Ressourcen und Stressoren der Kooperation zwischen der ...

Die stationäre KJH ist eine Hilfe zur Erziehung nach §34 iVm. §27 SGB VIII. .... So werden besonders die Hilfe zur Selbsthilfe und die Eigenverantwor- tung der ...
482KB Größe 3 Downloads 355 Ansichten
Sabrina-Laura Müller

Ressourcen und Stressoren der Kooperation zwischen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Eine Untersuchung

disserta Verlag

Müller, Sabrina-Laura: Ressourcen und Stressoren der Kooperation zwischen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie: Eine Untersuchung. Hamburg, disserta Verlag, 2015 Buch-ISBN: 978-3-95425-506-1 PDF-eBook-ISBN: 978-3-95425-507-8 Druck/Herstellung: disserta Verlag, Hamburg, 2015 Covermotiv: © laurine45 – Fotolia.com

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden und die Diplomica Verlag GmbH, die Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Alle Rechte vorbehalten © disserta Verlag, Imprint der Diplomica Verlag GmbH Hermannstal 119k, 22119 Hamburg http://www.disserta-verlag.de, Hamburg 2015 Printed in Germany

Inhalt 1.

Einführung in die Thematik und Relevanz ......................................................................... 1

2. Konzeptualisierung der Begrifflichkeiten .............................................................................. 3 2.1 Kinder- und Jugendhilfe ................................................................................................... 3 2.1.1 Stationäre Kinder- und Jugendhilfe ........................................................................... 3 2.1.2 Klientel stationärer Kinder- und Jugendhilfe............................................................. 4 2.1.3 Aufgaben der Mitarbeitenden in der stationären Kinder- und Jugendhilfe ............... 4 2.2 Kinder- und Jugendpsychiatrie ........................................................................................ 5 3.

Theoriebildung .................................................................................................................... 9 3.1 Kooperation ...................................................................................................................... 9 3.1.1 Berührungspunkte Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie .... 9 3.1.2 Definition und Prämissen einer Kooperation........................................................... 11 3.1.3 Kooperation der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie .............................................................................................................. 13 3.1.4 Kooperationsintentionen aus Sicht der stationären Kinder- und Jugendhilfe.......... 14 3.1.5 Kooperationsintentionen aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie .................. 15 3.2 Stressbelastung .............................................................................................................. 16 3.2.1 Entstehung von Stress .............................................................................................. 16 3.2.2 Stress in der Arbeitswelt .......................................................................................... 18 3.2.3 Stress und Anforderungen der Mitarbeitenden in den sozialen Berufen und in der stationären Kinder- und Jugendhilfe ................................................................................. 19 3.2.4 Folgen von Stress ..................................................................................................... 20

4.

Theoretischer Zusammenhang von Kooperation und Stressbelastung ............................. 23 4.1 Kooperation als Ressource ............................................................................................. 24 4.2 Kooperation als Stressor ................................................................................................. 26

5. Umsetzung des Forschungsprojektes ................................................................................... 33 5.1 Hypothese ....................................................................................................................... 33 5.2 Untersuchungseinheiten und Auswahlverfahren ............................................................ 33 5.3 Operationalisierung der Hypothese ................................................................................ 34 5.4 Datenerhebung ................................................................................................................ 35 5.4.1 Art der Datenerhebung............................................................................................. 35 5.4.2 Konstruktion der Fragen .......................................................................................... 36 5.4.3 Aufbau des Fragebogens .......................................................................................... 38

