Regeln und Anweisungen - Europa EU

20.10.2017 - Aus den Anmeldungen wird nach dem Zufallsprinzip (Punkt 2) eine bestimmte Anzahl von. Schulen für die Teilnahme am .... Tschechische Republik. 21. Dänemark. 13. Estland. 6 ... angerechnet, in dem sie angesiedelt sind, beispielsweise fließt die spanische Schule IES Liceo español 'Luis Buñuel' in ...
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Regeln und Anweisungen EINLEITUNG Die Generaldirektion Übersetzung (GD Übersetzung) der Europäischen Kommission veranstaltet einen Übersetzungswettbewerb für Schulen in der Europäischen Union – Juvenes Translatores 2017. Der Wettbewerb unterteilt sich in folgende Phasen:   

Vorbereitung Übersetzungstest Preisverleihung

Die detaillierten Regeln und Anweisungen sind den nachstehenden Punkten 1 bis 8 zu entnehmen. VORBEREITUNG Einladung an die Schulen, am Wettbewerb teilzunehmen, Anmeldung und Auswahl der Schulen, Auswahl der Schüler/-innen durch die Schulen, vorbereitende Maßnahmen vor Ort (Punkte 1-3) Die GD Übersetzung wird den Wettbewerb im Internet ankündigen: http://ec.europa.eu/translatores An einer Teilnahme interessierte Schulen müssen sich zwischen dem 1. September und dem 20. Oktober 2017 auf der Website des Wettbewerbs anmelden (Punkt 1). Die Anmeldung beginnt und endet jeweils um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit) an diesen Tagen. Aus den Anmeldungen wird nach dem Zufallsprinzip (Punkt 2) eine bestimmte Anzahl von Schulen für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt. Die ausgewählten Schulen können zwei bis fünf Schüler/-innen benennen, die am Wettbewerb teilnehmen möchten. Die Namen der Teilnehmer/-innen und die jeweiligen Sprachenpaare müssen bis spätestens 21. November 2017 in die Datenbank eingegeben werden (Punkt 3). Die Organisation des Wettbewerbs vor Ort bleibt den Schulen überlassen. Dies schließt sämtliche praktischen Vorkehrungen ein, z. B. die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Personal sowie die Sorge dafür, dass die Übersetzungen unter fairen und für alle Teilnehmenden gleichen Bedingungen erstellt werden (Punkte 1.3, 4 und 7). ÜBERSETZUNGSTEST

Amt für Veröffentlichungen

Die Übersetzung findet am 23. November 2017 statt. An diesem Tag wird die GD Übersetzung den Schulen die zu übersetzenden Texte übermitteln. Der Test wird gemäß den jeweiligen von den Schulen getroffenen Vorkehrungen durchgeführt. Die Übersetzungen müssen am selben Tag in die von der GD Übersetzung verwaltete Datenbank hochgeladen werden (Punkt 4). Die GD Übersetzung wird die Übersetzungen bewerten und auf der Grundlage der Bewertungen die jeweils beste Übersetzung aus jedem EU-Land ermitteln (Punkt 5). PREISVERLEIHUNG Die Gewinner/-innen werden im Frühjahr 2018 zu einer Preisverleihung nach Brüssel eingeladen. Die GD Übersetzung erstattet die Reise- und Unterbringungskosten für jeweils einen Preisträger/eine Preisträgerin, eine erwachsene Begleitperson und eine Lehrkraft pro Mitgliedstaat (Punkt 6). Da alle wichtigen Informationen über den Wettbewerb systematisch auf den Webseiten von Juvenes Translatores (JT) veröffentlicht werden, sollte die verantwortliche Lehrkraft diese Seiten regelmäßig auf neue Informationen überprüfen.

VORBEREITUNG 1. ANKÜNDIGUNG UND ANMELDUNG Ankündigung des Wettbewerbs auf der Website http://ec.europa.eu/translatores am 1. September 2017 um 12 Uhr mittags Brüsseler Ortszeit. Falls Ihre Schule teilnehmen möchte, füllen Sie bitte das Online-Anmeldeformular aus (Punkt 1.2). Mit der Anmeldung geht Ihre Schule bestimmte Verpflichtungen ein (Punkt 1.3). 1.1. Welche Schulen können teilnehmen?

