Gesetzliche Krankenversicherung

Bescheinigung ein, die die Bezeichnung „zur Vorlage bei der Hochschule“ trägt. • Die studentische Krankenversicherung gibt es nicht unbegrenzt. Sie endet mit.
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WICHTIGE HINWEISE ZUR STUDENTISCHEN KRANKENVERSICHERUNGSPFLICHT Mit der Aufnahme eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule in Deutschland sind Studierende grundsätzlich krankenversicherungspflichtig.

Gesetzlich Versicherte: 

Die Versicherungsbescheinigung, die Sie zur Einschreibung an der EBS vorzulegen haben, stellt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse aus.



Wechseln Sie zu Studienbeginn die Krankenkasse, erhalten Sie die Bescheinigung von Ihrer neuen gesetzlichen Krankenkasse.



Die Versicherungsbescheinigung ist im Original (nicht als Fax oder Scan) beim EBS Students Office einzureichen.



Einfache Mitgliedsbescheinigungen reichen nicht aus. Bitte reichen Sie eine dreiteilige Bescheinigung ein, die die Bezeichnung „zur Vorlage bei der Hochschule“ trägt.



Die studentische Krankenversicherung gibt es nicht unbegrenzt. Sie endet mit Abschluss des 14. Fachsemesters, spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmen dazu können jedoch zu einer Verlängerung führen, wenn das Studium nicht oder nur eingeschränkt möglich war (z.B. bei Betreuung von erkrankten Angehörigen, Geburt eines Kindes).

Privat Versicherte: 

Sie benötigen ebenfalls eine Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse. Eine gesetzliche Krankenkasse (z.B. AOK, Barmer Ersatzkasse, Techniker Krankenkasse) wird Ihnen entsprechend Ihrer Versicherungssituation bestätigen, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit, versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig sind.



Die sog. Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist binnen drei Monaten nach Einschreibung an der EBS bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen.



Bitte wenden Sie sich daher mit einer Versicherungsbescheinigung Ihrer privaten Krankenkasse an eine gesetzliche Krankenkasse.



Den Nachweis Ihrer Befreiung reichen Sie bitte im EBS Students Office im Original (nicht als Fax oder Scan) ein.

Januar 2015, EBS Students Office

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Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht kann nicht widerrufen werden. Sie gilt für die gesamte Dauer Ihres Studiums. Ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums nicht möglich.



Falls

der

EBS

bei

Immatrikulation

die

Befreiung

von

der

gesetzlichen

Versicherungspflicht nicht vorgelegt wird, wird der Studierende auch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen beitragspflichtig!

Ausländische Studierende und Studierende, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt: 

Sie benötigen ebenfalls

eine Versicherungsbescheinigung einer

gesetzlichen

Krankenkasse, z.B. AOK, Barmer Ersatzkasse, Techniker Krankenkasse. 

Ausländische Studierende aus den EU-Mitgliedsstaaten sollten sich vorab bei ihrer Krankenversicherung im Heimatland erkundigen, ob diese auch die in Deutschland entstehenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen (einschließlich Nebenkosten) anerkennt und erstattet. Falls dies der Fall ist, müssen sie sich in Deutschland nicht zusätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.



Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat stammen, erhalten Sie in der Regel in Ihrem Heimatland eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card; EHIC) oder das Formular „E111-Ersatzbescheinigung“. Dieses Dokument legen

Sie bitte einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vor. Anschließend erhalten Sie dort den zur Einschreibung notwendigen Versicherungsnachweis, der im Original im EBS Students Office einzureichen ist. 

Studierende aus der Türkei legen bitte das Formular A/T 11 einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vor. Anschließend erhalten Sie dort den zur Einschreibung notwendigen Versicherungsnachweis, der im Original im EBS Students Office einzureichen ist.



Sind Sie in Ihrem Heimatland privat versichert oder haben bereits einen Vertrag mit einer privaten Krankenkasse (z.B. Caremed) abgeschlossen, legen Sie bitte Ihre Versicherungspolice einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vor. Aus der Police muss hervorgehen, welche Versicherungsleistungen und Gültigkeitsdauer Ihre Krankenversicherung abdeckt. Hierzu ist eine deutsche oder englische Übersetzung erforderlich.

Januar 2015, EBS Students Office

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Gesetzliche Krankenkasse in der Nähe der EBS:

AOK Rüdesheim Fürstbischof-Rudolf-Straße 10 65385 Rüdesheim am Rhein Tel.: 0180 11 88 111 www.aok.de/hessen/beratungscenter

DAK Rüdesheim Markt 13 65385 Rüdesheim am Rhein Tel.: 06722 495710 www.dak.de

AOK Wiesbaden – Studentenservice Klarenthaler Straße 32 65197 Wiesbaden Tel.: 0180 11 88 11 www.aok.de/hessen/beratungscenter E-Mail: [email protected]

DAK Wiesbaden Kirchgasse 2 65185 Wiesbaden Tel.: 0611 3413060 www.dak.de

Techniker Wiesbaden Bahnhofstraße 27-33 65185 Wiesbaden Tel.: 0611-1703120 www.tk.de

Barmer GEK Wiesbaden Mauritiusplatz 2 65183 Wiesbaden Tel.: 0800 332060 51-0 www.barmer-gek.de

Januar 2015, EBS Students Office

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