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Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152). Energieeffizient Sanieren ... Landes Berlin gewährt Darlehen zur Sanierung und zum Neu- bau von Immobilien.
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FACT-SHEETS: ENERGIEWENDE

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FACT-SHEETS: ENERGIEWENDE IN DEUTSCHLAND Basisinformationen für die Besucherinnen und Besucher der Berliner ENERGIETAGE 2017

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Inhaltsverzeichnis 01. Energie- und klimapolitische Ziele der Bundesregierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 02. BMWi: Maßnahmen im Energiebereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 03. Grundlegende Energie-Gesetzesvorhaben der 18. Legislaturperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 04. Finanzierungs- und Fördermaßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 05. Energieforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 06. Klimapolitik: Instrumente, Maßnahmen und Initiativen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 07. Grafik: Stromerzeugung in Deutschland (1990 - 2016*) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 08. Grafik: Treibhausgas-Emissionen in Deutschland (1990-2016*) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

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01. Energie- und klimapolitische Ziele der Bundesregierung In der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik liegt das Hauptaugenmerk auf der Reduktion der Treibhausgasemissionen, dem Ausbau Erneuerbarer Energien und der Verbesserung der Energieeffizienz.

Die Etappenziele der Bundesregierung werden in der untenstehenden Tabelle aufgeführt.

Ziel

2020

2050

Basis

Klimaschutz (CO2-Minderung)

-40%

mind. -80%

ggü. 1990

-20% gesamt

-50% gesamt

ggü. 2008

-10%

-25%

-20%





~ -80 %

18% Anteil

60%

Brutto­endenergie

– Strom

35%

gut 80%

Bruttostrom­ verbrauch

– Wärmemarkt

14%





Energieeinsparung – Primärenergie (gesamt) – Stromverbrauch Gebäude – Endenergie Wärme – Primärenergie (nicht Erneuerbare) Erneuerbare Energien

Eine Steigerung der Energieproduktivität auf 2,1% pro Jahr in Bezug auf den Endenergieverbrauch wird angestrebt. Die Sanierungs-

ggü. 2008

rate im Gebäudebereich soll auf 2% erhöht werden. Der Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022 wurde beschlossen. 3

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02. BMWi: Maßnahmen im Energiebereich In der  10-Punkte-Energie-Agenda des BMWi werden die Tätigkeitsbereiche des Ministeriums für den Energiebereich definiert. Mit der 10-Punkte-Energie-Agenda hat sich das Bundeswirtschaftsministerium zu Beginn der laufenden Legislaturperiode ein ambitioniertes Programm vorgenommen. In dem Programm wurden alle zentralen Vorhaben zur Umsetzung der Energiewende aufgelistet, miteinander verzahnt und mit einem genauen Zeitplan versehen. Hiermit wurde ein transparenter und überprüfbarer Fahrplan für die Energiewende festgeschrieben. Das Arbeitsprogramm wird regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben, zuletzt im Dezember 2016. Die Übersicht zeigt, dass ein Großteil der geplanten Maßnahmen abgearbeitet werden konnte.

Zur Bündelung der Kompetenzen hat das BMWi zudem fünf Energiewende-Plattformen gebildet: • „Energienetze“ • „Strommarkt“ • „Energieeffizienz“ • „Gebäude“ • „Forschung und Innovation“  Weitere Informationen des BMWi zur Energiewende

Quelle:  BMWi, Stand April 2017 4

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Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) Einen Überblick über die Umsetzung der zentralen Maßnahmen des  Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) bietet der sogenannte  NAPE-Meter. Es zeigt, dass der NAPE in weiten Teilen umgesetzt wurde.

Quelle:  BMWi , Stand April 2017

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Ausgewählte aktuelle Maßnahmen im Rahmen des NAPE

EU-Energielabel

STEP up!

Das neue „EU-Energielabel“ ist auf dem Weg. Künftig soll das Label verständlicher und verbraucherfreundlicher werden.

Der Förderwettbewerb STEPup! setzt Anreize für Unternehmen, in hocheffiziente Technologien zu investieren und dadurch ihren Stromverbrauch zu senken.

Eine einheitliche neue Skala zwischen A bis G soll die vielfach miss­ verständliche Kennzeichnung mit A+++ und A++ ersetzen. Die Umsetzung der neuen Kennzeichnungspflicht erfolgt in zwei Stufen: • Fernsehgeräte und weiße Ware (Kühlschränke oder Waschmaschinen) sollen Anfang 2020 neu gekennzeichnet werden • Heizkörper und Boiler erhalten erst zwischen 2026 und 2030 das neue Label Diese Stufenlösung erntet allerdings Kritik, da bis zur Neukennzeichnung der zweiten Produktgruppe zwei verschiedene Labelversionen im Umlauf wären und somit zu Verwirrung führen können. Ende März 2017 hat die Europäische Kommission Verzug bei den Gesprächen zwischen den Unterhändlern des Europäischen Parlaments und dem Europäischen Rat gemeldet.

STEP up! fördert dabei stromsparende Maßnahmen, die sich ohne Förderung erst nach drei Jahren wirtschaftlich rechnen würden. STEP up! funktioniert als klassisches Förderprogramm und wird um eine wettbewerbliche Komponente ergänzt. Je besser der KostenNutzen-Wert eines Antrages, je höher die Stromeinsparung also im Vergleich zur Fördersumme ist, desto größer die Chancen im Wettbewerb um die Fördermittel. Antragberechtigt sind alle Unternehmen unabhängig von Größe und Umsatz. Die dritte Runde von STEPup! läuft noch bis zum 31. Mai 2017.  Weitere Informationen zu STEP up!  Schnelleinstieg: Antragsberechtigung

Weitere Informationen zum neuen Label auf den  Seiten der EUKommission.

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Initiative Energieeffizienz-Netzwerke

Grünbuch Energieeffizienz

Ziel der „Initiative Energieeffizienz-Netzwerke“ ist es, bis 2020 bis zu 500 neue Unternehmensnetzwerke in Leben zu rufen. In den Netzwerken sollen Unternehmen kooperieren und durch Erfahrungs- und Ideenaustausch voneinander lernen.

Mit dem „Grünbuch Energieeffizienz“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im August 2016 einen Diskussionsprozess für die Öffentlichkeit gestartet, in dessen Folge eine Strategie zur Senkung des Energieverbrauchs erarbeitet werden soll. Der Prozess besteht aus einer bereits abgeschlossenen OnlineKonsultation, der Energiewende Plattform Energieeffizienz und verschiedenen Regionalveranstaltungen, die 2016 durchgeführt wurden.

In der Regel umfassen die Netzwerke 8-15 Unternehmen, nicht jedoch weniger als fünf. Mithilfe einer qualifizierten Energieberatung (intern oder extern) wird zunächst das Energiesparpotenzial ermittelt und ein Einsparziel sowohl für jedes Unternehmen als auch für das Gesamtnetzwerk durch Kumulation ausgegeben. Innerhalb der festgelegten Netzwerklaufzeit tauschen sich die Unternehmensvertreter und die Energieberater regelmäßig untereinander aus, gegebenenfalls in Kombination mit Betriebsbesichtigungen. Die Treffen und der Austausch bilden somit die Grundlage für die unternehmensinternen Investitionsentscheidungen zur Einsparung von Energie.  Weitere Informationen zur Initiative Energieeffizienz-Netzwerke  Webseite der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke  Praxis-Leitfaden zur Initiative Energieeffizienz-Netzwerke

Das Grünbuch formuliert Thesen, Analysen und Leitfragen zu zentralen Handlungsfeldern und Herausforderungen für die Stärkung der Energieeffizienz und des Energiesparens. Die zur öffentlichen Diskussion gestellten Thesen gruppieren sich dabei in drei Bereiche: „Efficiency First“, „Weiterentwicklung des Instrumentariums der Energieeffizienzpolitik“, „Energieeffizienzpolitik auf europäischer Ebene“ sowie „Sektorkopplung“. In zahlreichen Stellungnahmen haben Verbände und Institutionen die Thesen des Grünbuches bereits kommentiert. Eine Auswertung des öffentlichen Diskussionsprozesses steht noch aus.  Eine vollständige Auflistung der Thesen findet sich auf den Seiten des BMWi.  Das gesamte Grünbuch steht hier zum Download.  Eine anschauliche Zusammenstellung von Grafiken zur Energieeffizienz hat das BMWi hier zur Verfügung gestellt.

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03. Grundlegende Energie-Gesetzesvorhaben der 18. Legislaturperiode EEG 2017: Novelle

Entwurf zum Mieterstromgesetz

Seit der Einführung des EEG ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch (insgesamt in Deutschland verbrauchte elektrische Energie) von rund sechs Prozent im Jahr 2000 nach vorläufigen Angaben auf 31,7 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Bis zum Jahr 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Mit der Novelle zum EEG 2017 wurde die Weichen gestellt, um erneuerbare Energien noch effektiver zu fördern und besser in das Gesamtsystem einzubinden.

Das Mieterstromgesetz wurde auf den Weg gebracht. Den dazu ins Bundeskabinett eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Regierung beschlossen. Mit dem Gesetz verfolgt die Regierung das Ziel, Mieterinnen und Mieter stärker in den Genuss von günstigem, erneuerbarem Strom zu bringen und den den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu beschleunigen.

Dazu fand mit der Gesetzesnovelle ein Paradigmenwechsel statt. Während die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien bislang staatlich festgelegt wurde, wird sie seit dem 1. Januar 2017 über ein Ausschreibungsmodell ermittelt. Somit wird dasjenige Projekt gefördert, das für die Bereitstellung erneuerbarer Energien am wenigsten fordert. Vielfach kritisiert wurde allerdings, dass größere, finanzstärkere Bieter eine bessere Chance hätte, als kleinere. Vor allem Bürgerenergiegesellschaften sehen sich durch das Ausschreibungsmodell benachteiligt. Des Weiteren zielt das neue EEG 2017 darauf ab, die Koordination von Ausbau erneuerbarer Energien und dem Ausbau der Netze zu verbessern. So regelt das EEG beispielsweise Beschränkung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Landesteilen, in denen Netzengpässe bestehen.  EEG im Wortlaut (Stand: Dezember 2016)  Weitere Informationen des BMWi zum EEG 2017

Mieterstrom aus PV-Anlagen soll noch in diesem Jahr förderfähig werden. Die Höhe des Zuschlages hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaikzubau insgesamt ab und wird voraussichtlich zwischen 3,8 Cent/kWh und 2,75 Cent/kWh liegen. Im Wohngebäude nicht verbrauchter Strom kann ins Netz der allgemeinen Versorgung gespeist werden und wird vergütet. Das Gesetz sieht zudem Vorgaben für Vertragslaufzeiten, das Verbot zur Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für den Mieterstrom vor.  Weitere Informationen zum Mieterstromgesetz  Gesetzentwurf der Bundesregierung  Aktuelles zum Mieterstromgesetz

Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes Ende Juli 2016 trat das Strommarktgesetz in Kraft, mit dem die Bundesregierung die Umsetzung des Weißbuches Strommarkt­ 8

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design zur kosteneffizienten und umweltverträglichen Weiterentwicklung der Stromversorgung sowie Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei der Transformation des Energieversorgungssystems anstrebt. Dabei soll der sogenannte „Strommarkt 2.0“ fit gemacht werden für wachsende Anteile erneuerbarer Energien. Darüber hinaus sollen damit die Weichen gestellt werden für einen Wettbewerb von flexibler Erzeugung, flexibler Nachfrage und Speichern.

staltung einer Stromversorgung, die trotz erneuerbarer Energien als wichtigster Energieträger sicher und kostengünstig bleibt.

Grundlegende Elemente des neuen Gesetzes:

Quellen: Deutscher Bundestag, BMWi

• freie wettbewerbliche Strompreisbildung • Weiterentwicklung von Bilanzkreisbewirtschaftung und Ausgleichsenergiesystem • Flexibilitätssteigerung durch Lastmanagementmaßnahmen, • erneuerbare Energien im Regelleistungsmarkt und Ladeinfrastruktur für Elektromobile • Kostenreduktion durch effizientere Netzplanung, • Transparenzerhöhung • Einführung einer Kapazitätsreserve und Verlängerung der Netzreserve • vierjährige Sicherheitsbereitschaft für Braunkohlekraftwerke vor der endgültigen Stilllegung als Beitrag zum Klimaschutzziel für 2020 durch Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen • verbessertes Monitoring der Versorgungssicherheit mit regelmäßiger Berichterstattung Des Weiteren hat das BMWi Ende 2016 den Diskussionsprozess zum Impulspapier „Strom 2030“ gestartet. Auf Basis aktueller Studien führt das Papier zwölf langfristige Trends für den Stromsektor an. Diese beschreiben, wie Wind- und Solarstrom künftig das Energiesystem prägen werden. Das übergeordnete Ziel ist die Ausge-

 Strommarktgesetz im Wortlaut (Stand: Juli 2016)  Weitere Informationen zum Strommarkt der Zukunft auf den Seiten des BMWi  Diskussionsprozess „Strom 2030“  BMWi-Plattform Strommarkt

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende In inhaltlichem Zusammenhang zum Strommarktgesetz steht auch das Mitte 2016 verabschiedete Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Wegen des voranschreitenden Umbaus der Versorgung mit Elektrizität zu einem dezentralen System mit bidirektionalen Information- und Stromflüssen besteht zunehmend der Bedarf an regelnden Maßnahmen. Mit der Vorschrift setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz um. Das Digitalisierungsgesetz regelt die Einführung intelligenter Messsysteme. Sie dienen als Kommunikationsplattform, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Indem sie den Stromverbrauch sichtbar machen, sollen sie zu einem bewussteren Umgang mit Energie beitragen. Außerdem definiert das Gesetz Mindeststandards für Datenschutz- und Datensicherheit.  Digitalisierungsgesetz im Wortlaut (Stand: August 2016)

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04. Finanzierungs- und Fördermaßnahmen Im Bereich Bauen, Sanieren, Wohnen und Energiesparen bietet die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderprogramme an. Des Weiteren fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erneuerbaren Energien, KWK-Anlagen Energiesparberatungen sowie Klima- und Kälteanlagen in Unternehmen. In Zusammenarbeit und als Ergänzung zur KfW stellen auch landeseigene Kreditinstitute Förderprogramme bereit.  Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums

Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die KfW bietet zahlreiche passende Förderprogramme an: Beispielsweise für energetische Sanierungen und den Neubau energieeffizienter Gebäude, für den Einsatz von Erneuerbaren Energien zur Strom und Wärmeerzeugung, zur Steigerung der Energieeffizienz in Produktionsanlagen und -prozesse oder für die energetische Stadtsanierung.

Förderprogramme für private Gebäudeeigentümer • Förderprogramme für Bestandsimmobilien •  Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)  Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)  Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)  Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431) •  Erneuerbare Energien – Speicher (275) • Förderprodukte für den Neubau •  Energieeffizient Bauen (153) •  Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431) •  Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Förderprogramme für Unternehmen •  KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276/277/278)  KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292/293) •  Erneuerbare Energien – Standard (270)  Erneuerbare Energien – Premium (271/281)  Erneuerbare Energien – Speicher (275)  Erneuerbare Energien – Premium – Tiefen geo­thermie (272)  Offshore-Windenergie (273) •  KfW-Umweltprogramm (240/241) •  BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230) •  KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt (291)

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FACT-SHEETS: ENERGIEWENDE Förderprogramme für Kommunen • Förderprodukte für die energetische Stadtsanierung •  IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218)  IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)  Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) •  IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219)  IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)

• Förderprogramme Kommunale & soziale Basisversorgung •  IKK – Investitionskredit Kommunen (208) •  BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230) •  IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) • Wohnwirtschaft •  Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)  Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)  Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431) •  Erneuerbare Energien – Standard (270)  Erneuerbare Energien – Premium (271/281)

Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

• BAFA-Zuschuss für erneuerbare Energien (MAP, Marktanreizprogramm) Im Rahmen des MAP fördert das BAFA Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Darunter: •  Förderungen für Solarthermieanlagen •  Förderungen für Wärmepumpen •  Förderungen für Biomasse-Anlagen •  Nachträgliche Optimierung •  Visualisierung • BAFA-Zuschuss für Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien (APEE) Mit dem APEE-Zusatzbonus wird die Modernisierung von besonders ineffizienten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert.  Weitere Informationen zum APEE

• BAFA-Zuschuss der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich  Weitere Informationen zum Programm • BAFA-Zuschuss für KWK-Anlagen  Weitere Informationen zur Förderung von KWK • BAFA-Förderung für Energiesparberatung Im Rahmen der Vor-Ort-Beratung bezuschusst das BAFA die Energieberatung von Eigentümern.  Weitere Informationen zur Energieberatung • Kombination von KfW- und BAFA-Förderung Eine Kombination von KfW- und BAFA-Förderung ist möglich, wenn eine umfassende Sanierung zum KfW­Effizienzhaus mit den KfW-Programmen  151 und  430 erfolgt.

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Regionale Programme Berlin

Brandenburg

 Investitionsbank Berlin (IBB) Die Invesitionsbank Berlin als zentrales Förderinstitut des Landes Berlin gewährt Darlehen zur Sanierung und zum Neubau von Immobilien. Unter anderem stehen folgende Förderprogramme zur Verfügung: •  ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung •  IBB Energetische Gebäudesanierung: Energiesparende Maßnahmen an Wohngebäuden •  IBB Wohnraum modernisieren: Umbau und Modernisierung von Wohnimmobilien

 Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Im Auftrag des Landes Brandenburg fördert die ILB Maßnahmen zur Wohnraumsanierung und zum -neubau und bietet sowohl Innovations- wie Technologieförderung als auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an. Unter anderem bietet die ILB folgende Programme an •  Wohneigentum – Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung •  Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen •  Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau •  Mietwohnungsbau Modernisierung

Ein Überblick über die  Förderinstitute jedes Bundeslandes ist auf den Seiten der ILB verfügbar.

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05. Energieforschung Vor ziemlich genau 40 Jahren startete das erste Energieforschungsprogramm der Bundesregierung. Die Energieforschung soll dazu beitragen, die energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erfüllen. Die Maßnahmen der Energieforschung zielen darauf ab, Unternehmen und Forschungseinrichtungen dabei zu unterstützen, neue Technologien zu erforschen und zu entwickeln. Grundlinien und Schwerpunkte der Förderpolitik wurden im  6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung festgelegt.

Projektförderung als flexibler Ansatz der Energieforschung Die Energieforschung unterstützt zeitlich befristete sowie inhaltlich klar definierte Forschungsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten. Durch die begrenzten Projektlaufzeiten ist es möglich, die Schwerpunktsetzung regelmäßig an neue Erkenntnisse anzupassen. Wichtig für den Erfolg der Energieforschung ist zudem der Transfer der Forschungsergebnisse in marktfähige Anwendungen. Die am Energieforschungsprogramm beteiligten Ministerien haben 2016 rund 656 Millionen Euro für die Projektförderung in der nichtnuklearen Energieforschung bereitgestellt. Insgesamt wurden in den vergangenen 40 Jahren rund 17.300 Projekte mit insgesamt rund 12 Mrd. Euro gefördert.

 Förderschwerpunkte der Energieforschung zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien gibt es in folgenden Themenbereichen: • Windenergie • Photovoltaik • Tiefe Geothermie • Solarthermische Kraftwerke • Wasserkraft und Meeresenergie • Kraftwerktechnik sowie CO2-Abscheidung und -Speicherung • Brennstoffzellen und Wasserstofftechnologien • Energiespeicher • Stromnetze • Energieoptimierte Gebäude und Quartiere - dezentrale und solare Energieversorgung • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) • Energiewirtschaftliche Schlüsselelemente der Elektromobilität • Systemanalyse • Systemübergreifende Technologieansätze für die Energiewende  Weitere Informationen/Bundesbericht Energieforschung 2017

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Förderbekanntmachung

Forschungsnetzwerke Energie: Synergien durch Kooperation

Gegenstand der aktuellen Förderbekanntmachung in der Energieforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind alle energierelevanten Technologiebereiche (außer Biomasse) sowie Vorhaben zur Systemintegration und die Energiesystemanalyse.

