ARBEITSGRUPPE VERWALTUNG NEU
SCHULVERWALTUNG LÖSUNGSVORSCHLÄGE DER EXPERTENGRUPPE
Arbeitspaket 3
VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
INHALT Schulverwaltung allgemein – Problemanalyse............................................................................................................................................................... 3
Schulverwaltung allgemein – Lösungsvorschläge .......................................................................................................................................................... 4
Ansatzpunkte zur Reform des Schulwesens in Österreich......................................................................................................................................... 4
Reform der Aus- und Fortbildung ............................................................................................................................................................................... 6
Schulverwaltung – Kurzdarstellung der Problemanalyse und der Lösungsvorschläge................................................................................................. 7
Lösungsvorschläge der Expertengruppe (RH, WIFO, IHS, KDZ) .................................................................................................................................. 13
Mitwirkung im Vorbereitungsgremium..................................................................................................................................................................... 13
Problem- und Folgewirkungsanalyse sowie Lösungsvorschläge................................................................................................................................. 15
1
Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung ............................................................................................................................................................... 15
2
Dienstrecht ............................................................................................................................................................................................................ 17
3
Leitungsverantwortung........................................................................................................................................................................................ 19
4
Personalsteuerung und Controlling..................................................................................................................................................................... 21
5
Ausbildung und Fortbildung................................................................................................................................................................................ 24
6
Schulaufsicht ......................................................................................................................................................................................................... 27
7
Gebäudemanagement........................................................................................................................................................................................... 28
Schulverwaltung – Kompetenzen .................................................................................................................................................................................. 31
Organe der Schulverwaltung.......................................................................................................................................................................................... 32
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
SCHULVERWALTUNG Die Expertengruppe bestehend aus dem Rechnungshof, dem WIFO, dem IHS, dem StA und dem KDZ wurde von der am 17. Februar 2009 unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers eingesetzten Arbeitsgruppe beauftragt, für den Bereich "Schulverwaltung" eine strukturierte Analyse der bestehenden Probleme und der damit verbundenen Folgewirkungen zu erarbeiten. Die Expertengruppe legte eine Unterlage, bestehend aus einer Zusammenfassung der Kernprobleme und einer nachfolgenden Problem- und Folgewirkungsanalyse, welche die einzelnen Problemstellungen detaillierter ausführt, vor. Nachfolgend findet sich eine Zusammenstellung der aus der Sicht der Expertengruppe bestehenden Kernprobleme und der Folgewirkungen im Bereich der Schulverwaltung sowie gemeinsam erarbeiteter Lösungsvorschläge. SCHULVERWALTUNG ALLGEMEIN – PROBLEMANALYSE Zusammenfassung Die derzeitige Schulverwaltung stammt aus dem Jahr 1962 und ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist durch vergleichsweise hohe Ausgaben (Input) und durchschnittliche Erfolge (Output) gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Klassengrößen liegen im OECD-Durchschnitt, das LehrerSchüler-Verhältnis ist überdurchschnittlich gut. Demgegenüber ist die Qualität des österreichischen Bildungssystems nur durchschnittlich (vgl. Studien PISA, TIMMS, PIRLS). Konkrete Vorgaben für bildungspolitische Ziele sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die Schulqualität kann nicht beurteilt werden; die Zielerreichung ist nicht messbar. Die Gründe liegen vor allem in der verfassungsrechtlich komplexen Kompetenzverteilung und der fehlenden Übereinstimmung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und allenfalls auch Gemeinden. Dies führt zu
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
unterschiedlichen Sichtweisen bzw. Interessenslagen und so zu Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Zielkonflikten. Hinzu kommt eine unzureichende Datenlage. Weitere Strukturprobleme sind auf die uneinheitliche Schulstandortstruktur, den im internationalen Vergleich geringen Anteil der Unterrichtszeiten an der Gesamtarbeitszeit der Lehrer, die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten durch die Lehrer sowie die verbesserungswürdige Schulaufsicht zurückzuführen. SCHULVERWALTUNG ALLGEMEIN – LÖSUNGSVORSCHLÄGE Ansatzpunkte zur Reform des Schulwesens in Österreich Der RH, das WIFO, das IHS und das KDZ erachten eine grundlegende Reform der Organisations- und Verwaltungsstrukturen des österreichischen Schulwesens als erforderlich. Unter Gesichtspunkten eines verantwortungsbewussten Umgangs mit öffentlichen Mitteln und bildungswissenschaftlichen Erwägungen sind für eine Organisationsreform vorweg vier handlungsleitende Grundsätze wesentlich: •
Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle der Schulgebarung in einer Hand
•
Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output- und Outcomeorientierung)
•
Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring
•
Weitgehende Autonomie der Schulen in bezug auf Unterrichtsgestaltung und Personalauswahl unter einheitlichen Vorgaben, Zielen und rechtlichen Rahmenbedingungen
Im Sinne dieser Grundsätze sind prinzipiell folgende drei Organisationsebenen und Zuständigkeiten für das Schulwesen relevant: eine letztverantwortliche Ebene, einheitliche regionale Einheiten und die Schulen. I.
Letztverantwortliche Ebene — Schulgesetzgebung (Schulorganisation), Schulbudget und Qualitätssicherung •
Umfassende Kompetenz für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des gesamten Schulwesens
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
II.
Arbeitspaket 3
•
Budgethoheit und Verteilung der Mittel nach objektiven Kriterien; Budgetcontrolling
•
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung: Definition von Bildungszielen, einheitlichen Standards und Steuerungsmechanismen (einschließlich benchlearning)
•
Sicherstellung von einheitlichen Standards zur Datenerfassung für das Bildungscontrolling
•
Permanentes transparentes Monitoring der Erreichung der Bildungsziele samt Feedback/Überprüfung
•
Einheitliche institutionalisierte Aus- und Fortbildung für sämtliche Lehrkräfte
Übergeordnete einheitliche regionale Einheiten (räumliche Organisationskriterien) — Steuerung, Kontrolle und Aufsicht der Schulen, Schulgemeinden, Ressourcenverwaltung •
Gewährleistung der Grundversorgung mit Unterricht unter Wahrung der Wahlmöglichkeit für SchülerInnen bzw. Eltern
•
Flächendeckendes Schulstandortkonzept (in Absprache und unter Berücksichtigung von Synergien mit den angrenzenden Regionen)
•
Grundausstattung der Schulen
•
Bestellung der Schulleitung nach einheitlichem Auswahlverfahren
•
Ermittlung der den Schulen zustehenden Personalressourcen auf Basis gemeldeter SchülerInnenzahlen in Form einer Pro-Kopf-Finanzierung und unter Berücksichtigung von zusätzlichem Förderbedarf (z. B. Lernschwäche, Sprachschwierigkeiten, Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen)
•
Vollzug des einheitlichen Dienst- und Besoldungsrechts
•
Verwaltung der Lehrpersonalzuteilung aus dem Kreis eines öffentlichen Lehrkräfteangebots
•
Kontrolle formaler Kriterien von Lehrkräften, die von den Schulen im Rahmen der Autonomie von außerhalb des öffentlichen Lehrkräfteangebots rekrutiert werden
•
Aufsicht über die Schulen (Lehrkräfte, Schulleitung) in bezug auf schulorganisatorische Vorgaben und grundlegende Personalqualifikationen
•
Organisation des Rechnungswesens für die Schulen
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM III.
