hostess company preisliste

Sedcardnummern: WH/MH. Messehost(ess) m/w: Kundenbegrüß ung, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme, respektive. Weiterleiten von Interessenten ...
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HOSTESS COMPANY PREISLISTE Stand: 24.10.2016

Kategorien

mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorgegangenen Preislisten ihre Gültigkeit

Für alle Kategorien gilt, sofern nicht anders im Auftrag vereinbart: die endgültige Summe ergibt sich aus den realen Einsatzstunden des eingesetzten Personals, welche auf dem Einzelstundennachweis festgehalten werden. Die angegebenen Pausenzeiten müssen eingehalten werden.

Preis

Dolmetscherhostess und Dolmetscherhost

Beschreibung Aufgaben Messehost(ess) und Muttersprachler / Diplom-Niveau in einer gewünschten Sprache. Standardoutfit ist das eigene Businessoutfit der Dolmetscherhostess/des Dolmetscherhosts.

pro STUNDE

EUR 28,-

6 STUNDEN

EUR 157,-

Dolmetscherhost(ess) Basic 6h. Arbeitszeiten, die außerhalb der 6 Stunden liegen, werden pro 15 min mit EUR 7,50 abgerechnet.

7 STUNDEN

EUR 180,-

Dolmetscherhost(ess) Basic 7h inkl. 30 min. Pause. (Arbeitszeiten, die außerhalb der 7 Stunden liegen, werden pro 15 min mit EUR 7,50 abgerechnet.)

8 STUNDEN

EUR 200,-

Dolmetscherhost(ess) Basic 8h inkl. 45 min Pause. (Arbeitszeiten, die außerhalb der 8 Stunden liegen, werden pro 15 min mit EUR 7,50 abgerechnet.)

9 STUNDEN Messehostessen / Messehosts Promoterinnen / Promoter Technisches Personal Sedcardnummern: WH/MH

EUR 218,-

Dolmetscherhost(ess) Basic 9h inkl. 60 min Pause. (Arbeitszeiten, die außerhalb der 9 Stunden liegen, werden pro 15 min mit EUR 7,50 abgerechnet.) Messehost(ess) m/w: Kundenbegrüßung, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme, respektive Weiterleiten von Interessenten • Servicetätigkeiten (Gäste bedienen, Getränke und Snacks servieren, abräumen, etc.) • Küchentätigkeiten (Kaffee kochen, Geschirr spülen, Snacks vorbereiten, etc.) Standardoutfit ist das eigene Businessoutfit der Hostess / des Hosts. Promoter m/w: für normale Promotion ohne Verkauf. (Verteilen von Werbematerial, Herausgabe von Produktinformationen) Technisches Personal: Auf- und Abbauhelfer (Zuschläge nach Aufwand möglich)

pro STUNDE

EUR 22,-

7 STUNDEN

EUR 150,-

Messehost(ess) Basic 7h inkl. 30 min. Pause. (Arbeitszeiten, die außerhalb der 7 Stunden liegen, werden pro 15min mit EUR 6,- abgerechnet)

8 STUNDEN

EUR 168,-

Messehost(ess) Basic 8h inkl. 45 min Pause. (Arbeitszeiten, die außerhalb der 8 Stunden liegen, werden pro 15 min mit EUR 6,- abgerechnet)

9 STUNDEN Modelhostessen / Modelhosts Modelpromoterinnen / Modelpromoter Sedcardnummern: WMH/MMH

EUR 185,-

Messehost(ess) Basic 9h inkl. 60 min Pause. (Arbeitszeiten, die außerhalb der 9 Stunden liegen, werden pro 15 min mit EUR 6,- abgerechnet)

pro STUNDE

EUR 26,-

7 STUNDEN

EUR 175,-

Modelhost(ess) Basic 7h inkl. 30 min. Pause. (Arbeitszeiten, die außerhalb der 7 Stunden liegen, werden pro 15min mit EUR 7,- abgerechnet)

8 STUNDEN

EUR 192,-

Modelhostess m/w Basic 8h inkl. 45 min Pause. (Arbeitszeiten, die außerhalb der 8 Stunden liegen, werden pro 15 min mit EUR 7,- abgerechnet)

9 STUNDEN

EUR 209,-

Modelhost(ess) Basic 9h inkl. 60 min Pause (Arbeitszeiten, die außerhalb der 9 Stunden liegen, werden pro 15 min mit EUR 7,- abgerechnet)

Hostess/ Promoterin ab 170 cm, mit Modelerfahrungen und weiteren Modelmerkmalen nach Ihren Ansprüchen. Hosts/Promoter ab 180 cm, mit Modelerfahrungen und weiteren Modelmerkmalen nach Ihren Ansprüchen. Standardoutfit ist das eigene Businessoutfit des Einsatzpersonals.

