FragRobin Partneranwaelte Empfehlungen Erstgespraech


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Empfehlungen für Erstberatungsgespräch und Mandatierung Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns äußerst wichtig. Deshalb legen wir größten Wert auf eine faire Erstberatung. Damit der Kunde einen positiven Eindruck von Ihnen und dem FragRobin-Service insgesamt gewinnt, bitten wir Sie, die folgenden Empfehlungen für das Erstberatungsgespräch und den Mandatierungsprozess zu beachten. Die neuere Rechtsprechung fällt dahingehend aus, dass eine kostenlose Erstberatung dem RVG/BRAO nicht widerspricht. Die Erstberatung sollte jedoch eng ausgelegt werden. Nachfolgend schildern wir Ihnen, welche Punkte unserer Auffassung nach in ein konstruktives Erstberatungsgespräch (ca. 15 Minuten) gehören.

1. Vorstellung (Dauer: 3 Minuten) Stellen Sie sich kurz vor (Name, evtl. Spezialisierung) Weisen Sie auf die Vertraulichkeit des Gesprächs hin (für den Rechtssuchenden ist der ausdrückliche Hinweis auf diese anwaltliche Selbstverständlichkeit zusätzlich vertrauensbildend) 2. Besprechung des Anliegens (Dauer: 12 Minuten) Fall besprechen: Informationen einholen “Sie kamen ja über FragRobin zu uns. Deshalb liegen mir bereits erste Informationen zu Ihrem Fall vor. Zunächst möchte ich wissen, ob alle mir vorliegenden Angaben korrekt sind.” Vorhaben unterstützen: Rechtliche und taktische Einschätzung geben “Genau richtig gehandelt. Sie müssen Ihr Recht durchsetzen!” “Lassen Sie sich das nicht gefallen! Ihr Ex-Partner muss für den Unterhalt Ihrer gemeinsamen Kinder aufkommen! ” Vertrauen aufbauen: Ihre Kompetenz und Erfahrung vorbringen “Ich arbeite seit 20 Jahren als Anwalt für Familienrecht. Ich kenne mich auf dem Gebiet also bestens aus.” Ängste abbauen: Kostentransparenz anschneiden “Ich kläre Sie über alle entstehenden Kosten auf. Sie brauchen also keine Angst haben.” 3. JETZT ERFOLGT DIE MANDATIERUNG Die vorhergehenden Punkte gehören unserer Meinung nach in die 15-minütige Erstberatung. Für alles Weitere empfehlen wir Ihnen, dem Kunden nach Ihrem Ermessen eine Mandatierung nahezulegen.

Diese Aspekte fallen NICHT in die Erstberatung Klärung aller offenen Fragen Durchsicht oder gar rechtliche und/oder rechnerische Auswertung von schriftlichen Unterlagen Telefonat oder Schriftwechsel mit der Gegenseite Genaue Zeitangaben oder weitere detaillierte Absprachen