Arbeitspaket 3
Schulen bzw. Schulgemeinden — Organisation und Durchführung des Unterrichts •
Freie Unterrichtsgestaltung (einschließlich der Wahl der Tagesform) unter Beachtung der Bildungsziele
•
Freie Personalauswahl der Lehrkräfte (unter Beachtung der Formalvoraussetzungen sowie unter Anwendung objektiver Aufnahmekriterien und einheitlicher Qualitätsstandards) und des sonstigen Personals, in Zusammenarbeit mit der regionalen Einheit und im Rahmen der zustehenden (Personal-)Ressourcen (siehe Pkt. II)
•
Der Schulleitung obliegt die Personalsteuerung (Vorgesetztenstatus in Bezug auf Lehrkräfte und sonstiges Personal, z. B: Schulwart); die Personalentwicklungskompetenz liegt bei der Schulleitung
•
Freie Verfügbarkeit über limitierte finanzielle Ressourcen (siehe Pkt. II) für zusätzliche Unterrichtsmittel bzw. Dienstleistungen, welche über die Grundausstattung hinausgehen; Möglichkeit zur Beschaffung von Drittmitteln
•
Selbstevaluierung im Rahmen einer Gesamtqualitätssicherung
•
Kundenorientierung und transparente Leistungsvergleiche (anhand ausgewählter Zielgrößen) mit anderen Schulen
Reform der Aus- und Fortbildung Abgesehen von einer Umgestaltung der Verwaltungsebenen ist eine Reform der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte angezeigt, die folgende Faktoren beinhalten sollte: •
Eine Aus- und Fortbildung für alle Lehrkräfte im pädagogischen Bereich, d. h. Grundausbildung mit anschließend modularer Struktur, die die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ermöglicht und Wege für QuereinsteigerInnen in das Schulsystem eröffnet
•
Einheitliche Ressortzuständigkeit für die institutionalisierte Aus- und Fortbildung
•
Berücksichtigung der Bildungsziele in der LehrerInnenausbildung
•
Weiterbildung mit anschließender Evaluierung
•
Ausbildungslehrgänge zum Schulleiter
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
SCHULVERWALTUNG – KURZDARSTELLUNG DER PROBLEMANALYSE UND DER LÖSUNGSVORSCHLÄGE Im Bereich der Schulverwaltung gibt es folgende Probleme; dazu erarbeiteten RH, WIFO, IHS und KDZ die folgenden Lösungsvorschläge: PROBLEMANALYSE 1
LÖSUNGSVORSCHLÄGE
Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung
•
Bei den Pflichtschulen fallen Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinander
•
Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle in eine Hand
•
Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände vertreten unterschiedliche Interessen
•
•
Kompetenzen der Schulaufsicht nur bei pädagogischen Belangen, nicht bei Angelegenheiten der Schulerhalter
Umfassende Kompetenz des Bundes für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des gesamten Schulwesens, die Verteilung der Mittel (Budgethoheit) und das Budgetcontrolling
•
Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output- und Outcomeorientierung)
•
Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring
2
Dienstrecht
•
Dienst- und besoldungsrechtliche Unterschiede zwischen Bundesund Landeslehrern
•
Einheitliches Dienstrecht für sämtliche Lehrer
•
Anhebung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters
•
Unterschiedliche Lehrverpflichtungen für Bundes- und Landeslehrer (20 Werteinheiten versus Jahresnorm)
•
Einführung einer leistungsgerechten Besoldung für Lehrer
•
Bundeslehrer führen keine gesamthaften Ressourcenaufzeichnungen, Landeslehrer nur hinsichtlich der sonstigen Tätigkeiten
•
Den Erfolg der Schulen vermehrt am „output“ bzw. am „outcome“ messen
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM • 3
Arbeitspaket 3
Es fehlen Leistungsanreize (z.B. Aufstiegsmöglichkeiten) Leitungsverantwortung
•
Schulleiter haben insbesondere an großen Schulen viele Lehrer zu betreuen
•
Bestellung der Schulleitung nach einheitlichem Auswahlverfahren
•
Ausbildungslehrgänge zum Schulleiter
•
Schulleiter unterrichten selbst, auch wenn sie zur Gänze für die Aufgaben der Schulleitung freigestellt sind
•
•
Schulleiter werden ohne besondere Managementzusatzqualifikationen aus dem Kreis der Lehrer rekrutiert
Freie Personalauswahl der Lehrkräfte (unter Beachtung der Formalvoraussetzungen sowie unter Anwendung objektiver Aufnahmekriterien und einheitlicher Qualitätsstandards) und des sonstigen Personals, in Zusammenarbeit mit der regionalen Einheit und im Rahmen der zustehenden (Personal-)Ressourcen
•
Schulleiter sind als Schulmanager v.a. für die Unterrichtsqualität verantwortlich
•
Der Schulleitung obliegt die Personalsteuerung
•
Die Personalentwicklungskompetenz liegt bei der Schulleitung
•
Administratoren erfüllen Verwaltungsaufgaben und werden aus dem Kreis der Lehrer rekrutiert (nicht alle Schulen haben Administratoren)
•
Schulleitung hat die Ergebnisverantwortung für die Qualität der Schule
4
Personalsteuerung und Controlling
•
Bei den Pflichtschulen fallen Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinander
•
Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle in eine Hand
•
Datenlage bei den Landeslehrern schlechter als bei den Bundeslehrern
•
Sicherstellung von einheitlichen Standards zur Datenerfassung für das Bildungscontrolling durch den Bund
•
Intransparenz bei Personalaufwand der Landeslehrer
•
•
Schulverwaltungen auf Länderebene weisen unterschiedlich konsistente Reaktionsweisen auf variierende Schülerzahlen auf
•
Besoldung der Lehrer – wie auch der übrigen öffentlich Bediensteten – weitgehend unabhängig vom Erfolg (es gibt
Ermittlung der den Schulen zustehenden Personalressourcen auf Basis gemeldeter SchülerInnenzahlen in Form einer Pro-Kopf-Finanzierung und unter Berücksichtigung von zusätzlichem Förderbedarf (z. B. Lernschwäche, Sprachschwierigkeiten, Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen)
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM wenige Instrumente der Leistungsbeurteilung) •
Lehrermobilität ist gering (Durchlässigkeit zwischen den Schultypen ist nicht gegeben)
•
Weitgehend fehlender strukturierter Kennzahlenvergleich sowie Erfahrungsaustausch und Lernen von Best-Practice-Beispielen
•
Auf der operativen Ebene der Schulen kommt es zu keinem systematischen Qualitätsvergleich
•
Lehrer an Auslandsschulen bleiben zu lange im Ausland (erworbene Erfahrungen werden nicht genützt)
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Arbeitspaket 3
•
Systematisches Benchmarking und Benchlearning zwischen den Schulen wie auch anderen Bildungsinstitutionen
•
Qualitätsvergleiche systematisieren – Erreichen der Qualitätsstandards vergleichen
