Maschinelle Abbrucharbeiten - PDFDOKUMENT.COM

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Heinz Gorenz

Maschinelle Abbrucharbeiten

H E INZ G OR E NZ

Bau Praxishandbuch für Österreich

Maschinelle Abbrucharbeiten 2., aktualisierte und erweiterte Auflage 2015

Danksagung Ich möchte allen Firmen danken, die mich mit Bildmaterial für dieses Handbuch und mit Fachgesprächen unterstützt haben und besonders möchte ich mich bei meinem privaten Umfeld für die zeitliche Unterstützung beim Erstellen dieses Buches bedanken.

Impressum ISBN 978-3-85402-317-3 Auch als E-Book PDF verfügbar: ISBN 978-3-85402-318-0 2., aktualisierte und erweiterte Auflage 2015 Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Austrian Standards plus GmbH gestattet. Alle Angaben in diesem Fachbuch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr und eine Haftung des Autors oder des Verlages ist ausgeschlossen. © Austrian Standards plus GmbH, Wien 2015 Die Austrian Standards plus GmbH ist ein Unternehmen von Austrian Standards Institute. AUSTRIAN STANDARDS P LU S G M B H

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Gertraud Reznicek COV ER – F OTOCREDIT

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Martin Aschauer DRUCK

Morawa Lesezirkel GesmbH, 1140 Wien

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Austrian Standards

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage ................................................................................................. 7 Vorwort zur ersten Auflage ................................................................................................... 8 1

Abbrucharten .................................................................................................................... 9 1.1 Abgreifen ................................................................................................................... 9 1.2 Abtragen .................................................................................................................... 9 1.3 Demolierung ............................................................................................................. 11 1.4 Demontage .............................................................................................................. 11 1.5 Eindrücken ............................................................................................................... 11 1.6 Einreißen ................................................................................................................. 12 1.7 Einschlagen .............................................................................................................. 12 1.8 Entkernen ................................................................................................................ 12 1.9 Rückbau................................................................................................................... 12 1.10 Thermisches Trennen ................................................................................................ 12 1.11 Übersicht der Abbrucharten ........................................................................................ 12

2

Abbruchmöglichkeiten .................................................................................................... 13 2.1 Baumaschinen .......................................................................................................... 13 2.1.1 Hydraulikbagger ............................................................................................. 13 2.1.2 Mobilbagger................................................................................................... 13 2.1.3 Seilbagger ..................................................................................................... 14 2.1.4 Lader ............................................................................................................ 14 2.1.5 Fräsen .......................................................................................................... 15 2.1.6 Abbruchhammer ............................................................................................ 15 2.1.7 Betonpulverisierer .......................................................................................... 16 2.1.8 Betonfräse..................................................................................................... 18 2.1.9 Abbruchstiel .................................................................................................. 18 2.1.10 Abbruchsortiergreifer ...................................................................................... 18 2.1.11 Stahlscheren ................................................................................................. 20 2.1.12 Holzscheren ................................................................................................... 20 2.1.13 Sonstige Anbaugeräte ..................................................................................... 20 2.2 Händisch .................................................................................................................. 22 2.3 Sprengung ............................................................................................................... 23

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Emissionen bei Abbrucharbeiten ..................................................................................... 27 3.1 Staub und Verschmutzung ......................................................................................... 27 3.2 Lärm ....................................................................................................................... 31 3.3 Erschütterung ........................................................................................................... 32 3.4 Bauwasser ............................................................................................................... 33

