Felix Meier wehrt sich gegen Betreibung durch die SVP

Felix Meier wehrt sich gegen. Betreibung durch die SVP. CVP-Grossrat und seine alte Partei steuern auf Gerichtsverfahren zu. Von David Weber. Basel.
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Basel.Stadt.

 | Freitag, 17. August 2012 | Seite 25

Felix Meier wehrt sich gegen Betreibung durch die SVP CVP-Grossrat und seine alte Partei steuern auf Gerichtsverfahren zu

Genossen finden Reglement sinnvoll SP-Präsident erhält Unterstützung und Kritik Von David Weber Basel. Weil er einen halbprivaten An-

Verhärtete Fronten. Felix Meier (früher SVP, jetzt CVP, links) und Sebastian Frehner (SVP).  Fotos Roland Schmid/Mischa Christen

Von David Weber Basel. Der Streit zwischen der SVP und

Felix Meier spitzt sich zu. Die Partei betreibt ihr ehemaliges Mitglied, das im April dieses Jahres zur CVP wechselte. Meier lässt das allerdings nicht auf sich sitzen. Er wird Rechtsvorschlag gegen die Betreibung erheben. Das teilte sein Anwalt kürzlich der SVP mit. Darum geht es: Meier hat wie jedes SVP-Mitglied eine «Loyalitätserklärung» unterzeichnet. Darin verpflichtete er sich unter anderem, dass er bei einem Parteiwechsel sein Grossratsmandat nur behalten kann, wenn er «eine Strafgebühr von 20 000 Franken» bezahlt. Meier wechselte zur CVP, hielt am Mandat fest und weigert sich, die Busse zu bezahlen. Auf zwei Schreiben und eine letzte Mahnung der SVP reagierte er nicht. Warum, bleibt sein Geheimnis. Er schweigt seit April eisern und beantwortet weder Fragen zum Parteiwechsel noch zum Streit mit seiner alten Partei. «Dazu sage ich nichts.» Punkt. Persönlich redet Meier auch nicht mehr mit der SVP, wo er lediglich vier

Jahre politisierte. Zuvor war der e­ rprobte Parteiwechsler bei der FDP tätig. Allerdings verspürt auch der tief enttäuschte SVP-Präsident Sebastian Frehner wenig Lust, mit Meier zu reden. So steuert alles auf eine juristische Auseinandersetzung hin. Wenn Meier Rechtsvorschlag gegen die Betreibung der SVP über 20 000 Franken erhebt, kann die Partei Rechtsöffnung beantragen. Dann entscheidet das Gericht, ob Meier zahlen muss oder nicht. CVP hofft auf einfache Lösung Gar keine Freude an einem juristischen Hickhack hätte Meiers neue Partei, die CVP. Gegenüber der BaZ wollte sich Präsident Markus Lehmann nicht zu diesem «laufenden Verfahren» äussern. Nur so viel: «Es ist höchst bedenklich, wenn eine Partei die Loyalität seiner Mitglieder erzwingen will.» Lehmann schrieb Frehner allerdings kürzlich einen Brief. Darin heisst es: Die CVP würde es bedauern, wenn die SVP den Rechtsweg beschreiten würde. Der Sache würde es wohl kaum dienen und der bürgerlichen Parteienlandschaft

Neu erschienen

Fräulein Sarasin, wenns beliebt Von Dominik Heitz Was wäre die Basler Zeitung ohne den wöchentlichen Leitartikel unseres ­politisch denkenden Chefredaktors Markus Somm? Und was wäre sie ohne die wöchentliche Kolumne unseres Gesellschaftsjournalisten -minu? In beiden Fällen würde eine Prise Salz und Pfeffer fehlen. Jeden Montag liefert uns -minu eine kleine alltägliche Begebenheit – manchmal heiter-lustig, manchmal ­bissig-böse, manchmal traurig-sentimental. Und das wird auch so bleiben, falls er nicht ... Aber an das «falls er nicht ...» möchten wir eigentlich gar nicht denken. An das «falls wir nicht ...» hingegen schon. Denn es könnte ja sein, dass wir einmal nicht in den Genuss der BaZ-Montagsausgabe k ­ ommen. Doch das ist nun gar nicht mehr so schlimm. Denn neu gibt es 38 dieser Kolumnen in Buchform, wodurch sie recht eigentlich über den Tag hinaus Bestand haben und uns spielend über versäumte Kolumnen hinweg helfen. -minus Kurzgeschichten lassen sich nämlich immer wieder lesen – etwa jene über die hochnäsigen Eheleute Fritz und Hildi, die sich mit unmöglichen Mitbringseln ihrer Gäste herum-