Ausbildung und Fortbildung
•
Geteilte Lehrerausbildung für Bundes- und Landeslehrer
•
•
Qualität des Unterrichts: Unterschiedliche Vorgaben für Bundesund Landeslehrer
Einheitliche Ressortzuständigkeit für die institutionalisierte Ausund Fortbildung
•
Einheitliche institutionalisierte Aus- und Fortbildung für sämtliche Lehrkräfte, d. h. Grundausbildung mit anschließend modularer Struktur, die die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ermöglicht und Wege für QuereinsteigerInnen in das Schulsystem eröffnet
•
Gleichwertige pädagogische Ausbildung für Lehrer aller Stufen
•
Aufnahmekriterien für ein Lehramtsstudium zur Feststellung der Eignung für den Lehrberuf
•
Verpflichtende Lehrerfortbildung für alle Lehrer mit Prüfungen
•
Lehrerfortbildung grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit
•
Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele
•
Unterschiedliche Fortbildungspflichten für Bundes- und Landeslehrer
•
Zeitpunkt der Fortbildung
•
Keine Aufzeichnungen über die gesamte Fortbildung von Lehrern
6 •
Schulaufsicht Fehlende strategische Vorgaben durch das BMUKK
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM •
Landesschulräte nehmen ihre Steuerungsverantwortung nicht wahr
•
Länder haben unterschiedliche Diensthoheitsgesetze (Übertragung der Diensthoheit auf den Bund in W, NÖ, B, OÖ, ST)
•
Fehlende Kriterien zur Beurteilung der Qualität des Unterrichts (gleichartige Maßstäbe zur Beurteilung der Schulqualität nicht festgelegt; ABER: Bildungsstandards NEU)
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Arbeitspaket 3 (Output- und Outcomeorientierung) •
Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring
•
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung: Bund definiert Bildungsziele, einheitliche Standards und Steuerungsmechanismen (einschließlich benchlearning
Gebäudemanagement
•
Länder üben durch die Definition fixer Schulsprengel maßgeblichen Einfluss auf die erforderlichen infrastrukturellen und personellen Ressourcen aus
•
Flächendeckende Schulstandortkonzepte der Regionen (in Absprache und unter Berücksichtigung von Synergien mit den angrenzenden Regionen)
•
Jede Gebietskörperschaft verfolgt mit den Schulstandorten eigene Interessen
•
Verstärkte Berücksichtigung von wirtschaftlichen Überlegungen bei der Schulorganisation
•
Priorität des Erhalts von Schulstandorten
•
•
Kleinschulen, die die Auslastung nicht sicherstellen können
Rasche und lückenlose Erfassung der Basisdaten zur Liegenschaftsverwaltung für sämtliche Schulen
•
Für Bundesschulen gibt es ein elektronisches Gebäude-Management-System; nicht alle Schulen sind erfasst
•
Nutzung von Schulgebäuden von Schülern anderer Schulen
Eine veraltete, wenig effiziente Governance-Struktur im Schulwesen führt im Verhältnis zum finanziellen und personellen Ressourceneinsatz zu ungenügenden Leistungen. Für eine Verbesserung der Leistungen ist eine umfassende Entbürokratisierung des Bildungssystems erforderlich; verbesserte Abläufe im bestehenden System ermöglichen nur geringfügige Verbesserungen der internen Effizienz.
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
Die nachfolgend dargestellten Probleme sind nicht als Einzelprobleme zu verstehen, sie machen vielmehr eine Strukturreform der gesamten Schulverwaltung mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen erforderlich. 1. Kompetenzen Die Generalkompetenz im Schulwesen liegt im Gegensatz zur grundsätzlichen Generalkompetenz der Länder (Art 15 B-VG) beim Bund (Ausnahme: land- und forstwirtschaftliches Schul- und Erziehungswesen). 2. Behördenzuständigkeit Die Einheit des Schulwesens wird nicht nur über die Gesetzgebung, sondern maßgeblich auch durch die Vollziehung des Bundes sichergestellt. Als Ausgleich für die Länder wurden mit föderalistischen Elementen ausgestattete Schulbehörden des Bundes in den Ländern eingerichtet (LSR, BSR). Die Länder haben die Ausführungsgesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz für die Zusammensetzung und Gliederung dieser Kollegien (im LSR und BSR). Die Schulbehörden haben damit eine gewisse Zwitterstellung zwischen reinen Bundesbehörden und reinen Landesbehörden (organisationsrechtlich betrachtet). Die Länder wirken entscheidend am Aufbau der (unmittelbaren) Bundesschulbehörden mit und der Bund hat auf dem Gebiet seiner Schulbehörden nicht die volle Organisationshoheit. Darüber hinaus bestehen neun unterschiedliche Diensthoheitsgesetze. Die Länder haben im Rahmen ihrer Ausführungsgesetze unterschiedliche Regelungen über die Aufgabenverteilung (Zuständigkeiten) zwischen folgenden Behörden vorgesehen: Landesregierung - Bezirkshauptmannschaft, Bezirkshauptmannschaft - Bezirksschulrat, Kollegium des BSR - Vorsitzender (Amt) des BSR, Landesregierung - Landesschulrat, Kollegium des LSR oder Präsidenten (Amt) des LSR und Gemeinden und Gemeindeverbände. Schließlich wird dem Bund als Ausgleich in den Landesangelegenheiten des Schulwesens eine oberste Leitungsfunktion durch ein umfassendes Informationsrecht und ein Mangelrügerecht des BMUKK zuerkannt. Danach steht dem Bund die Befugnis zu, sich in den schulischen Angelegenheiten, die in die Vollziehung der Länder fallen, von der Einhaltung der auf Grund des Art 14 B-VG erlassenen Gesetze und Verordnungen Kenntnis zu verschaffen. In Summe führt dieses System der Verteilung der Kompetenzen auf verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Interessenslagen zu einer wesentlichen Verkomplizierung. Beispielsweise bedarf die Entscheidung zur Errichtung und Auflassung einer öffentlichen
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
Pflichtschule nach einer Entscheidung durch die Gemeinde als Schulerhalter auch noch der Bewilligung der Landesregierung nach Anhörung des Landesschulrates. 3. Finanzierung Die angesprochenen Doppelgleisigkeiten im Schulbereich und die Trennung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung führen zu Mehrkosten bzw. Ineffizienzen der Mittelverwendung. In der Finanzierung der allgemeinbildenden Pflichtschulen wirken beispielsweise alle drei Gebietskörperschaften zusammen. •
Land/Gemeinden tragen den Sachaufwand und die Personalkosten für das nicht pädagogische Personal und sonstige Investitionen Laut Prof. Lehner stieg der Finanzierungsbeitrag der Länder (ohne Wien) für die allgemeinbildenden Pflichtschulen von 58 Mill. EUR im Jahr 2000 auf 75 Mill. EUR im Jahr 20051 .
