KERNbotschaFtEN DER VollGElD-INItIatIVE

27.07.2016 - Wir sind guten Mutes, dass die Schweizer Bevölkerung bis zur ... Schweizerinnen und Schweizer glauben gemäss einer ..... Peter Ulrich, em.
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Kernbotschaften Der Vollgeld-Initiative Liebe Leserin, lieber Leser, dank über 110‘000 Menschen kann die Schweiz darüber abstimmen, wer unser auf Schweizer Franken lautendes Geld erzeugen darf und wer nicht. Wir sind guten Mutes, dass die Schweizer Bevölkerung bis zur Abstimmung erkennt, dass die Vorteile von Vollgeld allen zu Gute kommen. Auf diesen Seiten finden Sie die Kernbotschaften der Vollgeld-Initiative. Viel Vergnügen bei der Lektüre!

Echte Franken für alle!

Die Vollgeld-Initiative will, dass neben Münzen und Noten zukünftig auch das elektronisches Geld allein von der Nationalbank hergestellt wird. Damit wird das elektronische Geld zu Vollgeld und steht jederzeit zur Verfügung, auch wenn eine Bank in eine Krise gerät.

Die Vollgeld-Initiative verwirklicht, was die meisten Menschen heute schon für Realität halten. Was ist Vollgeld? Vollgeld ist vollwertiges gesetzliches Zahlungsmittel, das von der Nationalbank in Umlauf gebracht wird. Vollgeld sind heute nur Münzen und Banknoten. Bargeld macht aber nur noch 10% des gesamten umlaufenden Geldes aus, 90% sind elektronisches Geld.

Vom Vollgeld profitieren alle: Bankkunden, Realwirtschaft, Bund, Kantone, SteuerzahlerInnen und das traditionelle Bankgeschäft. Die Banken bleiben zuständig für Zahlungsverkehr, Vermögensverwaltung und Kreditvermittlung, können aber kein eigenes Geld Volksinitiative ist zustandegekommen! mehr erzeugen.

Was ist elektronisches Geld? Das sind die Zahlen auf unseren Konten. Diese kommen nicht von der Nationalbank, sondern werden von den Banken erzeugt. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern nur ein Versprechen einer Bank, uns bei Bedarf Bargeld auszuzahlen. Gerät eine Bank in Schieflage, können Kunden ihr Geld nicht mehr abheben.

Die Einführung von Vollgeld ist gut machbar. Es gibt eine ausreichende Übergangszeit, und die Nationalbank hat differenzierte Steuerungsmöglichkeiten. Wir Schweizer haben bereits 1891 den Banken das Drucken von Banknoten verboten und zur Aufgabe der Nationalbank gemacht. Genau wie damals bei Banknoten wollen wir nun der Nationalbank auch das Erzeugen unseres elektronischen Geldes übertragen.

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Vollgeld: Ja zu sicheren Konten Und: Ja zu Bargeld Das Problem: Unsicheres Bankengeld

Die Lösung: Echte Franken auf unseren Konten

Nicht alles Geld ist echtes Geld. 73 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer glauben gemäss einer repräsentativen Umfrage*, dass auch das Geld auf ihren Bankkonten von der Nationalbank stamme so wie das Bargeld im Portemonnaie. Das ist ein Irrtum. Unser elektronisches Geld wird nicht von der Schweizerischen Nationalbank geschaffen sondern von den privaten Banken erzeugt. Wenn eine Bank einen Kredit vergibt, entsteht neues Geld. Denn sie verleiht grundsätzlich nicht das Geld der Sparer, sondern erzeugt auf dem Konto des Kreditnehmers ein Guthaben per Knopfdruck**, also Geld, das es vorher nicht gegeben hat.

Die Vollgeld-Initiative will, dass künftig allein die Nationalbank elektronisches Geld erschafft. Die Banken können dann kein eigenes Geld mehr erzeugen – genauso wenig wie alle anderen Unternehmen und Privatpersonen. Die Banken vergeben dann Kredite nur noch mit Geld, das sie von Sparern, anderen Banken oder von der Nationalbank zur Verfügung gestellt bekommen hat. Die Nationalbank hat den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass weder Kreditknappheit noch Geldschwemme entsteht.

