Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und Finanzplan bis 2018

02.07.2014 - Die konjunkturell bedingten Entlastungen wurden konsequent zur Konsolidierung genutzt. So sind die. Steuereinnahmen im Zeitraum von ...
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Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und Finanzplan bis 2018

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Bundesministerium der Finanzen Berlin

Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans bis 2018 Soll 2014

RegE 2015

Finanzplan 2016

2017

2018

in Mrd. €

Ausgaben

296,5

Veränderung ggü. Vorjahr in %

299,5

310,6

319,9

329,3

1,0

3,7

3,0

2,9

Einnahmen

296,5

299,5

310,6

319,9

329,3

Steuereinnahmen

268,2

278,5

292,9

300,7

311,8

Neuverschuldung

6,5

0

0

0

0

-0,05%

-0,01%

-0,03%

-0,01%

-0,02%

25,5

26,1

27,2

27,9

27,2

Strukturelles Defizit in % des BIP (- = Überschuss) Nachrichtlich: Investitionen (ohne ESM in 2014)

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Bundesministerium der Finanzen Differenzen durch Rundung möglich Berlin

Solide Finanzen

- nachhaltig und generationengerecht Die Vorgaben des Koalitionsvertrags :

 Wir wollen nachhaltig ausgeglichene Haushalte. Beginnend mit dem Jahr 2015 werden die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushaltes ohne Neuverschuldung ausgeglichen.

 Über die Legislaturperiode gerechnet soll das Wachstum der Ausgaben das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts möglichst nicht übersteigen.

 Die Stabilitätskriterien für Defizit- und Schuldenstandsquote nach dem verschärften europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt sind einzuhalten.

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Bundesministerium der Finanzen Berlin

Die Vorgaben des Koalitionsvertrages werden eingehalten

 Zum ersten Mal seit 1969 wird der Bundeshaushalt 2015 ohne Neuverschuldung ausgeglichen.

 Die „schwarze Null“ im Jahr 2015 markiert zugleich den Beginn

eines nachhaltig ausgeglichenen Bundeshaushalts für den gesamten Finanzplanungszeitraum. Das ist eine historische Leistung.

 Die nationale Schuldenregel wird mit großem Sicherheitsabstand eingehalten.

 Bis zum Ende des Jahres 2015 wird die tatsächliche Neuver-

schuldung kumuliert um rund 100 Mrd. Euro unter der - gemäß Schuldenregel - zulässigen Neuverschuldung liegen.

 Die Ausgaben steigen im Finanzplanzeitraum weniger als das nominale BIP.

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Bundesministerium der Finanzen Berlin

Die Neuverschuldung ist gestoppt 45,0 44,0

- in Mrd. Euro -

Ist 2010 bis 2013, Soll 2014, RegE 2015 und Finanzplan bis 2018

40,0

2012 - 2014 jeweils ohne ESM, 2012 zusätzlich ohne EIB, 2013 zusätzlich ohne Aufbauhilfefonds

35,0 30,0 25,0 22,5

20,0

22,1

17,3

15,0

12,2

10,0 5,0

5,4

2,2

0,0

2010

5

6,5

2011

2012

2013

2014

0,0

0,0

0,0

0,0

2015

2016

2017

2018

Bundesministerium der Finanzen Berlin

Schuldenregel wird mit großem Sicherheitsabstand eingehalten Abbaupfad der strukturellen Neuverschuldung (in Prozent des BIP) 2,0%

2010 festgelegter Abbaupfad für die strukturelle Neuverschuldung

1,89%

ab 2016 dauerhaft geltende Obergrenze für die strukturelle Neuverschuldung

1,59%

1,6%

Ist 2011 bis 2013, Soll 2014; Regierungsentwurf 2015 und Finanzplan bis 2018

1,28%

1,2%

0,8%

0,97% 0,66%

0,85%

0,4% 0,34%

0,0%

0,35%

0,35%

0,35%

0,24% -0,05%

-0,01%

-0,03%

-0,01%

-0,02%

2014

2015

2016

2017

2018

-0,4%

2011

6

2012

2013

Bundesministerium der Finanzen Berlin

Deutschland bleibt weiter Stabilitätsanker in Europa

 Die Trendumkehr ist erreicht: Die Maastricht –

Schuldenstandsquote sinkt. Im Jahr 2014 wird sie voraussichtlich erneut um rund 2 ½ Prozentpunkte auf 76 % des BIP zurückgehen.

 Ziel der Bundesregierung ist es, die gesamtstaatliche

Schuldenstandsquote bis Ende 2017 auf weniger als 70 % des BIP und innerhalb der nächsten zehn Jahre auf weniger als 60 % des BIP zu reduzieren.

 Deutschland wird damit seiner Vorbildrolle in Europa weiter gerecht.

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Bundesministerium der Finanzen Berlin

Die „schwarze Null“ ist das Ergebnis einer wachstumsfreundlichen Konsolidierungspolitik. Grundlage für die erfolgreiche Konsolidierung ist eine kluge, wachstumsorientierte Haushalts- und Finanzpolitik:

 Es werden wichtige Akzente in zentralen Politikbereichen gesetzt, insbesondere bei Bildung und Forschung, öffentlicher Verkehrsinfrastruktur und Entwicklungszusammenarbeit).