5.4.4 Pretest....................................................................................................................... 39 5.4.5 Befragung................................................................................................................. 39 5.5 Datenerfassung ............................................................................................................... 40 6. Datenanalyse des Forschungsprojektes ................................................................................ 41 6.1 Deskriptive Datenanalyse ............................................................................................... 41 6.1.1 Ergebnisse der Häufigkeitsauswertung Teil 1 - Güte der Kooperation .................. 42 6.1.2 Ergebnisse der Häufigkeitsauswertung Teil 2 - Stressbelastung ............................ 47 6.2 Ergebnisse der Subgruppenanalyse ................................................................................ 49 6.3 Ergebnisse des Signifikanztests ...................................................................................... 51 6.3 Störgrößen ..................................................................................................................... 53 6.3.1 “Item-Nonresponse” und „Missing values“ ............................................................. 53 6.3.2 Drittvariablen ........................................................................................................... 54 7. Schlussbetrachtung ............................................................................................................... 57 8. Literaturverzeichnis .............................................................................................................. 61 8.1 Literaturverzeichnis der Internetquellen ......................................................................... 67 8.2 Weiterführende Literatur ................................................................................................ 70 9. Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................... 71 10. Anhang ............................................................................................................................... 72 10.1 Anschreiben .................................................................................................................. 73 10.2 Fragebogen ................................................................................................................... 74 10.3 Codeplan ....................................................................................................................... 81 10.4 Häufigkeitstabellen ....................................................................................................... 99 10.4.1 Teil 1 - Güte der Kooperation .............................................................................. 103 10.4.2 Teil 2 - Stressbelastung ....................................................................................... 126 10.4.3 Teil 3 - Persönliche Angaben............................................................................... 138 10.5 Kreuztabellen und Signifikanztests ............................................................................ 146

1.

Einführung in die Thematik und Relevanz

In der vorliegenden Arbeit soll, mithilfe der quantitativen empirischen Sozialforschung, die Forschungsfrage überprüft werden, ob die Kooperation zwischen der stationären Kinder- und Jugendhilfe1 und der Kinder- und Jugendpsychiatrie2 Auswirkungen auf die Stressbelastung der stationären Jugendhilfemitarbeiter/innen hat. Die gesundheitsrelevanten Stressoren und Ressourcen von Kooperationen sind bisher wenig erforscht3 und zu den Auswirkungen von Kooperationen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden gibt es ebenfalls nur wenige Studien, welche zudem zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die Teamprozessforschung konnte belegen, dass die Teamarbeit, unter bestimmten Voraussetzungen, ein Schutzfaktor für die Stressbelastung der Beteiligten darstellen kann.4 Für die vorliegende Arbeit wurde ein eigenes Forschungsprojekt umgesetzt, da die vorhandenen Forschungsergebnisse widersprüchlich sind 5 und bisher keine konkreten Untersuchungen zu den Auswirkungen der Kooperation auf die Stressbelastung durchgeführt wurden. „Kooperative, partnerschaftliche und selbstbestimmte Arbeitsweisen gewinnen im Rahmen der Sozialen Arbeit immer mehr an Bedeutung. Nicht zuletzt aufgrund knapper Ressourcen der Kostenträger, sowie gesetzlicher Verpflichtungen zur Zusammenarbeit erfreut sich das Thema Kooperation wachsenden Interesses.“6 Dieses Zitat zeigt die Relevanz von Kooperationen auf, welche durch die hohe Spezialisierung der einzelnen Fachbereiche für ein allumfassendes Fallverständnis unumgänglich wird. Ebenso bedarf es der Abstimmung der verschiedenen Hilfeangebote, um eine optimale Hilfe gewährleisten zu können. Des Weiteren hat der Anteil der Kinder und Jugendlichen, welche in der stationären KJH leben und gleichzeitig Kontakt zur KJP haben, bedeutend zugenommen. Neben den genannten Faktoren wurden Kooperation auch im Zuge der Einführung des neuen Steuerungsmodells und der Ökonomisierung der Sozialen Arbeit hochrelevant.7 Das Thema der Kooperation wird am häufigsten im Rahmen der Arbeitspsychologie und der Unternehmens- und Personalführung betrachtet. Es gibt vielfach Literatur zu dem Thema Kooperation zwischen der KJH und der KJP, welche besonders auf die Kooperationsbarrieren aufmerksam macht. Das Thema der Stressbelastung von Mitarbeitenden ist in den letzten Jahren ebenfalls stärker in den Fokus der Betriebe und des Gesundheitssystems gerückt, da man erkannt hat, dass die Gesunderhaltung der Mitarbeitenden essentiell wichtig für die Betriebe selbst ist und dass vor 1

Nachfolgend KJH genannt Nachfolgend KJP genannt 3 Vgl. Busch (2010): Teamarbeit und Gesundheit, S. 140. 4 Vgl. Ducki (2006): Teamarbeit: Stressfaktor oder gesundheitsförderliche Ressource? S.94-100. 5 Vgl. Busch (2010): Teamarbeit und Gesundheit, S. 139f. 6 Kalter; Schrapper (2003): Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie – Konkurrenz oder Kooperation? S.217. 7 Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.505. 2

