Reisekostenabrechnungen, die nicht bis zum 5. des

Die Richtigkeit der Angaben bestätigt: unentgeltliche Verpflegung. Frühstück Mittagessen Abendessen keine Ver - pflegung. Sonstiges. Pers.Nr.: (Datum/Uhrzeit).
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Reisekosten - Abrechnung für die Diözese Passau

An: Besoldungsstelle/Bischöfl. Ordinariat Passau

Name:

Pers.Nr.:

Reiseart / Ort Dienststelle Reisebeginn:

Reiseende: (Datum/Uhrzeit)

Verkehrsmittel: Abrechnungs - Tag: (Datum)

(Datum/Uhrzeit)

Auto km: unentgeltliche Verpflegung Frühstück

Mittagessen Abendessen

Mitfahrer: keine Ver pflegung

Sonstiges

Ausgaben (bitte Belege beifügen) Übernachtung:

Öffentliche Verkehrsmittel:

Sonstige Ausgaben:

Betrag:

Reisekostenabrechnungen, die nicht bis zum 5. des Folgemonats der Besoldungsstelle der Bischöflichen Finanzkammer Passau vorliegen, können erst im darauffolgenden Monat mit laufender Gehaltszahlung berücksichtigt werden. Bei Dienstreisen außerhalb der Diözese Passau ist die Dienstreisegenehmigung des H. Generalvikars der Abrechung beizufügen.

Die Richtigkeit der Angaben bestätigt:

(Dienststellenleiter oder Beauftragter)

, den

(Unterschrift des Antragstellers)