4

Entsorgung ..................................................................................................................... 37 4.1 Entsorgungslogistik ................................................................................................... 37 4.2 Deponierung ............................................................................................................. 40 4.2.1 Bodenaushubdeponie ...................................................................................... 40 4.2.2 Inertabfalldeponie .......................................................................................... 45 4.2.3 Baurestmassendeponie ................................................................................... 45 4.2.4 Reststoff- und Massenabfalldeponie .................................................................. 46 4.2.5 Deponie für gefährliche Abfälle – Untertagedeponie ............................................ 46 4.3 Recycling ................................................................................................................. 46 4.3.1 Mineralische Baurestmassen ............................................................................ 46 4.3.2 Bodenaushub ................................................................................................. 52 4.3.3 Metalle .......................................................................................................... 53 4.3.4 Holzabfälle .................................................................................................... 54 4.3.5 Baustellenabfälle ............................................................................................ 55 4.4 Wiedereinbau als Baumaterial ..................................................................................... 55 4.5 Kontaminierte Stoffe.................................................................................................. 57 4.5.1 Öle (Polyzyklische Kohlenwasserstoffe) ............................................................. 57 4.5.2 Asbest .......................................................................................................... 58 4.5.3 PCB (Polychlorierte Biphenyle) ......................................................................... 60 4.5.4 Lacke und Anstrichstoffe ................................................................................. 61 Austrian Standards

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Inhaltsverzeichnis

4.5.5 4.5.6 4.5.7 4.5.8 4.5.9 4.5.10 4.5.11 4.5.12 4.5.13 4.5.14

Teerverbindungen ........................................................................................... 61 Radioaktive Bauelemente ................................................................................ 61 Brandschutt ................................................................................................... 62 Gießereisande, Strahlsande.............................................................................. 62 Bahnschwellen ............................................................................................... 63 FCKW-haltige Baustoffe ................................................................................... 63 Quecksilberhaltige Bauelemente ....................................................................... 63 Schimmelpilze ................................................................................................ 64 Kontamination mit Tierkot ............................................................................... 64 Erkennungsmerkmale für kontaminierte Stoffe ................................................... 64

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Regelwerke .................................................................................................................... 67 5.1 ÖNORMEN ................................................................................................................ 67 5.1.1 ÖNORM B 2251: Abbrucharbeiten – Werkvertragsnorm ....................................... 67 5.1.2 ÖNORM B 3151: Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode .............. 69 5.1.3 ONR 192130: Schadstofferkundung von Bauwerken vor Abbrucharbeiten .............. 74 5.1.4 ONR 22251: Mustertexte für umweltgerechte bauspezifische Leistungsbeschreibungen ................................................................................. 76 5.1.5 ÖNORM S 2100: Abfallverzeichnis ..................................................................... 77 5.1.6 ÖNORM B 2205: Erdarbeiten – Werkvertragsnorm .............................................. 79 5.1.7 ÖNORM ENTWURF B 3140: Rezyklierte Gesteinskörnungen für das Bauwesen .......... 79 5.1.8 ÖNORM EN 474-1: Erdbaumaschinen – Sicherheit; Teil 1: Allgemeine Anforderungen ..................................................................... 84 5.2 Verordnungen und Gesetze ......................................................................................... 85 5.2.1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ............................................................................ 85 5.2.2 Abfallbilanzverordnung (AbfallbilanzV) ............................................................... 94 5.2.3 Abfallnachweisverordnung 2012 (ANV 2012) ...................................................... 95 5.2.4 Verordnung über mobile Anlagen zur Behandlung von Abfällen ............................. 96 5.2.5 Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) ................................................................ 96 5.2.6 Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) ................................................................... 99 5.2.7 Baurestmassentrennverordnung ..................................................................... 108 5.2.8 Abfallbehandlungspflichtverordnung ................................................................ 109 5.2.9 Kompostverordnung ...................................................................................... 110 5.2.10 Baumschutzverordnung (am Beispiel der Grazer Baumschutzverordnung) ........... 110 5.2.11 Baugesetz (am Beispiel des Steiermärkischen Baugesetzes)............................... 111 5.2.12 Denkmalschutzgesetz .................................................................................... 112 5.2.13 Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011) ........................................................ 112 5.2.14 Zusammenfassende Übersicht der wichtigsten Bestimmungen im Zuge eines Gebäudeabbruches .................................................................. 115

6

Bauwerkstrennungen ................................................................................................... 117

7

Erd- und Freileitungen .................................................................................................. 121

