GegenStandpunkt 3-15

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GEGENSTANDPUNKT 3-15 Politische Vierteljahreszeitschrift

Die imperialistische Wahrheit der Krise und der „Rettung“ Griechenlands

Ein Hilfsprogramm für Deutschlands Europa-Projekt Das Minsker Abkommen

Schon wieder so ein Friedensprozess Der Anklagepunkt der TTIP-Kritiker

Die Degradierung des Gemeinwohls zum Handelshemmnis Die Schweiz leidet unter dem Krisengewinn ihres Geldes

Streik bei Bahn, Post und Kitas: drei Erfolge im Klassenkampf von oben Flüchtlingsursache Eritrea Referendum in Griechenland im Blick der deutschen Öffentlichkeit

GEGENSTANDPUNKT – Politische Vierteljahreszeitschrift erscheint in der Gegenstandpunkt Verlagsgesellschaft mbH Kirchenstr. 88 81675 München Tel. (089) 272 16 04; Fax (089) 272 16 05 e-Mail: [email protected] Internet: www.gegenstandpunkt.com Redaktion: Dr. Peter Decker (verantwortlicher Redakteur), Dr. H. L. Fertl, H. Kuhn, W. Möhl, H. Scholler Anschrift der Redaktion und des verantw. Redakteurs: siehe Verlagsanschrift

© 2015 by Gegenstandpunkt Verlag, München. Alle Rechte vorbehalten. Hinweis gem. Art. 2 DV BayPrG: Gesellschafter der Firma Gegenstandpunkt Verlagsgesellschaft mbH sind zu je 50 v.H.: Dr. Peter Decker, Redakteur in München; Bruno Schumacher, Verleger in München GEGENSTANDPUNKT erscheint viermal im Jahr und ist zu beziehen über den Verlag oder über den Buchhandel Die Zeitschrift erscheint jeweils gegen Ende des Quartals. ISSN 0941-5831 bei Bestellungen angeben! Einzelpreis: € 15,– Jahresabonnement: 60,– Euro, im Inland inklusive Porto und Versand Förderabonnement: 120,– Euro und mehr Bestellungen direkt beim Verlag oder im Buchhandel Abbestellungen müssen spätestens vier Wochen vor Ende des Jahres erfolgen; das Abonnement verlängert sich automatisch. Der Verlag bietet das Abo auch als Ebook-Dateien (Pdf, Epub oder Mobi) an. Das Ebook-Abo kostet je Format 40,– €. Einzelpreis je Ebook-Format: 10,– € Abonnenten der Druckausgabe erhalten auf Wunsch die jeweiligen Ebook-Dateien ohne weiteren Kosten. Spenden zur Förderung der Verlagsarbeit auf das angegebene Konto mit Angabe des Verwendungszwecks: „Spende“ Konto 204040 804 Postbank München, BLZ 700 100 80 IBAN: DE46 7001 0080 0204 0408 04, BIC (Swift-Code): PBNK DEFF XXX

