RA Arne Maier - Rechtsanwalt Arne Maier

1. RA Arne Maier. Von: RA Arne Maier [[email protected]]. Gesendet: Samstag, 11. Februar 2012 23:23. An: '[email protected]'. Cc: '[email protected]'; ...
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RA Arne Maier [[email protected]] Samstag, 11. Februar 2012 23:23 '[email protected]' '[email protected]'; '[email protected]'; '[email protected]'; '[email protected]'; '[email protected]'; '[email protected]' "Stuttgart 21" - "Nach Möglichkeit" im Schlichterspruch?

An die Stuttgarter Zeitung ([email protected]) nachrichtlich an: Landtag von Baden-Württemberg ([email protected]) Landesregierung Baden-Württemberg ([email protected]) Kontext Wochenzeitung ([email protected]) Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 ([email protected]) Parkschützer ([email protected]) Aktive Parkschützer ([email protected]) Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte ein paar Fragen zu einem Artikel von Markus Heffner in Ihrer Online-Ausgabe vom 08.02.2012: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-der-schlossgarten-wird-naechstewoche-geraeumt.bc96add3-0d31-4e35-8d3d-da30c332c103.html Im Rahmen der Schlichtung "Stuttgart 21" hat der Schlichter Dr. Heiner Geißler am 30.11.2010 einen Schlichterspruch verkündet, dem zu den Ziffern 11 und 12 alle Schlichtungsbeteiligten zugestimmt haben. Die Vereinbarung wurde am Ende von Ziffer 12 dokumentiert. Ziffer 11.2 des Schlichterspruchs behandelt die Bäume im Mittleren Schlossgarten und lautet wie folgt: "Die Bäume im Schlossgarten bleiben erhalten. Es dürfen nur diejenigen Bäume gefällt werden, die ohnehin wegen Krankheiten, Altersschwäche in der nächsten Zeit absterben würden. Wenn Bäume durch den Neubau existentiell gefährdet sind, werden sie in eine geeignete Zone verpflanzt. Die Stadt sollte für diese Entscheidungen ein Mediationsverfahren mit Bürgerbeteiligung vorsehen." Schlichterspruch vom 30.11.2010: http://www.schlichtung-s21.de/39.html Herr Heffner behauptet in seinem genannten Artikel Folgendes: "So gibt es einerseits einen Landtagsbeschluss, nach dem der Schlichterspruch um die Worte „nach Möglichkeit“ ergänzt wurde." Der anhängenden E-Mail-Auskunft der Landtagsverwaltung vom 29.12.2011 auf meine ebenfalls anhängende E-Mail-Anfrage vom 23.12.2011 können Sie entnehmen, dass es einen solchen Landtagsbeschluss nicht gibt. Hierzu habe ich folgende Fragen: 1. Wie kommt Herr Heffner zu seiner genannten Behauptung? 2. Was würde Herr Heffner davon halten, wenn sein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag bei der Regelung zur Gehaltszahlung nachträglich ein "nach Möglichkeit" ergänzen würde? 3. Sehen Sie eine Möglichkeit, die Bäume im Schlossgarten auch dann zu erhalten, wenn sie nicht versetzt werden können? Ist es unmöglich, die Bäume dort stehen zu lassen, wo Sie hingehören? Der Eilantrag des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 vom 07.02.2012 beim Verwaltungsgericht Stuttgart ist Ihnen bekannt. Das Aktionsbündnis besteht doch tatsächlich darauf, dass die Projektpartner die Schlichtungsvereinbarung, hier insbesondere die genannte Ziffer 11.2 einhalten. http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=110&tx_ttnews[tt_news]=727&tx_ttnews [backPid]=108&cHash=349464a94d Auch mein Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart vom 22.12.2011 wegen Aufenthalts- und Betretungsverbot im Mittleren Schlossgarten stützt sich unter 1

anderem auf die in der Schlichtung getroffene Vereinbarung, die Bäume im Mittleren Schlossgarten nicht zu fällen, sondern zu erhalten. Der Bruch dieser Vereinbarung durch die geplante Fällung von zahlreichen gesunden Bäumen ist kein legitimer Zweck, der den mit dem Aufenthalts- und Betretungsverbot verbundenen Eingriff in meine Grundrechte rechtfertigen könnte. Nachdem die Stadt Stuttgart die Aussetzung der Vollziehung der Allgemeinverfügung abgelehnt hat, habe ich inzwischen beim Verwaltungsgericht Stuttgart beantragt, die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung wiederherzustellen. Näheres zu diesem Verfahren können Sie hier nachlesen: http://www.rechtsrat.ws/widerspruch/index.htm (falls es Sie interessieren sollte, wovon ich nicht ausgehe) Mit freundlichen Grüßen Arne Maier _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Arne Maier, Rechtsanwalt Am Kronenhof 2 73728 Esslingen Tel. 0711 / 39 66 405 Fax 0711 / 35 79 41 E-Mail: [email protected] Internet: www.rechtsrat.ws -----Ursprüngliche Nachricht----Von: [email protected] [mailto:[email protected]] Gesendet: Donnerstag, 29. Dezember 2011 11:31 An: [email protected] Cc: [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected] Betreff: WG: Schlichterspruch "Stuttgart 21", Bürgerforum vom 19.12.2011 Sehr geehrter Herr Maier, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Dezember 2011. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 2. Februar 2011 dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP/DVP auf Drucksache 14/7362 Ziffern 2 bis 4 einstimmig und Ziffern 1 und 5 mehrheitlich zugestimmt (vgl. Plenarprotokoll ab S. 7776: http://www.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0108_02022011.pdf). Ein weiterer Landtagsbeschluss in dem von Ihnen nachgefragten Sinne ist mir nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Martina Kiebler Sachgebietsleiterin im Referat Plenar- und Ausschussdienst Geschäftsstelle des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur Landtag von Baden-Württemberg Konrad-Adenauer-Str. 3 70173 Stuttgart Telefon 0711/2063-226 Telefax 0711/2063-14-226 E-Mail: [email protected] Webseite: www.landtag-bw.de -----Ursprüngliche Nachricht----Von: RA Arne Maier [mailto:[email protected]] Gesendet: Freitag, 23. Dezember 2011 22:30 An: Maurer, Harald; Maurer, Harald; Post, SPD; Post, CDU; Post, FDP; [email protected]; [email protected] Cc: [email protected]; [email protected]; [email protected]; 2