schlagen müssen. Oder jene, in der die desillusionierte Ehefrau sich nur noch über eine Kalbshaxe als Mordinstrument von ihrem unerträglichen Mann zu trennen weiss. Die kurzweiligen Geschichten von -minu sind nicht nur deshalb so unterhaltsam, weil in ihnen fein karikierte Figuren aufblitzen, die wir alle irgendwie zu kennen glauben, sondern auch weil ihr Autor sich nicht zuletzt jenen Menschen widmet, die eher auf der Schattenseite des Lebens stehen und es gegenüber selbstgerechten Besser­ wissern schwer haben. ­Beispielhaft dafür ist die Geschichte vom 86-jährigen Fräulein Sarasin – es hat der Kolumnensammlung in Buchform auch den Namen gegeben: Wie hier -minu dem Leser mit spitzer Feder die zum Teil ins Grotesk-Absurde gleitende ­Political Correctness vor Augen führt, ist köstlich. -minu: Fräulein ­Sarasin.Reinhardt ­Verlag, 100 Seiten, Fr. 29.80.

erst recht nicht. Lehmann hoffe auf eine möglichst unspektakuläre Lösung. ­Danach sieht es derzeit nicht aus. Meier ist der Meinung, dass man ein Parteimitglied nicht zu einer Strafzahlung verpflichten kann. Die SVP sieht das ­anders. Neben der Strafgebühr wegen des Festhaltens am Grossratsmandat geht es auch noch um ausstehende Mandatsabgaben. Nicht nur für das Grossrats­ amt, sondern auch für das Bankratsmandat bei der Basler Kantonalbank (BKB), das Meier in seiner SVP-Zeit erhalten hat. Laut Frehner schulde Meier diese Abgaben, die fünf Prozent der Entschädigung betragen, der SVP noch für 2011 und 2012, also bis Ende der laufenden Legislatur. Für das Bank­ ratsmandat kassierte Meier letztes ­Jahr  laut BKB-Geschäftsbericht knapp 43 000 Franken. Zumindest die Abgabe für dieses Mandat habe Meier mittlerweile bezahlt, sagt Frehner. Ob auch in der korrekten Höhe müsse er erst noch prüfen. Vertrauen ist hier offensichtlich keines mehr vorhanden.

lass mit FDP-Regierungsratskandidat Baschi Dürr durchführte, wurde Tino Krattiger von SP-Präsident Martin ­Lüchinger gerügt. Er habe gegen das Wahl- und Abstimmungsreglement der SP verstossen, kritisierte Lüchinger. Gemäss diesem sind Mitglieder – wenn die Abstimmungsparole und Wahlempfehlungen gefasst sind – «gehalten, alles zu unterlassen, was dem Bild der Geschlossenheit der Partei abträglich sein könnte» (BaZ von gestern). Bei den Parteimitgliedern kommt Lüchingers Reaktion unterschiedlich an. Am deutlichsten äussert sich SP-Grossrat Tobit Schäfer, der nicht selten anderer Meinung als die Partei ist. Er habe zwar Verständnis für das Anliegen, dass sich Mitglieder mit abweichenden Meinungen zurückhalten sollen. Aber er plädiert für mehr Gelassenheit. Deshalb betrachte er Lüchingers öffentliche Rüge für Krattiger als «unnötig». Die SP solle stolz sein, wenn sie Persönlichkeiten wie Krattiger in der Partei hat. «Und wenn einer einmal eine andere Meinung als die Partei hat, dann gilt es diese Spannung auszuhalten. «Reine Parteiideologie einzufordern, ist nicht mehr zeitgemäss», sagt Schäfer. Die SP als Volkspartei vereine eine grosse Vielfalt an persönlichen Meinungen. Mit Verboten zu agieren, bringe nichts. Man müsse nicht unbedingt das Reglement ändern, sagt er, aber den Umgang damit.