8

Kalkulation und kaufmännische Grundlagen ................................................................ 125 8.1 Kalkulation ............................................................................................................. 125 8.2 Container, Entsorgung, Baumaschinen, LKW ............................................................... 131 8.3 Angebotslegung, Ausschreibung ................................................................................ 138 8.3.1 Öffentliche Ausschreibungen .......................................................................... 138 8.3.2 Privatangebotslegung .................................................................................... 138 8.4 Rechnungslegung .................................................................................................... 139

9

Krisenfälle bei Abbrucharbeiten ................................................................................... 141 9.1 Bombenblindgänger ................................................................................................. 141 9.2 Umweltalarm .......................................................................................................... 141 9.3 Personenschaden ..................................................................................................... 142 9.3.1 Rettungskette im Unfallfall ............................................................................. 143

10 Versicherung ................................................................................................................ 145 10.1 Betriebshaftpflichtversicherung ................................................................................. 145 10.2 Maschinenbruchversicherung .................................................................................... 146 10.3 Transportversicherung ............................................................................................. 146 10.4 Bauwesenversicherung ............................................................................................. 146 10.5 Einbruchdiebstahlversicherung .................................................................................. 146 4

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Inhaltsverzeichnis

11 Glossar .......................................................................................................................... 147 12 Bildnachweis ................................................................................................................. 161 13 Tabellenübersicht ......................................................................................................... 165 14 Literaturverzeichnis ...................................................................................................... 167 15 Linksammlung .............................................................................................................. 171 16 Der Autor ...................................................................................................................... 173

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Vorwort

Vorwort zur zweiten Auflage Der „Stand der Technik“ ist stetig im Wandel. In der vorliegenden, aktualisierten und erweiterten 2. Auflage von „Maschinelle Abbrucharbeiten. Praxishandbuch für Österreich“ sind die gesetzlichen Materienrechte auf aktuellen Stand gebracht und neue zusätzliche Regelwerke berücksichtigt. Grafiken, Auflistungen und Schaubilder erleichtern das Verständnis und ermöglichen einen schnellen Überblick: So kann dieses Nachschlagewerk über die richtige Vorgangsweise im Zuge eines Gebäudeabbruches sowie mit dem Umgang der anfallenden Abfälle schnell und punktgenau informieren. Bei aller angestrebten Genauigkeit kann dieses Buch dennoch nur eine Momentaufnahme der mit März 2015 gültigen Gesetze und des Standes der Technik bieten, weshalb immer Bedacht auf aktuelle Novellierungen von Gesetzen oder Verordnungen oder auf Neuerscheinungen von Regelwerken zu legen ist. Erwartet wird das Erscheinen der Recycling-Baustoffverordnung, die sich mit Erscheinen dieses Buches noch in der Entwurfsphase befindet. Diese neue Verordnung wird vermutlich eine Aktualisierung anderer Regelwerke mit sich bringen. Mit diesem Hintergrundwissen ist es kein Leichtes, immer am neuesten Stand in Bezug auf Abbrucharbeiten und den daraus resultierenden gesetzlichen Verpflichtungen zu bleiben. Aus diesem Grund ist dieser Neuauflage auch ein allgemein gültiges Glossar über festgelegte Fachbegriffe angefügt und die Referenzen wurden auf die gültigen Gesetze zum Thema Abbrucharbeiten bzw. Bauwesen reduziert. Allein das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 in seinem vollen Umfang und seiner Bedeutung würde hier den Rahmen sprengen, weshalb nur die wesentlichsten bzw. allgemein gültigen Punkte angeführt wurden. Ich wünsche jedem interessierten Leser jedenfalls viel Spaß beim Lesen der Lektüre und hoffe, für die Praxis taugliches Wissen vermittelt zu haben.

