Seatris bietet außerdem FAQs, Handbücher (Manuals) und Tutorials an. Im Rahmen des Standardsupportes (in der Preisliste als „Seatris Support Chat“ bezeichnet) erfolgt die Reaktion auf Anfragen an Seatris innerhalb von 48h. Der Supportumfang ist auf insgesamt 15 Minuten pro Monat begrenzt. Das Zeitkontingent verfällt nach einem Monat ersatzlos. Seatris stellt auch einen kostenpflichtigen Premiumsupport zur Verfügung. Dieser muss von dem Restaurant gesondert bestellt werden. Weitere Details zum Premiumsupport können der aktuellen Preisliste entnommen werden. 6. Vergütung 6.1. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Vergütung, wie sie sich aus der Preisliste (Anlage 2) ergibt. Für in Deutschland ansässige Restaurants sind Entgelte zahlbar zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. 6.2. Die Abrechnung erfolgt monatlich per Rechnung. Rechnungen und Zahlungserinnerungen kann Seatris per E-Mail oder OnlineRechnung übersenden. Zahlungen des Restaurants an Seatris für die Nutzung der Anwendung erfolgen per Kreditkartenzahlung. Seatris kann jederzeit weitere Zahlungsmethoden anbieten. Das Restaurant ermächtigt Seatris die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten einer vom Restaurant zu benennenden Kreditkarte einzuziehen. Kommt es zu einer Rückbuchung des eingezogenen Betrages, fällt ggf. eine Charge-Back-Gebühr durch das Kreditkarteninstitut des Restaurants an. Seatris behält sich vor, eine Bearbeitungsgebühr von pauschal EUR 35,00 pro Rückbuchung zu berechnen. 6.3 Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 7. Einschränkungen 7.1. Seatris ist nicht verpflichtet, diese Restaurant-ServiceBedingungen gegen ein anderes Restaurant durchzusetzen. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein anderes Restaurant gegen die Restaurant-Service-Bedingungen verstoßen hat, können Sie uns dies gerne mitteilen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, in unserem alleinigen Ermessen eigene Nachforschungen anzustellen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. 7.2. Sie stimmen zu, die Anwendung nicht für Folgendes zu nutzen oder anderen hierbei zu helfen, sie zu ermutigen oder ihnen dies zu ermöglichen: Verletzung der Rechte Dritter, einschließlich des Vertrauensbruchs, der Verletzung von Urheberrechten, Handelsmarken, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Urheberpersönlichkeitsrechten, Persönlichkeitsrechten, Verwertungsrechten oder von anderen Eigentumsrechten oder Rechten an geistigem Eigentum; Verstoß gegen geltendes Recht. Sie stimmen außerdem zu, Folgendes nicht zu tun oder anderen hierbei zu helfen, sie zu ermutigen oder ihnen dies zu ermöglichen: - Verstoß gegen die Restaurant-Service-Bedingungen; - Ändern, Anpassen, Aneignen, Vervielfältigen, Verteilen, Übersetzen, Erstellen von abgeleiteten Werken oder Adaptationen, öffentliches Zeigen, Verkaufen, Handeln oder anderweitige Nutzung der Anwendung oder des Inhalts der Anwendung (mit Ausnahme Ihres Inhalts), sofern dies von Seatris nicht ausdrücklich genehmigt wurde;

Seite 2 von 3 Seatris GmbH, Borsigstraße 9, 10115 Berlin (Germany), (+49) 030 81 45 40 405, [email protected] Amtsgericht Berlin | HRB 129188B, UST-ID/VAT: DE274293470, Steuernummer/TIN: 30/286/50116

