Oeffentliches Verfahrensverzeichnis der iversity Learning Solutions GmbH


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Öffentliches Verfahrensverzeichnis der iversity Learning Solutions GmbH nach § 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Name der verantwortlichen Stelle iversity Learning Solutions GmbH 2. Leiter der verantwortlichen Stelle und der Datenverarbeitung Geschäftsführer: Hannes Klöpper und Christina Pautsch Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung: Gordon Friebe 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle Krausnickstr. 16 10115 Berlin eMail: [email protected] web: www.iversity.org 4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung 4.1 Online-Lehrangebote Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten zum Zweck des Betriebs der Online-Plattform iversity.org 4.2 Personalverwaltung Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen 5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, Personengruppe 5.1 Besucher der Onlineplattform Daten zur statistischen Auswertung durch Webanalyse- und Conversion-Tools 5.2 Interessenten Name und eMail-Adresse 5.3 Teilnehmer an Online-Kursen, Absolventen Personen- und Adressdaten, Ausbildungsdaten, Vertragsdaten, ggf. Abrechnungsdaten 5.4 Dozenten und Korrekturkräfte sowie andere Vertragspartner Personen- und Adressdaten, Vertragsdaten 5.5 Mitarbeiter und Bewerber Personen- und Adressdaten, Ausbildungsdaten, Abrechnungsdaten, Daten zur Personalverwaltung und -steuerung 5.6 Gesetzliche Vertreter und Kontaktpersonen Personen- und Adressdaten 5.7 Telekommunikation Telefon-, Telefax-, Internet- und eMaildaten 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden 6.1 Intern Zuständige Sachbearbeiter und Mitarbeiter der Datenverarbeitung

6.2 Extern Andere Teilnehmer an Online-Kursen, Dozenten und Korrekturkräfte, eigene Vertragspartner, EDV- Betreuer sowie externes Datenverarbeitungszentrum, Behörden, Gerichte und sonstige Stellen, Sozialversicherungsträger, Bankinstitute zur Zahlungsabwicklung. 7. Regelfristen für die Löschung der Daten Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 2.1 genannten Zwecke wegfallen. 8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlicher Kommunikation sowie anderer im BDSG ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen. Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung in Drittstaaten; eine solche ist auch nicht geplant.