ISSN-L 0941- 5831 Ebook ISSN 2198-5782 PDF ISBN 978-3-929211-63-4

GEGENSTANDPUNKT 3-15 Chronik – Kein Kommentar! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Die imperialistische Wahrheit der Krise und der „Rettung“ Griechenlands: Ein Hilfsprogramm für Deutschlands Europa-Projekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Die von Deutschland geschaffene Lage: Eine Sanierungspolitik, die ihr Scheitern voraussieht. Warum gibt es so etwas? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Der Fall Schäuble: Deutschlands Kampf um die politökonomischen Prinzipien einer erfolgreichen Weltwährung . . . . 51 Der Fall Merkel: Kampf um ein supranational integriertes Europa unter deutscher Führung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Der Fall C-Fraktion: Deutscher Europa-Imperialismus als Meinungsstreit . . 59 Zweierlei Absagen an den Supranationalismus der deutschen Europapolitik Der Fall BILD-Zeitung: Wie man das Fußvolk der europäischen Führungsnation für den Erfolg ihres Imperialismus mobilisiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 „Was heißt das für den deutschen Steuerzahler?“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 „Wetten, dass uns die Griechen heute wieder über den Tisch ziehen?“ . . 63 Spinnen die Griechen jetzt komplett? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Was lässt sich die Kanzlerin eigentlich noch alles bieten? . . . . . . . . . . . . . . 67 Der Fall „Die Linke“ Von der internationalen Solidarität zur Gleichung von Demokratie und Nation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Schweizer Nationalbank schafft den Mindestkurs zum Euro ab Eine Nation leidet unter dem Krisengewinn ihres Geldes . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Der Schweizer Franken: Das Geld eines besonderen Finanzplatzes . . . . . . . . 72 Die Geschichte des Finanzplatzes und seines Geldes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Politische Neutralität als ökonomische Reichtumsquelle . . . . . . . . . . . . . . 75 „Safe haven“ für sicherheitsbedürftige Privatvermögen . . . . . . . . . . . . . . . 76 Ein globaler Finanzplatz der etwas anderen Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Der politische Angriff von USA und EU auf den Schweizer Finanzplatz . . . 80 Die Karriere des Franken als „Fluchtwährung“ in der Finanzkrise: Von der Sicherheit vor Entwertung zur Spekulation auf Aufwertung . . . . . . . 81 Die Bindung des Franken an den Euro: Die Spekulation auf das eigene Geld entmutigen! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Die Kehrtwende der SNB: Berechnende Kapitulation vor den Finanzmärkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

Das Minsker Abkommen Schon wieder so ein Friedensprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 I. Die beteiligten Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 II. Wie sich die Parteien bei der sogenannten Umsetzung des Abkommens betätigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Waffenstillstand und Abzug der schweren Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Entwaffnung aller gesetzwidrigen Gruppen unter Beobachtung der OSZE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Amnestie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Autonomie und Sonderstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Wahlen – das „Schlüsselelement einer künftigen Lösung“ . . . . . . . . . . . . . 97 Kontrolle über die Grenze zu Russland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 III. Warum ein Abkommen, an das sich keiner hält, nicht scheitern darf . . . . 99 Die USA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Die EU bzw. Merkel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Russland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Der Anklagepunkt der TTIP-Kritiker Die Degradierung des Gemeinwohls zum Handelshemmnis . . . . . . . . . . . . . 107 Wovon die TTIP-Kritik ausgeht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Der Staat: die ewig versagende Ausgleichsmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 TTIP – ein großer Schritt in die ganz falsche Richtung: „Verkauft nicht unsere Zukunft!“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Lauter falsche Versprechungen: weder Wachstum noch Arbeitsplätze! . . . . 113 Verzicht auf staatliche „Gestaltungsmacht“ und Ermächtigung der Falschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Die drohende Auslieferung an die USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Protest und Politik: Ein konstruktiver demokratischer Dialog. . . . . . . . . . . . 118

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Chronik – Kein Kommentar! (1) Der Tarifkampf und Tarifabschluss bei der Bahn: Die trostlose Wahrheit des stolzen Rechtes auf gewerkschaftlichen Arbeitskampf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 I. Die materiellen Forderungen der GDL: Ausweis der brutalen Sanierungspolitik für immer mehr Rentabilität beim ehemaligen Staatsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 II. Der Kampf der GDL um ihr Recht auf die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder: Versuche der Abwehr ihrer förmlichen Ausmischung als Verhandlungspartner der DB . . . . . . . . . . . . 6 III. Der erzwungene Tausch materieller Forderungen gegen die Vertagung des Entzugs der Vertretungslizenz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 IV. Zeitgemäße Auskünfte über den Gehalt und höheren Sinn des Koalitons- und Streikrechts für Arbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 (2) Kita- und Sozialpädagogen-Streik: „Wir sind mehr wert!“ Die modernen Sozial- und Erziehungsdienste – dem Staat zwar lieb, aber zu teuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Ein Kampf der Gewerkschaft um mehr Einkommensgerechtigkeit . . . . 13 Viel allgemeines Wohlwollen für das Streikanliegen . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Die staatliche Erledigung der Gewerkschaftsforderungen . . . . . . . . . . . . 15 ‚Leistungsgerechtes Einkommen‘ – eine negative staatliche Definitionssache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Die Zukunftsperspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 P.S.: Die Forderung der angestellten Lehrer nach Gleichstellung – abserviert wie gehabt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 (3) Der Poststreik ist zu Ende: Vom Sieg der Post und der Kapitulation der Gewerkschaft im Kampf um die Zukunft des kapitalistischen Briefwesens . . . . . . . . . . 20 Das „niederschmetternde“ Ergebnis eines Arbeitskampfs . . . . . . . . . . . 20 Die Zukunft der Post als Logistik-Multi – unverträglich mit den „Besitzständen“ ihrer Belegschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Die Niederlage im Arbeitskampf – eine neue Herausforderung für die Gewerkschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Kampf gegen „strategische Entscheidungen eines Unternehmens“ – ein klarer Fall von Realitätsverlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 (4) Das Referendum in Griechenland im Blick der deutschen Öffentlichkeit: Realitätsblinde Regierung inszeniert demokratische Farce als Betrug am eigenen Volk . . . . . . . . . . 26 Dürfen die das überhaupt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Spezialisten für europäisches Recht ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 ... und Freunde eines unverfälschten Volkswillens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kann man so etwas ein Volk überhaupt fragen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Können die das überhaupt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Also keine Frage: Volksabstimmung zwecks Volksbetrug! . . . . . . . . . . . . 33 GEGENSTANDPUNKT 3-15