Die Schulen müssen     



in einem EU-Mitgliedstaat liegen, von den für Bildung zuständigen Behörden eines oder mehrerer Mitgliedstaaten anerkannt sein, zwei bis fünf Schüler/-innen des Geburtsjahrgangs 2000 auswählen, Internet-Zugang haben, über Rechner verfügen, mit denen PDF-Dateien geöffnet und ausgedruckt werden können (die Wettbewerbstexte und die Deckblätter werden in diesem Format versandt), und über einen Scanner verfügen, um die Übersetzungen in schwarz-weiß als PDF-Datei zu scannen, damit sie in die Datenbank der GD Übersetzung hochgeladen werden können. Dies muss noch am Tag des Wettbewerbs erfolgen.

Die Schule muss eine Sekundarschule sein. Abendschulen, die Sprachunterricht erteilen, und ähnliche Anbieter von nicht obligatorischen Sprachkursen können nicht am Wettbewerb teilnehmen. 1.2. Anmeldung

Vor der Anmeldung muss die verantwortliche Lehrkraft die Zustimmung des Schulleiters/der Schulleiterin für die Teilnahme der Schule am Wettbewerb einholen. Bei der Anmeldung (nur ein Formular pro Schule) sind folgende Angaben zu machen:   

Name und Anschrift der Schule, Name einer Kontaktperson und mindestens eine gültige E-Mail-Adresse.

Da die Kommunikation ausschließlich über E-Mail erfolgt, möchten wir Sie bitten,  

Ihre Mailbox regelmäßig zu überprüfen und darauf zu achten, dass sie nicht überfüllt ist.

Sie können sich zwischen dem 1. September, 12.00 Uhr mittags Brüsseler Zeit und dem 20. Oktober 2017, 12 Uhr mittags Brüsseler Zeit anmelden. Unvollständig ausgefüllte oder zu spät eingereichte Formulare werden nicht berücksichtigt. Die Schulen, die sich angemeldet haben, erhalten – wie später auch die angemeldeten Schüler/-innen – Registriernummern. Sie müssen diese Nummern am Tag des Wettbewerbs zur Hand haben. 1.3. Welche Verpflichtungen geht Ihre Schule mit der Anmeldung ein?

Mit dem Einreichen des Anmeldeformulars verpflichtet sich Ihre Schule, die für den Wettbewerb geltenden Regeln und Anweisungen einzuhalten und, sofern sie ausgewählt wird, die Übersetzung der Wettbewerbstexte in den Räumlichkeiten der Schule zu organisieren. Dies umfasst:     

 

Auswahl und Anmeldung der Schüler/-innen des Geburtsjahrgangs 2000, Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und Aufsichtspersonen für den Übersetzungswettbewerb, Vervielfältigung und Verteilung der Originaltexte und der Übersetzungsbögen, Freistellung der ausgewählten Schüler/-innen für die Übersetzung der Texte, Unterrichtung der ausgewählten Schüler/-innen und deren Eltern oder Erziehungsberechtigten über diese Regeln und Anweisungen und Einholung ihres Einverständnisses, Gewährleistung fairer und einheitlicher Bedingungen und Freistellung etwaiger Gewinner/-innen für die Reise zur Preisverleihung nach Brüssel.

Außerdem muss Ihre Schule einwilligen, dass ihr Name im Falle der Auswahl zur Teilnahme am Wettbewerb auf der Juvenes-Translatores-Website veröffentlicht wird.

