HAUSHALTSSATZUNG der Bürgerspitalstiftung Iphofen Landkreis Kitzingen
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) und Art. 20 Abs. 3 BayStG erlässt die Stadt Iphofen für die Bürgerspitalstiftung Iphofen folgende
Haushaltssatzung
§1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
53.300,00 €
in den Einnahmen und Ausgaben mit
735.000,00 €
und im Vermögenshaushalt
ab.
§2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
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§4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§5 Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
Iphofen, 07.03.2017
Mend 1. Bürgermeister