Posteingang Staatsministerium; [email protected]; [email protected]; [email protected] Betreff: Schlichterspruch "Stuttgart 21", Bürgerforum vom 19.12.2011 An den Landtag von Baden-Württemberg ([email protected]) An die Landtagsfraktionen der Grünen ([email protected]) der SPD ([email protected]) der CDU ([email protected]) der FDP ([email protected]) An die Stadt Stuttgart ([email protected]) An Frau Alice Kaiser, Bürgerbeauftragte der Stadt Stuttgart für Stuttgart 21 ([email protected]) nachrichtlich an: Stuttgarter Zeitung ([email protected]) Stuttgarter Nachrichten ([email protected]) Kontext Wochenzeitung ([email protected]) Landesregierung Baden-Württemberg ([email protected]) Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 ([email protected]) Parkschützer ([email protected]) Aktive Parkschützer ([email protected]) Sehr geehrte Damen und Herren, als kritischer Beobachter des Tunnelprojektes "Stuttgart 21" bitte ich Sie um folgende Auskunft: Gibt es einen Beschluss des baden-württembergischen Landtages, nach dem der Schlichterspruch von Dr. Heiner Geißler vom 30.11.2010 "nicht eins zu eins, sondern nur soweit wie möglich umgesetzt werden soll"? Ggf. bitte ich Sie, mir eine Fundstelle dieses Beschlusses zu benennen. Meine Anfrage hat folgenden Hintergrund: Am Montag, den 19.12.2011, fand im Stuttgarter Rathaus eine erste Expertenrunde des sogenannten "Bürgerforums Stuttgart 21" statt. Gegenstand der Sitzung war der Umgang mit den Bäumen im Mittleren Schlossgarten. Bekanntlich hat Herr Dr. Geißler in Ziffer 11.2 seines Schlichterspruchs vom 30.10.2010 vorgeschlagen, dass die Bäume im Schlossgarten erhalten bleiben; gesunde Bäume dürfen nicht gefällt, sondern müssen versetzt werden. Bekanntlich haben alle Schlichtungsbeteiligten, also auch die Deutsche Bahn AG, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart den Ziffern 11 und 12 des Schlichterspruchs öffentlich zugestimmt. Fundstelle des Schlichterspruchs: http://www.schlichtung-s21.de/39.html In der besagten Sitzung des sogenannten Bürgerforums vom 19.12.2011 hat der Moderator, Herr Prof. Ortwin Renn, einleitend erklärt, es gebe einen einstimmigen Landtagsbeschluss, der besage, dass der Schlichterspruch "nicht eins zu eins, sondern nur soweit wie möglich umgesetzt werden soll". Sie finden diese Erklärung in der Videoaufzeichnung der Sitzung vom 19.12.2011 (ab Min. 14.30) --> http://www.buergerforum-s21.de/ Die Existenz eines solchen Beschlusses war die Grundlage für die Annahme des Expertenforums, dass die Bäume im Mittleren Schlossgarten - entgegen der Schlichtungsvereinbarung bezüglich Ziffer 11.2 des Schlichterspruchs - eben doch gefällt werden könnten, wenn dies die "bessere" Lösung sei. Seither bin ich auf der Suche nach dem erwähnten Beschluss, bin aber bisher nicht fündig geworden. Während der Sitzung vom 19.12.2011 war im Internet ein Forum geschaltet, in welchem online Fragen gestellt werden konnten. Eine solche Frage betraf den von Herrn Prof. Renn erwähnten Landtagsbeschluss. Die Frage wurde dahin beantwortet, dass der Beschluss Drs. 14/7362 gemeint sei. Fundstelle dieser Drucksache: http://www.landtag-bw.de/dokumente/parlamentsdokumentation/ergebnis.asp?WP=1 4&Art=D&drs=7362 In diesem Beschluss steht freilich nichts davon, dass der Schlichterspruch nicht "eins zu eins" umgesetzt werden soll. Die dortige Ziffer 2 lautet wie folgt: "der Landtag erwartet, dass die Vorschläge aus dem Schlichterspruch zügig, transparent 3

und soweit möglich unter Beteiligung der Bürger auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden". Von etwaigen Folgen einer fehlenden Umsetzbarkeit ist dort keine Rede. Das "soweit möglich" bezieht sich im Übrigen auf die Beteiligung der Bürger, möglicherweise auf die Überprüfung, aber sicher nicht auf die Umsetzbarkeit. Deshalb meine Frage an Sie: Gibt es einen Landtagsbeschluss mit dem von Herrn Prof. Renn dargestellten Inhalt? Für Ihre Auskunft bedanke ich mich schon vorab. Mit freundlichen Grüßen Arne Maier _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Arne Maier, Rechtsanwalt Am Kronenhof 2 73728 Esslingen Tel. 0711 / 39 66 405 Fax 0711 / 35 79 41 E-Mail: [email protected] Internet: www.rechtsrat.ws

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