Vergabe Aktuell 17.09.2013
EU-Kommission zum Verhandlungsverfahren wegen Dringlichkeit Ausnahmen vom Vergaberecht wegen Dringlichkeit sind eng auszulegen. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hin (Schreiben vom 16.08.2013). Kommission Die
Europäische
Kommission
habe
in
einem
EU-
nutzt
EU-Pilotverfahren
für Hinweis
Pilotverfahren die Bedenken geäußert, dass in Deutschland zu großzügig mit dem Argument „Zeitdruck“ auf ein Vergabeverfahren verzichtet werde. Das EU-Pilotverfahren ist die Vorstufe zum Vertrags-verletzungsverfahren. Als Reaktion erläutert das BMWi in seinem Rundschreiben, wann
man
bei
Vergabeverfahren
eilbedürftigen
Projekten
verzichten
darf.
auf
Ausnahmen sind eng auszulegen
ein
Folgende
Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen: ein unvorhergesehenes Ereignis, dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen sowie ein
kausaler
Zusammenhang
zwischen
dem
unvorhergesehenen Ereignis und der Dringlichkeit.
Volltext Download:
http://public.heuking.de/aktuelles/rundschreiben_zum_Verh andlungsverfahren_ohne_Teilnahmewettb_bei_Dringlichkeit _421.pdf
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wurde 2012/2013 von nationalen und internationalen Anwaltsrankings zu den besten Beratern gezählt und ausgezeichnet.
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