Schulweginfo

Die kostenfreie Beförderungspflicht besteht jedoch nur, wenn es sich bei der besuchten. Schule um die nächstgelegene Schule handelt. Das ist: > die Schule ...
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Schulweginfo Südliches Oberallgäu

Schuljahr 2019/2020

www.mona-allgaeu.de

Vorwort Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oberallgäu hat die Mobilitätsgesellschaft für den Nahverkehr im Allgäu – kurz mona GmbH – zum ersten Mal eine Broschüre zur Schülerbeförderung im südlichen Oberallgäu veröffentlicht – die „Schulweginfo“. Die Broschüre bietet Ihnen als Eltern und Schulneulingen an weiterführenden Schulen im südlichen Oberallgäu hilfreiche Hinweise zu Fahrkarten und Busverbindungen. Im Innenteil der Schulweginfo sind die Fahrten aus den einzelnen Gemeinden für die drei Schulstandorte Immenstadt, Sonthofen und Oberstdorf separat in einer übersichtlichen Tabelle dargestellt. So können Sie sich schnell ein Bild davon machen, welcher Bus für die Hinfahrt und welcher Bus für den Heimweg infrage kommt.

Wir wünschen Ihnen Allzeit gute Fahrt mit Ihrer mona.

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Kostenlose Fahrkarte

Kostenlose Fahrkarte Für Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe besteht Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges und somit auf eine kostenlose Schüler-Monatskarte, wenn sie eine der folgenden Schulen besuchen: > öffentliche oder staatlich anerkannte Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen > öffentliche und staatlich anerkannte Berufsschulen mit Vollzeitunterricht > öffentliche Grund- und Mittelschulen > öffentliche Förderschulen

Die kostenfreie Beförderungspflicht besteht jedoch nur, wenn es sich bei der besuchten Schule um die nächstgelegene Schule handelt. Das ist: > die Schule, der die Schülerin/der Schüler durch das staatliche Schulamt zugewiesen wurde > diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (= geringste Kosten, unabhängig von den Streckenentfernungen, dem technischen oder dem zeitlichen Aufwand) erreichbar ist Die Grundvoraussetzung ist dabei immer, dass der Schulweg zu Fuß bei Schülerinnen und Schülern der 1. bis 4. Jahrgangsstufe in eine Richtung länger als 2 km und bei Schülerinnen und Schülern ab der 5. Jahrgangsstufe in eine Richtung länger als 3 km ist. Für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten, die über die Familienbelastungsgrenze in Höhe von 440,00 Euro hinausgehen. Mittels eines Antrags auf Fahrtkostenrückerstattung können die gesammelten Fahrkarten beim Landkreis Oberallgäu eingereicht werden. Dem Antrag müssen die Originalfahrscheine beiliegen. WICHTIG: Es kann nur der günstigste Tarif erstattet werden. Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr abzugeben. Anspruch auf volle Kostenfreiheit des Schulwegs für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 besteht nur, wenn: > Eltern für mindestens drei Kinder Kindergeld beziehen > Schüler oder Eltern Hilfe zum Lebensunterhalt durch laufende Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz bzw. Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen > eine dauernde Behinderung des Schülers vorliegt, die eine Beförderung auf dem Schulweg zwingend erforderlich macht

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Kostenpflichtige Fahrkarte

Die Beantragung einer kostenfreien Karte erfolgt über den Erfassungsbogen online www.oberallgaeu.org/Erfassungsbogen-online.de, bitte reichen Sie diesen ausgedruckt und unterschrieben bei der Anmeldung an der neuen Schule ein.

Bei Fragen zur Kostenfreiheit des Schulwegs wenden Sie sich bitte an: Landratsamt Oberallgäu

Schulbeförderung Oberallgäuer Platz 2 87527 Sonthofen www.oberallgaeu.org/oepnv Frau Helga Hiemer Telefon 08321 / 612 235 Telefax 08321 / 61 267 235 [email protected]

Frau Veronika Smetter Telefon 08321 / 612 243 Telefax 08321 / 612 672 43 [email protected]

Kostenpflichtige Fahrkarte Sollten die Voraussetzungen für eine Übernahme der Fahrtkosten durch das Landratsamt nicht erfüllt sein oder ergeht nach gestelltem Antrag ein Ablehnungsbescheid, können Schülerinnen und Schüler ein kostengünstiges Umwelt-Abo erwerben. Umwelt-Abo Das Umwelt-Abo wird streckenbezogen für alle Schienen- und Busverbindungen innerhalb des Landkreises Oberallgäu ausgegeben. Für den Erwerb des Umwelt-Abos ist es erforderlich, dass dem jeweiligen Verkehrsträger zur Abbuchung der Monatsbeiträge eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Das Abo kann am Ersten eines jeden Monats begonnen werden und gilt ein Jahr (Jahresfahrkarte). Es kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonates schriftlich gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung (vor Ablauf eines Jahres) geht die Preisermäßigung verloren. Das Umwelt-Abo bietet eine 33-prozentige Preisermäßigung zum normalen Monatskartentarif.