1

allem die psychischen Stressbelastungen durch die Arbeit, zugenommen haben. Es gibt vielfach Literatur im Bereich der Arbeitspsychologie, welche sich mit den spezifischen Stressoren durch die Arbeit, den Ursachen, Folgen und Prävention beschäftigt.8 Der soziale Dienstleistungsbereich ist, laut mehreren Studien, besonders stressbelastet.9 Die spezifischen Belastungen der Mitarbeitenden der sozialen Arbeit sind jedoch kaum erforscht und es lässt sich nur wenig Literatur hierzu finden. Die Forschungsfrage, der Auswirkungen der Kooperation zwischen der KJH und der KJP auf die Stressbelastung der Mitarbeitenden der stationären KJH, ergibt sich aus der Relevanz der beiden einzelnen Themen. Bevor untersucht werden kann, ob die Kooperation zur Gesunderhaltung der Mitarbeitenden der stationären KJH beiträgt oder aber im Gegenteil eher eine zusätzliche Belastung darstellt, müssen die Begrifflichkeiten KJH und KJP zunächst konzeptualisiert werden. 10 Hiernach werden die Begriffe Kooperation und Stressbelastung in Theorien eingebunden.11 Die Theoriebildung führt zu der Darstellung des Forschungsprozesses, des Forschungsaufbaus, sowie der Ergebnisse des Forschungsprojektes hin. Abschließend erfolgt eine Schlussbetrachtung.

8

Vgl. Poppelreuter; Mierke; Wenchel (2008): Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, S. 23-26. Vgl. BKK Gesundheitsverband (2011): BKK Gesundheitsreport 2011, S.193. 10 Vgl. Micheel (2010): Quantitative empirische Sozialforschung, S.38f. 11 Vgl. Micheel (2010): Quantitative empirische Sozialforschung, S. 16. 9

2

2. Konzeptualisierung der Begrifflichkeiten

2.1 Kinder- und Jugendhilfe Die allgemeine Rechts- und Arbeitsgrundlage der KJH ist das Sozialgesetzbuch VIII, welches synonym auch als Kinder- und Jugendhilfegesetz (KHJG) bezeichnet wird. Die Aufgaben und Ziele des KJHG werden in §1 SGB VIII beschrieben. Hieraus resultiert das Recht eines jeden jungen Menschen auf Entwicklungsförderung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.12 Da das KJHG eng mit Artikel 6 GG verknüpft ist, ergeben sich hierdurch weitere Ziele. Da es die primäre Plicht der Eltern ist, ihre Kinder zu erziehen und zu pflegen, soll die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt, unterstützt und ergänzt werden, wenn die Eltern eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können.13 Die relevanten Paragraphen für das Kindeswohl sind in §1666 BGB und §8a SGB VIII festgelegt. Aus diesen Paragraphen ergibt sich der Schutzauftrag der KJH.14Die konkreten Ziele sind individuell, je nach Erziehungsfähigkeit der Eltern, Ressourcen und genereller Lebenssituation der Beteiligten, festzulegen und mit der Familie in einem Hilfeplan nach §36 SGB VIII auszuhandeln.15 Die KJH kann diese Ziele durch verschiedene Angebote und Leistungen, beispielsweise nach §27 SGB VIII, erbringen. Da für diese Arbeit besonders die Heimerziehung nach §34 iVm. §27 SGB VIII relevant ist, wird diese nachfolgend dargestellt.

2.1.1 Stationäre Kinder- und Jugendhilfe Die stationäre KJH ist eine Hilfe zur Erziehung nach §34 iVm. §27 SGB VIII. Die Voraussetzung um Hilfen zur Erziehung zu erhalten ist ein erzieherischer Bedarf, welchen die Eltern oder Personensorgeberechtigten nicht alleine decken können.16 Die Hilfen zur Erziehung sind Leistungsangebote. Dies bedeutet, dass ein Rechtsanspruch besteht, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Die Hilfen sind freiwillig und sollen stets in Zusammenarbeit mit der Familie erbracht werden.17 Die zentrale Aufgabe der Hilfe nach §34 SGB VIII ist es, den Kindern und Jugendlichen einen positiven Lebensort zu bieten, wenn eine Rückkehr in die