Model (w/m) für Shooting/Laufsteg/Video

Preise nur auf Anfrage

ModeratorInnen

Preise nur auf Anfrage

Outfit

Gerne setzen wir Ihre individuellen Outfitwünsche um, Preise je nach Wunschoutfit. Ein Telefonbriefing von ca. 60min ist inkl. Briefings und Schulungen von längerer Dauer vor Einsatzbeginn auf Anfrage.

Briefing / Schulung

Agenturpauschale: EUR 75,-/Auftrag; alle Preise zzgl. ges. MwSt. Es gelten die beigefügten AGB Folgende Zusatzkosten können im Einzelfall entstehen: Nachtzuschlag (ab 23:00 bis 06:00): 25% Ein Einsatz bis ϰ Stunden wird mit 25% Aufschlag auf die Normalgebühr und der Übernahme von anfallenden Fahrtkosten verrechnet (dies gilt nicht für Briefings und Modelaufträge). An- und Abfahrt / Übernachtung: Ist der Einsatzort in unserer Kartei nicht wählbar, müssen An- und Abfahrt sowie Übernachtung, wenn benötigt, vom Kunden übernommen werden. Gleiches gilt, falls Wunschpersonal den Einsatzort nicht in der Sedcard als Einsatzort angegeben hat. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN: Bis 14 Tage vor Einsatzbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Bis 7 Tage vor Einsatzbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 25% der Auftragssumme. Unter 7 Tage vor Einsatzbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50% der Auftragssumme. Ab 2 Tage vor Einsatzbeginn wird die vollständige Auftragssumme fällig. Sollte ihr gewünschtes Personal am Einsatztag durch Krankheit oder anderer Gründe verhindert sein, werden wir ihnen einen adäquaten Ersatz schicken. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: 50% der Auftragssumme sind vor Einsatzbeginn als Anzahlung zu leisten, der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Stellen der Abschlussrechnung fällig. 1

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

1. Geltungsbereich: Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von THE HOSTESS COMPANY – Event & Exhibition Staff UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Isabella Dautremay, Nussbach-Leithe 1, D-90562 Kalchreuth (nachfolgend Auftragnehmerin) bezüglich der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dokumentenechte Faxschreiben werden anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Vertragspunkte unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Vertragsabschluss: Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote sind freibleibend. Grundlage der Angebote ist die Preisliste der Auftragnehmerin in Ihrer aktuellen Version. Ein Vertrag kommt durch einseitige Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Im Falle von Vollkaufleuten kann dies auch auf Wunsch des Auftraggebers durch eine Bestätigung des Auftrages durch die Auftragnehmerin erfolgen. Eine weitere Bestätigung dieser Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber ist zu rechtswirksamen Zustandekommens eines Vertrages nicht mehr nötig. 3. Leistungsumfang: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag bzw. aus der schriftlichen Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin. Die Mindestbuchungsdauer unserer Leistungen beträgt ϰ Stunden. Aufträge unter ϰ Stunden Dauer werden mit 25% Aufschlag auf die Normalgebühr und der Übernahme von anfallenden Fahrtkosten angenommen. (Dies gilt nicht für Briefings und Modelaufträge jedoch auch für Aufträge, die über eine längere Zeitdauer abgeschlossen wurden und sich dann auf weniger als 3 Stunden verkürzen). Für Arbeiten zwischen 23.00 und 6.00 Uhr erhebt die Auftragnehmerin einen Nachtzuschlag von 25%. Im Rahme der Agenturpauschale erbringt die Auftragnehmerin folgende Leistungen: Vorbereitung • Die Vorauswahl der Verfügbaren Kräfte und die Bereitstellung aussagekräftiger Profilvorstellungen • Die Erstellung und der Versand von Checklisten / Briefings • Organisation und Bereitstellung von Ersatzkräften • Versandlogistik und Einsatzüberwachung • Die 24-Stunden Erreichbarkeit des Projektleiters Nachbereitung • Einsatzdauer- und Rechnungsprüfung • Projektabschluss (u.a. Feedbackgespräche, Auswertung der Auftragsabwicklung und ggfls. Evaluation) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber zu ändern (z.B. bei einem Ausfall von Models, Hostessen, Helfern, Künstlern, Promotern, Moderatoren), soweit dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Auftraggebers unzumutbar geändert wird.

