im Raum fast einig

Wohnbau-Landesrat Hans. Mayr wird ein Modell ausarbei- ... nigen Euro pro Quadratmeter“, sagt Hans Mayr. ... fungen im Grundverkehrs-Be- reich bekämpfen.
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SAM ST AG , 21 . MAI 20 1 6

im Raum fast einig

BILD: SN/ROBERT RATZER

krafttreten des neuen Gesetzes wirksam werden. Rössler: „Offen ist nur noch die Höhe. Diskussionsgrundlage sind zwei Euro pro Quadratmeter und Jahr.“ Das soll für die Landeshauptstadt gelten. In den Bezirken soll es weniger sein. Wohnbau-Landesrat Hans Mayr wird ein Modell ausarbeiten. Mayr: „Es könnten vier Kategorien werden.“ Außerdem soll es die Möglichkeit geben, dass Grundeigentümer selbst einen Antrag auf Rückwidmung stellen, um der Abgabe zu entgehen.

„Das Gesetz könnte auch erst 2017 beschlossen werden.“

Astrid Rössler, LH-Stellvertreterin

Zweitwohnsitzabgabe: Konsens ist, künftig strenger gegen illegale Zweitwohnsitze vorzugehen. Hebel dazu ist eine Zweitwohnsitzabgabe „in Höhe von einigen Euro pro Quadratmeter“, sagt Hans Mayr. Offen ist noch die rechtliche Form: Eine Möglichkeit wäre ein Aufschlag auf die besondere Ortstaxe, die laut derzeitigem Recht zu je 50 Prozent an Land und Gemeinde ginge. Der Vorteil einer expliziten Zweitwohnsitzabgabe wäre, dass sie zu 100 Prozent an die Gemeinde ginge. Das wäre ein höherer Anreiz für die Bürgermeister, sie auch einzuheben. Hauptwohnsitzgebot: Außerdem will die Koalition illegale Zweitwohnsitze durch Verschärfungen im Grundverkehrs-Bereich bekämpfen. Geplant ist, dass im ROG definiert wird, welche Kriterien ein Hauptwohnsitz erfüllen muss. Wer die Kriterien nicht erfülle, habe automatisch einen illegalen Zweitwohnsitz. Das wäre ein faktisches Hauptwohnsitzgebot, das künftig auch

Grundlage jeder Widmung sein solle, sagt Wolfgang Mayer – und: „Derzeit braucht es über 30 Verfahrensschritte, um eine Zwangsversteigerung zu erreichen.“ Dieser Weg solle deutlich verkürzt werden. Angedacht ist, eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Bewohner einzuführen. Diese sollen etwa ihre Daten für Wasserund Stromverbrauch bekannt geben müssen – was den Gemeinden in der Beweisführung helfen würde. Leerstandsabgabe: Darüber gibt es noch keinen Konsens – auch, weil eine reine Abgabe auf leere Wohnungen verfassungswidrig ist. Mayr wie Mayer betonen aber, dass hier eine rechtliche Hintertür möglich wäre: Wenn nachgewiesen werde, dass leer stehende Wohnungen automatisch illegale Zweitwohnsitze wären, könne man dies über die Zweitwohnsitzabgabe besteuern. Was kommt nicht? Die Grünen wollten eine fixe Vorschrift, dass Gemeinden ab einer bestimmten Anzahl an vorgemerkten Wohnungssuchenden Vorbehaltsflächen für geförderten

Wohnbau ausweisen müssen. Das lehnt die ÖVP definitiv ab. Landesrat Hans Mayr hält aber seinen Kompromissvorschlag für durchsetzbar: Er wünscht sich, „dass Flächen für förderbaren Wohnbau eine neue Widmungskategorie werden“. Definitiv nicht kommen werden die von Rössler ins Spiel gebrachten Mindestbebauungsdichten – aufgrund von Ortsbild-Bedenken bei Mayr und eines ÖVP-Vetos. Der Zeitplan: Astrid Rössler betont, dass es noch vor Ferienbeginn eine endgültige Einigung geben soll. Über den Sommer würden dann die Legisten das Gesetz fertig schreiben. „Im Herbst kommt die vier- bis sechswöchige Begutachtung. Theoretisch wäre noch im Dezember ein Beschluss im Landtag machbar. Es ist aber nicht auszuschließen, dass es erst im Frühjahr 2017 dazu kommt“, sagt Rössler. Denn Qualität gehe vor Eile. Das sorgt für Ärger bei SPÖ-Chef Walter Steidl: „Ich glaube nicht, dass die Koalition das Gesetz heuer noch schafft. Wenn doch, würde ich mich freuen. Aber Applaus gibt’s für dieses Tempo keinen mehr.“

Was lange währt . . . STAND PUNKT

Stefan Veigl

Wenn die bisher vereinbarten Punkte halten, dann ist der Salzburger Landesregierung mit dem neuen Raumordnungsgesetz tatsächlich ein ziemlich großes und gutes Stück Arbeit gelungen. Denn es würde an wichtige Fragen definitiv neu herangehen: Widmungen würden automatisch auslaufen. Wer seine schon länger gewidmete

Flächen weiter ungenutzt horten will, muss dafür zahlen. Und den illegalen Zweitwohnsitzen würde wirksam der Kampf angesagt. Wenn es so bleibt, haben sich die Bremser also nicht durchgesetzt. Es bleibt aber ein Schönheitsfehler: Denn am neuen Gesetz wurde ressort- und koalitionsintern zwei Jahre gearbeitet. Und würde es tatsächlich erst im Frühjahr 2017 beschlossen, wäre man bei drei Jahren. Rasche Lösungen sehen anders aus. [email protected]

Wachdienst für Bettler unter den Brücken Die Stadt beauftragt jetzt den ÖWD um 55.000 Euro. SALZBURG-STADT. Der Stadtsenat wird am Montag einen Wachdienst beauftragen, die Glanbrücke, den Traklsteg, die Zubringerbrücke zum Kraftwerk Sohlstufe Lehen und beim Kaufmannsteg von Juni bis Ende Oktober zwischen 18 und 24 Uhr zu kontrollieren. Der Grund: Immer wieder nächtigen Bettler dort und richten Schlafstätten ein. Der Auftrag wird an die Firma ÖWD vergeben. 55.000 Euro hat die Stadt dafür kalkuliert. Ebenfalls am Montag soll eine Ausweitung des sektoralen Bettelverbotes beschlossen werden. Dieses soll künftig von der Kaigasse bis in die Hofstallgasse reichen.

49.390 wählen in Salzburg per Wahlkarte In der Stadt wählt jeder siebte Wahlberechtigte per Wahlkarte. SALZBURG. Zur Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen am Sonntag wurden im Land Salzburg fast 50.000 Wahlkarten ausgegeben. Das entspricht bei mehr als 390.000 Wahlberechtigten rund zwölf Prozent der abzugebenden Stimmen. Die meisten Wahlkartenwähler gibt es mit 14.666 in der Stadt Salzburg (jeder siebte Wahlberechtigte), gefolgt vom Flachgau (13.307), dem Pinzgau (7581), dem Pongau (6783), dem Tennengau (4714) und dem Lungau (2339). Die Wahlkarten werden erst am Montag ausgezählt. Das Endergebnis der Bundespräsidentenwahl wird daher erst am Montagabend feststehen.