12

Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S. 49f. Vgl. Wiesner (2004): Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe, S.49f. 14 Vgl. Münder; Meysen; Trenczek (2009): Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, S. 109. 15 Vgl. Wiesner (2004): Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe, S.49f. 16 Vgl. Wiesner (2004): Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe, S.53. 17 Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.52. 13

3

Herkunftsfamilie vorübergehend oder auf längere Sicht nicht möglich ist. 18 Aus diesen rechtlichen Festschreibungen ergibt sich die Klientel der stationären KJH, welche relevant ist, um im weiteren Verlauf die spezifische Stressbelastung der Mitarbeitenden aufzeigen zu können.

2.1.2 Klientel stationärer Kinder- und Jugendhilfe Die häufigste Ursache für eine stationäre Unterbringung (Heimaufnahme) ist eine Gefährdung des Kindeswohls, an zweiter Stelle steht die eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Eltern und an dritter Stelle ein auffälliges Sozialverhalten der Kinder oder Jugendlichen. 19 Der Aufnahme in eine stationäre KJH Einrichtung, geht in den meisten Fällen eine ambulante Betreuung der Familie voraus, welche letztlich nicht ausreichend war, das Kindeswohl zu sichern.20 Die Kinder und Jugendlichen, welche in der Heimerziehung leben, haben oft traumatische Lebenserfahrungen gemacht. Sie sind meist frustriert und waren Erziehungs- und Erfahrungsdefiziten ausgesetzt. Physische, psychische und sexuelle Gewalt zählen zu weiteren möglichen negativen Erfahrungen. Die Herkunftsfamilien stammen meist aus unterprivilegierten Schichten, die Ausbildung und der berufliche Status der Eltern sind ebenfalls häufig gering.21 Die Kinder und Jugendlichen haben häufig Entwicklungsdefizite, gesundheitliche Probleme aufgrund von Mangelversorgung und vielfache soziale Benachteiligungen erlebt.22 Dies kann auch der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bestätigen.23 Der Großteil der Kinder und Jugendlichen lebte vor der Heimaufnahme bei den Eltern (72%) und nur 2% wurden von der KJP an die Heimerziehung überwiesen.24 Aus dieser Klientel ergeben sich die spezifischen Aufgaben der Mitarbeitenden der stationären KJH, welche in den weiteren Kapiteln mit der Stressbelastung der Mitarbeitenden in Verbindung gebracht wird.

2.1.3 Aufgaben der Mitarbeitenden in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Die Aufgaben der Mitarbeitenden sind, neben den bereits genannten Zielen, die traumatischen Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen zu bearbeiten, die Ressourcen und Fähigkeiten, der bei Ihnen lebenden Kindern und Jugendlichen zu erkennen und individuell zu fördern. Des

18

Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.19. Vgl Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.44f. 20 Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.39f. 21 Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.39f. 22 Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.50. 23 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008): Lebenslagen in Deutschland, S.24 24 Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.42f. 19

4

Weiteren soll mit den Kindern und Jugendlichen eine zukünftige Perspektive für ihr Leben erarbeitet werden und die Erziehungskompetenzen der Herkunftsfamilie sind zu stärken, um eine Rückkehroption in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen. Nach der Leitidee der Hilfen zur Erziehung soll dies in einem lebensweltorientierten (siehe hierzu Thiersch und Böhnisch25) und ressourcenorientierten Rahmen umgesetzt werden.26 Dies bedeutet, dass sich die Leistungen vor, während und nach der Hilfe am Lebensumfeld, also am konkreten Alltag der Kinder, Jugendlichen und Familien zu orientieren haben. Es gilt die Ressourcen und Kompetenzen zu aktivieren, welche die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien befähigen, sich selbst zu helfen und ihr Leben so zu gestalten, dass sie eigenständig leben können. Für die Umsetzung werden pädagogische Methoden der Beratung, Begleitung und Bildung angewendet.