Derartige Änderungen bzw. Abweichungen teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber unverzüglich mit. Weiter ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarten Leistungen jederzeit nach Absprache mit dem Auftraggeber zu ändern. Dies gilt insbesondere für den Ablauf von Veranstaltungen. 4. Zahlungsbedingungen: Sind keine abweichenden Zahlungsbedingungen getroffen, ist der vereinbarte Preis für die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung wie folgt zu entrichten: • 50% der Gesamtsumme spätestens am Veranstaltungstag vor Beginn der Messe, des Events, Promotion Aktion oder sonstiger Veranstaltung und • 50% innerhalb von 14 Tagen nach Stellen der Abschlussrechnung. Skontoabzüge werden generell nicht gewährt. Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zahlungszeitpunkt, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars. Ferner ist die Auftragnehmerin im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten, bei Unternehmern als Auftraggebern von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Weiter hat der Auftraggeber die durch den Verzug entstehende Kosten (Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) zu tragen. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 5. Personal: Das für die Auftragsausführung notwendige Personal wird von der Auftragnehmerin gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass durch die Auftragnehmerin für die Auftragsdurchführung eingesetzte Personal weder direkt für weitere Aufträge (Messen, Promotion, Events etc.) anzusprechen, noch mit diesem Personal direkte Verträge abzuschließen (§10). Für die Arbeitszeiten gelten folgende inkludierte und zu zahlende Pausen: Einsätze von 7 Stunden (30min Pause), Einsätze von 8 Stunden (45min Pause), Einsätze von 9 Stunden (1h Pause) 6. Erfüllungsvoraussetzungen: Wird ausdrücklich nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere: • etwaige Auflagen (z.B. Sanitätsdienst, Gestellung von Hilfspersonen), infrastrukturelle Gegebenheiten wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort sind zu erfüllen; bei eintretender Dunkelheit ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen. • Sicherheit der ausführenden Personen sowie Dritter/Besucher, Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus) ist zu gewährleisten. Die Benutzung des zur Verfügung gestellten Equipments erfolgt auf eigene Gefahr. Für Brand-, Diebstahl- und Sachbeschädigung durch Besucher haftet der Auftraggeber. • Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt

der Auftraggeber. • Die Veranstaltung findet im Namen des Auftraggebers statt. Alle damit beauftragten Personen handeln im Namen des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden gegenüber den Besuchern. Ein Regress ist nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln durch die Auftragnehmerin möglich. 7. Gewährleistung und Haftung: Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Verpflichtungen haftet die Auftragnehmerin vorbehaltlich anderer als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen nur auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung durch Mitarbeiter oder Beauftragte der Auftragnehmerin verursacht worden sind, haftet die Auftragnehmerin nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Im Übrigen ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf das vereinbarte Honorar beschränkt. Soweit der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Auftragnehmerin derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die Auftragnehmerin keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. 8. Rücktritt der Auftragnehmerin: Die Auftragnehmerin ist neben den gesetzlich geregelten Fällen in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt: • Mangelnde Sicherstellung der fristgerechten Zahlung (§ 4) • Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, so dass eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages nicht möglich ist • Ausfall von Künstlern, Promotern oder Leistungen dritter Seite, ohne dass es in zumutbarer Weise gelingt, adäquaten Ersatz zu beschaffen Der Auftraggeber hat im Falle eines berechtigten Rücktritts keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn die Auftragnehmerin hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich in diesem Fall höchstens auf das vereinbarte Honorar. Der Auftragnehmerin bleibt das Recht vorbehalten, den Schadensersatzanspruch zu mindern, soweit sie den Nachweis führt, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist. 9. Rücktritt des Auftraggebers: Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte kein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den entstandenen Schaden zuzüglich des entgangenen Gewinns zu tragen. Die Auftragnehmerin ist hierbei berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung nach folgender Staffelung zu verlangen: • Rücktritt nach Vertragsschluss bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0 % des insgesamt vereinbarten zu zahlenden Betrags

• Rücktritt nach Vertragsschluss zwischen 14 u. 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des insgesamt vereinbarten zu zahlenden Betrags • Rücktritt nach Vertragsschluss zwischen 7 und 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des insgesamt vereinbarten zu zahlenden Betrag • Rücktritt nach Vertragsschluss und weniger als 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des insgesamt vereinbarten zu zahlenden Betrags Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, den pauschalisierten Schadensersatz zu mindern, soweit er den Nachweis führt, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist. 10. Konkurrenzschutz: Die von der Auftragnehmerin zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Vertrages beim Auftraggeber weder angestellt noch von ihm als freie Mitarbeiter bzw. Subunternehmer beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Vertragsstrafe von 1.500,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. 11. Urheberschutz und Nutzungsrechte: Alle durch die Auftragnehmerin erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der Auftragnehmerin. Die von der Auftragnehmerin erstellten Werke sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis der Auftragnehmerin als Urheberin zulässig. Die Ausführung der Konzeptarbeit bleibt allein der Auftragnehmerin vorbehalten. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die Auftragnehmerin kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von der Auftragnehmerin. 12 Datenschutz: Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Auftragnehmerin darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV – Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden dabei vertraulich behandelt. 13. Gerichtsstand, Erfüllungsort: Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kalchreuth. Stand: September 2016