- Verwenden jeglicher Robots, Webcrawler, WebSuchmaschinen oder anderer automatischer Vorrichtungen, Prozesse oder Mittel mit dem Ziel, auf die Anwendung oder jegliche Anwendungs-Inhalte zuzugreifen, diese abzurufen, zu durchsuchen oder zu indizieren; - Rückentwicklung jeglicher Teile der Anwendung; - Entfernen oder Ändern von Vermerken zu Urheberrecht, Handelsmarken oder sonstigen Eigentumsrechten in Teilen der Anwendung oder auf jeglichem im Rahmen der Anwendung gedruckten oder kopierten Material; - Speichern, Verarbeiten oder Nutzen von Informationen über andere Restaurants, soweit diese Informationen über die Anwendung zur Verfügung gestellt werden; - Zugreifen, Abrufen oder Indizieren eines Teils der Anwendung für den Aufbau oder die Füllung einer durchsuchbaren Datenbank mit Geschäftsbeiträgen; - Reformatieren oder Neugestalten jeglicher Teile der Anwendung; - Durchführen von Aktionen, die in unserem alleinigen Ermessen eine unangemessene oder unverhältnismäßig große Belastung für die technische Infrastruktur der Anwendung bedeuten oder auf sonstige Weise eine übermäßige Zugriffsnachfrage verursachen; - Versuche, unberechtigten Zugriff auf die Anwendung, Restaurantkonten, Computersysteme oder Netzwerke im Zusammenhang mit der Anwendung durch Hacking, Passwort-Mining oder auf sonstige Weise zu erhalten; - Nutzung der Anwendung oder der Anwendungs-Inhalte zur Übertragung von Computerviren, Würmern, Defekten, Trojanern oder sonstigen schädlichen Inhalten (Sammelbegriff „Viren“ oder „Mal-Software“); - Verwenden eines Geräts, einer Software oder einer Routine, die die ordnungsgemäße Funktionsweise der Anwendung stört sowie andere Versuche, die ordnungsgemäße Funktionsweise der Anwendung in irgendeiner Weise zu stören; - Nutzen der Anwendung, um die Sicherheit eines Computernetzwerks zu umgehen, Kennwörter oder Sicherheitsverschlüsselungscodes zu knacken, die Sicherheit der Anwendung oder Inhalte der Anwendung zu stören oder zu beeinträchtigen oder diese in irgendeiner anderen Weise zu schädigen oder - Entfernen, Umgehen, Deaktivieren, Beschädigen oder anderweitiges Behindern von Sicherheitsfunktionen der Anwendung, Funktionen, die die Nutzung oder das Kopieren von Anwendungs-Inhalten verhindern oder beschränken sowie Funktionen, die die Nutzung einschränken.

Aufwendungen fällig werden. Die Höhe der Sonderzahlung kann in der Preisliste (Anlage 2) und/oder im Vertrag angegeben (Anlage 1) werden, ansonsten stellt Seatris eine Rechnung nach Aufwand. 9.3. Jede Partei hat das Recht, diesen Vertrag außerordentlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund auf Seiten von Seatris liegt insbesondere dann vor, wenn das Restaurant mit der Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 6 mehr als zwei (2) Monate in Rückstand gerät. 10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 10.1. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Parteien vereinbaren Berlin als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen. 10.2 Nur die deutsche Version der Vertragstexte und deren Bestandteile (Restaurant-Service-Vertrag, Allgemeine Restaurant-ServiceBedingungen, Preisliste) ist rechtlich bindend. 10.2. Sollten eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so soll die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten am nächsten kommt.

Berlin, der 17.03.2017 Vivien Richter, CEO Seatris GmbH Borsigstr. 9 10115 Berlin

Die oben stehenden Einschränkungen gelten im gesetzlichen Umfang. 8. Haftung 8.1. Seatris haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von Seatris sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. 8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Seatris im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 8.3. Im Übrigen haftet Seatris nur soweit Seatris eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. 8.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 8.5. Soweit nach den vorstehenden Absätzen die Haftung von Seatris ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter von Seatris bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Affiliate. 9. Laufzeit, Kündigung 9.1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate, es sei denn, im Restaurant-Service-Vertrag wird etwas anderes bestimmt. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, es sei denn, er wird mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Vertragsende gekündigt oder etwas Anderes wird im Restaurant-Service-Vertrag geregelt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 9.2. Möchte das Restaurant innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit außerordentlich kündigen, kann Seatris dem zustimmen. In diesem Fall kann eine Sonderzahlung zum Ausgleich der Setup-

Seite 3 von 3 Seatris GmbH, Borsigstraße 9, 10115 Berlin (Germany), (+49) 030 81 45 40 405, [email protected] Amtsgericht Berlin | HRB 129188B, UST-ID/VAT: DE274293470, Steuernummer/TIN: 30/286/50116