Ein Guthaben auf dem Bankkonto ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern nur ein Versprechen der Bank, bei Bedarf Bargeld auszuzahlen. Deshalb liegen auf den Bankkonten heute keine echten Schweizer Franken. Diese elektronischen Guthaben umfassen mittlerweile 90 Prozent unseres Geldes und sind nur mit minimalen Reserven gesichert. Gerät eine Bank in Schieflage, können Kunden ihr Geld nicht mehr abheben. Es gibt zwar eine Einlagensicherung für Guthaben bis zu 100‘000 Franken. Die dafür vorgesehenen Garantien von sechs Milliarden*** entsprechen aber nur 1,4 Prozent aller Guthaben. In einer grösseren Krise reicht dieser Einlagenschutz daher bei weitem nicht aus, um allen Bankkunden ihr Geld auszuzahlen.

Unser elektronisches Geld wird so zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel wie Banknoten und Münzen. Auch Bargeld in elektronischer Form ist dann Vollgeld. Es gehört dem Geldbesitzer wie das Bargeld im Portemonnaie oder im Tresor. Es steht jederzeit zur Verfügung, auch wenn eine Bank in eine Krise oder sogar in Konkurs gerät. Bargeld behalten! Immer lauter wird die öffentliche Diskussion zur Abschaffung des Bargeldes. Dabei war es während Jahrhunderten eine Quelle der Verlässlichkeit. Doch was passiert, wenn wir nur noch elektronisches Bankengeld zur Verfügung hätten? Uns Bürgern stünde kein vollwertiges gesetzliches Zahlungsmittel mehr zur Verfügung. Wir wären von den unsicheren Auszahlungsversprechen (elektronische Guthaben) privater Banken völlig abhängig. Damit wir auch in Zukunft bar bezahlen können und unsere Privatsphäre gewahrt bleibt, bekräftigt die Vollgeld-Initiative die Absicherung des Bargeldes in der Bundesverfassung. („Der Bund allein schafft Münzen, Banknoten und Buchgeld als gesetzliche Zahlungsmittel.“ Art. 99 Abs. 2) Zusätzlich wird das bisherige elektronische Bankengeld zu krisensicherem “elektronischen Bargeld” der Nationalbank aufgewertet.

* www.vollgeld-initiative.ch/umfragen ** www.vollgeld-initiative.ch/wie-entsteht-geld/ *** www.einlagensicherung.ch

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Vollgeld: Ja zum Willen des Volkes Das Problem: Banken erzeugen eigenes Geld

Lösung: Gesetzeslücke schliessen, nur die Nationalbank schafft Geld

Bis Ende des 19. Jahrhunderts durften die privaten Banken eigene Banknoten drucken. Das führte damals zu Unsicherheit und übertriebenem Gelddrucken.

Die Vollgeld-Initiative will dem Willen des Schweizer Volkes wieder Geltung verschaffen. Sie ist eine Umsetzungsinitiative. In der Bundesverfassung (BV Art. 99 Abs. 1) steht: “Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes”. Wir Schweizer haben 1891 den Banken das Drucken von Banknoten verboten. Im Sinne der Bundesverfassung wollen wir heute den Banken auch das “Drucken” von elektronischem Geld verbieten. Nur die Nationalbank soll Geld erschaffen.

Das Schweizervolk entschied sich für die Nationalbank. In einer Volksabstimmung bestimmte das Schweizer Volk 1891, dass unser Geld (“Banknoten und andere gleichartige Geldzeichen”) einzig und allein durch die Nationalbank erzeugt werden soll. Durch das Aufkommen des elektronischen Zahlungsverkehrs erhielten die Banken jedoch im Laufe der Zeit erneut die Möglichkeit, eigenes Geld zu produzieren. Der Wille des Volkes geriet in Vergessenheit. Tatsächlich erzeugen Banken heute 90 Prozent unseres Geldes selbst – nämlich sämtliche Guthaben auf unseren Konten. Die meisten Bürgerinnen und Bürger sind jedoch der irrtümlichen Meinung, dieses Geld werde vom Staat oder von der Schweizerischen Nationalbank erzeugt.