27

Durch die aufgezeigten, vielfältigen Aufgaben, welche den Betreuer/innen in der

stationären KJH zukommen, ist es nötig, qualitativ gut ausgebildetes Personal in den stationären Einrichtungen zu beschäftigen, da zur Umsetzung der Aufgaben neben dem Fachwissen, auch besonders die Einbringung der eigenen Persönlichkeit gefordert ist.28 Günder geht noch weiter und äußert, dass pädagogische Erfolge wesentlich von der beruflichen Zufriedenheit und der beruflichen Identifikation der Mitarbeitenden abhängen.29 Neben der stationären KJH ist die KJP für das Forschungsprojekt relevant. Daher erfolgt nun eine kurze Definition dieses Hilfesystems.

2.2 Kinder- und Jugendpsychiatrie Die „Psychiatrie ist ein spezielles, eigenständiges Fachgebiet der Medizin. Sie umfasst die Erforschung, Diagnostik und Therapie psychischer Krankheiten des Menschen.“ 30 Je nach Forschungsgebiet und methodischem Ansatz gibt es verschiedene Teilgebiete der Psychiatrie. Eines dieser Teilgebiete ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hier stehen seelische Störungen im Säuglings- bis zum Erwachsenenalter im Mittelpunkt.31 Sie basiert auf den Theorien der Entwicklungspsychologie und -psychopathologie und verschiedenen Entwicklungsmodellen von Freud, Piaget und Ciompi.32

25

Weiterführende Literatur: Thiersch; Böhnisch (2014): Spiegelungen. Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.19. 27 Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.19. 28 Vgl Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.108. 29 Vgl Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.108f. 30 Möller; Laux; Deister (2009): Psychiatrie und Psychotherapie, S. 2. 31 Vgl. Möller; Laux; Deister (2009): Psychiatrie und Psychotherapie, S. 2. 32 Vgl. Möller; Laux; Deister (2009): Psychiatrie und Psychotherapie, S. 407 und 411. 26

5

Die Tätigkeit der KJP ist im SGB V und VIII geregelt33 und besteht aus der Diagnostik und der Behandlung von psychischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen.34 Die Diagnostik dient hierbei der Erkennung psychischer Störungen, der Abklärung der Ursachen und ihrer Bedingungen. Dabei wird nicht nur das Kind oder der/die Jugendliche fokussiert, sondern auch die Eltern und andere wichtige Bezugspersonen, da die KJP multiperspektivisch arbeitet.35 Behandelt werden beispielsweise expansive Verhaltensstörungen, Störungen des Sozialverhaltens, emotionale Störungen (wie Bindungsstörungen), sowie Missbrauchserfahrungen.36 Durch eine therapeutisch-psychiatrische Behandlung sollen die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen gestärkt, neue Bewältigungsstrategien vermittelt und psychische Konflikte reduziert werden.37 Innerhalb einer Therapie können, je nach Bedarf und Absprache mit den Beteiligten, einzelne Symptome behandelt, die Funktion in den Systemen Familie, Schule oder Peergroup verbessert oder wiedergeherstellt und die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes oder Jugendlichen unterstützt werden.38 Die Behandlung beginnt mit einer Anamnese. Hierbei verschafft sich der/die behandelnde Therapeut/in einen ersten Überblick über den/die Patient/in, den bisherigen Krankheitsverlauf und weitere relevante Faktoren. Hierauf aufbauend erfolgt eine Diagnose. Die KJP hat einen multidimensionalen Ansatz, nach welchem psychische Erkrankungen auf mehrere Faktoren und Ebenen zurückzuführen sind und verschiedene, heterogene Maßnahmen erfordern. Bei der Diagnostik ist es die Aufgabe des/der Arztes/Ärztin die psychische Erkrankung nach einheitlichen Kriterien so präzise wie möglich zu beschreiben.39 Hierzu wird das standardisierte Klassifikationsschema ICD-10 (International Classification of Diseases der Weltgesundheitsorganisation) herangezogen. 40 Für eine einheitliche, verlässliche und objektive Feststellung der verschiedenen Dimensionen einer Erkrankung werden standardisierte Testverfahren, Fragebögen und Skalen eingesetzt. Die Diagnose ist stets der Ausgangspunkt für eine anschließende Intervention.41 Abschließend erfolgt, wenn nötig, eine Medikation und die Empfehlung und Durchführung einer Therapie.42 Um belastende psychische Leiden des