Falls Ihre Schule den in Punkt 1.3 aufgeführten Verpflichtungen nicht nachkommt, kann sie vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

2. AUSWAHL DER SCHULEN Aus den Schulen, die ein ordnungsgemäßes Anmeldeformular eingereicht haben, wird nach dem Zufallsprinzip eine bestimmte Zahl teilnehmender Schulen ausgewählt. Die Zahl der pro Mitgliedstaat ausgewählten Schulen entspricht der Zahl der Sitze des Landes im Europäischen Parlament: Mitgliedstaat Schulen Österreich

18

Belgien

21

Bulgarien

17

Kroatien

11

Zypern

6

Tschechische Republik Dänemark

13

Estland

6

Finnland

13

Frankreich

74

Deutschland

96

Griechenland 21 Ungarn

21

Irland

11

Italien

73

Lettland

8

Litauen

11

Luxemburg

6

Malta

6

21

Niederlande

26

Polen

51

Portugal

21

Rumänien

32

Slowenien

8

Slowakei

13

Spanien

54

Schweden

20

Vereinigtes Königreich Gesamt

73

751

Für die Zwecke des Wettbewerbs werden Schulen auf die Quote des Mitgliedstaats angerechnet, in dem sie angesiedelt sind, beispielsweise fließt die spanische Schule IES Liceo español ‘Luis Buñuel’ in Frankreich in die Quote für Frankreich ein. Die Liste der ausgewählten Schulen wird Ende Oktober 2017 auf der Juvenes-TranslatoresWebsite veröffentlicht.

3. AUSWAHL DER SCHÜLER/-INNEN In den vorliegenden Regeln und Anweisungen beziehen sich die Begriffe „Schüler/-innen“ und „ausgewählte Schüler/-innen“ auf alle Schüler/-innen, die von den ausgewählten Schulen vorgeschlagen wurden. Jede ausgewählte Schule kann zwei bis fünf Schüler/-innen vorschlagen. Diese müssen  

im Jahr 2000 geboren und ordnungsgemäß an einer Schule angemeldet sein, die die in Punkt 1.1 genannten Kriterien erfüllt.

Ziel der Regel des einheitlichen Geburtsjahrs ist es, gleiche Bedingungen für die Bildungssysteme in allen EU-Ländern zu gewährleisten. Sollte sich herausstellen, dass eine Schülerin/ein Schüler nicht im Jahr 2000 geboren ist, wird sie/er von der Teilnahme ausgeschlossen. Für jeden ausgewählten Schüler bzw. jede ausgewählte Schülerin muss Ihre Schule das gewählte Sprachenpaar angeben, d. h. die Ausgangssprache und die Zielsprache für die Übersetzung (Punkt 3.4). 3.1. Namen der Schüler/-innen und Sprachenpaare

Fällt die Wahl auf Ihre Schule, so müssen Sie die ausgewählten Schüler/-innen bis spätestens 21. November 2017 12 Uhr anmelden. Jede Schule kann zwei bis fünf Schüler/-innen anmelden, indem deren Namen und die gewählten Sprachenpaare in die Datenbank eingegeben werden. Den Link zu dieser Datenbank erhalten die Schulen per E-Mail vom Juvenes-Translatores-Team. Sie können auch eine sechste Schülerin/einen sechsten Schüler benennen, der/die z. B. bei einem Ausfall wegen Krankheit zum Zuge kommt. Nach dem 21. November 2017 sind keine Änderungen in Bezug auf die angemeldeten Schüler/-innen oder deren Sprachenpaarwahl mehr möglich. Die Schule muss die Eltern oder Erziehungsberechtigten jedes Schülers/jeder Schülerin über die Teilnahme an dem Wettbewerb informieren. 3.2. Wie werden die Schüler/-innen ausgewählt?

Jede Schule kann ihre eigenen Auswahlkriterien festlegen. Diese Kriterien müssen jedoch nachvollziehbar, fair und nicht diskriminierend sein. Hat nach Einschätzung der GD Übersetzung eine Schule unfaire oder diskriminierende Kriterien zugrunde gelegt, so kann sie die betreffende Schule vom Wettbewerb ausschließen. 3.3. Datenschutz

Die GD Übersetzung stellt den Schutz aller persönlichen Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sicher. Außer den Namen der Schulen werden lediglich die Namen der Preisträger/-innen und deren Übersetzungen veröffentlicht (Punkt 5). Darüber hinaus werden die Medien möglicherweise über den Besuch der Preisträger/-innen in Brüssel und die Preisverleihung berichten. Weitere Einzelheiten dazu, wie die GD Übersetzung ihre Datenschutzverpflichtungen erfüllt, können Sie dem Freigabeformular für Juvenes Translatores und der beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Diese Dokumente werden lediglich den 28 Gewinnerinnen und Gewinnern per E-Mail über ihre Lehrkräfte zugesandt. 3.4. Sprachenpaare

