Oktober 2016 Liebe Leserin, lieber Leser, als neuer ... - BVMW

01.10.2016 - Hat zum Beispiel ein. Unternehmen in Zittau eine Vertriebsniederlassung in Grottau (Tschechien), und wird mit Mitarbeitern aus Deutschland ...
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Oktober 2016

Liebe Leserin, lieber Leser, als neuer Bundesgeschäftsführer freue ich mich, Ihnen ab sofort unseren monatlichen Newsletter schicken zu dürfen. Mit dem Mittelstandsgipfel vergangene Woche haben wir ein bundesweit beachtetes Signal gesetzt: Der Mittelstand ist nach wie vor das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Deswegen wehren wir uns auch gegen den neuen mittelstandsfeindlichen Erbschaftsteuer-Kompromiss. Ihr

Ralf Pohl Bundesgeschäftsführer

Neue Verantwortung wagen für Deutschland und Europa! Unter dem Motto „Neue Verantwortung wagen für Deutschland und Europa!“ fand in Berlin der 1. Mittelstandsgipfel statt. Damit setzte der BVMW ein Signal zum Aufbruch für Berlin und Brüssel vor rund 1.500 Gästen, darunter Unternehmer, zahlreiche Abgeordnete des Bundestags, Spitzenpolitiker, Botschafter und hochrangige Repräsentanten aus Wissenschaft und Kultur. Zu den Rednern gehörten u. a. Vizekanzler Sigmar Gabriel, Luxemburgs Premierminister Xavier Bettel, EU-Kommissar Günther Oettinger, DFB-Präsident Reinhard Grindel und Verlegerin Liz Mohn.  

Zu den Bildern

Die Erbschaftsteuer gehört abgeschafft! Falls das nicht geschieht, wäre die zweitbeste Lösung, die Steuer zur Ländersache zu machen. So könnten die Bundesländer hier in einen Wettbewerb um günstige Bedingungen für die Unternehmensansiedlung treten. Die drittbeste Lösung wäre eine nachgelagerte Besteuerung, die erst beim Verkauf von Unternehmensanteilen durch die Erben fällig würde. Erbschaftsteuer schadet

Digitalisierung im Mittelstand: Potenzial wichtiger als Erfahrung „Relevante Digitalkompetenz und entschlossenes Investitionsverhalten“ seien die einzige Lebensversicherung für KMU, sagte Internetunternehmer Dr. Florian Heinemann beim Start des vom BVMW geführten Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Berlin. Die 300 Gäste, darunter EU-Digitalkommissar Günther Oettinger, erfuhren außerdem, dass für erfolgreiche Unternehmen „Potenzial tendenziell wichtiger als Erfahrung“ ist und man besser auf digitales Neugeschäft setze als auf die digitale Transformation des Bestandsgeschäfts.  

Rückblick und Bildergalerie Vortrag Dr. Florian Heinemann

Flüchtlingsgipfel: Mittelstand wirft Merkel Ignoranz vor Kleine und mittlere Unternehmen tragen die Hauptlast der Integration. Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass ausschließlich Großkonzerne zum Treffen der Kanzlerin zur Flüchtlingsintegration eingeladen worden sind. Das sagte Mittelstandspräsident Mario Ohoven im Saarländischen Rundfunk.  

Zum Interview

Neu in der Mittelstandsallianz: Deutscher Crowdsourcing-Verband Mit Crowdworking und Crowdinnovation kann der Mittelstand Personal und Fachexperten flexibel gewinnen, mit Crowdfunding bis zu siebenstellige Finanzierungen. Das jüngste Mitglied der Mittelstandsallianz öffnet die Power der Crowd für KMU. Kontakt: Christoph Sieciechowicz, 0178 2013777.  

Was bedeutet Crowdsourcing?