33

Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.19f. 34 Vgl. Remschmidt (1987): Struktur- und Organisationsprobleme kinder- und jugendpsychiatrischer Einrichtungen, S.403. 35 Vgl. Knölker; Mattejat; Schulte-Markwort (2000): Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie systematisch, S. 54. 36 Vgl. Möller; Laux; Deister (2009): Psychiatrie und Psychotherapie, S. 436-460. 37 Vgl. Fegert; Libal (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie, S.236. 38 Vgl. Schmidt (1990): Kinder- und Jugendpsychiatrische Diagnostik, S.102. 39 Vgl. Goldbeck; Schulze; Fegert (2004): Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.259f. 40 Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S.227-229. 41 Vgl. Goldbeck; Schulze; Fegert (2004): Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.262f. 42 Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S.225f.

6

Kindes oder Jugendlichen, familiäre Beziehungen und Beziehungen zu der Peergroup aufzuarbeiten, kommen verschiedene Behandlungsformen in Betracht.43 Hauptsächlich wird zur Behandlung von psychischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter die Psychotherapie eingesetzt, welche in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form erbracht werden kann.44 Im Zentrum der therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen stehen das Gespräch und die Verhaltensbeobachtung.45 Die ambulante Therapie wird am häufigsten angewandt. Das Kind oder der/die Jugendliche verbleibt hierbei in seinem/ihrem gewohnten Umfeld. So werden besonders die Hilfe zur Selbsthilfe und die Eigenverantwortung der Familie gefördert. Wenn es die Umstände zulassen, sollte die ambulante Therapie immer den teilstationären und stationären vorgezogen werden.46 Für eine stationäre Therapie erfolgt eine Aufnahme in eine kinder- und jugendpsychiatrische oder in eine psychotherapeutisch-psychosomatische Klinik. Hierbei wird das Kind oder der/die Jugendliche aus seiner/ihrer natürlichen Umgebung herausgelöst. Dies kann in bestimmten Fällen von Vorteil sein, aber es ist dennoch eine große psychische und organisatorische Belastung für den/die Patient/in und dessen/deren Familie. Aus diesem Grund sollte ein stationärer Aufenthalt zeitlich so kurz wie möglich gehalten werden. Anwendung findet dieses Behandlungssetting bei mittleren bis schweren psychischen Erkrankungen und wenn die ambulanten Maßnahmen bereits ausgeschöpft oder nicht realisierbar waren. Eine stationäre Aufnahme ist sinnvoll und nötig, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, die Möglichkeit dem Kind oder Jugendlichen zu helfen gegeben ist und es sich nicht um eine reine Unterbringung handelt. Ebenso, wenn das Kind oder der/die Jugendliche durch sozial inakzeptables Verhalten, trotz Unterstützung, nicht in seinem/ihrem Lebensumfeld belassen werden kann oder wenn eine spezielle Diagnostik und kontinuierliche Verhaltensbeobachtungen nötig sind. Eine stationäre Aufnahme ist ebenfalls angezeigt, wenn das Familiensystem und/oder Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen die Problematik noch verschlimmern würde und bei lebensbedrohlichen Erkrankungen.47Die teilstationäre Behandlung beinhaltet die Vorzüge beider vorgestellten Behandlungsformen.48

43

Vgl. Schaff (2004): Möglichkeiten und Grenzen ambulanter kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung, S.344. 44 Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S. 243-245. 45 Vgl. Möller; Laux; Deister (2009): Psychiatrie und Psychotherapie, S. 8. 46 Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S.233. 47 Vgl. Schaff (2004): Möglichkeiten und Grenzen ambulanter kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung, S.234-236. 48 Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S.238f.

7

Da es in dem vorliegenden Forschungsprojekt um die Kooperation der stationären KJH und der KJP geht, sowie um die Auswirkungen der Stressbelastung durch die Kooperation auf die Mitarbeitenden der stationären KJH, sollen nun verschiedene theoretische Überlegungen hierzu ausgeführt werden.

8

3.

Theoriebildung

3.1 Kooperation Um beurteilen zu können, warum eine Kooperation zwischen der stationären KJH und der KJP angezeigt ist, sollen zunächst die Berührungspunkte der beiden Hilfesysteme dargestellt werden.