Graz, im März 2015

Ing. Heinz Gorenz

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Vorwort

Vorwort zur ersten Auflage „Abgerissen ist schneller als aufgebaut“! Dieser Spruch mag stimmen – auch wenn er ein etwas verfälschtes Bild über einen Gebäudeabbruch wiedergibt – und auch inhaltlich bereits auf den meist üblichen Grund hin weist, warum Gebäude abgebrochen werden. Meist geht es darum, Platz für neuere und größere Objekte zu schaffen und vorher das ausgediente Gebäude vom Grundstück zu entfernen. Teilweise werden auch Häuser u. dgl. abgebrochen, um eine Liegenschaft „baufrei“ zu machen und damit aufzuwerten, ohne dass eine genaue Nachnutzung dafür bereits beschlossen ist. Das Alter des Abbruchobjektes spielt dabei meist keine große Rolle für die Entscheidung, ob dieses entfernt werden soll. Meist geben einfache wirtschaftliche Interessen über die Bebaubarkeit und Aufwertung durch größere Wohnobjekte mit mehr Mietparteien als zuvor oder gar die Bebauung mit Gewerbe- oder Industrieobjekten den Ausschlag. Raumbedingt werden zahlenmäßig mehr Gebäudeabbrüche in Ballungszentrum geplant und auch durchgeführt. Dies ist bedingt durch den größeren Mangel an freien Bauplätzen sowie durch die damit verbundenen höheren Grundstückpreise, die einen Abbruch wirtschaftlich eher rechtfertigen. In diesem Buch wird nunmehr in groben Zügen auf Gebäude- bzw. Objektabbrüche eingegangen und versucht, einen Überblick über die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Kriterien bei der Durchführung von Abbrüchen zu geben. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass sich sowohl der „Stand der Technik“, als auch die Rechtsgrundlage sowie die wirtschaftlichen Faktoren selbst in diesem Teilbereich der Bauwirtschaft stetig verändern und jeder Interessierte dazu angehalten wird, sich durch laufende weitere Information auf dem neuesten Wissensstand zu halten. Einige mögen Teile dieses Buches auch als zu genau oder aber als nicht wesentlich betrachten. Andere werden bestimmte Teilbereiche als zu oberflächlich ausgeführt sehen. Ich möchte dazu sagen, dass auf bestimmte Teilbereiche absichtlich nicht näher eingegangen wurde, da dies dann zu sehr in die Detailanalyse führen würde. Zum Thema Altlastsanierungsbetrag gibt es etwa einige Entscheidungen des OGH (Oberster Gerichtshof), die für bestimmte Sachlagen wesentlich sind, allerdings sachbezogen genau durch Juristen erörtert werden müssen. Andere Teile wie etwa die Kompostverordnung betreffen die Abbrucharbeiten kaum, werden allerdings meinerseits als möglicher Teil der Entsorgungslogistik gesehen. Speziell der kaufmännische Teil dieses Buches wird nicht konform mit der Meinung vieler in dieser Branche tätigen Fachleuten gehen: Viele haben bei der jahrelangen Ausführung und vorhergehenden Kalkulation von Gebäudeabbrüchen „eigene“ Schemata für die Preiserstellung entwickelt. Auf dies kann inhaltlich nicht eingegangen werden, da sie sinngemäß lediglich eine vereinfachte Kalkulation darstellen und alle angeführten Positionen für die Preiserstellung beinhalten sollte. Zudem muss gesagt werden, dass jedes Abbruchunternehmen großteils zwar annähernd die gleichen Fixpositionen für die Preisermittlung hat, doch das regional einige Unternehmen bessere und damit günstigere Entsorgungslogistiken haben. Damit kann in diesem Buch lediglich ein grober und allgemeiner Versuch eines Rechenansatzes für die Preisermittlung eines Gebäudeabbruches gegeben werden, wobei jeder Abbruchunternehmer für dessen Preisermittlung selbst verantwortlich ist und Inhalte dieses Buches nur als Ansatz dazu heran gezogen werden sollen. Ich wünsche allen Lesern und Leserinnen viele hilfreiche Impulse für Ihre tägliche Praxis und freue mich über Ihr Feedback unter [email protected]