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Kostenpflichtige Fahrkarte

Das Umwelt-Abo ist erhältlich für schulpflichtige Personen im Vollzeitunterricht mit Wohnsitz im Landkreis Oberallgäu, für die keine kostenfreie Beförderung des Schulweges gegeben ist und die eine der folgenden Bildungseinrichtungen besuchen: > Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (Grund- und Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, FOS/BOS) > Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen (BGJ, Hauswirtschaftsschule usw.) > Schülerinnen und Schüler der Einrichtungen des zweiten Bildungsweges > Studierende an Akademien, Hochschulen und Universitäten Zum Kreis der Berechtigten gehören insbesondere nicht: > Personen, die an einer Volkshochschule oder an anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung Kurse besuchen > Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen > Personen, die einen Berufsvorbereitungslehrgang besuchen, oder > Personen, die Schulwegkosten ganz oder teilweise ersetzt bekommen

Wo erhältlich? Bahn Bestellscheine für das Umwelt-Abo gibt es für die Schienenverbindungen an den Verkaufsstellen der Deutschen Bahn. Bus Bestellscheine für das Umwelt-Abo gibt es für die Busverbindungen bei den Firmen RVA, RBA, Alpenvogel und Jörg. (siehe Seite 6) Die Datenschutzbestimmungen und Anträge finden Sie auch unter: www.mona-allgaeu.de/downloads

Bei Ausgabe des Umwelt-Abos auf eine Chipkarte beträgt die Gebühr 7,00 €.

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Schülerbeförderung

Schulbeförderung Schuljahr 2019/2020 Der Schülerverkehr im südlichen Oberallgäu wird in der Regel im Rahmen des allgemeinen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abgewickelt. Die Fahrpläne des regulären Linienverkehrs entnehmen Sie bitte dem mona Fahrplanbuch oder der mona Webseite: www.mona-allgaeu.de/fahrplaene. Aufgrund des großen Fahrgastaufkommens im Schülerverkehr bieten die mona Verkehrsunternehmen auf bestimmten Linien Zusatz- und Direktfahrten zu den weiterführenden Schulen an. Im Folgenden finden Sie Fahrten – sortiert nach Schulstandorten und Tageszeit – für das Schuljahr 2019/2020 für folgende Schulen: Gymnasien: Gymnasium Immenstadt Gymnasium Sonthofen *gs Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium Oberstdorf Realschulen: Knabenrealschule Immenstadt Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt Staatl. Realschule Sonthofen Mittelschulen: Mittelschule Immenstadt Mittelschule Sonthofen Mittelschule Oberstdorf Förderschulen: Albert-Schweitzer-Schule Sonthofen

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Sonstige: Private Wirtschaftsschule Merkur Immenstadt Staatliche Fachoberschule & Berufsschule (FOS / BOS) & Berufsschulzentrum Staatliche Fachoberschule Sonthofen Staatliche Berufsschule Immenstadt

*gs = wegen Sperre Bahnunterführung/Immenstädter Straße bis voraussichtlich Dezember 2019 nur bis/ab Busbahnhof Sonthofen *as = wegen Sperre Bahnunterführung/Immenstädter Straße bis voraussichtlich Dezember 2019 Umstieg Bahnhof Sonthofen zur Weiterfahrt

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Beantragung und Ausgabe der Schüler-Fahrkarten

Beantragung und Ausgabe der Schüler-Fahrkarten BEANTRAGUNG UND AUSGABE

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KONTAKT / BUSUNTERNEHMER

KOSTENFREIE KARTE

Umwelt-Abo Schüler/Azubi

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RVA, Regionalverkehr Allgäu GmbH Betrieb Oberstdorf Im Steinach 4 87561 Oberstdorf Telefon 08322/ 96 77 0 [email protected] Alpenvogel Bahnhofstraße 21 87527 Sonthofen Telefon 08321 5095 [email protected]

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Josef Jörg GmbH Alpenstraße 58 87509 Immenstadt-Gnadenberg Telefon 08323 7034 [email protected]

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RBA Regionalbus Augsburg GmbH, Betrieb Kempten Memmingerstraße 123 87439 Kempten Telefon 0831 592050 [email protected]

1) Ansprechpartner „kostenfreie Fahrkarte“ Komm mit Morent GmbH & Co. OHG Sigishofen 29 87527 Ofterschwang Telefon 08321 67100 [email protected]

2) Ansprechpartner „Umwelt-Abo“ RVA, Regionalverkehr Allgäu GmbH Betrieb Oberstdorf Im Steinach 4 87561 Oberstdorf Telefon 08322/ 96 77 0 [email protected]

Beantragung und Ausgabe der Schüler-Fahrkarten

Deutsche Bahn Telefon 018 06 / 99 66 33

Bahn

(Reiseservice gebührenpflichtig) oder Hotline 0800 / 1 50 70 90 (gebührenfrei)

Den ausgefüllten Antrag nimmt die Schule bzw. das Landratsamt Oberallgäu entgegen.

Bitte reichen Sie mit dem Antrag ein aktuelles Lichtbild mit Anschrift, Fahrtstrecke, Schule und Jahrgangsstufe ein.

Die Fahrkarte kann ab August im Büro des Busunternehmers ausgestellt werden.

Bitte senden Sie das Formular zur Beantragung ausgefüllt, inklusive Bestätigung der Schule über den Schulbesuch und mit einem aktuellen Lichtbild per Post an den zuständigen Busunternehmer.

Bitte reichen Sie das Formular zur Beantragung ausgefüllt, inklusive Bestätigung der Schule über den Schulbesuch beim zuständigen Busunternehmer ein.

Bitte reichen Sie das Formular zur Beantragung ausgefüllt, inklusive Bestätigung der Schule über den Schulbesuch beim Bahnschalter ein.

Die Fahrkarte wird über die Schule ausgegeben.

Die Fahrkarte wird per Post zugesendet.

HINWEIS

Den Verlust der Busfahrkarte bitte umgehend dem zuständigen Busunternehmer melden. Ersatz-Chipkarte: 10€ Den Verlust der Bahnfahrkarte bitte umgehend dem Landratsamt Oberallgäu melden. Ersatz-Fahrkarte: 36€

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AST = Anrufsammeltaxi fährt nur bei vorheriger Anmeldung. Die Bestellung hat mindestens 60 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit unter Tel. 08321/ 40 40 zu erfolgen.

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