3.1.1 Berührungspunkte Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie „[…] vielfältige praktische Erfahrungen in der Erziehungshilfe zeigen deutlich, dass zwischen den in beiden Systemen […] betreuten Kinder und Jugendlichen Schnittmengen bestehen, die eine Kooperation […] angezeigt erscheinen lassen.“49Die Schnittmenge der beiden vorgestellten Disziplinen ist in erster Linie ihr gemeinsamer ´Gegenstand´. Kinder und Jugendliche, welche nicht nur mit einer pädagogischen, sondern auch einer psychiatrischen Problematik belastet sind und dementsprechend die Unterstützung beider Hilfesysteme benötigen, werden ´Grenzfälle´ genannt.50 Die Anzahl dieser ´Grenzfälle´ ist in den letzten Jahren angestiegen.51 „Waren es vor 10 Jahren noch etwa 10-15% der jungen Menschen, die im Rahmen der Jugendhilfe betreut wurden, die auch Kontakt mit vor allem stationärer Jugendpsychiatrie hatten, so sind es aktuell über 30%.“52 Nach Mueller haben 61% der Kinder und Jugendlichen in der Heimerziehung bereits Verhaltens- und emotionale Störungen und 16% leiden an anderen psychischen Störungen. 53 Heerkerens hält fest: „Unter den Heimkindern ist das Vorliegen einer emotionalen oder Verhaltensstörungen (mindestens) dreimal so hoch wie in der (Allgemein-) Population aller Kinder/Jugendlichen.“54 Mueller, Heerkerens und Fegert/Schrapper zeigen hiermit deutlich auf, dass die Komplexität der Problemlagen der Kinder und Jugendlichen zugenommen hat und die einzelnen Fachbereiche, auch aufgrund ihrer voranschreitenden Spezialisierung auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit angewiesen sind. Beide Hilfesysteme stoßen an ihre strukturellen und fachlichen Grenzen, zudem an die Grenzen ihrer Zuständigkeit, des gesetzlichen Auftrages 49

Merchel (2004): Jugendhilfeplanung, S.74. Vgl. Kalter (2004): „Besonders schwierig“, „psychisch krank“ oder „seelisch behindert“, S.449-454. 51 Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.17. 52 Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.17. 53 Vgl. Mueller (2000): Arbeit mit seelisch behinderten jungen Menschen, S.127. 54 Heerkerens (2009): Das Elend der Heimkinder, S.479. 50

9

und auch an die persönlichen Grenzen der Mitarbeitenden.55 Um ihre Aufträge gegenüber den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien dennoch adäquat und nachhaltig erfüllen zu können, sind beide Hilfesysteme auf die Unterstützung, Beratung und das Fachwissen der jeweils anderen Disziplin angewiesen.56 Die hohe Relevanz der Verbindung dieser beiden Fachbereiche wird auch von Schmeck aufgezeigt: „Pädagogische Konzepte bilden einen integralen Bestandteil klinischer kinderund jugendpsychiatrischer Arbeit.“ 57 Für eine erfolgreiche Behandlung ist daher nicht nur eine reine Kooperation nötig, sondern eine Integration der pädagogischen Interventionen in die therapeutischen Konzepte und umgekehrt die Integration der therapeutischen Konzepte in die pädagogischen Arbeit. Damit dies gelingen kann ist das gleiche Verständnis für die Entstehung psychischen Erkrankungen, sowie die Beachtung der Bedeutsamkeit der lebensweltlichen Bezüge der Kinder und Jugendlichen erforderlich. Nur wenn pädagogische, therapeutische und somatische Interventionen ergänzt werden, kann eine optimale Effektivität der Hilfen für das Kind, den/die Jugendliche/n, die Familie und nicht zuletzt für die Kostenträger, gewährleistet werden.58 Für eine solche Integration spricht auch, dass bereits August Aichhorn, Bruno Bettelheim und Fritz Redl pädagogische und psychiatrische Denkweisen, innerhalb der Sozialpädagogik miteinander verbanden.59 Neben der gemeinsamen Zuständigkeit für die Grenzfälle, verpflichten innerhalb der KJP das ´biopsychosoziale Krankheitsverständnis´ und die Psychiatrie-Personalverordnung zu einer interdisziplinären, multiprofessionellen Zusammenarbeit. 60 Nach Ersterem wirken biologische, psychologische und soziale Faktoren bei der Entstehung einer psychischen Erkrankung zusammen, wodurch neben der Bearbeitung der psychischen Erkrankungen besonders auch Familienkonstellationen der Patienten/innen zu beachten sind, wenn sie dem psychischen Zustand oder dem Kindeswohl abträglich sind.61 Diese Notwendigkeit wird auch von Libal und Fegert geäußert.62 Da intrapsychische Erkrankungen nicht heilbar sind, wenn die Lebensumstände, aus welchen der/die Patient/in kommt und in welche er/sie nach der Therapie wieder hinein geht, unberücksichtigt und unbearbeitet bleiben, ist die KJP auf die Unterstützung der KJH angewiesen.63