Graz, im August 2011

Ing. Heinz Gorenz

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1 Abbrucharten

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Abbrucharten

Die Wahl der Abbruchart sollte bereits vor bzw. bei der Angebotslegung festgelegt werden, da dies wichtig für die Kalkulation des Abbruches ist. Ein kompletter Gebäudeabbruch wird vom Bauherrn bzw. vom Ausschreiber meist als ein fixer Pauschalbetrag gewünscht, wo dementsprechend viele verschiedene einzelne Positionen eingerechnet werden müssen. Dadurch muss schon bei der vor Angebotslegung unbedingt durchzuführenden Ortsbesichtigung überlegt werden, welche Abbruchart die sinnvollste für das jeweilige Objekt ist. Oft kommt es aber auch vor, das verschiedene Abbrucharten auf der gleichen Baustelle ihre Anwendung finden. So kann es sein, dass man durch thermisches Vorarbeiten Trennungen zu angebauten Objekten durchführen muss, sodass es danach zu Demontage im Objekt kommt und erst dann nach Abschluss dieser Arbeiten der weitere Abbruch mittels eines Rückbaues durchgeführt wird. Dies alles muss durch eine fachkundige Person vorweg sowohl in Bezug auf Mannund Gerätestunden als auch auf Entsorgungs- und Hilfsmittelkosten abgeschätzt werden und in den Einheitspreis eingerechnet werden. Sinnvoll wird es bei einer Anfrage für ein Abbruchobjekt sein, sich bei der Besichtigung der örtlichen Begebenheiten klar zu werden, ob man diese Arbeiten überhaupt durchführen kann. Entkernungen oder Demontagen sollten, wenn keine Erfahrungen auf diesem Gebiet vorliegen, nicht von einem Unternehmen angeboten werden, das z. B. rein mit Großgeräten ausgestattet ist. 1

Die Begriffsbestimmung der einzelnen Abbrucharbeiten wird in der ÖNORM B 2251 „Abbrucharbeiten – Werkvertragsnorm“ geregelt und ist weiter unten angeführt genauer beschrieben. Sinngemäß sind die Inhalte dieser ÖNORM auch bei Abbrucharbeiten nach unkontrollierten Krafteinwirkungen wie Explosionen, Brand, Erdbeben oder gar Beschuss anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Definitionen darin nicht nur für „gewollte“ Abbrucharbeiten, sondern auch für „notwendige“ Abbrucharbeiten nach Naturkatastrophen, Brandschäden o. dgl. wichtig sind. Ausdrücklich in eigenen ÖNORMEN geregelt sind Gebäudesprengungen und auch der Abbruch von schwach gebundenen asbesthaltigen Stoffen. Abbrucharten, referierend auf die ÖNORM B 2251:

1.1

Abgreifen

Darunter versteht man den mechanischen Abbruch mittels Greifern und Zangen. Es handelt sich dabei um die kontrollierte Entfernung von Bauteilen mittels Zusatzgeräten (Abbruchsortiergreifer, Betonschere bzw -pulverisierer) auf Trägergeräten wie Kettenbaggern oder ähnlichem.

1.2

Abtragen

Dabei handelt es sich um den schichtweisen Abbruch flächenbezogener Bauteile. Im Tiefbau wird hierbei vor allem zuerst der Straßenbelag (z. B. Betondecke oder Bituschicht durch Abbruch und Verladung mittels Kettenbagger oder durch Entfernung mittels Asphaltfräse) entfernt und dann der Unterbau (z. B. Schotterschicht) getrennt abgehoben, um diese jeweils sortenrein zu entsorgen oder wieder verwerten zu können. Im Hochbau werden hierbei unter anderem Fußbodenaufbauten schichtweise getrennt wieder abgetragen, um damit die einzelnen Stoffgruppen sortenrein und damit kostengünstiger entsorgen zu können.

