H A U S H A L T S S A T Z U N G

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit. 735.000,00 € ab. § 2. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ...
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HAUSHALTSSATZUNG der Bürgerspitalstiftung Iphofen Landkreis Kitzingen

für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) und Art. 20 Abs. 3 BayStG erlässt die Stadt Iphofen für die Bürgerspitalstiftung Iphofen folgende

Haushaltssatzung

§1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

53.300,00 €

in den Einnahmen und Ausgaben mit

735.000,00 €

und im Vermögenshaushalt

ab.

§2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

-2-

§4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§5 Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.

Iphofen, 07.03.2017

Mend 1. Bürgermeister