Messung und Abrechnung für Stromproduzenten - BKW

erneuerbaren Energien. exkl. MwSt. inkl. MwSt. Produktionsanlagen mit Lastgangmessung und. Leistungsmessung (CHF / a). HS-Lastgangmessung. 3 000.00.
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Messung und Abrechnung für Stromproduzenten BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch

Gültig ab: 1. Januar 2016

Das Produkt «Messung und Abrechnung für Stromproduzenten» gilt für Energieerzeugungsanlagen (EEA) für Elektrizität aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien.

Die Erzeugungsanlagen für elektrische Energie sind von der Netznutzung befreit. Die Kosten für die Messung und Abrechnung gehen gemäss Art. 2 Abs. 3 EnV (Energieverordnung) zu Lasten der Produzenten.

Preisinformationen exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

HS-Lastgangmessung

3 000.00

3 240.00

MS-Lastgangmessung

1 140.00

1 231.20

Allgemeine Bedingungen

NS-Lastgangmessung

888.00

959.04

NS-Lastgangmessung (direkt)

792.00

855.36

–– Die Messstelle ist der Ort, an dem der Energiefluss des Kunden / Produzenten gemessen wird und umfasst alle angeschlossenen Einrichtungen zur Erfassung und Bereitstellung der Messdaten. –– Die Messung muss nicht zwingend auf derselben Spannungsebene sein, wie die Abgabestelle. Die Messung kann sowohl auf Hochspannung (HS), Mittelspannung (MS) als auch Niederspannung (NS) erfolgen. –– Der Preis für Messung und Abrechnung richtet sich nach der Spannung der Messung und nicht nach der Spannung der Abgabestelle. –– Die Preise sind unabhängig von der Höhe der rückgelieferten Menge in das Verteilnetz. –– Die Preise werden pro Messstelle und Jahr in Rechnung gestellt.

NS-Leistungsmessung

420.00

453.60

NS-Leistungsmessung (direkt)

300.00

324.00

114.00

123.12

Zuschlag %

Abschlag %

Produktionsanlagen mit Lastgangmessung und Leistungsmessung (CHF / a)

Produktionsanlagen ohne Lastgangmessung und Leistungsmessung (CHF / a) Grundpreis

Messstellenkorrektur (pro Messstelle) HS

Abschlag auf Energie bei MS-Messung

MS

Zuschlag auf Energie bei HS-Messung

0.5 0.5

Abschlag auf Energie bei NS-Messung NS

Zuschlag auf Energie bei MS-Messung

1.5 1.5

Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben. * Die Nettoproduktion ist die Differenz zwischen der Gesamtproduktion und dem Eigenbedarf der Produktionsanlage (Hilfsspeisung).

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MESSUNG UND ABRECHNUNG FÜR STROMPRODUZENTEN

Messstellenkorrektur Messstellenkorrektur: Wenn die Spannungsebenen der Mess- und Bezugsstelle nicht übereinstimmen, wird als Ausgleich der Trafo-Verluste ein Zubzw. Abschlag auf die gemessene Arbeit vorgenommen. Messung und Abrechnung mit Lastgangmessung Die Messstelle wird mit einer ¼-h-Lastgangmessung (4-Quadranten) und Fernauslesung ausgerüstet, falls eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: –– Die Anschlussleistung der EEA ist über 30 kVA (Art. 8 Abs. 5 StromVV). –– Die EEA ist nicht in der Bilanzgruppe des Grundversorgers (MC-CH 2015). –– Die EEA ist auf HS oder MS angeschlossen. –– Der Kunde wünscht dies ausdrücklich. Grundpreis ohne Lastgangmessung

N15D4042

–– Die Produktionsanlagen werden mit einer Doppeltarifmessung mit Tarifumschaltung ausgerüstet, falls sie nicht mit einer Lastgangmessung ausgerüstet werden müssen.

Elektronische Zähler mit Fernauslesung – Datenschutz Die BKW hat die Möglichkeit, bei den Kunden elektronische Zähler (Smart Meter) einzusetzen. Mit elektronischen Zählern kann der Energieverbrauch in verschiedenen Intervallen erhoben werden (Lastprofile). Dabei kann der gesamte sowie der aktuelle und der vergangene Energieverbrauch des Kunden inkl. der Nutzungszeit angezeigt werden. Sie ermöglichen zudem die Fernauslesung, so dass der Energiezähler zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgelesen werden kann, ohne dass jemand physisch vor Ort sein muss. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die BKW die mit den elektronischen Zählern erfassten Daten sowie ergänzende Daten, die bei der BKW vorhanden sind oder von Dritten stammen, speichert, auswertet und für das Erbringen und die Weiterentwicklung der Leistungen der BKW, für die Abwicklung des Vertrages (z. B. Rechnungsstellung, Kundenkontakte etc.) sowie für die Erstellung von Angeboten verwendet.

Die von den elektronischen Zählern erfassten Verbrauchsdaten werden mit einer dem Zähler zugeordneten Nummer an einen Server der BKW übermittelt und dort gespeichert. Die Übertragung der Daten an die BKW erfolgt verschlüsselt. Es haben nur diejenigen Mitarbeitenden der BKW Zugang zu den Messdaten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Aus gesetzlichen Gründen müssen die mit Smart Meter erhobenen Daten während mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden. Anschliessend werden sie gelöscht, sofern sie die BKW für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt. Für die Weitergabe der Daten an Dritte und die Übermittlung ins Ausland gelten die Bestimmungen der AGB der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung (vgl. Art. 7). Ergänzende Bestimmungen –– Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung –– Werkvorschriften (WV BE / JU / SO)