•
Bund refundiert den Ländern nach Maßgabe des Stellenplans die Gehälter der Pflichtschullehrer; für den über den Stellenplan hinausgehenden Teil trägt das Land die Kosten. Refundierung des Bundes an die Länder für Lehrerpersonalkosten im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen: 2001: 2.689,50 Mill. EUR = 3.895,98 EUR/Schüler; 78.599,05 EUR/Klasse 2007: 2.943,15 Mill. EUR = 4.602,76 EUR/Schüler; 93.781,93 EUR/Klasse Somit stiegen von 2000/01 auf 2006/07 die Kosten pro Schüler um 18,14%, die Kosten pro Klasse um 19,32% (nicht inflationsbereinigt).
Die vom Bund refundierten Personalkosten stiegen, während die Schülerzahlen sanken.
1
Gerhard Lehner, Länderausgaben, Tendenz in wichtigen Aufgabenbereichen, Band 104 der Schriftenreihe des Instituts für Föderalismus, 2007
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
LÖSUNGSVORSCHLÄGE DER EXPERTENGRUPPE (RH, WIFO, IHS, KDZ) Mitwirkung im Vorbereitungsgremium Bei der zweiten Sitzung der "Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen" wurde die Einsetzung eines Vorbereitungsgremiums beschlossen. Dieses hatte die Aufgabe, zu den im Bericht der Expertengruppe dargestellten Problemen Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Neben Vertretern von Bund und Ländern wirkten auch Vertreter von RH, WIFO, IHS und KDZ an der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen mit. RH, WIFO, IHS und KDZ scheinen insbesondere ein klarer politischer Wille, eindeutige politische Zielvorgaben über den Umfang und die Zielrichtung, die tatsächliche Bereitschaft zu Reformen und eine umfassende, zielgerichtete Steuerung des Reformprozesses als unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit im Vorbereitungsgremium. Wegen der finanziellen Beziehungen und Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften und der damit verbundenen Verflechtung der Finanzströme muss dies in allen Bereichen auch alle staatlichen Ebenen umfassen. Nachhaltige Verbesserungen können nicht durch den Bund oder die Länder und Gemeinden alleine umgesetzt, sondern nur durch eine gemeinsame Problemsicht und das Bekenntnis zum vereinbarten Lösungsweg erreicht werden. Es gilt, die bundesweite Einheitlichkeit der Kompetenzen und Qualifikationen aller Akteure in Verwaltung und Unterricht zu sichern, die Transparenz von Inputs, Prozessen und Ergebnissen sowie Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung strukturell und operativ zu gewährleisten und die Ressourcenallokation (v.a. Lehrpersonal) nach einheitlichen und nachvollziehbaren sachlichen Kriterien zu steuern. Es muss gemeinsames Ziel sein, die bestehenden Kooperationshindernisse und bürokratische Eigeninteressen durch die Verbesserung des institutionellen und rechtlichen Rahmens, durch temporäre monetäre und nichtmonetäre Anreize sowie durch eine Senkung von Transaktionskosten und die notwendige Informationsbereitstellung zu überwinden. Aus diesem Grund haben RH, WIFO, IHS und KDZ gemeinsam ein Papier mit Lösungsvorschlägen erarbeitet bzw. die bereits diskutierten Lösungsvorschläge zusammengestellt. RH, WIFO, IHS und KDZ bringen so ihre externen Erfahrungen aus der Prüfungstätigkeit bzw. aus der Forschungsarbeit auch bei der Erarbeitung der Lösungsvorschläge ein. Grundsätzlich soll aber festgehalten werden, dass in der Verwaltung hervorragende Informationen über Optimierungsmöglichkeiten, Qualitätsverbesserungen, Effizienzsteigerungen und Einsparungspotenziale vorhanden sind. Die Verbindung dieser Detailkenntnisse und insbesondere auch der Erfahrungen der Mitglieder des Vorbereitungsgremiums unter der Leitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
und Kultur mit der externen Sicht der Expertengruppe soll eine Grundlage für konkrete Entscheidungen über die Realisierung und die erfolgreiche Implementierung von Verwaltungsreformaßnahmen sicherstellen.
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
PROBLEM- UND FOLGEWIRKUNGSANALYSE SOWIE LÖSUNGSVORSCHLÄGE PROBLEMANALYSE 1
FOLGEWIRKUNGEN
LÖSUNGSVORSCHLÄGE
Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung
Bei den Pflichtschulen fallen Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinander
Eine einheitlich geführte und wirkungsvolle Ressourcen- und Ausgabensteuerung fehlt. Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung kann durch die unterschiedliche Kompetenzlage nicht wahrgenommen werden. Mehrkosten durch Doppelgleisigkeiten bei Bund und Ländern, z.B. Landeslehrer-Controlling Doppelgleisigkeiten bei Bund und Ländern hinsichtlich Lehrercontrolling Mehrkosten Der Bund ist abhängig von den Angaben der Länder Probleme hinsichtlich der Einhaltung der Berichtstermine und der Inhalte der zu meldenden Daten Überzahlungen durch den Bund
Schulverwaltung
Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle in eine Hand Umfassende Kompetenz des Bundes für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des gesamten Schulwesens, die Verteilung der Mittel (Budgethoheit) und das Budgetcontrolling RH zum Entwurf eines Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes aus dem Jahr 2008: • RH begrüßt die beabsichtigte Zusammenführung der Diensthoheit für Bundes- und Landeslehrer sowie die beabsichtigten Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturen der Schulverwaltung (Entfall der Bezirks- und Landesschulräte; Einrichtung von Bildungsdirektionen)
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
• Die Übertragung der Kompetenz zur Regelung der äußeren Organisation der Schulen auf die Länder könnte einer Verbesserung von Monitoring und Steuerung durch das BMUKK und einer Vergleichbarkeit des Organisation des Schulwesens in den einzelnen Bundesländern entgegenwirken • Durch den Entwurf könnte der Fall eintreten, dass einzelne Schulformen in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Schulerhalter haben (Bund, Land oder Gemeinde); damit verbunden ist die zentrale Frage der Finanzierung der Schulen • Der RH begrüßt die beabsichtigte Zusammenführung im jeweiligen Bundesland (Einrichtung von Bildungsdirektionen im Amt der Landesregierung), weist aber auf den Umstand hin, dass in Österreich neun unterschiedliche Verwaltungsstrukturen im Schulbereich entstehen könnten Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände vertreten unterschiedliche Interessen Schulverwaltung
Kein einheitliches Gebäudemanagement (Standortentscheidungen), Kooperationen schwierig Mehrkosten die Effizienz
Verstärkte Berücksichtigung von wirtschaftlichen Überlegungen bei der Schulorganisation – 16 –
VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3 der Pflichtschulen ist geringer als jene der Bundesschulen
Flächendeckendes Schulstandortkonzept (in Absprache und unter Berücksichtigung von Synergien mit den angrenzenden Regionen) Kleinstschulen wären zu evaluieren
Kompetenzen der Schulaufsicht nur bei pädagogischen Belangen, nicht bei Angelegenheiten der Schulerhalter
Stellen Bezirksschulinspektoren Mängel bei Pflichtschulen fest (z.B. bei den Räumlichkeiten für den Turnunterricht), können sie keinen Einfluss auf die Behebung der Mängel ausüben
Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output- und Outcomeorientierung) Steuerung auf Basis der Regelungen, die im Entwurf des BHG vorliegen. Sie zeigen bei der „Haushaltsführung“ zum einen klare Prinzipien (die bekannten NPM-Prinzipien, wie z.B. Anreizstrukturen, Trennung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten von „Haushaltsleitenden Organen“ und von „Haushaltsführenden Dienststellen“) und geben den ausführenden Dienststellen eine deutlich höhere Verantwortlichkeit und Flexibilität als bisher Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring
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Dienstrecht
Dienst- und besoldungsrechtliche Schulverwaltung
Schulversuch "Neue Mittelschule": Trotz
Einheitliches Dienstrecht für sämtliche – 17 –
VORBEREITUNGSGREMIUM Unterschiede zwischen Bundes- und Landeslehrern Unterschiedliche Lehrverpflichtungen für Bundes- und Landeslehrer (20 Werteinheiten versus Jahresnorm) Bundeslehrer führen keine gesamthaften Ressourcenaufzeichnungen, Landeslehrer nur hinsichtlich der "sonstigen Tätigkeiten"
Arbeitspaket 3 der Unterschiede werden dieselben Schüler unterrichtet In HS und AHS-Unterstufe unterrichten Lehrer nach demselben Lehrplan, aber in unterschiedlichem Ausmaß und zu unterschiedlichen Gehältern Je Schultyp unterschiedliche Nettounterrichtszeiten für Lehrer Bundeslehrer: keine Nachvollziehbarkeit der Dienstausübung Landeslehrer: Erbringen Nachweise zur Erfüllung ihrer Jahresnorm
Lehrer Personalinformationssystem: Einheitliche IT-Programme Im internationalen Vergleich sind gute Schülerleistungen bzw. eine hohe Effektivität der Schule sowohl bei niedrigen als auch bei hohen Lehrergehältern möglich; die Anfangsgehälter der Lehrer sollten nicht isoliert angehoben werden, weil damit jedenfalls die Kosten erhöht werden, ohne gleichzeitig eine Qualitätsverbesserung zu garantieren Anhebung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters
Es fehlen Leistungsanreize (z.B. Aufstiegsmöglichkeiten)
Österreichische Schüler liegen im internationalen Qualitätsvergleich (PISA, TIMMS, PIRLS) nur im Mittelfeld
Einführung einer leistungsgerechten Besoldung für Lehrer Den Erfolg der Schulen vermehrt am „output“ bzw. am „outcome“ messen Größere Verantwortung der Lehrer für den Erfolg ihrer Schüler; organisatorischer Rahmen notwendig, in dem sich Lehrer mehr als bisher auf ihre Lehrtätigkeit konzentrieren und ihre Arbeit als befriedigend empfinden können
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM 3
Arbeitspaket 3
Leitungsverantwortung
Schulleiter haben insbesondere an großen Schulen viele Lehrer zu betreuen
Unzureichende Kommunikation zwischen dem Schulleiter und den Lehrern Es fehlen eine gezielte Personalentwicklung und die Steuerung der Lehrerfortbildung
Neben den Schulleitern besonders geeignete Lehrer (pädagogisches Mittelmanagement) mit pädagogischen Führungsaufgaben betrauen Gesetzliche Verankerung der Mitarbeitergespräche und Teamarbeitsbesprechungen gem. §§ 45a und 45b BDG auch für Lehrer Schulleiter sollten die Fortbildung ihrer Lehrer auf der Grundlage eines jährlich zu vereinbarenden Fortbildungsplanes steuern
Schulleiter unterrichten selbst, auch wenn sie zur Gänze für die Aufgaben der Schulleitung freigestellt sind
Sicherung der Unterrichtsqualität nicht ausreichend wahrgenommen
Schulleiter wären von einer regelmäßigen Unterrichtserteilung grundsätzlich auszunehmen
Mehrkosten, weil Unterricht als Mehrdienstleistung Schulleiter werden ohne besondere Managementzusatzqualifikationen aus dem Kreis der Lehrer rekrutiert Schulleiter sind als Schulmanager v.a. für die Unterrichtsqualität verantwortlich, ihnen fehlen jedoch teilweise ergänzende
Schulverwaltung
Es fehlt die umfassende Managementkompetenz
Bestellung der Schulleitung nach einheitlichem Auswahlverfahren
Schulleiter kann sich die Lehrer nicht Befristung der Funktionsdauer selbst aussuchen und kann sich bei Bedarf Ausbildungslehrgänge zum/zur SchulleiterIn nicht von ihnen trennen
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
Verantwortlichkeiten Freie Personalauswahl der Lehrkräfte (unter Beachtung der Formalvoraussetzungen sowie unter Anwendung objektiver Aufnahmekriterien und einheitlicher Qualitätsstandards) und des sonstigen Personals, in Zusammenarbeit mit der regionalen Einheit und im Rahmen der zustehenden (Personal-)Ressourcen Der Schulleitung obliegt die Personalsteuerung (Vorgesetztenstatus in Bezug auf Lehrkräfte und sonstiges Personal, z. B: Schulwart) Die Personalentwicklungskompetenz liegt bei der Schulleitung Schulleitung hat die Ergebnisverantwortung für die Qualität der Schule Administratoren erfüllen Verwaltungsaufgaben und werden aus dem Kreis der Lehrer rekrutiert Nicht alle Schulen haben Administratoren
Schulverwaltung
Mehrkosten: – teuer ausgebildete Lehrer – Verwaltungspersonal wäre günstiger Ungleichbehandlung von Schulen
Besetzung der Administratorenstellen durch Verwaltungsbedienstete Verwaltungsbedienstete für Verwaltungsund Schulmanagementaufgaben an Schulen einsetzen
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VORBEREITUNGSGREMIUM 4
Arbeitspaket 3
Personalsteuerung und Controlling
Bei den Pflichtschulen fallen Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinander
Mehrkosten: – Bund unterhält 2 Controllingabteilungen (für Landes- und für Bundeslehrer) – Länder beschäftigen Personal, um nicht zu wenig Geld vom Bund zu erhalten – Bund beschäftigt Personal, um nicht zu viel Geld an die Länder zu überweisen
Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle in eine Hand RH zum Entwurf eines Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes aus dem Jahr 2008: • Aus der Sicht der Gebarungskontrolle würde im Falle einer kompletten Übertragung der Kompetenz für die äußere Organisation der Schulen auf die Länder die Datenbringung wesentlich erschwert. Eine Vergleichbarkeit des Schulwesens in Österreich (etwa bei Querschnittsprüfungen) erschiene dann in Folge von unterschiedlichen IT-Systemen sowie der Erfassung unterschiedlicher Daten kaum mehr möglich. Berechtigte Anliegen des Monitorings und der Steuerung könnten kaum bundesweit und möglichst einheitlich berücksichtigt werden. Im Bericht "Besoldung der Landeslehrer" (Bund 2003/3, 75) wies der RH darauf hin, dass Bund und Länder für die Besoldung der Landeslehrer jeweils
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3 eigene IT-Programme verwendeten
Datenlage bei den Landeslehrern schlechter als bei den Bundeslehrern
Länder liefern Informationen verspätet
Personalinformationssystem: Einheitliche IT-Programme Einheitliche (IT-)Instrumentarien zwecks Controlling der Personalressourcen Sicherstellung von einheitlichen Standards zur Datenerfassung für das Bildungscontrolling durch den Bund Bessere Darstellung der Bildungsausgaben in den Rechnungsabschlüssen der öffentlichen Schulerhalter Anhebung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters
Intransparenz bei Personalaufwand der Landeslehrer Schulverwaltungen auf der Ebene der Länder weisen unterschiedlich konsistente Reaktionsweisen auf variierende Schülerzahlen auf
Fehllenkung von Ressourcen
Ermittlung der den Schulen zustehenden Personalressourcen auf Basis gemeldeter SchülerInnenzahlen in Form einer Pro-Kopf-Finanzierung und unter Berücksichtigung von zusätzlichem Förderbedarf (z. B. Lernschwäche, Sprachschwierigkeiten, Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen) Festlegung von Normkosten pro Schüler zur Berechnung des Finanzierungsbedarfs der
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3 Schulen (Sach- und Personalaufwand) Bundeseinheitliche Software für Controlling und Evaluierung
Besoldung der Lehrer – wie auch der übrigen öffentlich Bediensteten – weitgehend unabhängig vom Erfolg Es gibt für Lehrer – wie auch für die übrigen öffentlich Bediensteten – wenige Instrumente der Leistungsbeurteilung Lehrermobilität ist gering Durchlässigkeit zwischen den Schultypen ist nicht gegeben
Leistungsanreize kein Instrument der Personalsteuerung Es fehlen Instrumente zur Verbesserung der Unterrichtsqualität
Schulstandortübergreifende Steuerung kaum möglich Ein VS-Lehrer darf grundsätzlich nicht an einer HS oder AHS unterrichten, ein HS-Lehrer nicht an einer AHS Grund: unterschiedliche Ausbildung und Dienst- und Besoldungsrechte
Eine Aus- und Weiterbildung für alle Lehrkräfte im pädagogischen Bereich, d. h. Grundausbildung mit anschließend modularer Struktur, die die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ermöglicht und Wege für QuereinsteigerInnen in das Schulsystem eröffnet
Weitgehend fehlender strukturierter Kennzahlenvergleich sowie Erfahrungsaustausch und Lernen von Best-Practice-Beispielen sowohl schultypen- als auch standortübergreifend
Systematisches Lernen voneinander auf der Ebene der einzelnen Schulen erfolgt unzulänglich
Systematisches Benchmarking und Benchlearning zwischen den Schulen wie auch anderen Bildungsinstitutionen
Fehlende Impulse zur Motivation
Qualitätsvergleiche systematisieren – Erreichen der Qualitätsstandards vergleichen
Auf der operativen Ebene der Schulen kommt es zu keinem systematischen
Ungenügend entwickeltes Verständnis von umfassendem Qualitätsmanagement
Schulverwaltung
Qualitätsmanagement über Selbstbewertung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
Qualitätsvergleich
forcieren (analog zum CAF-Modell)
Lehrer an Auslandsschulen bleiben zu lange im Ausland
Wertvolle Erfahrungen gehen für das Bildungssystem verloren
Erworbene Erfahrungen werden nicht genützt
Personalressourcen werden nicht bedarfsgerecht verwendet
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Konzentration der Aufgaben des Auslandsschulwesens und Schaffung einer Koordinationskompetenz Bessere Nutzung der Auslandserfahrung als Ressource für das österreichische Schulsystem
Ausbildung und Fortbildung
Geteilte Lehrerausbildung für Bundes- und Landeslehrer
Universitäten: Fachliche Ausbildung im Vordergrund; Pädagogische Hochschulen: Pädagogische Ausbildung im Vordergrund Dennoch ist der Lehrplan für HS und AHS-Unterstufe gleich
Einheitliche Ressortzuständigkeit für die institutionalisierte Aus- und Fortbildung Einheitliche institutionalisierte Aus- und Fortbildung für sämtliche Lehrkräfte, d. h. Grundausbildung mit anschließend modularer Struktur, die die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ermöglicht und Wege für QuereinsteigerInnen in das Schulsystem eröffnet Gleichwertige pädagogische Ausbildung für Lehrer aller Stufen Aufnahmekriterien für ein Lehramtsstudium zur Feststellung der Eignung für den Lehrberuf
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
Änderung der Ausbildungsstrategien: es sollten vermehrt die Stärken der Schüler gefördert und nicht nur die Schwächen beseitigt werden; die Förderung von Spitzenleistungen in Detailbereichen (Spezialwissen) ist wesentlich Qualität des Unterrichts: Unterschiedliche Vorgaben für Bundes- und Landeslehrer
Lehrer an HS unterrichten auch Fächer, für Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle die sie nicht fachgeprüft sind: Folge: der Leistungserbringung der Schulen durch Qualitätseinbußen ein permanentes übergeordnetes Monitoring Bundeslehrer unterrichten nur die Qualitätsentwicklung und erlernten Fächer Qualitätssicherung: Bund definiert Bildungsziele, einheitlichen Standards und Steuerungsmechanismen (einschließlich benchlearning) Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output- und Outcomeorientierung) Verbesserung der Rahmenbedingungen für den berufsbegleitenden Erwerb der Lehrbefähigung Einheitliche Qualifikationskriterien für Vortragende im Bereich der Lehrerfortbildung sowie Qualitätsstandards für die Evaluierung von