Jeder Schüler/jede Schülerin kann unter allen EU-Amtssprachen die Ausgangssprache und die Zielsprache für seine/ihre Übersetzung frei wählen. Amtssprachen der EU sind: Bulgarisch (BG), Dänisch (DA), Deutsch (DE), Englisch (EN), Estnisch (ET), Finnisch (FI), Französisch (FR), Griechisch (EL), Irisch (GA), Italienisch (IT), Kroatisch (HR), Lettisch (LV), Litauisch (LT), Maltesisch (MT), Niederländisch (NL), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT), Rumänisch (RO), Schwedisch (SV), Slowakisch (SK), Slowenisch (SL), Spanisch (ES), Tschechisch (CS) und Ungarisch (HU). Bei der Anmeldung eines Schülers bzw. einer Schülerin müssen Sie dessen/deren Sprachenkombination angeben (siehe Punkt 3.1); diese kann nach dem 21. November 2017 nicht mehr geändert werden. Es wird dringend empfohlen, dass die Schüler/-innen in ihre Muttersprache oder stärkste Sprache übersetzen. Diese muss allerdings eine der oben genannten EU-Amtssprachen sein.

ÜBERSETZUNGSTEST 4. TAG DES WETTBEWERBS Am Tag des Wettbewerbs, dem 23. November 2017, übermittelt die GD Übersetzung den Schulen die zu übersetzenden Texte ausschließlich in elektronischer Form (per E-Mail oder zum Herunterladen von der JT-Website). Die Texte sind oben mit der Jahreszahl „2017“ und dem Ausgangssprachencode versehen. Die übermittelten Texte müssen in allen teilnehmenden Schulen zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr Brüsseler Zeit gleichzeitig übersetzt werden. Anzufertigen sind die Übersetzungen in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule. Die Schulen stellen sicher, dass die Übersetzungen unter fairen und für alle Teilnehmenden gleichen Bedingungen erstellt werden. Die Schüler/-innen müssen einzeln arbeiten, nicht paarweise oder in Gruppen. Sie dürfen keinerlei Hilfe von Lehrkräften erhalten. Die Schulen können allerdings anderen Schülern/Schülerinnen erlauben, inoffiziell am Wettbewerb teilzunehmen (und z. B. parallel dazu einen internen Wettbewerb veranstalten oder den Wettbewerb für die Bewertung der Schüler/-innen nutzen). Diese Übersetzungen dürfen jedoch nicht an die GD Übersetzung gesandt werden. Die Verwendung von Computern oder anderen elektronischen Hilfsmitteln ist nicht zulässig. Die Übersetzungen müssen handschriftlich mit einem schwarz schreibenden Kugelschreiber auf den von der GD Übersetzung bereit gestellten Übersetzungsbögen angefertigt werden und leserlich sein. Unleserliche Texte und Texte auf anderen Schreibunterlagen als den bereit gestellten Übersetzungsbögen werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die Teilnehmer/innen sollten nicht in Blockschrift schreiben, da korrekte Groß- und Kleinschreibung für die Bewertung von Belang ist. Nach dem Test müssen Sie noch am selben Tag 



die Übersetzungen scannen und als leserliche PDF-Dateien guter Qualität speichern (pro Übersetzung eine Datei von höchstens 3 MB: Sollte die Datei größer sein, scannen Sie sie in schwarzweiß) und über den am Tage des Tests an die Kontaktperson der Schule gesandten Link in die JT-Datenbank hochladen.