1

vgl. ÖNORM B 2251: Ausgabe 2006-08-01: Abbrucharbeiten – Werkvertragsnorm, Herausgeber Austrian Standards Institute, Wien Austrian Standards

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1 Abbrucharten

Bild 1: Abtragen einer Asphaltfahrbahn mittels Asphaltfräsgerät und Beförderung auf einen beigestellten LKW

Bild 2: Abtragen einer Asphaltfahrbahn mittels Asphaltfräsgerät und Beförderung auf einen beigestellten LKW

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1 Abbrucharten

Bild 3: Fräsarbeiten im Gebäude mit Absaugvorrichtung als Staubschutz

1.3

Demolierung

Unter der Demolierung versteht man den Abbruch eines Objektes ohne besondere Berücksichtigung der Trennung der einzelnen Stoffe. Diese Methode sollte, wenn irgendwie möglich, vermieden werden, da durch die mangelnde Trennung in einzelne Stoffgruppen die Entsorgungskosten steigen. Zudem widerspricht diese Vorgangsweise den Zielen der Baurestmassentrennverordnung und sollte deshalb nur angewandt werden, wenn keine andere mögliche Methode anwendbar ist bzw. wenn sich die einzelnen anfallenden Stoffgruppen in ihrer Zusammensetzung bzw. den weiteren Entsorgungswegen ähneln.

1.4

Demontage

Darunter versteht man das Auseinandernehmen von Konstruktionen oder Teilen von Konstruktionen durch Lösen von Verbindungen oder durch Abtrennung von Teilen. Dies spielt vor allem beim Entkernen eine Rolle, oder wenn aus wirtschaftlichen Gründen bestimmte Konstruktionsteile wiederverwendet werden können. Dies kann auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen, der diese Teile anderenorts wiederverwendet haben will oder der Abbruchunternehmer hat den Vorteil, dass er diese Teile selbst veräußern kann und dadurch diese zur Wiederverwendung sachte demontieren muss. Dies erfolgt prinzipiell in umgekehrter Reihenfolge, wie die betroffenen Gebäudeteile aufgestellt worden sind. Montagepläne, statische Berechnungen o. dgl. des Gebäudes können dabei hilfreich sein und sollten in diesem Fall beim Bauherrn angefragt werden.

1.5

Eindrücken

Dadurch wird ein Objekt durch Anbringen von Druckkräften statisch aus dem Gleichgewicht und dadurch zum Einsturz gebracht. Bei dieser Art des Abbruchs ist vermehrt auf die Gefahrenauswirkung auf das Umfeld zu achten, da es zu erheblichen Staub- und Lärmbelästigungen kommen kann. Zudem ist Eindrücken mit starken Erschütterungen verbunden, die die angrenzenden Objekte auch ohne direkten Kontakt in Mitleidenschaft ziehen können.

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1 Abbrucharten

1.6

Einreißen

Darunter versteht man die gleiche Vorgangsweise wie beim Eindrücken, nur wird hier die Statik des Gebäudes durch Anbringen von Zugkräften beeinflusst. Das Gefahrenpotenzial ist dabei gleichbedeutend mit dem des Eindrückens und sollte ebenfalls sehr sorgsam erkundet werden.

1.7

Einschlagen

„Einschlagen“ ist das Zerstören von Bauwerksteilen unter Zuhilfenahme von Schlaglasten. Diese Methode wird immer seltener eingesetzt und ist eine der wenigen Methoden, wo Seilbagger zu Einsatz kommen, die mit einer sogenannten „Abbruchkugel“ das Bauwerk zerstören.

1.8

Entkernen

Darunter versteht man den teilweisen oder kompletten Abtrag von tragenden oder nicht tragenden Bauwerksteilen am oder vor allem im Gebäude. Dabei werden unter anderem Wände entfernt, um größere Räume zu schaffen oder etwa Zwischendecken abgebrochen, um Galerien, neue Stiegen oder ähnliches zu errichten. Hierbei ist unbedingt vermehrt mit dem örtlichen Statiker zusammenzuarbeiten und die genaue Vorgangsweise vor der Durchführung zu besprechen.

1.9

Rückbau

Beim Rückbau wird vor allem auf die genaue Trennung der einzelnen Stoffgruppen ein Augenmerk gelegt. Sinngemäß wird dabei ein Gebäude in umgekehrter Reihenfolge wie es errichtet worden ist, mit verschiedensten Vorgangsweisen wieder abgebrochen. Dabei werden die anfallenden Stoffgruppen getrennt gelagert und der ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Wiederverwertung zugeführt. Im Sinne der Baurestmassentrennverordnung und auch anderer relevanter Gesetze und Verordnungen ist dies die zweckmäßigste Abbruchmethode, um alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Deswegen ist sie zumeist auch als Standardabbruchmethode definiert.