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(5) Das „Flüchtlingsherkunftsland“ Eritrea . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Das gültige öffentliche Urteil über Eritrea: ein „afrikanisches Nordkorea“! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Die eritreische Herrschaft: die Organisation von Volk und Führung für die staatliche Selbstbehauptung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Die wechselnde imperialistische Rolle Eritreas im US-Ordnungsprogramm für Ostafrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Die neue Aufgabenzuweisung für die eritreische Herrschaft durch Europa: Von der Fluchtursache zum Fluchtverhinderer. . . . . . . . . 41 (6) Der Kampf gegen den Rassismus in den USA geht gnadenlos weiter: Südstaatenflagge eingeholt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 (7) Merkel bringt ein palästinensisches Flüchtlingskind zum Heulen Aus der Methodenlehre der Demokratie, heute: Der Bürgerdialog – Grundlagen, Verfahren, vermeidbare Fehler . . . . . . 45

GEGENSTANDPUNKT 4-15 erscheint am 18. Dezember 2015

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Chronik – kein Kommentar!

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Der Tarifkampf und Tarifabschluss bei der Bahn: Die trostlose Wahrheit des stolzen Rechtes auf gewerkschaftlichen Arbeitskampf *) Nach einem Jahr Verhandlungen und neun Arbeitskämpfen ist die härteste Tarifauseinandersetzung in der Geschichte der Deutschen Bahn beendet worden. Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) als Ganze hat sich dabei mit zunehmender Dauer des Arbeitskampfes beim Rest der Republik zunehmend unbeliebt gemacht und insbesondere die Person ihres Vorsitzenden ist zwischenzeitlich zum moralischen Staatsfeind Nr. 1 avanciert: So penetrant hat die Gewerkschaft unter seiner Führung ihr Recht auf Streik gebraucht, dass sich am Ende alle einig waren, dass es sich eindeutig um einen Missbrauch gehandelt hat, der in der Geschichte der Bundesrepublik seinesgleichen sucht und sich, dies vor allem, in Zukunft nie mehr wiederholen darf. Was aus Sicht der ihr ziemlich geschlossen gegenüberstehenden Front von Gegnern die Krönung des Skandals gewesen ist: Statt bloß für höhere Löhne – als ob ihr dafür ansonsten jedes Verständnis sicher wäre! – habe die Gewerkschaft für die reine „Machtambition“ gestreikt, auch in Zukunft entscheidender Verhandlungspartner der Bahn in Sachen Lohn und Leistung aller ihrer Mitglieder zu bleiben. Durch die, gemessen an den ursprünglichen GDL-Forderungen, einigermaßen ernüchternden Ergebnisse des Arbeitskampfes haben sich die GDL-Feinde nur bestätigt gesehen: Die einen haben ihr die offensichtliche Niederlage einfach nur hämisch gegönnt und die Beschönigungsversuche Weselskys lässig durchschaut; die anderen haben sich und die GDL verlogen gefragt, ob dieses Ergebnis die streikbedingten Einkommenseinbußen und vor allem den Imageschaden denn wirklich wert waren, den sie nach Kräften herbeigehetzt haben. Tatsächlich geben Ausgangspunkt, Verlauf und Ergebnisse der Streiks weniger Auskunft über eine aus dem Ruder gelaufene Mannschaft von gewerkschaftlichen Klassenkampf-Desperados als vielmehr über den Stand und das Prinzip des von oben geführten Klassenkampfes – nicht nur – bei Deutschlands BahnMonopolisten. I. Die materiellen Forderungen der GDL: Ausweis der brutalen Sanierungspolitik für immer mehr Rentabilität beim ehemaligen Staatsunternehmen Die Lohnforderungen der GDL verdanken sich der Tatsache, dass die Bahn im Zuge ihrer Privatisierung die Löhne und Gehälter auf im europäischen Vergleich *)

Vgl. zum selben Thema auch den Artikel: „Der Kampf der GDL um ihre Tarifmacht und das Ringen des Staates um ein neues Streikrecht“ in Nr. 4-14 dieser Zeitschrift.

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unschlagbare Rekordtiefen geprügelt hat – in etlichen Nachbarstaaten verdienen Lokführer bis hin zum Doppelten. Die Forderungen der GDL in Sachen Arbeitszeitreduzierung knüpfen an dem Umstand an, dass die Bahn ihre Angestellten mit einer immer intensiveren und flexibleren Arbeitsorganisation für den Geschäftserfolg des Unternehmens geradestehen lässt. Mit ihrer Forderung nach einem geregelten Abbau der Überstunden – nebenbei erfährt man von inzwischen bei den Lokführern 9 000 000 und bei den Zugbegleitern 900 000 akkumulierten Überstunden – reagiert die GDL darauf, dass es zum offensichtlich fest in die Erfolgsstrategie der Bahn eingebauten Usus geworden ist, die Arbeitnehmer als Lohn- bzw. Arbeitszeit-Gläubiger der DB einzukalkulieren, natürlich ohne jegliche Form von festgeschriebenen Tilgungspflichten seitens der Bahn. Die Forderungen der GDL bezüglich der Einstellung von neuem Personal setzen genau an der Abteilung Personalpolitik der Bahn an, die die entsprechende Seite zur zunehmend extensiven und intensiven Belastung des noch vorhandenen Personals ist: ein Resultat der jahrelang rigoros vorangetriebenen „Rationalisierung“ der Arbeit durch schlichte Einsparung von Kräften, die sie erledigen – im Bereich Schiene seit 1994 in einer Größenordnung von eindrucksvollen 50 Prozent. Mit ihrer bewussten, auch in Zahl und Komma manifesten Konkurrenz zur Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) geht die GDL gegen die von der EVG wie vom DGB geschlossen vertretene Linie an: Die besteht darin, dass die vorwegnehmende Relativierung aller gewerkschaftlichen Forderungen an Lage und Perspektive des Unternehmens die alternativlose Art und Weise sein soll, mit der Lohninteressen in deutschen Unternehmen und eben auch in der DB vertreten und regelmäßig geopfert werden. Praktisch hat die GDL mit ihrer Entschlossenheit auch bei den Mitgliedern des Konkurrenzvereins für sich und den eigenen Standpunkt als lohnende Alternative geworben. II. Der Kampf der GDL um ihr Recht auf die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder: Versuche der Abwehr ihrer förmlichen Ausmischung als Verhandlungspartner der DB Doch mit der Abwehr immer weitergehender Verschlechterungen des LohnLeistungs-Verhältnisses ihrer Klientel ist es für die GDL längst nicht getan. Gerade weil sie die Lokführer in der privatisierten Bahn schon immer anders vertreten hat, als es die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften zu tun pflegen, ist sie damit seit längerem auch für andere Bahnarbeiter attraktiv geworden. Seitdem führt sie einen Kampf darum, für alle ihre Mitglieder verbindliche Tarifvereinbarungen abschließen zu können. Dieser Kampf um Einfluss, d.h. um anerkannte Tarifvertragshoheit, richtet sich folgerichtig gegen die Konkurrenzvereinigung EVG und gegen die Bahn und ist für die GDL also kein bloßer Zusatz zu ihrem Kampf in Sachen Lohn und Leistung oder gar Ersatz für ihn, sondern ist damit im Ausgangspunkt zusammengefallen. Moralisch hat sie der Gegenwind, den sie dabei zu verspüren bekam, nie groß angefochten – irgendwie ist in dieser Gewerkschaft gerade in Person ihres sächselnden, aber laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung nie SED-Mitglied gewesenen Anführers 6

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eine Ahnung davon vorhanden, dass den Bedürfnissen der Mitglieder nicht mit der guten Laune ihrer Gegner, sondern nur durch die eigene Streikbereitschaft und -fähigkeit gedient ist. Mit ihrer bei der Konkurrenz vom DGB sonst nicht üblichen, glatt an so etwas wie Kompromisslosigkeit grenzenden Entschlossenheit, dem Interesse des Konzerns an immer billigerer und flexibler verfügbarer Arbeit die Kosten für den Lebensunterhalt der Arbeitskräfte entgegenzusetzen, ist sie darum seit geraumer Zeit auch noch in die Schusslinie der Politik geraten. Die ist nämlich gleich doppelt betroffen: im engeren Sinne als Haupteigner der privatisierten Bahn und Interessent an einem reibungslosen und rentablen Bahnverkehr, vor allem aber und im weiteren Sinne als hoheitlicher Gesamtverwalter des deutschen Kapitalstandorts. In dieser zweiten Eigenschaft ist ihr entschieden daran gelegen, dass die in Deutschland seit Jahrzehnten praktisch bewährte Vernunft der Gewerkschaften auch weiterhin ausnahmslos gilt, dass gewerkschaftliche Kämpfe die Unternehmenserfolge keinesfalls wirklich stören dürfen. Diese Grundlinie der Politik hat die GDL spätestens nicht mehr ignorieren können, seit deren Vertreter unter viel öffentlicher Anteilnahme mit dem „Tarifeinheitsgesetz“ gewunken haben. Die förmliche Verabschiedung des Gesetzes im Juli d.J. schafft für die GDL endgültig eine prekäre Lage: Rechtlich ist ihr als Minderheits-Gewerkschaft innerhalb des Unternehmens zwar nicht das formale Recht bestritten, für die Arbeitsbedingungen und die Löhne aller ihrer Mitglieder einzutreten. Aber sie wird sich gemäß dem neuen Gesetz den gültigen Tarifvertrag durch die Einigung der Bahn mit der Mehrheits-Gewerkschaft EVG vorschreiben lassen müssen. Und das unterwirft nach allgemeiner Rechtsauffassung jeden von der GDL ins Auge gefassten Streik – da der ja dann sowieso nichts mehr erzwingen kann – dem juristischen Verdikt der Unverhältnismäßigkeit, was einem Streikverbot gleichkommt. Als Gewerkschaft und mit ihrem originären Mittel – der kollektiven Arbeitsverweigerung – kann die GDL nach geltendem Recht gegen diese Lage nicht vorgehen; Streiks stehen ihr rechtmäßig nur innerhalb ihrer Tarifkämpfe und der für sie einschlägigen ‚Themen‘ zu Gebote. Die Front ihrer Gegner bezieht ihre Stärke damit aus einer vielleicht nie abgesprochenen, aber ziemlich wirksamen Arbeitsteilung: Die Politik enthebt die Bahn mit dem neuen Gesetz der lästigen Pflicht, sich überhaupt mit der GDL verbindlich auf das Verhältnis von Dienstpflichten und Lebensunterhalt der gesamten GDL-Basis einigen zu müssen. Der Bahnvorstand seinerseits kann diesen neuen rechtlichen ‚Kontext‘ wunderbar nutzen: Er kann der Gewerkschaft die Frage vorlegen, wie viele Abstriche an ihren materiellen Forderungen ihr es wert ist, dass er sie auch in Zukunft als tariflichen Verhandlungspartner in den Unternehmensbereichen und für die Berufsgruppen behandelt, in denen bzw. für die er das ja nicht mehr muss. Ihre Konkurrentin EVG darf darauf setzen und führt sich agitatorisch entsprechend auf, dass die Logik des Tarifeinheitsgesetzes in der innergewerkschaftlichen Konkurrenz für sie einen schönen Zirkel in Gang setzt: Je mehr die GDL Zugeständnisse bezüglich ihrer materiellen Forderungen macht, desto weniger attraktiv wird sie für die umworbene gewerkschaftliche Basis. Und je weniger sie diese als Mitglieder für sich werben kann, desto weniger kann sie gemäß der neuen Rechtslage ihrer Position überhaupt noch wirksam Geltung verschaffen. GEGENSTANDPUNKT 3-15

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Das ist der sachliche Gehalt der GDL-Linie, die die gehässigen Kommentare von den wie immer sachlich und unparteiisch berichtenden journalistischen Werktätigen in Presse und Rundfunk sowie aus der Politik als „kaum noch nachvollziehbares“ geschweige denn „vernünftiges Verhältnis zur eigentlichen Auseinandersetzung“ (Gabriel, SPD) oder gleich nur noch als „unerträgliche Machtspiele eines einzelnen Gewerkschafters“ (Fuchs, CDU) zu betrachten belieben: Nicht statt, sondern wegen ihrer materiellen Forderungen steht die GDL vor der Notwendigkeit des allseits bemerkten und kritisierten ‚Machtkampfes‘. Den kann und darf sie einerseits gar nicht wirklich führen, und zum anderen tritt er immer deutlicher in Gegensatz zu dem, worum es ihr materiell geht – eben aus dem Grund, dass ihre Gegner die lästigen Forderungen des lästigen Vereins dadurch abwehren, dass sie diese beiden Seiten des Kampfes der GDL – das materielle Interesse ihrer Mitglieder und die rechtliche Vertretungslizenz – gezielt voneinander trennen und gegeneinander in Anschlag bringen. Entsprechend wenig machtvoll steht die GDL mit ihrem „machtbesessenen“ Vorsitzenden vor der arbeitsteilig wirkenden gegnerischen Koalition: Gegenüber dem Bahn-Konzern bleibt ihr nur die Hoffnung, mit dem Beweis ihrer materiellen Kompromissbereitschaft auf sein Wohlwollen bezüglich zukünftiger Tarifverhandlungen hinzuwirken; gegenüber der EVG bleibt ihr das Bemühen um neue Mitglieder, denen mit dem Ausbleiben materieller Besserstellungen als GDLer – verbunden mit den Kosten des Streikens – keine übermäßigen Gründe geboten werden, dem kleineren, aber sehr viel mehr angefeindeten Verein beizutreten. Ganz abgesehen davon, dass das neue Gesetz für die Bahn auch die rechtliche Grundlage dafür darstellt, ihr internes Unternehmensgeflecht so zurechtzuschneiden, dass sich unliebsame gewerkschaftliche Mehrheitsverhältnisse auch in Zukunft verhindern oder erschweren lassen. Und in Bezug auf die Politik weiß die GDL spätestens seit dem öffentlichkeitswirksamen Engagement der sozialdemokratischen Arbeitsministerin für eine zügige Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes, dass irgendeine Form politisch-legislativer Unterstützung noch nicht einmal von der SPD zu erwarten ist, so dass ihr – ein Rechtsstaat ist die deutsche Anti-GDL-Republik ja immerhin auch noch – nur mehr der Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu Gebote steht. III. Der erzwungene Tausch materieller Forderungen gegen die Vertagung des Entzugs der Vertretungslizenz Der unmögliche Spagat ist der GDL ausweislich der überhaupt nicht kleinlauten Verlautbarungen ihrer Führung über die Ergebnisse des Arbeitskampfes gelungen. Entsprechend sehen die aber auch aus: Die Forderungen nach Lohnerhöhung um 5 Prozent wurden nominell erfüllt – allerdings verteilt auf eine stufenweise Erhöhung von zunächst 3,5 und später noch einmal 1,6 Prozent. Der Zeitraum seit Beginn der Verhandlungen wird mit Einmalzahlungen abgegolten. Die geforderte Arbeitszeitverkürzung von zwei Stunden pro Woche wurde halbiert und tritt auch erst ab 2018 in Kraft. Das „monetäre Forderungsvolumen“, das sich aus nomineller Lohnerhöhung, Arbeitszeitverkürzung und bezogen auf die Laufzeit von 12 Monaten ergibt, hat ursprünglich bei 10 Prozent 8

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gelegen – zugestanden worden ist davon alles in allem nicht einmal die Hälfte, bezogen auf die nun vereinbarte Laufzeit bis September 2017. Der Abbau von Überstunden wird wohl dosiert: Bis Ende 2017 soll ein Drittel abgebaut werden, über die restlichen zwei Drittel ist in den zweieinhalb Jahren bis dahin zu verhandeln. Statt der geforderten 800 werden nur 300 neue Lokomotivführer und 100 Zugbegleiter eingestellt; verbindliche Regelungen für einen möglichst wohnortnahen Arbeitseinsatz gibt es nicht. Das Bemühen, sich positiv von der EVG gerade in den Bereichen abzusetzen, in denen sie die Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Kollegen hat, ist gescheitert. In allen wichtigen Punkten hat die GDL die kurz vorher zustandegekommene Vereinbarung der DB mit der EVG übernommen – dies allerdings nach etlichen Streikrunden samt den damit verbundenen finanziellen Einbußen für die Streikenden. Umso lauter feiert die GDL angesichts der materiell eher bescheidenen Ergebnisse, dass sie – zumindest bis 2020 – von der DB im Rahmen des „GrundsatzTarifvertrages“ die Zusage erhalten habe, als Tarifpartner für alle ihre Mitglieder anerkannt und behandelt zu werden und eben auch streiken zu dürfen. Diese auf fünf Jahre terminierte Vertagung der alles entscheidenden Zuständigkeitsfrage hat sie sich allerdings nicht nur durch Zugeständnisse in Fragen von Lohn und Leistung, sondern auch dadurch erkauft, dass sie in dieser Zeit freiwillige Einschränkungen ihres Streikrechts hinnimmt: Gemäß der Vereinbarung soll schon die einseitige Anrufung eines Schlichters eine zeitweise Friedenspflicht auslösen, die dann erst durch förmliche Ablehnung des Schlichtungsergebnisses erlischt. IV. Zeitgemäße Auskünfte über den Gehalt und höheren Sinn des Koalitonsund Streikrechts für Arbeiter Vor allem von außen, aber auch von Seiten ihrer Mitglieder bekommt die GDL es mit den zu erwartenden Vorwürfen zu tun, die sich auf der nicht sehr breiten Skala von bedauernd bis schadenfroh bewegen. Wo die einen den Grund für die betrübliche, aber absehbare Niederlage in einem verantwortungslosen Pokerspiel auf den Schultern und zu Lasten wahlweise ihrer Mitglieder, „ihres Unternehmens“, der Bahnkunden oder überhaupt der ganzen Republik sehen, entdecken die anderen im Prinzip dasselbe, nur ohne alle Anflüge von Bedauern. Zusammen verpassen sie alle – und die meisten wohl absichtlich –, wie wenig von Beginn an von der klugen oder dummen, kompromissbereiten oder harten Position der GDL-Führung abhing. Umgekehrt und unübersehbar sind vom Unternehmen DB und der Politik ein paar allgemeinverbindliche, über ihren gegenwärtigen Clinch mit der GDL weit hinausreichende Lektionen über das hohe Gut der Koalitionsfreiheit für Arbeiter mit ihrem Königsrecht der Arbeitsniederlegung ergangen: 1. Die beschränkte Erlaubnis zum Widerstand gegen den Ruin durch Ausbeutung … Dieses besondere Recht definiert – gemäß der Dialektik von Recht im Allgemeinen – mit all dem, was es als den Umkreis der erlaubten Betätigung gewerkschaftlich organisierter Arbeiter fasst, zugleich all das, was die Gewerkschaften GEGENSTANDPUNKT 3-15