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3 Lehrerfortbildungsveranstaltungen Effektivität der Fortbildungsmaßnahmen danach beurteilen, wie sehr sie die konkrete Unterrichtsarbeit der einzelnen Lehrer verbessern bzw. den Lernertrag der Schüler erhöhen Schulleiter sollten gemeinsam mit den betroffenen Lehrern den Seminarveranstaltern die Erfahrungen bei der Umsetzung mitteilen Schulleiter sollten die Fortbildung ihrer Lehrer auf der Grundlage eines jährlich zu vereinbarenden Fortbildungsplanes steuern Deutliche Verringerung der Zahl der Repetenten
Unterschiedliche Fortbildungspflichten für Bundes- und Landeslehrer
Landeslehrer: Mindestens 15 Jahresstunden Bundeslehrer: Allgemeine Dienstpflicht
Verpflichtende Lehrerfortbildung für alle Lehrer mit Prüfungen
Zeitpunkt der Fortbildung
Großteils während der Unterrichtszeit Supplierungen Mehrkosten
Lehrerfortbildung grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit
Keine Aufzeichnungen über die gesamte Fortbildung von Lehrern
Die aktualisierte Qualität der Lehrer kann nicht garantiert werden
Bundeseinheitliche Software für Controlling und Evaluierung (z.B. IT-gestützes Seminarverwaltungssystem zu Zwecken des
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3 Fortbildungsmonitorings, Verbesserung der Daten über die einzelnen Unterrichtsgegenstände Aufbau von Datenbanken zur Erfassung der Lehrerfortbildung
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Schulaufsicht
Fehlende strategische Vorgaben durch das BMUKK
Schulqualität kann nicht beurteilt werden Zielerreichung ist nicht messbar
Fehlende Kriterien zur Beurteilung der Qualität des Unterrichts Gleichartige Maßstäbe zur Beurteilung der Schulqualität nicht festgelegt ABER: Bildungsstandards NEU
Unterschiedliche Vorgangsweisen der Schulaufsichtsorgane Schulaufsicht arbeitet österreichweit inhomogen Schulaufsichtsorgane wählen ohne Koordination mit Kollegen unterschiedliche Schwerpunkte für die Inspektion aus
Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output- und Outcomeorientierung) Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung: Bund definiert Bildungsziele, einheitliche Standards und Steuerungsmechanismen (einschließlich benchlearning
Unterrichtsbeobachtungen finden nur vereinzelt statt Schulaufsicht als pädagogisches Kontrollund Controllinginstrument nur bedingt tauglich
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
Dauer und Umfang der Inspektionen weichen stark voneinander ab fehlende Vergleichbarkeit Landesschulräte nehmen ihre Steuerungsverantwortung nicht wahr
Es fehlen operationale Vorgaben, gezielte Steuerungsmaßnahmen und die Ausrichtung auf übergeordnete Ziele
Klare Aufgabenteilung zwischen der letztverantwortlichen Ebene und den regionalen Ebenen
Landesschulräte verfügen über keine systematischen Informationen über aufgetretene Probleme
Die Vorbereitung und Durchführung der Schulinspektion wäre so weit wie möglich zu standardisieren
Mangels geeigneter Dokumentation ist die Aufsichtstätigkeit der Schulaufsichtsorgane nur eingeschränkt nachvollziehbar
Schulinspektionen wären einheitlich zu dokumentieren; verbindliche Vorgaben für Berichte der Schulaufsichtsorgane, um bei einheitlicher Qualität aussagekräftigere Vergleiche zu ermöglichen Jährlich wechselnde Arbeitsschwerpunkte für die Schulinspektoren
Länder haben unterschiedliche Diensthoheitsgesetze (Übertragung der Diensthoheit auf den Bund in W, NÖ, B, OÖ, ST) 7
Schulaufsicht hat nicht in allen Ländern die gleichen Möglichkeiten, ihre Aufgaben wirkungsvoll wahrzunehmen
Umfassende Kompetenz des Bundes für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des gesamten Schulwesens
Geringe Flexibilität in Bezug auf den
Flächendeckende Schulstandortkonzepte der
Gebäudemanagement
Länder üben durch die Definition fixer
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM Schulsprengel maßgeblichen Einfluss auf die erforderlichen infrastrukturellen und personellen Ressourcen aus Bundesländer legen für die Pflichtschulen Schulsprengel fest
Arbeitspaket 3 Erhalt bzw. die Zusammenlegung von Schulstandorten, dadurch unzureichende Nutzung von Potenzialen für einen effizienteren Einsatz des Lehrpersonals und der schulischen Infrastruktur,
Berücksichtigung der demografischen Entwicklung für Prognosen der Auslastung der Schulstandorte
geringer Qualitätswettbewerb unter den Schulen durch
Zumutbare Entfernungen Wohnort – Schule an heutige Bedingungen anpassen
eingeschränkte Möglichkeiten der Schulauswahl für Eltern
Schulstandortentwicklung im Einklang mit Stadt- und Regionalentwicklungskonzepten
Die Länder treffen damit auch Entscheidungen über den Aufwand sowohl von Gemeinden und Schulgemeindeverbänden (Infrastruktur und Nichtlehrerpersonal) als auch des Bundes (Landeslehrer)
Einbeziehen von Musikschulen in die Standortplanung
Die Landesregierungen treffen Entscheidungen über den Aufwand von Gemeinden und Schulgemeindeverbänden (Schulerhalter) Es gibt mehrere gesetzliche Schulerhalter. Jede Gebietskörperschaft verfolgt mit den Schulstandorten eigene Interessen
Regionen (in Absprache und unter Berücksichtigung von Synergien mit den angrenzenden Regionen)
Wirkt personalbedarfserhöhend Mehrkosten ohne Vorteile für die Schüler
Schulwahl durch Eltern ermöglichen Nachmittagsbetreuung als Teil des Schulangebotes standardisieren (schrittweise Abkehr von der Organisationsform der Horte)
Verstärkte Berücksichtigung von wirtschaftlichen Überlegungen bei der Schulorganisation
Führt bei gleichzeitigem Rückgang der
Schulverwaltung
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VORBEREITUNGSGREMIUM Priorität des Erhalts von Schulstandorten Mehrere Schulen gleicher Art auch an kleinen Standorten Kleinschulen, die die Auslastung nicht sicherstellen können
Schulraumnutzung für Schüler anderer Schulen schwierig
Arbeitspaket 3 Schülerzahlen zu einer relativen Erhöhung des Personalbedarfs und zu nicht optimalem Einsatz der vorhandenen Ressourcen
Abbau der Ko-Finanzierungen im Pflichtschulbereich (über Beiträge und Umlagen der Gemeinden an Länder, Zuschüsse der Länder an Gemeinden); Eine bundesweite Schulstandortstruktur ist Finanzierung auf Basis von Normkosten nicht durchsetzbar; pro Schüler Mögliche Synergien in der Schulstandortstruktur werden nicht genutzt, die Unterrichtsqualität nicht optimiert.