Neue EU-Richtlinie erschwert Immobilien-Kreditvergabe Schlechte Nachrichten für mittelständische Betriebe aus der Baubranche: Deutschland hat im März die neue EU-Kreditrichtlinie umgesetzt. Demnach dürfen nur noch solche Kredite vergeben werden, die der Verbraucher auch aus seinem laufenden Einkommen tilgen kann. Als Folge dessen können nicht alle Verbraucher von den niedrigen Zinsen und dem anhaltenden Immobilienboom profitieren.  

Alternativvorschlag

Mittelstand: Gut gerüstet für die Zukunft? In welchen Branchen sehen Interim Manager bei mittelständischen Unternehmen die größten Herausforderungen? Und welche Unternehmensbereiche sind aus ihrer Sicht besonders betroffen? Damit beschäftigt sich der DDIM.kongress am 4./5. November in Düsseldorf, zu dem die Dachgesellschaft Deutsches Interim Management einlädt, die Mitglied der Mittelstandsallianz ist.  

Zum Programm

Mittelstand im Ausland BVMW-Unternehmerreise nach China – 3 Top-Standorte im Vergleich Vom 23. bis 30. Oktober organisiert das Auslandsbüro des BVMW in China eine weitere Unternehmerreise in das Land der Mitte und setzt damit die erfolgreiche Reihe mit praxisorientierten Reisen in den Zukunftsmarkt mit über einer Milliarde Menschen fort. Dieses Mal besuchen wir drei der wichtigsten und dynamischsten Standorte: Shanghai, Suzhou und Jiangmen. Mehr Infos im Flyer Hier anmelden

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,Medien

Kommt die große Steuerreform?

BVMW-Bundestagung in Berlin

NOZ: Im Zweifel ohne TTIP

Alles was Recht ist Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen: ƒƒ Kündigungsrechtlicher Kleinbetrieb ƒƒ Insolvenzstrafrecht: Der Tatbestand der Gläubigerbegünstigung ƒƒ Bonusanspruch

News Neue EU-Richtlinie erschwert Immobilien-Kreditvergabe Insbesondere für junge Familien und ältere Menschen wird es schwieriger, ein Haus zu finanzieren. Für den Bau und das Handwerk stellt dies ein Problem dar, da diesen Branchen zunehmend die Aufträge ausbleiben. Eine Überarbeitung der Richtlinie in Anlehnung an das Beispiel Österreichs erscheint sinnvoll. Dort wurden der Neubau oder die Renovierung von Immobilien ausgenommen. Dr. Hans-Jürgen Völz BVMW Chef-Volkswirt [email protected]

Alles was Recht ist Kündigungsrechtlicher Kleinbetrieb Arbeitnehmer können nur dann Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz in Anspruch nehmen, wenn im Betrieb mehr als zehn in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer werden je nach Wochenarbeitszeit anteilig in die Rechnung einbezogen. Mitarbeiter, die im Ausland beschäftigt werden, sind in diese Rechnung nicht einzubeziehen, soweit die Tätigkeit im Ausland im Rahmen einer eigenen Organisation erbracht wird, also in einer von der Organisation her selbstständigen Niederlassung. Dies gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter im Ausland deutscher Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Dies gilt zum Beispiel für Grenzgänger oder Mitarbeiter, die Vertriebsaufgaben ausschließlich im Ausland erbringen. Hat zum Beispiel ein Unternehmen in Zittau eine Vertriebsniederlassung in Grottau (Tschechien), und wird mit Mitarbeitern aus Deutschland von der Vertriebsniederlassung in Grottau der tschechische und polnische Markt bearbeitetet, zählen diese Mitarbeiter beim Schwellenwert des § 23 KSchG nicht mit (BAG 19.07.2016 – 2 AZR 468/15). Da wegen der Betriebsgröße das Kündigungsschutzgesetz nicht zur Anwendung kommt, bedarf der Arbeitgeber keines Kündigungsgrundes, wenn er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Er hat lediglich die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zu beachten. Prof. Dr. Stefan Nägele, Stuttgart Rechtsanwalt, Naegele – Kanzlei für Arbeitsrecht www.naegele.eu

