PM 08-2015 - Anlage - Handelskammer Bremen

Der Bremer Senat hat im Jahr 2013 eine Sozialwohnungsquote im Wohnneu- bau beschlossen. 25 Prozent der auf einem Grundstück vorgesehenen.
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Anlage:

Auswertung der Handelskammer – Umfrage zur Sozialwohnungsquote im Wohnneubau

Der Bremer Senat hat im Jahr 2013 eine Sozialwohnungsquote im Wohnneubau beschlossen. 25 Prozent der auf einem Grundstück vorgesehenen Wohneinheiten sollen Sozialwohnungen werden, sobald es sich um Flächen mit neu geschaffenem bzw. neu zu schaffendem Baurecht oder aber um Ausschreibungen städtischer Grundstücke handelt. Die Quote wird im Geschosswohnungsbau ab 20 Wohneinheiten pro verkauftem Grundstück bzw. pro Planeinheit angewendet, bei Einfamilienhaus-(EFH-) Flächen: ab 50 Wohneinheiten. Die Obergrenze der Netto-Kaltmiete der Sozialwohnungen soll - abhängig vom energetischen Standard - im Neubau bei 6,10 €/m² bzw. 6,50 €/m² Wohnfläche liegen. Um einschätzen zu können, ob mit den oben skizzierten Instrumenten nennenswerte wohnungsbaupolitische Erfolge erzielt werden können, hat die Handelskammer zwischen dem 29. Januar und 13. Februar 2015 die Bauund Wohnungswirtschaft zu ihren Erfahrungen befragt. Auf einen diesbezüglichen Fragenkatalog haben insgesamt 56 Unternehmen wie folgt geantwortet: Frage 1: In welchem Umfang haben Sie vor, am Programm “Mietwohnraumförderung“ teilzunehmen? Lediglich vier Unternehmen haben angegeben, sich mit Neubauprojekten am Programm beteiligen zu wollen. Über die Sozialquote von 25 Prozent und bezogen auf den Realisierungszeitraum 2015 bis 2019 wären diese Projekte insgesamt mit rund 360 neuen Sozialwohnungen verbunden. Frage 2: Hat Ihr Unternehmen bereits Anträge auf entsprechende Fördermittel gestellt? ja: 1 nein: 55

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Frage 3: Hat die Stadtgemeinde Bremen bei laufenden Bauprojekten und/oder im Rahmen von Bebauungsplanverfahren bereits Forderungen in Richtung Sozialwohnungsquote an Ihr Unternehmen gestellt? ja: 15 nein: 41

(ins. bei Grundstücksvergaben und in B-Plan-Verfahren)

Frage 4: a.) Haben Sie bereits Modellrechnungen für die Umsetzung einer derartigen Sozialwohnungsquote bei entsprechenden Bauprojekten durchgeführt? ja: 27 nein: 29 b.) Wenn ja, wäre die gemäß Förderrichtlinie benannte Maximalmiete von 6,10 €/m² bzw. 6,50 €/m² nach dieser Rechnung kostendeckend? ja: nein:

1 (mit relativierender Anmerkung: „bei geeigneter Mischkalkulation“) 26

Frage 5: Haben Sie weitere Anmerkungen und Kommentare? -

Unannehmbare Rahmenbedingungen „Seit Einführung der Quote bewerben wir uns nicht mehr um öffentliche. Grundstücke“ kein wirklicher Anreiz zur Programmteilnahme Quersubventionierung der geförderten Wohnungen durch höhere Mieten/Verkaufspreise Vernachlässigung der Bestandsimmobilien Die Quote hemmt den Wohnungsneubau und erhöht den Preisdruck bei Mietwohnungen Hinweis auf gleichzeitig sehr hohe Baustandards Die früheren vergünstigten Baudarlehen für Familien waren effizienter

HK HB/GB I/20.02.2015

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