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30.07.2013 - der WG-Angehörigen eingebracht und/oder verlässliche Bürgerhelfer zur Unterstützung gefunden werden. 2. Wer kann in eine WG einziehen?
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12 Fragen zum Thema „Wohnen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft“

1. Wieviel kostet der WG-Platz im StattHaus und wie setzen sich die Kosten zusammen? Ist es teurer als ein Heim? Eine Wohn-Pflege-Gruppe ist nicht grundsätzlich teurer als ein Heim. Der Beitrag setzt sich aus den Bausteinen Miete, Haushaltsgeld und den Pflege- und Betreuungskosten zusammen. Die tatsächlichen Kosten sind im Einzelfall je nach Pflegestufe zu ermitteln und beeinflussbar, wenn z.B. Eigenleistungen der WG-Angehörigen eingebracht und/oder verlässliche Bürgerhelfer zur Unterstützung gefunden werden. 2. Wer kann in eine WG einziehen? Männer und Frauen bei denen eine Demenz diagnostiziert wurde und die mindestens Pflegestufe 1 haben. Persönliche Absprachen im Einzelfall sind zusätzlich möglich. 3. Ist auch nachts jemand in der Wohnung zur Betreuung? Die WG wird rund um die Uhr, also 24 Stunden von ausgebildeten Fachkräften betreut. In der Nacht ist eine Betreuungsperson für die 9 BewohnerInnen anwesend. 4. Gibt es ein eigenes Bad zum Zimmer, welches ist das schönste Zimmer? Jeder Bewohner/Mieter bekommt sein eigenes Zimmer, die Gemeinschaftsbereiche Sanitär und WohnKüche, Balkon und Garten werden von allen WG-Bewohnern genutzt. Das Zimmer hat in der Regel keine größere Bedeutung, da die Begegnung in dem Wohn- und Küchenbereich viel anregender und interessanter ist. Jutta Burgholte-Niemitz Michaela Stollreiter

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5. Mein Angehöriger will nicht umziehen, was nun? „Einen alten Baum verpflanzt man nicht“ – dieser Sinnspruch hat sicherlich seine Richtigkeit. Aber was passiert, wenn die Lebens- und Versorgungsqualität am Standort unter den vorliegenden Rahmenbedingungen nicht mehr von den beteiligten Personen gewährleistet werden kann? Diese Grundsatzfrage wird in jeder Familie leider oft sehr spät diskutiert und vielfach mit emotionalen Verwerfungen besprochen, erstritten und wird meistens von einem heftigen Leiden aller Beteiligten begleitet. Deshalb sollte die Umzugsplanung frühzeitig und individuell sowie je nach Familienkonstellation und Begleitumständen professionell vorbereitet werden. Da wir trotzdem sehr oft Verunsicherung und Angst vor Veränderungen bei den Betroffenen sehen, bereiten wir den Umzug in der Angehörigengruppe entsprechend intensiv vor. Dazu gehört, dass wir alle wesentlichen Aspekte wie persönliche und finanzielle Ressourcen diskutieren und gemeinsam nach passenden Wegen suchen. Ein grundsätzlicher Apell: Hilfreich wäre, die eigenen Bedürfnisse der Versorgungsperson und der Bezugspersonen bzw. familiären Unterstützer zu klären und eine entsprechende Diskussion im Familienkreis regelmäßig anzuregen, damit die Geschehnisse den eigenen Gestaltungsrahmen nicht überrollen und die Steuerung in der Hand der Beteiligten bleibt. Die regelmäßigen Gespräche sind auch notwendig, um die Planung den sich ständig veränderten Gegebenheiten anzupassen.

Jutta Burgholte-Niemitz Michaela Stollreiter

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6. Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Ein- und Umzug und wie lange können die Menschen dort leben? Eines vorweg: Den allgemeingültigen richtigen Weg gibt es nicht! Der Konflikt um den besten Hilfe- und Versorgungsweg, der heftige Schmerz über die traurigen Verluste und die bitteren Enttäuschungen bezüglich der veränderten Lebensabläufe kommen in jedem Fall. Gut ist daher, die Handlungsspielräume der Beteiligten selbstbestimmt durch frühzeitige Kommunikation untereinander zu erhalten und damit Fremdbestimmung zu vermeiden. Darüber hinaus gilt es der Verzweiflung zu begegnen und frühzeitig Hilfen einzubauen. In der Regel profitieren gerade alleinstehende Menschen mit Demenz von einem frühzeitigen Umzug in eine Wohngruppe, da sie bei den Alltagsaktivitäten noch erheblich mitwirken können und Kompetenzen und Fähigkeiten sich in der kleinen Gemeinschaft länger aufrechterhalten lassen. Der Verbleib in der Wohngruppe ist bis zum Tod vorgesehen. 7. Was ist, wenn mein Angehöriger nicht bleiben möchte? Das kann vorkommen. Hier kommt dem begleitenden Pflege- und Betreuungspersonal eine große Bedeutung zu. Es gilt auf einfühlsame und geschickte Weise die emotionale Not zu beantworten und gegebenenfalls auch die Angehörigen mit zur Hilfe zu holen und einzubinden. 8. Was ist, wenn die Menschen in der WG sich nicht vertragen? Auch das kommt im WG-Leben vor. In der Regel finden die Betreuungspersonen auch hier Wege und Antworten auf schwierige Situationen. Grundsätzlich zeigt die Erfahrung, dass Menschen mit Demenz nicht nachtragend sind und sich bei entsprechend wertschätzender Begleitung in der Regel sehr wohl fühlen! Jutta Burgholte-Niemitz Michaela Stollreiter

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9. Ich bin berufstätig. Wie viel muss ich denn mithelfen? Die 24-Stunden-Pflege und -Betreuung wird vom Pflegedienst sichergestellt. Bei den monatlichen Angehörigensitzungen besteht Anwesenheitspflicht, hier werden Termine und Aufgaben verteilt und gemeinsam die WG-Arbeit moderiert und gestaltet. Darüber hinaus verweilt jeder Angehörige mit dem Besuchs- und Zeitkontingent, das er zur Verfügung stellen kann. 10. Kann ich meinen Hausarzt weiterhin konsultieren? Ja, das ist möglich. In der Regel suchen die Angehörigen jedoch gemeinsam auf die Dauer dann doch einen gemeinsamen Hausarzt für die WG. 11. Wer kümmert sich um die Reinigung der Wohnung und die Wäsche? In Absprache mit dem Pflege- und Betreuungsteam werden die Aufgaben verteilt. Die hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt der Pflegedienst mit, Fenster putzen, besondere Aktivitäten wie Großeinkäufe und Frühjahrsputz werden gemeinsam erledigt oder von den Angehörigen übernommen. 12. Gibt es eine Art Probe-Wohnzeit? Wie bei jeder Veränderung dauert es auch bei diesem einschneidenden Schnitt im Leben einige Wochen, bis die Bewohner sich eingelebt und an den Alltag in einer WG gewöhnt haben. Sollte sich herausstellen, dass das WG-Leben für einen Betroffenen nicht zumutbar oder gänzlich unangebracht ist, kann er selbstverständlich wieder ausziehen. Dies wird mit den Angehörigen bzw. Betreuern gemeinsam im Vorfeld besprochen und entschieden.

Jutta Burgholte-Niemitz Michaela Stollreiter

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