55

Vgl. Ader (2004): „Besonders schwierige“ Kinder: Unverstanden und instrumentalisiert, S.438. Vgl. Winkler (2004): Sozialpädagogik, S.45f. 57 Schmeck (2004): Bezugsdisziplinen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.255. 58 Vgl. Schmeck (2004): Bezugsdisziplinen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.255f. 59 Vgl. Winkler (2004): Sozialpädagogik, S.45f. 60 Vgl. Schmeck (2004): Bezugsdisziplinen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.251f. 61 Vgl. Schmeck (2004): Bezugsdisziplinen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.251f. 62 Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S.227-229. 63 Vgl. Schmeck (2004): Bezugsdisziplinen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.255f. 56

10

Eine Kooperation zwischen den beiden Hilfesystemen scheint also angezeigt und daher soll nun näher auf den Begriff Kooperation, sowie auf die konkrete Kooperation der stationären KJH und der KJP eingegangen werden.

3.1.2 Definition und Prämissen einer Kooperation Eine Kooperation beschreibt eine zeitlich überdauernde Zusammenarbeit verschiedener, voneinander unabhängiger Personen oder Einrichtungen zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles.64 Durch eine Kooperation können Handlungsabläufe, die Handlungsfähigkeit und die Problemlösungskompetenz der Beteiligten optimiert werden. 65 Eine weitere Intention eine Kooperation einzugehen ist es, die knappen Ressourcen gezielter und ökonomischer einsetzen zu können, welches auch im Sinn der Ökonomisierung der Sozialen Arbeit ist.66 Ebenso kann durch eine Kooperation die Qualität der Arbeit und die Arbeitsmotivation der Mitarbeiter/innen gesteigert werden.67 Grundsätzlich wird eine Kooperation nur eingegangen, wenn man alleine nicht im Stande ist, ein bestehendes Problem zu lösen.68 Damit Kooperationen gelingen, sind einige Voraussetzungen nötig, welche nachfolgend dargestellt werden.

Prämissen für eine gelungene Kooperation Nach Fegert und Schrapper gibt es vier grundsätzliche Prämissen für eine gelungene Kooperation: „(1) Kooperation gelingt nur zwischen Gleichen […]. Die kooperierenden Systeme sollten eigenständig und gleich stark sein, da sonst ein Machtgefälle entstehen kann. (2) Kooperation muss sich für beide Seiten lohnen […] (3) Erforderlich ist ein Mindestmaß an gemeinsamen Zielen und Überzeugungen (4) Gute Kooperation ist von Personen abhängig, aber braucht Strukturen und Verfahren, die Personen schützen“69 Grundwald und Steinbacher ergänzen, dass vorherige Festlegungen wie gemeinsamen Ziele, klare Aufgabenverteilungen, effiziente Zeitplanung und ein Kontrollsystem nötig sind.70

64

Vgl. Etter (2003): Nachgründungsdynamik neugegründeter Unternehmen in Berlin im interregionalen Vergleich, S.42. 65 Vgl. Schubert (2005): Das Management von Akteursnetzwerken im Sozialraum, S.77. 66 Vgl. Ducki (2006): Teamarbeit: Stressfaktor oder gesundheitsförderliche Ressource?, S. 94. 67 Vgl. Termath (2007): Teamarbeit, S. 959. 68 Vgl. Wieland (2004): Kinder und Jugendliche mit Drogen- und Suchtproblemen im Kooperationsfeld von Drogenhilfe, Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.473. 69 Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.23 70 Vgl. Grundwald; Steinbacher (2007): Organisationsgestaltung und Personalführung in den Erziehungshilfen, S.183ff.

11