Bei bestehenden Schulgebäuden: im Falle eines Schulerhalterwechsels Verrechnung von Mietentgelten auf Basis der Normkosten je Schüler
Optimierte Nutzung von Schulraum schulübergreifend kaum praktiziert
Erzielung von Synergien durch schulübergreifende Nutzung der Infrastruktur und adäquate Verrechnungen vorsehen
Hoher Koordinationsaufwand; unterschiedliche Kompetenzen (Berufsschulen der Länder versus BMHS des Bundes) Für Bundesschulen gibt es ein elektronisches Gebäude-Management– System; für Pflichtschulen fehlt ein derartiges österreichweites System
Gesamtsicht über die Schulgebäude fehlt – trotz Gebäude-Managementsystem fehlt die Gesamtübersicht über den Bau- und Sicherheitszustand der Schulgebäude auch bei Bundesschulen Über die Pflichtschulen können nur die Länder Auskunft geben
Schulverwaltung
Rasche und lückenlose Erfassung der Basisdaten zur Liegenschaftsverwaltung für sämtliche Schulen Datenbasis über Auslastung vorhandener Standorte und der diversen Schuleinrichtungen schaffen
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
SCHULVERWALTUNG – KOMPETENZEN Allgemeinbildende Schulen Pflichtschulen VS, HS, SS
PS
Land- und Forstwirtschaftliche Schulen
Berufsbildende Schulen Höhere Schulen
Pflichtschulen
Mittlere Schulen
AHS
BS
HaSch, FS
Höhere Schulen HTL, HAK, TGM
Pflichtschulen BS
Mittlere Schulen LW
Höhere Schulen
FW
LuF
Äußere Organisation der Schulen
Grundsatzgesetze: Bund Ausführungsgesetze: Land Vollziehung: Land
Bund
Grundsatzgesetze: Bund Ausführungsgesetze: Land Vollziehung: Land
Bund
Grundsatzgesetze: Bund Ausführungsgesetze: Land Vollziehung: Land
Bund
Gesetzlicher Schulerhalter
Gemeinde/Gemeindeverband/ Land
Bund
Land
Bund
Land
Bund
Gesetzgebung: Bund Vollziehung: Land
Bund
Gesetzgebung: Bund Vollziehung: Land
Bund
Gesetzgebung: Bund Vollziehung: Land
Bund
Land Bund, wenn übertragen (Landeslehrer-Diensthoheitsgesetze)
Bund
Land Bund, wenn übertragen (LandeslehrerDiensthoheitsgesetze)
Bund
Land Bund, wenn übertragen (Landeslehrer-Diensthoheitsgesetze)
Bund
Land zahlt / Bund refundiert zu 100%
Bund
Land zahlt / Bund refundiert zu 50%
Bund
Land zahlt / Bund refundiert zu 50%
Bund
Land
Bund
Lehrer-Dienstrecht
Diensthoheit über Lehrer
Bezahlung der Lehrer
Verwaltungspersonal
Gesetzlicher Schulerhalter
Bezahlung Verwaltungspersonal
Gesetzlicher Schulerhalter
Schulaufsicht Lehrerausbildung
Bund Bund (BMUKK, PH)
Lehrerfortbildung Lebensjahre der Schüler
Schulverwaltung
Bund (BMWF, Unis)
Bund (BMUKK, PH)
Bund (BMWF, Unis)
Bund (BMUKK, PH) 6 – 14
14 – 15
10 – 18
15 – 18
Bund (HS für Agrar- und Umweltpädagogik)
Bund (BMWF, Uni Boku)
Bund (HS für Agrar- und Umweltpädagogik) 14 – 18
14 – 19
15 – 18
14 – 18
14 – 18
14 – 19
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
ORGANE DER SCHULVERWALTUNG Allgemeinbildende Schulen Pflichtschulen VS, HS, SS
PS
Land- und Forstwirtschaftliche Schulen
Berufsbildende Schulen Höhere Schulen
Pflichtschulen
Mittlere Schulen
AHS
BS
HaSch, FS
Höhere Schulen HTL, HAK, TGM
Aufbau der Schule
Schule
Organisation der Schule
Schule
Pflichtschulen BS
Mittlere Schulen LW
Höhere Schulen
FW
LuF
Errichtung der Schule
Schulerhalter; Anhörung LSR; Bewilligung der LReg
LSR/BMUKK
Amt der LReg / in Stmk und Tirol ist der Berufsschulbeirat zu hören
LSR/BMUKK
Amt der LReg / der luf Schulbeirat ist zu hören
BMLFUW
Erhaltung der Schule
Bürgermeister/Gemeinderat/ Obmann des Schulgemeindeverbandes
LSR/BMUKK
Amt der LReg
LSR/BMUKK
Amt der LReg
BMLFUW
Auflassung der Schule
Schulerhalter; Anhörung LSR; Bewilligung der LReg
LSR/BMUKK
Amt der LReg / in Stmk und Tirol ist der Berufsschulbeirat zu hören
LSR/BMUKK
Amt der LReg / der luf Schulbeirat ist zu hören
BMLFUW
Amt der LReg
Es gibt keine
Amt der LReg
Es gibt keine
Einteilung der Schulsprengel Festlegung der Klassenschülerzahlen
Schule
Unterrichtszeit
Schule
Lehrpläne
BMUKK (Rahmenlehrpläne) / Schule (im schulautonomen Bereich)
Schüleraufnahme
Schule
Schülerverwaltung
Schule
Notenvergabe
Schulverwaltung
Amt der LReg
BMUKK/BMLFUW / der luf Schulbeirat ist zu hören
Es gibt keine
BMUKK/BMLFUW
Lehrer/Lehrerkonferenz
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VORBEREITUNGSGREMIUM
Arbeitspaket 3
ORGANE DER SCHULVERWALTUNG Allgemeinbildende Schulen Pflichtschulen VS, HS, SS Schulaufsicht
PS
Land- und Forstwirtschaftliche Schulen
Berufsbildende Schulen Höhere Schulen
Pflichtschulen
Mittlere Schulen
AHS
BS
HaSch, FS
BSR/BMUKK
Höhere Schulen HTL, HAK, TGM
Pflichtschulen
Mittlere Schulen
BS
LW
LSR/BMUKK
Höhere Schulen
FW
LuF
Amt der LReg
BMUKK
Aufnahme der Lehrer
Amt der LReg /LSR (unterschiedliche Diensthoheitsgesetze der Länder)
LSR
Amt der LReg /LSR
LSR
Amt der LReg
BMLFUW
Versetzung von Lehrern
Amt der LReg /LSR (unterschiedliche Diensthoheitsgesetze der Länder)
LSR
Amt der LReg /LSR (unterschiedliche Diensthoheits gesetze der Länder)
LSR
Amt der LReg
BMLFUW
PH/BMUKK
Unis/BMWF
PH/BMUKK
Unis/BMWF
Lehrerausbildung Lehrerfortbildung Disziplinarrecht der Lehrer
Schulverwaltung
Disziplinarkommissionen bei LSR
Disziplinarkommissionen bei: B – LSR K – LReg O – LSR N – LSR S – LReg St – LSR T – LReg V – LReg W – SSR
Uni Boku / BMWF
Schulleiter/Schulaufsicht/Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik/BMUKK
Schulleiter/Schulaufsicht/PH/BMUKK Disziplinarkommissionen bei: B – LSR K – LReg O – BSR N – BSR S – LReg St – LSR T – LReg V – BH W – SSR
Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik / Unis (hängt vom Fach ab)
Disziplinarkommissionen bei LSR
Disziplinarkommissionen bei Amt der LReg
Disziplinarkommissionen bei Amt der LReg
Disziplinarkommissionen bei BMLFUW
Disziplinarkommissionen bei BMLFUW
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