Regeln für das Erstellen einer technischen Zeichnung - Thingiverse

Linienarten sind in der DIN ISO 128-20 festgelegt: Anwendung ... Radien mit „R“ und metrische Maße (z.B. von Schrauben) mit „M“ (bspw. „M4“). Durch.
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Regeln für das Erstellen einer technischen Zeichnung

Technisches Zeichnen

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Von der freihändig und ohne festgelegte Regeln gefertigten Ideenskizze ist die technische Zeichnung zu unterscheiden (vgl. DIN 199 T1). Eine technische Zeichnung enthält alle für einen technischen Zweck erforderlichen Angaben (z.B. für die Fertigung die Bauteile, deren Maße, Anzahl und Werkstofe, Angaben über ihre Verbindung etc.). Sie kann von Hand oder aber rechnergestützt mit einem CAD-Programm erstellt werden (CAD steht für 'Computer Aided Design', also rechnergestütztes Konstruieren). Dabei sind bestimmte Vorgaben einzuhalten, von denen eine Auswahl nachfolgend dargelegt wird. Linienarten sind in der DIN ISO 128-20 festgelegt: Linienbreite in mm bei Papierformat Anwendung

DIN A0 – A1: Liniengruppe 0,7

DIN A2 – A4: Liniengruppe 0,5

Linienart nach DIN ISO 128-20

sichtbare Kanten und Umrisse, Gewindespitzen Kennzeichnung von Oberfächenbehandlungen

breite Volllinie 0,7

0,5

breite Strichlinie breite Strichpunktlinie

Schnittlinie und Schnittebenen Schrift für Maße und Beschriftungen, graphische Symbole

mittlere Volllinie 0,5

0,35

Begrenzung abgebrochener oder unterbrochen dargestellter Ansichten und Schnitten

Freihandlinie

Maß-, Maßhilfslinien u. Maßlinienbegrenzungen, Bezugslinien, Hinweise und Hinweislinien, Schrafur, Diagonalkreuze (ebene Flächen)

schmale Volllinie

verdeckte Kanten und Umrisse

schmale Strichlinie

Mittel- und Symmetrielinien, Teilkreise bei Löchern und Verzahnungen

0,35

0,25

ursprüngliche Form, Umrisse angrenzender Bauteile, Schwerpunktlinien, Endstellen beweglicher Bauteile, Teile vor Schnittebenen Abb. 1: Linienarten nach DIN ISO 128-20

Technische Zeichnungen enthalten stets die Originalmaße des dargestellten Körpers. Di e Bemaßung erfolgt nach DIN 406 (s. Abb. 2) : Maßzahlen müssen demnach mittig über dem Maßpfeil angebracht und von unten oder von rechts lesbar sein. Die Maßeinheit ist mm und wird in der Zeichnung nicht angegeben; Winkelmaße werden allerdings mit dem °-Zeichen versehen. Maßhilfslinien ragen etwa 2 mm über die Maßpfeile hinaus. Maßpfeile haben voneinander einen Abstand von 7 mm und von der Körperkante von 10 mm. Die Materialdicke kann im Bauteil mit „t=“ angegeben werden, Durchmesser von kreisförmigen Teilen mit dem Symbol „Ø “ direkt vor der Maßzahl, Radien mit „R“ und metrische Maße (z.B. von Schrauben) mit „M“ (bspw. „M4“). Durch die Angabe der Materialdicke (t) bei kubischen bzw. des Durchmessers (Ø) oder Radius (R) bei zylindrischen oder kugelförmigen Bauteilen mit konstanter Dicke wird eine Ansicht erspart; das Ø-Zeichen kennzeichnet also zugleich eine Kreisform (s. Abb. 3). Bei einer kugelförmigen Gestalt wird bei Durchmesserangaben „SØ“ vorangestellt und bei Radienbemaßung „SR“. Zu vermeiden sind Überbemaßung (mehrfaches Auftreten desselben Maßes: jedes Maß wird nur einmal in einer Ansicht angegeben), Überbestimmung (es darf kein Element mehr als einmal aus den eingetragenen Maßen und Ihrer Kombination bestimmt sein) und Kettenbemaßung (Maßpfeile schließen nicht aneinander an, sondern beginnen jeweils an derselben Maßhilfslinie)! Der verwendete Maßstab muss in der Zeichnung stets angegeben werden (anders als die Maßeinheit), und zwar im Schriftfeld (s.u.). Dabei sind gemäß DIN ISO 5455 neben dem natürlichen Maßstab (M 1:1) auch Verkleinerungsmaßstäbe (M 1:2; M 1:5; M 1:10; M 1:20; M 1:50;...) oder Vergrößerungsmaßstäbe (M 2:1; M 5:1; …) zulässig. Welcher Maßstab geeignet ist, ist nach der Größe und Komplexität des zu zeichnenden Gegenstands zu entscheiden, denn der Abstand paralleler Linien soll mindestens 0,7 mm betragen.

