NACHT- UND NOTDIENST Der Nacht- und Notdienst ist einer der wichtigsten Gemeinwohlpflichten der Apotheken. Jede Apotheke wird dazu von ihrer Landesapothekerkammer nach Bedarf in regelmäßigen Abständen eingeteilt. Apotheken erhalten für den Mehraufwand einen Zuschuss aus dem Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes. Der Apothekenfinder 22 8 33 ist ein Service für Patienten, um die nächstgelegene (Notdienst-) Apotheke schnell und unkompliziert zu finden.
Nacht- und Notdienste pro Jahr
484.000
davon Volldienste (20.00 Uhr bis 6.00 Uhr)
417.000
Teildienste
67.000
geöffnete Apotheken pro Nacht- und Notdienst
1.300
versorgte Patienten pro Nacht- und Notdienst
20.000
Apotheken müssen unterschiedlich häufig Notdienst leisten. Beispiel aus dem Freistaat Bayern, einem Flächenland: Eine Apotheke im städtischen München hat 14 Mal Notdienst pro Jahr, im ländlicheren Rothenburg dagegen 74 Mal.
Notdienst-Verordnungen* für GKV-Versicherte
2015
Verordnungen insgesamt
Anteil an den Notdienstverordnungen
Anteil an der Gesamtbevölkerung
820.000
21,8 %
10,3 %
übrige Bevölkerung
2.960.000
78,2 %
89,7 %
Summe
3.780.000
100,0 %
100,0 %
Kinder (bis unter 12 Jahre)
* GKV-Rezepte mit angekreuztem noctu-Feld oder noctu-Sonderkennzeichen Quellen: Nacht- und Notdienstfonds, aponet.de, Deutsches Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI)
DIE APOTHEKE – Z AHLEN, DATEN, FAK TEN 2016
Apothekenfinder 22 8 33 Telefon, SMS und Mobilfunk (470.000) Nutzung der SmartphoneApp (430.000)
Service in Anspruch genommen 9,5 Mio.
www.aponet.de (8,6 Mio.)
Notdienstpauschale in EUR 300,00
278,19
271,18
261,97
258,66
266,12
265,55
279,15
100,00
268,38
200,00
0 1. Quartal 2014 Durchschnitt: 266 Euro 2015 Durchschnitt: 271 Euro
Quellen: aponet.de, Nacht- und Notdienstfonds
DIE APOTHEKE – Z AHLEN, DATEN, FAK TEN 2016
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal