Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungspolitik

Im Jahr 2050 werden 9 Milliarden Menschen auf der Erde leben, in Afrika wird sich die Bevölkerung verdoppelt haben. Gleichzeitig sind Kinder und Jugendliche ...
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Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungspolitik

» Ohne Investitionen in den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern können wir Armut, Gewalt und Ungerechtigkeit nicht nachhaltig bekämpfen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Kinder und damit wir alle eine gute Zukunft haben. «

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Liebe Leserinnen, liebe Leser, die Zukunft hat in vielen Regionen der Welt ein junges Gesicht. Denn künftig werden gerade in Entwicklungsländern junge Menschen die Mehrheit der Bevölkerung bilden. Im Jahr 2050 werden 9 Milliarden Menschen auf der Erde leben, in Afrika wird sich die Bevölkerung verdoppelt haben. Gleichzeitig sind Kinder und Jugendliche die am stärksten benachteiligte Gruppe weltweit. Extreme Armut, Mangelernährung, Gewalt, Ausbeutung und fehlende Bildungschancen gehören immer noch zum Alltag von Millionen Kindern. Sie sind zugleich Ursache und Folge schlimmer Menschenrechtsverletzungen, denen besonders Kinder schutzlos ausgeliefert sind. Wir alle sind zum Handeln aufgefordert, um die nachhaltige Verwirklichung der VN-Konvention über die Rechte des Kindes zu erreichen und für junge Menschen eine positive Lebens­ perspektive zu schaffen.

Dr. Gerd Müller, MdB Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 3

Kinder- und Jugendrechte → Was wir tun

BEispiEL süDafrika: In Helenvale trägt ein Programm zur Senkung der Arbeitslosigkeit bei. Es schafft positive Zukunftsperspektiven für Jugendliche (Bevölkerungsanteil 70 Prozent), insbesondere durch die Förderung handwerklicher Ausbildung und von Beschäftigungsprogrammen sowie die Einrichtung eines Jugendund Beratungszentrums. 4

Kinder und Jugendliche sind besonders schutzlos gegenüber Rechtsverletzungen: → 30.000 Kinder sterben weltweit täglich. → Mehr als 130 Millionen Kinder gehen nicht zur Schule. → 168 Millionen Mädchen und Jungen sind gezwungen, einer Arbeit nachzugehen, die ihre Entwicklung, ihre Bildung und ihre Gesundheit beeinträchtigt. → Zahlreiche Kinder sind Opfer von körperlicher Gewalt und Missbrauch. Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützen insbesondere den Aufbau und die Stärkung von staatlichen und nicht-staatlichen Strukturen für den Schutz, die Beteiligung sowie die Entwicklung und Förderung von jungen Menschen.

BEispiEL Burkina faso: Schnelles Bevölkerungswachstum, geringe Alphabetisierung, Jugendarbeitslosigkeit und Kinderhandel sind Grundprobleme in Burkina Faso. Ein Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die burkinische Regierung bei der Verwirklichung von Kinderrechten und fördert die altersgemäße Entwicklung von jungen Menschen insbesondere durch die Verbesserung von Bildungsangeboten. Zu den Erfolgen gehört ein deutlicher Anstieg des Schulbesuches von Jungen und Mädchen. Die Einschulungsrate von Mädchen stieg beispielsweise auf bis zu 60 Prozent. Bei 30.000 Kindern konnte der vorzeitige Schulabbruch verhindert werden. 5

Kinder- und Jugendrechte im Überblick

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In der VN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 sind die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Mädchen und Jungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres niedergelegt. Zusätzlich weist Artikel 3 auf die vorrangige Berücksichtigung des “Kindeswohls” (best interest of the child) hin. Für die über 18-Jährigen gelten die übrigen internationalen Menschenrechtskonventionen. Das BMZ bekennt sich ausdrücklich zur Einbeziehung von Rechten junger Menschen in entwicklungspolitisches Handeln. Die Unterstützung von Partnerländern bei der umfassenden Verwirklichung von Kinder- und Jugendrechten gehört daher zu den Zielsetzungen deutscher Entwicklungspolitik.

BEispiEL sErBiEn: Die oft gewalttätige Austragung von Konflikten und unzureichenden Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen gehören zu den Kernproblemen im Jugendsektor. Das BMZ unterstützt die Verbesserung der sozialen und politischen Teilhabe von Jugendlichen z.B. durch Bildungsprogramme. An rund 200 Schulen wurden zudem Mediationsprogramme eingeführt. 7

Praxishilfe zu Kinderund Jugendrechten sie beschäftigen sich mit Fragen der Entwicklungszusammenarbeit und der Verwirklichung von Menschenrechten?

sie möchten neue Methoden für die Umsetzung von Kinderund Jugendrechten in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit kennenlernen? sie möchten das Thema Kinder- und Jugendrechte in Schulungen und Fortbildungen aufgreifen?

Wir bieten einen Leitfaden, der Sie bei Ihren Fragen mit praxisorientierten Informationen und Empfehlungen unterstützt:

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Kinder- und Jugendrechte in der Entwicklungszusammenarbeit – Eine methodische Anleitung für die Umsetzung

Der Leitfaden wurde 2014 im Auftrag des BMZ in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), der KfW Entwicklungsbank (KfW) und dem Deutschen Institut für Menschenrechte entwickelt. Bezugsstelle und Kontakt: [email protected]

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BEispiEL ZEntraLaMErika: Ein Regionalvorhaben unterstützt in den Ländern El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua regionale und nationale Maßnahmen zur Prävention von Jugendgewalt. Die Förderung des BMZ konzentriert sich auf Kommunen und Schulen und umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen. Dazu gehören Schulungen und Beratungen, die Fortbildung des Personals von Gemeinde- und Bezirksverwaltungen sowie die Verbesserung von Angeboten für die Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen. Alle Beiträge haben zum Ziel, das friedliche Zusammenleben zu fördern.

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Zum Nachlesen



Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik; Konzept – BMZ-Strategiepapier 4/2011 http://www.bmz.de/de/publikationen/themen/ menschenrechte/Strategiepapier303_04_2011.pdf



Junge Menschen in der deutschen Entwicklungspolitik – Beitrag zur Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen; Positionspapier – BMZ-Strategiepapier 12/2011 http://www.bmz.de/de/publikationen/themen/ menschenrechte/Strategiepapier312_12_2011.pdf Das Positionspapier konkretisiert den entwicklungspolitischen Ansatz für die Zielgruppe der jungen Menschen. Es unterstützt bei der Identifizierung, Prüfung, Planung, Durchführung und Evaluierung entwicklungs politischer Vorhaben für junge Menschen.

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Grundprinzipien der VN-Konvention über die Rechte des Kindes

artikEL 2 → Das recht auf Gleichbehandlung artikEL 3 → Das Wohl des kindes hat Vorrang artikEL 6 → Das recht auf Leben und persönliche Entwicklung artikEL 12 → Das recht auf Mitsprache und Beteiligung

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impressum Herausgeber Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat Öffentlichkeitsarbeit, digitale Kommunikation und Besucherdienst redaktion BMZ, Referat Menschenrechte; Religionsfreiheit; Gleichberechtigung der Geschlechter; Kultur und Entwicklung Gestaltung BlockDesign Kommunikation & Medien, Berlin

Druck Bonifatius Druck und Verlag Das Original wurde auf FSCzertifiziertem Papier gedruckt. Bildnachweis Seite 1 (Titel): Jörg Böthling, S. 2 und 7: BMZ, S. 8: Dr. Timo Weinacht/GIZ stand November 2014 kontakt [email protected] www.bmz.de