 Die konjunkturell bedingten Entlastungen wurden

konsequent zur Konsolidierung genutzt. So sind die Steuereinnahmen im Zeitraum von 2010 bis 2015 um insgesamt 52,4 Mrd. Euro angestiegen und die Neuverschuldung wurde im gleichen Zeitraum um 44 Mrd. Euro abgebaut. Gleichzeitig konnten auch zusätzliche Belastungen (z.B. die Tarif- und Besoldungsrunde) geschultert werden.

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Bundesministerium der Finanzen Berlin

Entwicklung ausgewählter Politikbereiche zwischen 2010 und 2018

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Bundesministerium der Finanzen Berlin

Der Weg zum Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung 350,0

329,3

330,0

319,9

310,0

306,8

303,7

296,5

296,2

292,3

310,6

307,8 299,5

329,3

319,9

310,6

299,5

290,0

278,9

270,0

284,3

285,7

290,0

Ausgaben 250,0

258,1

259,7

2009

2010

Steuern sowie sonstige Einnahmen

230,0

10

2011

2012

2013

2014

2015

2016 2017 Bundesministerium der Finanzen2018 Berlin

Wesentliche Schwerpunkte von Regierungsentwurf und Finanzplan (I)

Länder und Gemeinden werden in Höhe von 6 Mrd. Euro

entlastet, um ihre Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen zu können. Dies erfolgt insbesondere durch



die vollständige Übernahme der Finanzierung des BAföG ab dem Jahr 2015 durch den Bund,



die weitere Stützung des Hochschulpaktes mit einer Verstetigung des Bundesanteils sowie



eine Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um bis zu 550 Mio. Euro sowie eine Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder um jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018.

Der Bund entlastet die Kommunen außerdem bis zum

Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes in den Jahren 2015 bis 2017 um 1 Mrd. Euro jährlich.

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Bundesministerium der Finanzen Berlin

Entlastung der Länder und Umsetzung des 6 Mrd. Euro-Pakets für Bildung

Abweichungen durch Rundung möglich

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Bundesministerium der Finanzen Berlin

Wesentliche Schwerpunkte von Regierungsentwurf und Finanzplan (II)

Im Rahmen der Strategie "Europa 2020" für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum wurde das Ziel, die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf insgesamt 3 % des BIP zu steigern, vereinbart. Der Bund engagiert sich deshalb auch im Forschungsbereich mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 3 Mrd. Euro, insbesondere

zur Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation, zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative sowie zur Stärkung der ressortspezifischen Forschungsaufgaben. 13

Bundesministerium der Finanzen Berlin

Zusätzlich 3 Mrd. Euro für Forschung

- Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag -

2015

2016

20142017

2017

in Mio. € 3 Mrd. €- Paket insgesamt

200

900

1.900

3.000

250

504

754

davon Ressortanteile ohne Epl. 30

21

43

64

Hochschulpakt – DFG-Programmpauschale

12

24

36

Pakt für Forschung und Innovation (Annahme: 3%-Anstieg) in allen Epl.

Verbleibender Betrag

200

638

1.372

2.210

davon BMBF (inkl. Exzellenzinitiative)

133

412

861

1.407

davon übrige Ressorts

67

226

511

803

nachrichtlich: übrige Ressorts inkl. Pakt für Forschung und Innovation

67

247

554

867

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Bundesministerium der Finanzen Abweichungen durch Rundung möglich Berlin

Wesentliche Schwerpunkte von Regierungsentwurf und Finanzplan (III)

 Für das prioritäre Politikfeld öffentliche Verkehrsinfrastruktur

werden in der laufenden Wahlperiode insgesamt zusätzlich 5 Mrd. Euro bereitgestellt. Die deutlich ansteigenden Investitionslinien für die klassischen Verkehrsträger und den Kombinierten Verkehr spiegeln dies wider.

 Die bereits im Bundeshaushalt 2014 spürbar erhöhten Programm-

mittel für die Städtebauförderung werden im Bundeshaushalt 2015 und im weiteren Finanzplanzeitraum auf diesem hohen Niveau verstetigt.

 Für den Bereich Entwicklungszusammenarbeit stehen den Ressorts insgesamt 2 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung.

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Bundesministerium der Finanzen Berlin

Ausblick

 Die Bundesregierung wird den Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung dauerhaft absichern.

 Dazu muss auch in Zukunft das fachpolitisch Wünschenswerte in Einklang mit dem haushaltspolitisch Machbaren gebracht werden. Hierzu hat der Koalitionsvertrag eine eindeutige Regelung getroffen.

 Mit seiner vorausschauenden Haushaltspolitik hat der

Bund ausreichend Spielraum geschaffen, um auf konjunkturelle Schwankungen und mögliche Risiken, die z.B. durch internationale politische Krisen entstehen, reagieren zu können.

 Auch für die sich abzeichnenden demographischen Herausforderungen ist der Bund gut gerüstet.

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Bundesministerium der Finanzen Berlin