1.10 Thermisches Trennen Darunter versteht man die exotherme Trennung durch partielles Aufschmelzen von mineralischen Stoffen und von Metall. Als Teil der Demontage, der Entkernung bzw. als Vorarbeit bei anderen Abbruchmethoden werden dabei mittels Schweiß- oder Schneidbrenner Verbindungen gelöst und somit der Abbruch vorbereitet.

1.11 Übersicht der Abbrucharten Tabelle 1: Übersicht der Abbrucharten Abbrucharten

Charakteristika

Abgreifen

maschinell, kontrolliertes Entfernen von Bauteilen

Abtragen

maschinell bzw. händisch, schichtweiser Abbruch flächiger Bauteile

Demolierung

maschinell, ohne Trennung der Stoffgruppen bei Abbruch

Demontage

händisch, kontrolliertes Auseinanderbauen der Konstruktion

Eindrücken

maschinell, Aufbringen von statischen Druckkräften auf Objekt

Einreißen

maschinell, Aufbringen von statischen Zugkräften auf Objekt

Einschlagen

maschinell, Aufbringen von dynamischen Druckkräften auf Objekt

Entkernen

maschinell bzw. händisch, Abbrechen einzelnen Teile

Rückbau

maschinell bzw. händisch, Abbruch in umgekehrter Reihenfolge wie Errichtung

Thermisches Trennen

händischen, Lösen einzelnen Teile mittel Schweiß- oder Schneidbrenner o. dgl.

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2 Abbruchmöglichkeiten

2

Abbruchmöglichkeiten

2.1

Baumaschinen

Neben der händischen Methode des Abbruches wurde im Laufe der Zeit vor allem die technischen Abbruchweisen mittels Großgeräten laufend verbessert und präzisiert. Dabei wird der Abbruch selbst durch ein Trägergerät mit fachkundiger Bedienung ausgeführt, wobei man sich dann je nach Art des Abbruches auch spezieller Anbaugeräte bedienen kann. Die folgende Auflistung soll einen Überblick, 2 über die möglichen Baumaschinen geben, die man bei Abbrucharbeiten einsetzen kann.

2.1.1

Hydraulikbagger

Hydraulikbagger sind dieselbetriebene, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Kettenlaufwerk. Diese Kettenbagger können je nach Einsatzart von Minibaggern mit einem Einsatzgewicht von nur wenigen 100 kg, bis hin zu Großgeräten mit 50,0 t und mehr als Einsatzmasse reichen. In der Praxis ist es gängig, 7,5 t-30,0 t Bagger einzusetzen. Speziell für Bagger in dieser Größenordnung gibt es eine Reihe von möglichen Zusatzgeräten, die je nach Abbruchobjekt und -art die Tätigkeiten erleichtern.

Bild 4: Hydraulikbagger mit Schutzgitter

2.1.2

Mobilbagger

Mobilbagger werden bei Abbrucharbeiten eher selten eingesetzt. Zum einen sind sie dabei in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, da sie mit der Bereifung den Bauschutt nur bedingt befahren können, weil Schäden an den Reifen durch die teilweise harten und spitzen Abbruchmaterialien zu befürchten sind. Zum anderen stehen tendenziell eher Kettenbagger mit Abbruchwerkzeugen als Zusatzgeräte zu Verfügung. Der generelle Vorteil dieser Geräte bei Erdarbeiten liegt aber in der höheren Beweglichkeit bzw. in der schnelleren Umsetzung der Geräte sowie ihrer Möglichkeit von Fahrtbewegung auf befestigtem Untergrund, ohne diesen dabei durch Stahlketten zu beschädigen.

