Gegenüberstellung alter Fahrzeugschein zur neuen ...

01.10.2005 - Wo steht was. Alter Fahrzeugschein mit Nummerierung aus der neuen ZLB Teil I. 2.2. 2.1. 7.1, 8.1 7.2, 8.2 7.3, 8.3. J, 4, 5, 11, 14.1. 15.1. 2.
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Neue Zulassungsdokumente ab 01.10.2005

Ab dem 01.10.2005 werden EU-hamonisierte Zulassungsdokumente eingeführt. Die neuen Dokumente heißen: neu

alt

Zulassungsbescheinigung Teil I

Fahrzeugschein

Zulassungsbescheinigung Teil II CoC-Papier * (EWGÜbereinstimmumgsbescheinigung)

Fahrzeugbrief -

Diese Dokumente sind mit diversen Sicherheitsmerkmalen versehen, die sie und ihre Einträge gegen Fälschung absichern. Die Angaben in den harmonisierten Fahrzeugdokumenten entsprechen den Rahmenbedingungen der EU-Richtlinien. Der daraus resultierende Aufbau der Dokumente, deren Einzelangaben codiert sind, verbessert die EU-weite Fahrzeugkontrolle ohne Sprachbarrieren.

*

CoC= Certification of Confirmity // Es beinhaltet technische Angaben zum Fahrzeug.

-1-

Generell gilt: •

Ab dem 01.10.2005 dürfen nur noch neue Dokumente von den Zulassungsstellen ausgestellt werden.



Die Fahrzeughersteller sind ab 01.10.2005 verpflichtet beim Verkauf die CoC-Papiere dem Fahrzeug beizufügen. (dies wurde schon in den letzten Monaten vorab praktiziert)



Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Die „alten“ Dokumente sind uneingeschränkt gültig bis die Ausstellung neuer Dokumente notwendig wird (z.B. Halterwechsel).



Wird der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt, muss zwangsläufig auch der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt werden.

Auswirkungen für den Fachhandel: •

Es wird nur noch eine genehmigte Bereifung (keine Radabmessung) eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge. Zulässig sind die Rad/Reifenkombinationen die in der Fahrzeuggenehmigung enthalten sind. Die zugelassenen Rad/Reifenkombinationen, sind im CoC-Papier unter Punkt 32. bzw. 50. aufgeführt. Alles das, was nicht genehmigt ist, muss per Einzelgutachten bestätigt werden.



Fahrzeuge die vor dem 01.10.2005 homologiert wurden, haben in den neuen Zulassungsbescheinigungen identische Hersteller-/ Typ-/ Ausführungs- Codes (im alten Fahrzeugschein, die Schlüsselnummer zu 2 und zu 3) wie in den alten Fahrzeugscheinen. Unterschied: Die Schlüsselnummer zu 3 (insgesamt 6-stellig beim alten Fahrzeugschein)die sich aus 3 Stellen für den Typ und 3 Stellen für die Ausführung zusammengesetzte besteht jetzt aus 3 Stellen für den Typ und 5 Stellen für die Ausführung. Die zusätzlichen 2 Stellen bei der Ausführungsnummerierung werden bei der Umschreibung oder Neuanlage der Fahrzeugpapiere bei Fahrzeugen die vor dem 01.10.2005 homologiert wurden durch Leerstellen aufgefüllt. (siehe Beispiel) Die Zulassungsstellen sind gehalten, die Leerstellen zwischen Typ-Code und Ausführungs-Code einzufügen. Die bisherige Praxis zeigt aber dass dies unterschiedlich gehandhabt wird.



Sie können wie gewohnt den Radcat verwenden, wenn sie die Leerstellen bei der Eingabe der Schlüsselnummern ignorieren.



Kronprinz wird Ihnen die Rad-/Reifenkombinationen aus den verfügbaren CoC-Daten in Kürze zur Verfügung stellen um Ihnen den Umgang mit den neuen Gegebenheiten zu erleichten.

-2-

Gegenüberstellung alter Fahrzeugschein zur neuen Zulassungsbescheinigung (ZLB) Teil I

alter Fahrzeugschein Zulassung des BMW 3er (E90) vor dem 01.10.2005

Fahrzeuge, die vor dem 01.10.05 homologiert wurden, erhalten identische Schlüsselnummern in der ZLB Teil I. Typ

neue Zulassungsbescheinigung Teil I Zulassung des BMW 3er (E90) nach dem 01.10.2005

0005

alter KFZ-schein neue ZLB Teil I

Variante/Version bzw. Ausführung

8

2

1

0

0

B

8

2

1

Leerstelle

Leerstelle

0

0

Prüfziffer

B

9

Fahrzeuge, die nach dem 01.10.05 homologiert werden, haben einen 5-stelligen, alphanumerischen Varianten/Versionsschlüssel.

821 00B 9

0120/

390L 00925 00925 320D BAYER.MOT.WERKE-BMW

001950 01060 01060

220

001950

005 205/55R16 91V 205/55R16 91V

01995

-3-

-

Die Leistungsangabe in kW aus Ziff. 7 steht in der ZLB Teil I unter P.2.

Den Fahrzeugtyp Ziff.3 (alter Fahrzeugschein) finden sie in den neuen ZLB Teil I unter D.2

0005

821 00B 9

0120/

390L 00925 00925 320D BAYER.MOT.WERKE-BMW

001950 01060 01060

220

001950

005 205/55R16 91V 205/55R16 91V

01995

-4-

-

Die Achslasten finden sie bei den neuen Papieren unter 7.1, 7.2 bzw.8.1, 8.2

Es werden nur die Reifengrößen aus Ziff. 20 und 21 in die neue ZLB Teil I übernommen. Weitere zulässige Rad/Reifenkombinationen können sie dem CoC-Papier entnehmen.

0005

821 00B 9

0120/

390L 00925 00925 320D BAYER.MOT.WERKE-BMW

001950 01060 01060

220

001950

005 205/55R16 91V 205/55R16 91V

01995

-5-

-

Wo steht was Alter Fahrzeugschein mit Nummerierung aus der neuen ZLB Teil I

2.2

2.1

J, 4, 5, 11, 14.1

7.1, 8.1

E T P.2 P.4 P.1 13 S.2 19 18 G

7.3, 8.3

15.1 15.2, 15.3 -----O.1 U.1 B, 11(code R)

2 D.2 P.3, 10,

7.2, 8.2

12 S.1 20 F.1, F.2

--

O.2 U.2

neue ZLB Teil I mit Nummerierung aus dem alten Fahrzeugschein

2

32 1 4 -3 ---o.N. 2 1 -1 5 5 33 und 34

3 1 4rechts

1

8

-6-

18 19 13 bzw. 33 13 bzw. 33 10 -16 oder. 33 16 oder. 33 30 28 20 21 --S.4 S.4 o.N.

6 13 bzw. 33 14 bzw. 33 -9 und 16 15 bzw. 33 15 16 oder. 33 16 oder. 33 16 oder. 33 16 oder. 33 -31 12 29 11 7

32 o.N

o.N.