Insolvenzstrafrecht: Der Tatbestand der Gläubigerbegünstigung Viele Tatbestände des Insolvenzstrafrechts sind kaum bekannt und finden in der Praxis wenig Beachtung. Hierzu gehört auch § 283c StGB, die sog. Gläubigerbegünstigung. Danach wird bestraft, wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und den Gläubiger dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt. Damit werden viele im Insolvenzrecht als „inkongruente Deckung“ bezeichnete Transaktionen unter Strafe gestellt. Die Vorschrift soll dazu dienen, die Gläubiger vor einer ungleichen Verteilung der (zukünftigen/potentiellen) Insolvenzmasse zu schützen. Das Erbringen einer vertragsgemäßen (kongruenten) Leistung oder Sicherheit ist hingegen straflos, wobei in der Praxis dann mitunter Streit darüber entsteht, ob anderes gilt, weil der entsprechende Anspruch angeblich „wirtschaftswidrig“ (ein sehr unbestimmter Begriff!) begründet wurde. Dabei ist zu beachten, dass eine Strafbarkeit überhaupt nur dann eintreten kann, wenn der Schuldner (ggf. auch nach Vornahme der in Frage stehenden Transaktion) seine Zahlungen eingestellt hat, oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. dieses mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 283c Abs. 2 StGB). Praxisrelevante Fälle angeblicher Gläubigerbegünstigung sind etwa der Vorwurf einer Zahlung vor Fälligkeit, der Vornahme von Sach- statt Geldleistungen oder einer Bestellung von Sicherheiten, auf die kein Anspruch besteht. Viele Fälle sind (insb. auch aufgrund ihrer zivil- und insolvenzrechtlichen Aufladung) freilich sehr komplex, keinesfalls eindeutig und bieten Raum für eine fundierte Verteidigung. Dr. Till Soyka, LL.M. (Harvard), Hamburg Rechtsanwalt Langrock Voß & Soyka www.kanzlei-lvs.de

Bonusanspruch Häufig sehen Arbeitsverträge vor, dass einem Mitarbeiter ein Jahresbonus zusteht. Die Kriterien, die der Bonusbestimmung zugrunde liegen, sind aber nicht exakt definiert. Dem Arbeitgeber steht in diesen Fällen ein Ermessen bei der Festsetzung des Bonus zu. Kommt es zu einem Streit über die Frage der richtigen Bonusfestsetzung, ist das Arbeitsgericht berechtigt, eigenständig den richtigen Bonusbetrag festzusetzen. Dabei legt es den von beiden Parteien im Rechtsstreit vorgetragenen Sachverhalt und die jeweiligen Argumente für die richtige Bonusfestsetzung zugrunde. Es ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 03. August 2016 (10 AZR 710/14) keine Frage der Darlegungs- und Beweislast im Prozess, sondern nur eine solche der besseren Argumente. Der Arbeitgeber, der einem solchen Streit ausgesetzt ist, ist deshalb gut beraten, seine Entscheidung zur Höhe des Bonus gegenüber allen Arbeitnehmern gut zu dokumentieren, damit in einem späteren Rechtsstreit dargestellt werden kann, weshalb dem einen Arbeitnehmer nur ein geringer oder gar kein Bonus zugesprochen, anderen Arbeitnehmern hingegen höhere Bonuszahlungen gewährt wurden. Im Streitfall verlangte der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht knapp über 52.000,00 € an Bonus. Das Arbeitsgericht hat ihm nicht nur diesen Betrag, sondern, nach Wertung des Sachverhalts, einen Bonus von 78.720,00 € zuerkannt. Prof. Dr. Stefan Nägele, Stuttgart Rechtsanwalt, Naegele – Kanzlei für Arbeitsrecht www.naegele.eu

MITTELSTAND aktuell ist der monatlich erscheinende Newsletter des BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. Hier geht es zum Impressum.  











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