Mit der Vollgeld-Initiative entsteht wieder ein Bankensystem, wie es sich die Bürger vorstellen und bereits einmal an der Urne beschlossen haben. Unser elektronisches Geld wird dann nicht mehr durch Banken mit Eigeninteressen erzeugt, sondern durch die demokratisch kontrollierte, dem “Gesamtinteresse des Landes” (BV Art. 99 Abs. 2) verpflichtete Schweizerische Nationalbank. Die Nationalbank erzeugt das Geld, und die privaten Banken sind Vermittler zwischen Sparern und Kreditnehmern. Banken bleiben Banken: Mit Vollgeld behalten die Banken weiterhin alle ihre bisherigen Geschäftsfelder (Zahlungsverkehr, Kreditvermittlung, Vermögensverwaltung und weitere Finanzdienstleistungen). Wenn nötig bekommen sie von der Nationalbank Darlehen, um eine Kreditklemme oder die Verteuerung von Krediten zu verhindern. Nur die Möglichkeit, selbst Geld zu erzeugen, wird den Banken entzogen.

Vollgeld: Ja zur Entlastung der Steuerzahler und der Realwirtschaft Das Problem: Einerseits leere öffentliche Kassen, andererseits ungenutzte Einnahmequelle Heute verzichten wir auf Milliarden Franken aus der Geldherstellung. Wir geben uns mit vergleichsweise geringen und ungewissen Gewinnausschüttungen der Nationalbank zufrieden. Die Erlösmöglichkeiten aus der Erzeugung von elektronischem Geld liegen ungenutzt brach, während Steuererhöhungen, Sparprogramme und der Abbau öffentlicher Leistungen die Bürger belasten. Neu erzeugtes Geld strömt vorwiegend in die Finanzmärkte. Heute fliessen etwa vier Fünftel* des von den Banken hergestellten Geldes in die Finanzmärkte; nur ein Fünftel gelangt in die Realwirtschaft, wo Arbeitsplätze, Produkte und Dienstleistungen entstehen. Die heutige Geldherstellung durch Kreditvergabe zwingt zum Schuldenmachen: Ohne neue Schulden entsteht kein neues Geld. Eine hoch verschuldete Gesellschaft ist anfällig für Finanzkrisen und riskiert den Verlust der Unabhängigkeit.

billiger und somit die Seigniorage-Differenz zum Nennwert noch grösser. Ausser bei der Münzherstellung wurden diese Erlösmöglichkeiten bisher nicht genutzt, aus systemischen Gründen auch nicht von den Geschäftsbanken. Mit der Vollgeldreform wird dieses bisher nicht nutzbare Potenzial realisierbar. Die Banken verlieren also nichts, aber die Allgemeinheit hat viel zu gewinnen. Eine erfreuliche Folge der Vollgeld-Initiative ist, dass die Nationalbank pro Jahr zusätzlich fünf bis zehn Milliarden Schweizer Franken an Bund und Kantone auszahlen kann. Das sind je nach Wirtschaftswachstum also das Zwei- bis Vierfache der bisher üblichen Gewinnausschüttung der Nationalbank, ohne Inflation auszulösen. Mit diesen zusätzlichen Einnahmen könnten Steuern gesenkt, Staatsschulden abgebaut oder öffentliche Infrastruktur und die Sozialwerke mitfinanziert werden. Möglich wäre auch, dieses neues Geld durch eine jährliche Bürgerdividende von 500 bis 1’000 Franken pro Kopf in Umlauf zu bringen. Die zusätzlichen Erlöse aus der Geldschöpfung kommen so der Gesellschaft und der Realwirtschaft zugute. Über die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel entscheidet das Parlament. Die unabhängige Schweizerische Nationalbank ist per Gesetz und Verfassung nur für die Preisstabilität und die Bestimmung der Geldmenge verantwortlich, nicht aber für die Verwendung des erzeugten Geldes.

Die Lösung: Erlöse aus der Geldherstellung nutzen! Eine 1000er-Note hat Druckkosten von 30 Rappen, hat aber einen Wert von 1000 Franken. Das heisst, es sind 999,70 Franken Erlös aus der Geldherstellung (Fachbegriff: Seigniorage) möglich. Die Herstellung von elektronischem Geld ist noch

Neues Geld fliesst zuerst in die Realwirtschaft: Wenn neues Geld von der Nationalbank über Bund, Kantone oder eine Bürgerdividende in Umlauf gebracht wird, fliesst dieses zu 100% zuerst in die Realwirtschaft und kann erst in der Folge in der Form von Anlagen in die Finanzwirtschaft gelangen. Damit entfaltet jeder neu geschaffene Franken zuerst eine realwirtschaftliche Wirkung. Heute sind es nur etwa 20 Rappen pro Franken, weil nur 20% des neu geschaffenen Bankenbuchgeldes in die Realwirtschaft fliesst und 80% direkt in die Finanzmärkte gelangen. So wird mit Vollgeld der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt, die KMU profitieren und unsere Arbeitsplätze werden gesichert. * Wachstum der Geldmenge M1 im Verhältnis zum Wirtschaftswachstum (BIP)

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Vollgeld: Ja zu fairer Marktwirtschaft Das Problem: Ungleiche Spiesse

Die Lösung: Vollgeld schafft echten Wettbewerb!

Das Privileg der Banken, Geld zu erzeugen, kommt einer enormen staatlichen Subvention gleich. Banken haben heute ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber allen anderen Unternehmen. Diese müssen sich die Mittel für Investitionen zuerst selbst erarbeiten oder zinspflichtig ausleihen. Auch eine Privatperson und der Staat kann nur so viel Geld ausgeben wie zur Verfügung steht. Banken hingegen arbeiten heute mit Geld, das sie selbst herstellen. Eine solche Wettbewerbsverzerrung passt nicht zu einer Marktwirtschaft.

Den Banken wird das Privileg entzogen, eigenes Geld zu produzieren. Sie werden somit wieder allen anderen Unternehmen gleichgestellt. Sie können dann nur noch mit dem Geld arbeiten, das ihnen von Sparern, anderen Banken oder, soweit nötig, von der Nationalbank zur Verfügung gestellt wird. Sollten die Einlagen der Sparer für die Kreditvergabe nicht ausreichen, kann die Nationalbank dem Bankensystem Darlehen zur Verfügung stellen.

Banken können Geld verleihen, das sie gar nicht haben, und mit selbst erzeugtem Geld sogar Immobilien und Wertpapiere kaufen. Deshalb ist der sogenannte Eigenhandel bei Banken so beliebt: Ihre eigenen Investitionen lassen sich unschlagbar günstig finanzieren und rentieren deshalb schneller als diejenigen der anderen Wirtschaftsteilnehmer. Es fehlt an Transparenz und Aufklärung. Während andere Subventionen in der Öffentlichkeit ausführlich diskutiert werden, erhielten die Banken dieses kaum bekannte Privileg stillschweigend. Das ist unfair und undemokratisch.

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Vollgeld: Ja zum Bankenplatz Schweiz Das Problem: Grossbanken müssen gerettet werden (too big to fail)

Die Lösung: Konsumentenschutz Kundengelder sichern statt Banken retten!

Grossbanken gehen mehr Risiken ein, als sie allein tragen können, und müssen vom Staat mit Steuergeldern gerettet werden. Kein Staat kann sich den Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs leisten, denn damit würde das wirtschaftliche Chaos ausbrechen. Werden die Konten einer grossen Bank wegen Insolvenz gesperrt, können Millionen von Privat- und Geschäftskunden nicht mehr über ihr Geld verfügen und ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Die Folgen wären verzweifelte Menschenschlangen vor Bankschaltern und Bancomaten, eine unübersehbare Kettenreaktion von Konkursen und ein realwirtschaftlicher Zusammenbruch. Deshalb sind heute Staaten gezwungen, Grossbanken in jedem Fall zu retten.

Mit Vollgeld werden alle Guthaben auf unseren Zahlungsverkehrs-Konten zu gesetzlichem Zahlungsmittel, sozusagen zu elektronischem Bargeld. Wenn eine Bank in Konkurs gerät, gehen die Franken auf den Privatkonten nicht mehr verloren. Diese gehören nun wirklich dem Geldbesitzer - wie das Bargeld im Portemonnaie oder im Tresor. Dieses Geld ist deshalb völlig sicher. Banken müssen nicht mehr vom Staat gerettet werden: ein Riesengewinn an Sicherheit für unsere Volkswirtschaft.

Das heutige Bankensystem ist zu kompliziert. Auch für den Gesetzgeber und die Banken ist das System schwer verständlich und teils nicht mehr kontrollierbar. Die Auswirkungen der ausufernden Regulierungen können kaum mehr abgeschätzt werden. Die Bankenregulierung ist mangelhaft. Ihre Komplexität wird laufend erhöht; das führt zu beträchtlichem Mehraufwand für die Banken. Statt Grundsätzliches zu regulieren, verliert sich der Gesetzgeber immer mehr in Einzelheiten. Die neuen Regeln werden jedoch jeweils schnell wieder mit findigen Finanzprodukten umgangen. Regionale Banken haben Nachteile. Die zunehmende Bankenregulierung trifft kleine und mittlere Banken existenziell. Sie ist nämlich auf Grossbanken ausgerichtet und überfordert aufgrund des übermässigen Aufwandes KMU-Banken, die vorwiegend der regionalen Wirtschaft dienen.

Vollgeld fördert das traditionelle und solide Bankgeschäft. Banken können auch mit Vollgeld rentabel und langfristig stabil arbeiten. Die Arbeitsplätze in der Bankenbranche bleiben gesichert. Das zeigt die PostFinance, die erfolgreich wirtschaftet, ohne selber Geld zu erschaffen. Da die PostFinance heute keine volle Banklizenz besitzt, kann sie durch Kreditvergabe kein Geld erzeugen, sondern nur mit Geld arbeiten, das ihr von Sparern oder Banken zur Verfügung gestellt wird; trotzdem machte sie in den letzten Jahren durchschnittlich rund 600 Millionen Franken Gewinn. Auch Versicherungen und andere Finanzunternehmen arbeiten rentabel, ohne selbst Geld herzustellen. Auch die genossenschaftlichen Raiffeisenbanken funktionieren heute schon quasi nach dem Vollgeld-System, denn die bei ihnen angelegten Spargelder entsprechen ungefähr dem Volumen der ausstehenden Kredite. Raiffeisenbanken, aber auch viele Sparkassen und die meisten Kantonalbanken werden die Umstellung zu Vollgeld kaum merken. Und die zahlreichen kleinen Vermögensverwaltungsbanken ohnehin nicht, denn diese betreiben schon heute ein finanzierungsunabhängiges Geschäftsmodell. Die Bankenregulierung kann grundlegend vereinfacht werden. Statt mit immer mehr Gesetzen und Regulierungen die Symptome zu bekämpfen, wird das Problem endlich an der Wurzel angegangen. Vollgeld ermöglicht somit einen Abbau der Bürokratie im Bankensystem. Dies wird zu einem Standortvorteil des Schweizer Finanzplatzes im globalen Wettbewerb. Vorteile für regionale Banken. Weil mit Vollgeld die schweiz-spezifische Bankenregulierung reduziert werden kann, werden KMU-Banken von den auf Grossbanken ausgerichteten Vorschriften entlastet.

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Vollgeld: Ja zu einer handlungsfähigen Nationalbank Das Problem: Nationalbank kann Geldmenge kaum steuern. Die Nationalbank bringt heute nur einen kleinen Teil der Geldmenge (Banknoten) in Umlauf. Es ist daher offensichtlich, dass ihre Einflussmöglichkeiten sehr begrenzt sind. Seit dem Jahr 2000 verzichtet die Nationalbank zudem auf die Formulierung eines Geldmengenzieles und versucht, über die Steuerung der Zinsen die Inflation und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu beeinflussen. Aber auch dieses Instrument ist bei Nullzinsen praktisch wirkungslos geworden. Die Nationalbank reagiert im heutigen System nur auf die Politik der Banken und stellt die vom Bankensystem benötigten Reserven im Nachhinein bereit. Die SNB kann unter diesen Bedingungen keine eigenständige Politik betreiben und die umlaufende Geldmenge wird heute im Wesentlichen von den zwei ausländisch beherrschten Grossbanken bestimmt. Die Geldmengenausweitung der Banken folgt nicht gesamtwirtschaftlichen Zielen, sondern ergibt sich aus den betriebswirtschaftlichen Zielsetzungen der Banken bzw. der Finanzmärkte. Dies führt zu Unsicherheiten, Spekulationen und immer wiederkehrenden Krisen.

Die Lösung: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank Mit Vollgeld wird die Nationalbank erstmals in die Lage versetzt, eine effektive Geldmengenpolitik zu betreiben. Als Richtwert zur Bestimmung der optimalen Geldmenge wird dabei das wirtschaftliche Wachstum eine wichtige Rolle spielen. Es wird im Initiativtext der Nationalbank aber bewusst keine genauere Vorgabe gemacht, so dass sie auf unterschiedliche Situationen angemessen reagieren kann.

zur Begründung ihrer Entscheide gegenüber der Öffentlichkeit. In der Ausführungsgesetzung kann der Auftrag der Nationalbank sowie deren demokratische Legitimation genauer bestimmt werden. In einer Welt mit freiem Kapitalverkehr ist eine eigenständige Geldpolitik nur beschränkt möglich. Eine starke Währung wie der Schweizer Franken ist immer in Gefahr, durch einen Zustrom ausländischer Gelder aufgewertet oder bei Abfluss abgewertet zu werden. Hierauf muss die Nationalbank genauso wie heute auch mit Vollgeld reagieren. Keine Verpolitisierung der Nationalbank: Die SNB steht schon immer und auch heute unter grossen politischem wie wirtschaftlichem Druck und muss damit umgehen. Die Befürchtung, dass dieser Druck durch eine Zuteilung des neuen Geldes an Bund, Kantone oder Bürger zunehmen und einer Verpolitisierung der SNB Vorschub leisten könnte, ist unbegründet. Die Nationalbank ist von der Regierung unabhängig wie die Justiz. Klare gesetzliche Vorgaben bestimmen ihr Handeln, sie darf von keiner Instanz Weisungen entgegen nehmen. Ein politischer Auftrag von Parlament oder Bundesrat an die SNB, im Interesse der Bundesfinanzen neues Geld zu schaffen, ist damit ausgeschlossen. Ein grosser Teil des neuen Geldes wird sowieso an die Banken verliehen und per Gesetz könnte die Auszahlungen an Bund und Kantone beschränkt werden. Bei einer Verteilung des neuen Geldes direkt an die Bürger/innen wird jede Verpolitisierung der SNB vermieden. Jeder Bürger wäre froh, hin und wieder ein kleines Geschenk von der SNB zu erhalten, aber einen Anspruch könnte er daraus nicht ableiten.

Über die Geldpolitik der Nationalbank wird nicht im Elfenbeinturm entschieden. Da die Nationalbank wie bisher den Banken Geld in Form von verzinslichen Krediten zur Verfügung stellt, wird die Geldpolitik weiterhin gemeinsam von der Nationalbank und den Kredite nachfragenden Banken bzw. Unternehmungen bestimmt. Allerdings wird die Stellung der Nationalbank im Vergleich zu heute gestärkt. Die Macht der Nationalbank wird begrenzt durch ihren gesetzlichen Auftrag und die Pflicht www.vollgeld-initiative.ch - 7

Vollgeld: Ja zu Stabilität statt Finanzmarkt-Experimente Das Problem: Finanzmärkte erzeugen Spekulationsblasen

Die Lösung: Nationalbank kontrolliert die Geldmenge

Die Investmentbanken experimentieren mit immer risikoreicheren Finanzprodukten und erzeugen dazu übermässig viel Geld: Zwischen 1990 und 2012 wuchs die Geldmenge in der Schweiz fünf Mal schneller als die Wirtschaftsleistung (BIP). Das übermässig geschöpfte Geld befeuerte Spekulationsblasen bei Immobilien und an den Finanzmärkten.

Eine an das Wirtschaftswachstum angepasste Geldmenge gewährleistet die Stabilität der Finanzmärkte und der Realwirtschaft. Das funktioniert nur, wenn die Nationalbank die umlaufende Geldmenge tatsächlich bestimmen kann, indem sie auch alles elektronische Geld erschafft. Die Nationalbank ist im Unterschied zu den Geschäftsbanken dem “Gesamtinteresse des Landes” (Bundesverfassung Art. 99, Abs. 2) und der Preisstabilität verpflichtet.

Symptombekämpfung löst die Probleme nicht. Zur Zeit wird mit viel bürokratischem Aufwand versucht, die Experimente in den Finanzmärkten zu kontrollieren. Der Gesetzgeber hinkt jedoch bei der Regulierung meistens einen Schritt hinterher und geht damit nur Symptome und Folgeschäden an. Die geforderten Eigenkapitalerhöhungen für Banken sind zwar sinnvoll, genügen aber bei weitem nicht.

Die Umstellung auf Vollgeld kann gut vorbereitet und ohne Schwierigkeiten vollzogen werden. Es handelt sich nur um eine buchhalterische Veränderung an einem bestimmten Stichtag; das Vollgeld-System etabliert sich danach schrittweise innerhalb von einigen Jahren. Die Schweiz kann dies alleine umsetzen, denn im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr ändert sich durch die Vollgeld-Initiative grundsätzlich nichts. Die Nationalbank verfügt jederzeit über die nötigen Steuerungsmöglichkeiten, um situationsgerecht und wirksam zu reagieren. Die Vollgeld-Initiative packt so das Grundübel des unsicheren Geldsystems an der Wurzel. Sie bietet eine wissenschaftlich fundierte, sorgfältige und ausgewogene Lösung. Es handelt sich um die längst fällige, logische Erweiterung des bewährten BargeldSystems auf das elektronische Geld.

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Vollgeld: Ja zur schrittweisen Entschuldung der Gesellschaft Das Problem: Neues Geld kommt als Schuld in Umlauf

Die Lösung: Schuldfreies Geld

Das heutige elektronische Geld (Buchgeld) basiert auf Schulden. Buchgeld entsteht, wenn Banken Kredite gewähren. Das heisst, dass bei der Erschaffung von Guthaben gleichzeitig Geld und eine Schuld entsteht. Weil eine wachsende Wirtschaft auf immer mehr Geld angewiesen ist, müssen auch die Schulden immer weiter zunehmen.

Beim Vollgeld kommt das Geld auch ohne Schulden in Umlauf, entweder über Ausgaben des Bundes oder über Ausgaben der privaten Haushalte aufgrund einer Bürgerdividende.

Eine Rückzahlung der Schulden im grossen Stil ist nicht möglich, da damit auch das Geld aus dem Umlauf verschwinden würde. Es ist daher unsinnig, höher werdende Staats- und Privatschulden zu beklagen: Mit dem jetzigen System kann sich eine Gesellschaft niemals entschulden. Auch die Schweiz ist stark verschuldet. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die öffentliche Verschuldung in der Schweiz zwar unter Kontrolle, aber Unternehmen und Privatpersonen sind sehr stark verschuldet. Die private Verschuldung in der Schweiz ist höher als in Griechenland oder Italien.* Auf Schulden fallen Zinsen an. Zwischen 2003 und 2012 betrug die durchschnittliche Geldmenge in der Schweiz jeweils 340 Milliarden. Bereits bei einem Zins von einem Prozent müssen für die Verzinsung dieser Schulden jährlich 3,4 Milliarden aufgewendet werden. Ein Betrag, der mit Vollgeld nicht anfallen würde.

Kredite werden weiterhin verzinst. Nur die Geldschöpfung erfolgt teilweise schuld- und zinsfrei. Für Bankkredite werden hingegen weiterhin Zinsen zu bezahlen sein. Wie sich die Zinsen mit Vollgeld entwickeln werden, ist ebenso wie im heutigen System von vielen Faktoren abhängig. Reduktion der Gesamtverschuldung. Wenn Geld schuldfrei entsteht, kann die Gesamtverschuldung der Schweiz reduziert werden; im privaten und öffentlichen Bereich um die erwähnte Summe von etwa 340 Milliarden. Das ist eine grosse Entlastung für Wirtschaft und Gesellschaft. Umverteilung wird verringert. Weil die umlaufende Geldmenge (340 Milliarden CHF) mit Vollgeld nicht verzinst werden muss, entfällt die Zahlung von jährlich z.B 3,4 Milliarden (bei 1% Zins). Dies verringert die systembedingte Umverteilung von unten nach oben.

* www.vollgeld-initiative.ch/verschuldung

Eine hohe Verschuldung und damit verbundene Zinszahlungen tragen zur Vermögenskonzentration bei. Da die Geldvermögen in der Hand relativ weniger Menschen konzentriert sind, fliesst immer mehr Geld in Form von Zinsen von den finanziell schwächeren zu den reicheren Schichten.

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Der Text der Vollgeld-Initiative Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 99 Geld- und Finanzmarktordnung 1 Der Bund gewährleistet die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Finanzdienstleistungen. Er kann dabei vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen. 2 Der Bund allein schafft Münzen, Banknoten und Buchgeld als gesetzliche Zahlungsmittel. 3 Die Schaffung und Verwendung anderer Zahlungsmittel sind zulässig, soweit dies mit dem gesetzlichen Auftrag der Schweizerischen Nationalbank vereinbar ist. 4 Das Gesetz ordnet den Finanzmarkt im Gesamtinteresse des Landes. Es regelt insbesondere: a. die Treuhandpflichten der Finanzdienstleister; b. die Aufsicht über die Geschäftsbedingungen der Finanzdienstleister; c. die Bewilligung und die Beaufsichtigung von Finanzprodukten; d. die Anforderungen an die Eigenmittel; e. die Begrenzung des Eigenhandels. 5 Die Finanzdienstleister führen Zahlungsverkehrskonten der Kundinnen und Kunden ausserhalb ihrer Bilanz. Diese Konten fallen nicht in die Konkursmasse. Art. 99a Schweizerische Nationalbank 1 Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient; sie steuert die Geldmenge und gewährleistet das Funktionieren des Zahlungsverkehrs sowie die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister. 2 Sie kann Mindesthaltefristen für Finanzanlagen setzen. 3 Sie bringt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages neu geschaffenes Geld schuldfrei in Umlauf, und zwar

