Infos zur Foerderungsaktion von Elektromobilitaet


71KB Größe 1 Downloads 260 Ansichten
Infos zur Förderungsaktion von Elektromobilität 2017/2018: Passend zu Umweltschutz und Sicherzeit gibt es auch erfreuliche Änderungen im Bereich der Elektromobilität. So stehen 72 Millionen Euro zur Förderung der Elektromobilität – sowohl für Betriebe als auch für Privatpersonen – zur Verfügung.

Förderungsaktion für Elektro-PKW für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine Die Förderungspauschalen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine für Elektro-Fahrzeuge der Klasse M1, N1 mit kleiner gleich 2,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht belaufen sich auf: ■ ■

€ 3.000 pro Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und für Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) € 1.500 pro Fahrzeug mit Range Extender oder Plug-in-Hybride (PHEV, REEV, REX)

Dabei werden 50 % des Förderungsanreizes (€ 1.500 pro BEV, FCEV bzw. € 750 pro PHEV, REEV, REX) als Nachlass der Autoimporteure vom Netto-Listenpreis in Form eines „E-Mobilitätsbonus“ ergänzend zu den in der Praxis üblichen und gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

E-Zweiräder und leichte E-Fahrzeuge (E-Kleinbusse, leichte E-Nutzfahrzeuge) von Betrieben, Gebietskörperschaften und Vereinen Im Rahmen einer Pauschalförderung sollen E-Mopeds und E-Motorräder der Klasse L1e und L3e, Fahrzeuge der Klasse L6e und L7e (leichte E-Fahrzeuge) sowie Fahrzeuge der Klasse M2, N1 mit größer 2,5 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (E-Kleinbusse, leichte E-Nutzfahrzeuge) wie folgt gefördert werden: ■ ■ ■

€ 375 pro einspurigem Elektro-Fahrzeug € 1.000 pro Leichtfahrzeug mit reinem Elektroantrieb € 20.000 pro E-Kleinbus und leichtem E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb

Als Förderungsvoraussetzung gilt der Einsatz von 100% Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Die Förderung pro Fahrzeug ist mit maximal 30% der Anschaffungskosten begrenzt. Die Förderungsaktion startet am 1.3.2017 und läuft bis Ende 2018 bzw. so lange Fördermittel zur Verfügung stehen.

Die Förderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland wird nur vergeben, wenn dieser zusätzliche Nachlass gewährt wurde und auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen ist. Die Bundesförderung pro Fahrzeug ist mit maximal 30% der Anschaffungskosten begrenzt. Förderungsvoraussetzung ist der Einsatz von 100% Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Range Extender und Plug-in-Hybride (PHEV, REEV, REX) mit Dieselantrieb sind von einer Förderung ausgeschlossen.

E-Zweiräder von Privaten

Die Förderungsaktion startet am 1.3.2017 und läuft bis Ende 2018 bzw. so lange Fördermittel zur Verfügung stehen.



Förderungsaktion für Elektro-PKW für Private Die Förderungspauschalen für Private für Fahrzeuge der Klasse M1, N1 mit kleiner gleich 2,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht, wobei der Brutto-Listenpreis für das Basismodell ohne Sonderausstattung höchstens € 50.000 sein darf, belaufen sich auf: ■ ■

€ 4.000 pro Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und für Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) € 1.500 pro Fahrzeug mit Range Extender oder Plug-in-Hybride (PHEV, REEV, REX).

Darin sind € 1.500 pro BEV, FCEV bzw. € 750 pro PHEV, REEV, REX als Nachlass der Autoimporteure vom Netto-Listenpreis in Form eines „E-Mobilitätsbonus“ ergänzend zu den in der Praxis üblichen und gewährten Rabatten enthalten.

Das neue Förderungsangebot für E-Zweiräder im Rahmen einer Pauschalförderung unterstützt den Ankauf von E-Mopeds und E-Motorrädern der Klasse L1e und L3e wie folgt: € 375 pro einspurigem Elektro-Fahrzeug

Als Förderungsvoraussetzung gilt der Einsatz von 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Private Ladeinfrastruktur Als Bonus in Kombination mit der E-Pkw-Förderung für Private gibt es eine Pauschalförderung für private Ladeinfrastruktur: ■

€ 200 pro Wallbox mit Wechselstrom bis 22 kW Abgabe leistung oder intelligentem Ladekabel.

Als Förderungsvoraussetzung gilt der Einsatz von 100% Strom aus erneuerbaren Energieträgern.

Detailliertere Informationen erhalten Sie unter:

www.umweltfoerderung.at Alle Angaben ohne Gewähr, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

DENIOS GmbH | Nordstraße 4 | 5301 Eugendorf | Tel. +43 6225 20 533 | Fax +43 6225 20 533 - 44 | www.denios.at