schmale Strichpunktlinie schmale StrichZweipunktlinie Quelle: eigene Darstellung

Abb. 2: Beispiel für eine Bemaßung Quelle: eigene Darstellung

Abb. 3: Bemaßung von Materialdicke / Durchmesser Quelle: eigene Darstellung

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Technisches Zeichnen

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Technische Zeichnungen sollen einen Gegenstand mit möglichst wenigen Ansichten vollständig darstellen. Nach DIN ISO 5456-2 kann dies in so genannten Tafelansichten auf drei Projektionsebenen (Dreitafelbild, so genannte Normalprojektion) erfolgen. Dazu wird die Vorderansicht (V), die Seitenansicht von links (SL) und die Draufsicht (D) des Gegenstands gezeichnet. Dabei steht die Seitenansicht von links in der Tafelansicht stets rechts von der Vorderansicht (s. Abb. 4.1). Sind zwei der drei Ansichten des Dreitafelbildes bereits gezeichnet, kann die dritte Ansicht häufg aus diesen beiden Ansichten konstruiert werden; dazu werden die Körperkanten mittels einer Gerade unter 45° zwischen der Seitenansicht und der Draufsicht übertragen (vgl. Abb. 4.1). Ist der Körper mit zwei Ansichten eindeutig darzustellen, reicht ein Zweitafelbild. Sind gegenüberliegende Seiten wiederum unterschiedlich gestaltet, ist auch die jeweils gegensätzliche Ansicht zu zeichnen, beispielsweise (bei unterschiedlicher Vor- und Rückseite) auch die Rückansicht (R), wie etwa beim Anspitzer (s. Abb. 4.2; U = Unteransicht, SR = Seitenansicht von rechts). Die Komplexität eines Werkstücks entscheidet also letztlich darüber, welche Ansichten zu zeichnen sind.

Abb. 4: Tafelansichten eines Anspitzers (vereinfachte Darstellungen) Abb. 4.1: Dreitafelbild des Gehäuses

       Abb. 4.2: Sechstafelbild

                Quelle:

eigene Darstellung

F ü r Raumbilder, bei denen zugleich die Vorder-, eine Seiten- und eine Deckenansicht dargestellt werden (vgl. Abb. 5), gilt DIN ISO 5456-3. Bei der isometrischen Projektion (s. Abb. 6) Abb. 5: Anspitzer in werden alle drei Seiten unverkürzt Kabinettwiedergegeben (isometrisch heißt ja, projektion (vereinfacht) d a s s d e r s e l b e M a ß s t a b i n d e n Quelle: eigene Darstellung Hauptachsen verwendet wird). Bei der dimetrischen Projektion (zwei Maßstäbe in den Hauptachsen) wird von den in die Tiefe laufenden Linien die eine in einem 42°-Winkel zur Waagerechten gezeichnet und um 50 % verkürzt, die andere hingegen unverkürzt in einem 7°-Winkel; die Vertikalen bleiben auch hier unverkürzt. Bei der Kabinettprojektion schließlich werden die Vertikalen Abb. 6: Dreidimensionale Projektionen Quelle: eigene Darstellung sow ie d ie i n der Vorderansi ch t d arg estell ten Horizontalen unverkürzt dargestellt, die in die Tiefe laufenden Linien hingegen um 50 % verkürzt und in einem Winkel von 45° zur Waagerechten gezeichnet (vgl. auch Abb. 5). Von der isometrischen über die dimetrische bis hin zur Kabinettprojektion wird zunehmend die Vorderansicht betont und in abnehmendem Maße die Seitenansicht. Bei dreidimensionalen Ansichten werden verdeckte Umrisse und Kanten vorzugsweise nicht gezeichnet. Eine Maßeintragung erfolgt nur zweckgebunden.