Im Falle technischer Probleme können die Übersetzungen per E-Mail oder per Einschreiben an die GD Übersetzung in Brüssel geschickt werden: Juvenes Translatores Europäische Kommission Generaldirektion Übersetzung zu Hd. Žydra Bakutytė G-6 - 06/12 1049 Brüssel Belgien

Falls Sie aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage sein sollten, die Übersetzungen wie oben erläutert zu versenden, wenden Sie sich bitte an das JT-Team. Die GD Übersetzung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten Ihre Fragen beantworten und Sie per E-Mail beraten. 4.1. Schüler/-innen mit Behinderungen

Schulen dürfen Schüler/-innen mit Behinderungen nicht diskriminieren. Das JT-Team weiß, dass gegebenenfalls besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen, um behinderten Schülerinnen und Schülern eine faire und gleichberechtigte Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen. Ist die Schule der Auffassung, dass die Sondermaßnahmen den Regeln widersprechen (Beispiel: eine Behinderung verlangsamt den Schüler beim Schreiben derart, dass er mehr Zeit für die Anfertigung der Übersetzung benötigt; eine Schülerin benötigt unbedingt einen PC, um am Wettbewerb überhaupt teilnehmen zu können), muss die Schule das JT-Team vor der Zulassung zum Wettbewerb davon in Kenntnis setzen und die Behinderung und vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten zwecks Genehmigung genau beschreiben. 4.2. Wer ist für die Abwicklung des Wettbewerbs zuständig?

Für die Abwicklung des Übersetzungswettbewerbs vor Ort ist die jeweilige Schule zuständig. Dazu gehören alle praktischen Vorkehrungen am Tag des Wettbewerbs. So muss die Schule 

  

 

sicherstellen, dass die von der GD Übersetzung übermittelten Wettbewerbstexte in zweckmäßiger Weise – also beispielsweise ohne Verzögerungen oder Verletzung der Vertraulichkeit – behandelt werden, die Teilnehmer/-innen im Prüfungsraum versammeln, den Teilnehmern/Teilnehmerinnen die Originaltexte und Übersetzungsbögen aushändigen, sicherstellen, dass die Schüler/-innen auf dem Übersetzungsbogen die verlangten Angaben machen: Registriernummer der Schule, Land, Datenbanknummer der Schülerin/des Schülers, Sprachenpaar, Initialen der Schülerin/des Schülers (als Vorsichtsmaßnahme, falls es beim Hochladen der Übersetzung zu einer Verwechslung kommt) sowie Geburtsjahr, die Schüler/-innen während der Übersetzung beaufsichtigen und die Übersetzungen scannen und über den per E-Mail versandten Link in die JTDatenbank hochladen (eine PDF-Datei für jede Übersetzung).

Die Schulen müssen die Originalübersetzungen sechs Monate lang aufbewahren. 4.3. Dürfen die Schüler/-innen für die Übersetzung Wörterbücher oder andere Hilfsmittel benutzen?

Wörterbücher gehören zum Handwerkszeug von Übersetzern und dürfen daher – allerdings nur in gedruckter Form – bei der Übersetzung verwendet werden. Es können sowohl einsprachige als auch zweisprachige Wörterbücher verwendet werden. Es dürfen keinerlei elektronische Hilfsmittel wie Rechner, Mobiltelefone, elektronische Wörterbücher und Glossare oder sonstige elektronische Übersetzungshilfen verwendet werden.

5. BEWERTUNG DER ÜBERSETZUNGEN UND VERÖFFENTLICHUNG 5.1. Bewertung

Jede Übersetzung wird von einem Gremium aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GD Übersetzung bewertet, die beruflich Übersetzungen anfertigen und überprüfen. Nach der Bewertung ermittelt eine Jury unter dem Vorsitz des Generaldirektors der GD Übersetzung für jeden Mitgliedstaat die jeweils beste Übersetzung. Die Arbeit und die Beratungen im Gremium und in der Jury sind vertraulich. Einzelnoten werden nicht bekannt gegeben. Etwa 10 % der Schüler/-innen können eine besondere Benachrichtigung erhalten, wenn ihre Übersetzungen von herausragender Qualität sind. Alle Schüler/-innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Die Entscheidungen des Gremiums und der Jury sind nicht anfechtbar. Übersetzungen und ihre Bewertungen können reproduziert und von den EU-Institutionen intern für künftige Schulungen zur Bewertung von Übersetzungen verwendet werden. 5.2. Welche Kriterien werden der Bewertung zugrunde gelegt?