über den Bund oder über die Kantone oder, indem sie es direkt den Bürgerinnen und Bürgern zuteilt. Sie kann den Banken befristete Darlehen gewähren. 4 Sie bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold gehalten. 5 Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone. 6 Die Schweizerische Nationalbank ist in der Erfüllung ihrer Aufgaben nur dem Gesetz verpflichtet. Art. 197 Ziff. 12 12. Übergangsbestimmungen zu den Art. 99 (Geld- und Finanzmarktordnung) und 99a (Schweizerische Nationalbank) 1 Die Ausführungsbestimmungen sehen vor, dass am Stichtag ihres Inkrafttretens alles Buchgeld auf Zahlungsverkehrskonten zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel wird. Damit werden entsprechende Verbindlichkeiten der Finanzdienstleister gegenüber der Schweizerischen Nationalbank begründet. Diese sorgt dafür, dass die Verbindlichkeiten aus der Buchgeld-Umstellung innerhalb einer zumutbaren Übergangsphase getilgt werden. Bestehende Kreditverträge bleiben unberührt. 2 Insbesondere in der Übergangsphase sorgt die Schweizerische Nationalbank dafür, dass weder Geldknappheit noch Geldschwemme entsteht. Während dieser Zeit kann sie den Finanzdienstleistern erleichterten Zugang zu Darlehen gewähren. 3 Tritt die entsprechende Bundesgesetzgebung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme der Artikel 99 und 99a in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmungen innerhalb eines Jahres auf dem Verordnungsweg.

Stimmen zur Vollgeld-Initiative

„Viele Menschen haben das Gefühl, dass im heutigen Geldsystem etwas nicht stimmt.“ Katharina Serafimova, Expertin für Finanzwirtschaft und Umwelt

„Vollgeld macht es möglich, unsere Wirtschaft auf Stabilität, Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit auszurichten.“ Mark Joób, Prof. für Wirtschaftswissenschaft, Universität Sopron (HU) und Zürich

„Vollgeld geht die Probleme des entfesselten Finanzkapitalismus an der Wurzel an.“

„Jetzt ist es an der Zeit, ein besseres, stabiles Geldsystem einzuführen!“

„Vollgeld bringt sichere Bankkonten, in die wir vertrauen können!“

„Die Finanzbranche hat unter Vollgeld einen Service Public im Dienst der Realwirtschaft und der Gesellschaft zu erfüllen.“

„Die unkontrollierte Geldschöpfung der privaten Banken und die damit verbundene, unermessliche Verschuldung von Staaten, Organisationen und Privaten muss gestoppt werden. Deshalb Ja zu Vollgeld.“ Hans Zuberbühler, Dr. oec. HSG, ehem. Direktor der UBS

„Seit 1891 ist das Banknotengeld Sache des Bundes, was die Turbulenzen auf den Finanzmärkten beruhigte. Heute ist dasselbe für das elektronische Geld nötig.“

Peter Ulrich, em. Prof. für Wirtschaftsethik, Universität St. Gallen

Philippe Mastronardi, em. Prof. für öffentliches Recht, Universität St. Gallen

Vollgeld-Initiative

Verein Monetäre Modernisierung (MoMo) Postfach 3160 CH-5430 Wettingen Tel.: +41 (0)44 586 69 94 oder +41 (0)79 773 34 50 [email protected]

Wer noch mehr wissen will: www.vollgeld-initiative.ch

Dr. Emma Dawnay, Naturwissenschaftlerin und Mutter, Zürich

Reinhold Harringer, Dr. oec., ehem. Leiter Finanzamt Stadt St. Gallen

Helvetia, Landesmutter

Spendenkonto: Postfinance 60-354546-4 IBAN CH61 0900 0000 6035 4546 4, BIC POFICHBEXXX Bildnachweise:

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Die Vollgeld-Initiative verwirklicht, was die meisten Menschen heute schon für Realität halten.

Wer mehr wissen will: www.vollgeld-initiative.ch