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Technisches Zeichnen

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Das Innere eines Werkstücks kann mithilfe einer Schnittdarstellung nach DIN 6 / ISO 128 dargestellt werden. Diese entsteht durch den gedachten Schnitt entlang einer imaginären Schnittebene und das Weglassen eines Teils der entstehenden Schnittkörper. Dabei werden in der Tafelansicht (bspw. der Draufsicht, vgl. Abb. 7) der Schnittverlauf durch Großbuchstaben und die Blickrichtung auf den den Schnitt mit einem Pfeil gekennzeichnet (z.B. ⎮←A, also von rechts, vgl. Abb. 7). In der Schnittdarstellung selbst wird der Schnitt entsprechend bezeichnet (z.B. A − A) und die Schnittfäche durch Schrafur gekennzeichnet. Die Schrafurlinien werden durch parallel verlaufende schmale Volllinien (s. Abb. 1) unter 45° zu den Abb. 7: Längsschnitt durch einen Anspitzer Hauptumrissen oder zur Symmetrieachse des Bauteils gezeichnet. Quelle: eigene Darstellung Trefen die Schnittfächen zweier Teile zusammen, so sind die Schrafurlinien der verschiedenen Schnittfächen entgegengesetzt unter 45° bzw. 135° zu zeichnen. Bei mehreren Teilen, insbesondere mit unterschiedlicher Größe, ist der Abstand der Schrafurlinien entsprechend enger bzw. weiter zu wählen , so dass jedes Bauteil eine individuelle 45°-Schrafur erhält. Neben einem Vollschnitt kann bei spiegelbildgleichen Hohlkörpern auch ein Halbschnitt sinnvoll sein, der die äußere und innere Form in einer Darstellung zugleich verdeutlicht; dabei wird genau ein Viertel des Hohlkörpers weggeschnitten gedacht (andernfalls spricht man von einem Teilschnitt). Elemente ohne Hohlräume oder versteckte Einschnitte werden nicht geschnitten. Die Zeichenfäche beträgt bei den Papierformaten DIN A4 (210 mm x 297 mm) 180 mm x 277 mm bzw. bei A3-Format (297 mm x 420 mm) 277 mm x 390 mm. Der Abstand der Zeichenfäche vom Blattrand beträgt also bei DIN A4 oben und unten 15 mm sowie links und rechts 10 mm, bei DIN A3 hingegen 10 mm oben und unten sowie 15 mm links und rechts. Technische Zeichnungen sind mit einem Schriftfeld nach DIN EN ISO 7200 zu versehen, in das alle für den Benutzer der Zeichnung erforderlichen Angaben eingetragen werden (vgl. Abb. 8.1 und 8.2). Die Breite des Schriftfeldes beträgt 180 mm, die Höhe wird nach Bedarf beliebig festgelegt. Damit passt das Schriftfeld auf A4-Zeichnungen genau in den unteren Bereich der Zeichnungsfäche, die ja eine Breite von 180 mm hat. Auf größeren Formaten kommt das Schriftfeld in die untere rechte Ecke der Zeichenfäche. In einer Stückliste werden alle Bauteile aufgeführt, die auf der Zeichnung dargestellt sind; dabei werden Position, Menge, Einheit, Benennung, gegebenenfalls Werkstof sowie Bemerkungen angegeben. Die Stückliste dient auch als Bestellunterlage! Sie kann in das Schriftfeld integriert oder darüber angeordnet sein. Die Darstellung und die Beschriftung einer technischen Zeichnung müssen grundsätzlich dieselbe Leserichtung haben wie das Schriftfeld.

Abb. 8.1: Vereinfachtes Schriftfeld für Gegenstände aus einem Bauteil, Bsp. Gehäuse eines Anspitzers Quelle: eigene Darstellung

Abb. 8.2: Vereinfachtes Schriftfeld für Gegenstände aus mehreren Positionen, Bsp. Anspitzer Quelle: eigene Darstellung

Z u d e n Arbeitsmitteln des technischen Zeichnens im NwT-Unterricht zählen ein Druckbleistift (Minenstärke 0,5 mm, HB oder H), Transparentpapier in DIN A4 (bzw. bei Bedarf DIN A3), ein Radiergummi, ein Geodreieck und ein Zirkel. Gütekriterien für eine technische Zeichnung sind (unter anderem) eine maßstabsgerechte Darstellung, die fachgerechte Anwendung der Linienarten, eine fachgerechte Bemaßung, gut leserliche Schrift und ein vollständiges Schriftfeld. Nicht immer erforderlich sind eine diferenzierte Linienbreite (solange Werkstückkanten, Hilfs- und Bemaßungslinien unterschieden werden können), Angaben zur Oberfächenbeschafenheit sowie eine Verwendung der Normschrift. Das technische Zeichnen schließt mit einer Zeichnungskontrolle ab, bei der (zumindest) folgende Fragen beantwortet werden: 1. Ist das Teil in der Gebrauchslage gezeichnet? 2. Sind alle Ansichten und Schnitte vorhanden, die erforderlich sind, um das Teil eindeutig darzustellen? 3. Sind Schriftfeld und Stückliste ausgefüllt? 4. Sind alle Maße angegeben, die für die einzelnen Bearbeitungsschritte bei der Fertigung sowie für die Funktion erforderlich sind (Prinzip der fertigungsgerechten Gestaltung)?