Die vom Gremium zugrunde gelegten Bewertungskriterien entsprechen den Kriterien zur Bewertung von Übersetzungen innerhalb der GD Übersetzung:    

Richtigkeit der Übersetzung, Fähigkeit, korrekt zu schreiben (Ausdruck und Grammatik), Fähigkeit, flüssig zu schreiben, und Kreativität der Lösungen.

Das Gremium kann Übersetzungen vom Wettbewerb ausschließen, die nach seiner Einschätzung nicht unter fairen und für alle Teilnehmenden gleichen Bedingungen entstanden sind. 5.3. Bekanntgabe der Gewinner/-innen, Freigabeformular

Die Liste der 28 Gewinner/-innen wird Anfang Februar 2018 veröffentlicht. Die GD Übersetzung wird allen Gewinnerinnen und Gewinnern per E-Mail ein Freigabeformular zusenden, das von deren Schule ausgedruckt, unterzeichnet und – zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises des/der Betreffenden – fristgerecht an die GD Übersetzung in Brüssel zurückgesandt werden muss. Das Formular ist von folgenden Personen zu unterzeichnen:  

Schüler/-in und Elternteil / Erziehungsberechtigte/-r (falls der/die Schüler/-in zum Zeitpunkt der Reise zur Preisverleihung nicht volljährig ist)

Mit diesem Formular erteilen die Schüler/-innen sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte die Zustimmung, dass  



der betreffende Schüler/die betreffende Schülerin zur Preisverleihung nach Brüssel kommen darf, Fotos und/oder Videoaufzeichnungen der Preisverleihung und des Besuchs in Brüssel auf den JT-Webseiten und der entsprechenden Facebook-Seite veröffentlicht werden dürfen, und ein Elternteil oder eine Erziehungsberechtigte/ein Erziehungsberechtigter oder eine von ihnen autorisierte Person den Schüler/die Schülerin zur Preisverleihung nach Brüssel begleitet (dies ist nicht zwingend notwendig, wenn der/die Schüler/-in zum Zeitpunkt der Reise zur Preisverleihung volljährig ist).

In einer dem Freigabeformular beigefügten Datenschutzerklärung wird dargelegt, wie persönliche Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und verwendet werden.

PREISVERLEIHUNG 6. PREISVERLEIHUNG Die Preisträger/-innen werden mit jeweils einer erwachsenen Begleitperson und einer Lehrkraft zur Preisverleihung nach Brüssel eingeladen. Preisträger/-innen, die zum Zeitpunkt der Reise zur Preisverleihung nicht volljährig sind, müssen von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten oder einem von diesen autorisierten Erwachsenen begleitet werden. Die Begleitperson übernimmt für sich und den begleiteten Schüler/die begleitete Schülerin die volle Verantwortung während der Reise und des Aufenthalts in Brüssel. Schüler/-in, Lehrkraft und Begleitperson müssen die erforderlichen Reisedokumente mitführen.

7. KOSTEN Die Schulen tragen die Kosten für die Organisation der Prüfungen vor Ort, z. B. Ausdruck der zu übersetzenden Texte und Bereitstellung von Räumlichkeiten. Die Europäische Kommission übernimmt die Kosten für die Durchführung der Preisverleihung, die Bereitstellung der zu übersetzenden Texte und die Bewertung. Die Europäische Kommission organisiert und bezahlt für je einen Preisträger/eine Preisträgerin, eine Lehrkraft und eine erwachsene Begleitperson pro Mitgliedstaat die Reise (vom Herkunftsland zum Hotel in Brüssel, nicht jedoch kurze Transfers wie Taxifahrten von und zum Flughafen oder Bahnhof im Herkunftsland) sowie die Unterkunft.

8. AUSLEGUNG DER REGELN UND ANWEISUNGEN Die Auslegung der vorliegenden Regeln und Anweisungen durch die GD Übersetzung ist nicht anfechtbar. Benötigen Sie weitere Informationen?   

Website von Juvenes Translatores Anfragen an das Juvenes-Translatores-Team: [email protected] oder Fragen an die JT-Kontaktperson in der Vertretung der GD Übersetzung in Ihrem Land