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als außerhalb des Bereichs ihrer Mitzuständigkeit anzuerkennen haben. Wenn die Anti-GDL-Berichterstattung immer wieder festgestellt haben will, dass hier ein Tarifkampf nur scheinbar um Tarife, in Wirklichkeit aber um etwas ganz anderes geführt wird, dann redet sie in etwas verlogener Form genau dieser in der Lizenz enthaltenen Beschränkung das Wort: Die rechtliche Tarifautonomie mit ihrem unter Auflagen gewährten Recht zu kollektiver Arbeitsverweigerung legt die Gewerkschaft darauf fest, wo und wie sie überhaupt ihren Kampf um die Notwendigkeiten der Arbeiter gegen das Kapital zu führen hat. Und das liegt nicht an einer böswilligen, zutiefst ungerechten juristischen Beschränkung der Arbeiterseite. Vielmehr entspricht dies dem ökonomischen Machtverhältnis, dessen ständiges Fortschreiben damit rechtlich kodifiziert wird. Dass die Notwendigkeit für die Arbeiter, immer wieder neu ihr Dienstverhältnis zur Firma zwecks Neuaushandlung der Bedingungen zu unterbrechen, ihnen glatt auch noch als exakt definiertes und begrenztes Recht zugestanden wird, ist nämlich nur die andere Seite der Anerkennung der privaten Hoheit des Unternehmens über alle Momente der Arbeit. 2. … ist die Freisetzung seines ökonomischen Grundes Es lässt diese Arbeit ja schließlich bloß aus seinem privaten Interesse an Gewinn verrichten. Alle Fragen der Arbeits- und Betriebsorganisation, des gesamten Was und Wie – nämlich des Wofür! – der Arbeit unterliegen der Kommandogewalt der Unternehmensseite, die sie für ihren Gewinn gebraucht. Die Bahn ist dafür ein Exempel: Privatisierung ja, nein, wie, wann, in welchen Schritten usw. – all das ging die stolzen „Bahner“ und ihre Vereine noch nie etwas an; Personenverkehr, Güterverkehr, nah, fern, regional – wo die Bahn ihre „Schwerpunkte“, also die größten Chancen auf profitables Geschäft sieht und wie sie diese managt – auch das handelt sie nicht mit denjenigen aus, die froh zu sein haben, für die dann jeweils notwendigen Arbeiten herangezogen zu werden; in welcher rechtlichen Betriebsform, unterteilt in welche und wie viele juristische Untereinheiten sich der Konzern bei Bedarf immer wieder neu konstruiert – das macht die Bahn ebenfalls mit ihren Juristen und nicht mit ihren niederen Angestellten aus, die per Tarif- und Arbeitsvertrag dann schon mitgeteilt kriegen, wo und wie genau sie als Beschäftigte verbucht werden. Und so passt dann das rechtlich fixierte Alleinentscheidungsrecht in allen relevanten Fragen ihres Betriebsablaufs zum Gehalt des Interesses, das die Bahn mit allen in der Marktwirtschaft agierenden Unternehmen teilt: Der Gebrauch dieser Freiheit richtet sich nämlich systematisch darauf, die Arbeit so zu organisieren, dass die Arbeitskräfte davon möglichst viel, dies möglichst billig, möglichst immer nur und genau dann und da abliefern, wann und wo es in die Rentabilitätsrechnungen des Konzerns am besten hineinpasst; als Arbeitskräfte gelten sie dem Konzern als seine frei disponierbare Verfügungsmasse, als Lohnempfänger sind sie bloße Kostenträger – das Verhältnis dieser beiden Seiten beständig zu „rationalisieren“ ist die ganze Kunst moderner Eisenbahn- wie überhaupt jeder kapitalistischen Betriebswirtschaftslehre. Diese unternehmerische Freiheit, ihren ökonomischen Gehalt und die ganze Macht, die sie auf ihrer Seite hat, erkennt der Staat also auch und gerade mit den Abschnitten seiner Gesetzgebung an, mit denen er etwas scheinbar ganz anderes, sogar ausdrücklich Entgegengesetztes regelt: Die Paragrafen der ein10

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