«Sehr korrekt» gehandelt SP-Fraktionspräsidentin Tanja Soland hält sich mit einem Urteil über ­Lüchinger zurück und sagt nur: Er habe «sehr korrekt nach dem Reglement» gehandelt. Abgesehen davon findet sie die Fokussierung auf diesen einen Aspekt des Wahl- und Abstimmungsreglements falsch. Man müsse das Gesamtpaket anschauen, sagt Soland. So bezahle die Partei den Wahlkampf der Kandidierenden. Zudem seien abweichende Wort­ äusserungen ja nicht verboten. Aber während Abstimmungs- und Wahlkämpfen sollen Mitglieder nicht unter Verwendung der Parteibezeichnung Propaganda gegen die Partei machen. Auch alt Nationalrat und Grossratskandidat Ruedi Rechsteiner findet das Reglement sinnvoll. «Wenn es der Partei nicht mehr gelingt, einheitlich aufzutreten, schmälert das die Wahlchancen der Kandidaten», sagt er. «Die Partei», gibt Rechsteiner zu bedenken, «finanziert sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder.» Diese würden die Umsetzung der SP-Politik erwarten. Da könne nicht jeder machen, was er wolle. Rech-

steiner will den Fall Krattiger nicht hochspielen. «Ein Problem wäre, wenn sich Mitglieder gegen die eigenen Kandidierenden aussprechen», sagt er. Das sei hier aber nicht der Fall. Also plädiert auch Rechsteiner für Augenmass in der Anwendung des Reglements. Er hat aber Verständnis für Lüchingers Reaktion: «Der Präsident muss den Laden zusammenhalten.» Rückendeckung erhält Lüchinger auch von Grossratspräsident Daniel Goe­ pfert. «Wenn man bei Verstössen nicht auf das Reglement hinweist, kann man es gleich abschaffen.» Richtig sei aber auch, dass es keine weiteren Konsequenzen für Krattiger gibt. Wie Go­­e­ pfert bezeichnet auch Grossrätin Salome Hofer das Reglement als «gute Sache». Auch sie habe ab und zu eine andere Meinung als die Partei, aber in Wahl- und Abstimmungskämpfen ­müsse man einheitlich auftreten. Lüchinger sagt: «Sicher lässt sich über den Sinn eines solchen Reglements diskutieren.» Insbesondere wegen der breiten Meinungsvielfalt in der Partei und in der Gesellschaft. Die meisten Parteimitglieder scheinen allerdings an einer Änderung der Statuten nicht interessiert zu sein.

Kommentar

Lüchinger wirbt für Dürr Von David Weber

Mit seiner ungeschickten Reaktion hat SP-Präsident Martin Lüchinger ironischerweise genau das gemacht, was er Tino Krattiger ankreidet: nämlich Wahlwerbung für Dürr. Hätte Lüchinger die von Freigeist Krattiger organisierte, halbprivate Talk-Runde mit Dürr unaufgeregt und gelassen kommentiert, hätte die Aktion kaum grössere Wellen geworfen. Sein Rüffel an Krattiger wegen Verstosses gegen die SP-­ Statuten aber brachte erst Zunder in die Geschichte. Dürr dürfte sich ins Fäustchen gelacht haben. So war ihm deutlich mehr Aufmerksamkeit gewiss, als wenn er einfach mit zehn Freunden von Krattiger ein Bier getrunken hätte. [email protected]

Pädophiler erhält bedingte Geldstrafe 42-jähriger Basler hat ein Mädchen im Intimbereich fotografiert und ihm beim Urinieren zugeschaut Von Martin Regenass Basel. Der Angeklagte G. S. und die

Mutter der heute siebenjährigen F. M. würdigten sich im Vorzimmer des Basler Strafgerichts keines Blicks. Vor dem 18. Mai 2011 war das noch anders. Sie waren über den Ehemann der Mutter befreundet  – das sollte sich an jenem Tag ändern. G. S. bat damals die Eltern, ihre Tochter abholen zu dürfen und in einer Tiefgarage das Auto zu waschen. Diesmal willigten die Eltern ein, auf frühere Bitten von G. S. seien die Eltern nicht eingegangen. Unter ihrer Kleidung trug F. M. einen Bikini, da sie beim Auto­waschen nass werden könnte. In der Tiefgarage versprach G. S. dem Mädchen Geschenke, wenn er es im Intimbereich fotografieren dürfe. Dies sei in der Absicht geschehen, sich sexuell zu erregen, so die Anklageschrift. Zuerst wollte F. M. aus Schamgefühl nicht, hat dem Verlangen des damals 41-Jährigen unter dem Versprechen, zu Hause nichts zu erzählen, dann aber nachgegeben. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten Lucius Hagemann, weshalb G. S. das getan hätte, sagte er: «Ich hatte einen Aussetzer. Das war nicht mehr ich. Ich hatte nicht die Absicht das zu tun. Es hat erst in der Garage Klick gemacht.» Irgendwann später,

als G. S. die Schülerin wieder nach Hause gebracht hatte, lud er die Fotos auf seinen Computer hoch, habe sie allerdings sofort wieder gelöscht. G. S.: «Ich habe mich nicht mehr wohlgefühlt.» Einschlägiges Material gefunden Vor dem Nachhausebringen zeigte G. S. der damals Sechsjährigen in seiner Wohnung am Computer pornografische Bilder und Comics von Erwachsenen und Kindern, die urinierten und Exkremente ausschieden. Auch hier schärfte der Angeklagte F. M. ein, sie dürfe zu Hause nichts davon erzählen, da ihre ­Eltern sehr böse werden könnten. Anschliessend sagte der Beschuldigte zu F. M., sie dürfe irgendwo in der Wohnung urinieren. Das habe nicht funktionert. Schliesslich habe G. S. dem Mädchen in die Badewanne geholfen, wo sie laut dem Angeklagten «zwei, drei Tropfen» von sich gegeben habe. Auch dies sei in der Absicht geschehen, sich sexuell zu erregen, so die Anklageschrift. «In mir lief ein Film ab», sagte G. S. Er habe schon einmal im Alter von rund 18 Jahren, einer damals Siebenjährigen beim Urinieren zugeschaut. Entgegen der einschüchternden Worte von G. S., erzählte das Kind den Eltern noch am gleichen Abend von dem Vorfall. Zwei Tage später sass G. S. für

drei Tage in Untersuchungshaft. Die Polizei beschlagnahmte bei der Hausdurchsuchung den Computer des Angeklagten. Auf der Festplatte sowie auf CDs und DVDs fanden sich pornogra­fische Bilder mit Exkrementen, kinderpornografische Comics, tierpornografische Comics sowie exkrementenpornografische Filme. Die Staatsanwaltschaft klagte G.  S. wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Pornografie zu einer Geldstrafe zu 240  Tagessätzen zu 70  Franken an. Das bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Verteidiger von G. S., Nicolas Roulet, plädierte im Fall der sexuellen Handlung für einen Freispruch, da das Fotografieren der Vagina und das Zuschauen beim Pinkeln diesen Tatbestand nicht erfüllten. Diesem Begehren kam der Richter nicht nach und folgte der Anklage der Staatsanwaltschaft. Weiter muss G. S. bis nach Ablauf der Probezeit regelmässig einen Psychiater aufsuchen, womit er bereits nach dem Vorfall begonnen habe. G. S. lebt von Ergänzungsleistungen und befördert behinderte Kinder teilzeitlich in einem Schulbus. Sein Arbeitgeber wisse nichts von dem Vorfall. Für die Mutter des Mädchens sei der Fall damit ­erledigt: «Ich bin froh, dass er in einer Therapie ist.»