2

vgl. Lippok Jürgen / Korth Dietrich, Abbrucharbeiten – Grundlagen, Vorbereitung, Durchführung, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH. & Co KG, Köln 2004 Austrian Standards

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2 Abbruchmöglichkeiten

Bild 5: Mobilbagger mit Böschungslöffel bei Planierungsarbeiten

2.1.3

Seilbagger

Seilbagger sind ebenfalls mit einem Kettenlaufwerk ausgerüstet, wobei sich der Ausleger im Vergleich zum Hydraulikbagger unterscheidet. Dadurch dass an dieser Baggerart kaum Anbaugeräte angebracht werden können, eignet sich ein Seilbagger meist nur für die Abbruchmethode des Abgreifens oder des Einschlagens.

2.1.4

Lader

Es gibt verschiedene Arten von Ladern, wie z. B. Radlader, Kompaktlader, Kettenlader bzw. Laderaupe u. dgl. Sie kommen beim direkten Gebäudeabbruch eher selten zum Einsatz, allerdings sind sie für die weitere Verwendung der Abfälle – vor allem in Bezug auf die Aufbereitung und den Umschlag von mineralischem Bauschutt, Beton und Asphalt – wichtig.

Bild 6: Radlader 14

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2 Abbruchmöglichkeiten

Bild 7: Kompaktlader

2.1.5

Fräsen

Fräsen können mit ihrer Arbeitsweise der Abbruchmethode des Abtragens zugeordnet werden, da hierbei Aufbauten schichtweise abtragen werden. Dabei werden im Tiefbau mittels Asphaltfräsen Bituschichten abgetragen. Der Abtrag erfolgt hier mittels einer rotierenden Fräswalze, die mit Meißeln besetzt ist. Dabei wird zwischen der Warmfrästechnik und der Kaltfrästechnik unterschieden: Die Anfang der 1970er-Jahre entwickelte Warmfrästechnik setzt ein Erwärmen der Asphaltfahrbahn vor dem Abfräsen voraus. Durch die Entwicklung härterer Fräswerkzeuge (Meißel) Anfang der 1980er-Jahre wurde vermehrt die Kaltfrästechnik eingesetzt, wobei die Asphaltschicht ohne Vorbehandlung abgefräst wird. Wenn der entfernte Asphalt frei von Schadstoffen ist, kann er wieder als Baustoff eingesetzt werden. In der Praxis unterschieden wird dabei das „Abfräsen“ oder das „Durchfräsen“. Beim Arbeitsgang des Abfräsens wird nicht der komplette Asphaltaufbau entfernt, sondern nur ein Teil der Schichtstärke abgefräst. Dabei erhält man feineres und von der Sieblinie her eine abgestufte Körnung als Fräsmaterial. Beim Durchfräsen wird in einem Arbeitsgang die gesamt Stärke des Asphaltbelages abgefräst. Durch Nachbrechen der bestehenden Asphaltschicht, der eventuellen Beimengung an Schotterunterbau und der stärkeren abgebrochenen Bituschicht wird das entstehende Fräsgut von seiner Körnung her größer und ungleichmäßiger. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass Fräsgut ohne weitere Aufbereitung nicht als qualitätsgesichertes Recyclingmaterial gilt und somit dem Altlastensanierungsbeitrag unterliegt. In diesem Zusammenhang wird auf das Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“ des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes verwiesen, der hier genauere Richtlinien vorgibt. Nähere Informationen hierzu können unter www.brv.at abgerufen werden.

2.1.6

Abbruchhammer

Abbruchhammer oder auch Hydraulik- oder Schrämhammer sind die geläufigsten Anbauteile bei Kettenbaggern, da sie neben Abbrucharbeiten auch bei Erdarbeiten für die Auflockerung von Felsuntergrund eingesetzt werden. Hydraulikhämmer gibt es in unterschiedlicher Größe für Minibagger bis Großgeräte. Dabei wird über hydraulische Drücke aus dem Trägergerät kinetische Energie über einen Stahlmeisel auf die Abbruchmaterialien übertragen und diese punktuell zum Brechen gebracht. Diese Methode wird vor allem bei „harten“ Abbruchmaterialien wie Beton verwendet und dabei meist bei flachliegenden Bauteilen, da freistehender Beton erschütterungsärmer und schneller mittels Betonschere bzw. -pulverisierer abgebrochen werden kann.

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