Die Forschungsnetzwerke Energie des BMWi dienen dazu, Transparenz zu gewährleisten, Synergien und Partizipation oder Beteiligung zu erzeugen und den Ergebnistransfer zu beschleunigen. Aktuell engagieren sich über 2.000 Akteure aus Industrie, Wissenschaft und Forschung in den nachfolgend aufgelisteten Forschungsnetzwerken.

 Weitere Informationen auf den Seiten des BMWi

Aktuell zum Thema Am 27. Februar 2017 startete das BMWi die Förderinitiative „Energiewende im Verkehr: Sektorkopplung durch die Nutzung strombasierter Kraftstoffe“. Sie dient der engeren technologischen und innovationspolitischen Verzahnung von Energiewirtschaft, Verkehrssektor und maritimer Wirtschaft. Deadline für die Einreichung von Projektskizzen ist der 23. Juni 2017.

•  Eingangsseite zu den Forschungsnetzwerken Energie •  Forschungsnetzwerk Energie in Gebäuden und Quartieren •  Forschungsnetzwerk Energie Systemanalyse •  Forschungsnetzwerk Energie Stromnetze •  Forschungsnetzwerk Erneuerbare Energien •  Forschungsnetzwerk Energie Industrie und Gewerbe •  Forschungsnetzwerk Flexible Energieumwandlung •  Energetische Biomassenutzung

Perspektiven der Energieforschung in Deutschland  Weitere Informationen auf der Seite des Projektträgers Jülich  Weitere Informationen auf den Seiten des BMWi Die  Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes ist Erstanlaufstelle zur Forschungs- und Innovationsförderung.

Unter Federführung des BMWi wird aktuell das 7. Energieforschungsprogramm vorbereitet. Im laufenden Beteiligungsprozess spielen Forschungsnetzwerke – über Onlinebefragungen, Workshops etc. – eine zentrale Rolle.

Forschungsergebnisse

Damit können sich Vertreter aus Industrie und Wissenschaft in die Weiterentwicklung des Energieforschungsprogramms einbringen.

Zentrale  Forschungsergebnisse finden sich auf den Webseiten des BMWi sowie in  EnArgus, dem zentralen Informationssystem zur Energieforschung dokumentiert. Darüber hinaus informiert  BINE kontinuierlich über praxisrelevante Erkenntnisse aus der Energieforschung.

 Weitere Informationen auf den Seiten des BMWi

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06. Klimapolitik: Instrumente, Maßnahmen und Initiativen Internationale Klimapolitik Im Dezember 2015 konnte die Weltgemeinschaft auf der  Weltklimakonferenz in Paris erstmals auf bindende Regelungen einigen, um die globale Erwärmung deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu halten. Die die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf verbindliche Klima- und Energieziele festgelegt, die innerhalb der EU bis 2020 erreichen werden sollen: • Eine Verringerung der Emissionen um 20 Prozent (Basis 1990) • Den Anteil an erneuerbaren Energie am Gesamtverbrauch auf 20 Prozent erhöhen • Eine Verbesserung der Energieeffizienz um 20 Prozent Deutsche Klimaschutzpolitik Ziel der Bundesregierung ist eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von mindestens 40 Prozent bis 2020 und 80 bis 95 Prozent bis 2050 gegenüber 1990. Das soll vor allem durch den Ausbau erneuerbarer Energien und eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden. Diese Ziele sind in ihren Grundzügen bereits im Energiekonzept von 2010 festgeschrieben. Konkretisiert wurden sie im  Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, das im Jahr 2014 beschlossen wurde. Mit dem Ende 2016 beschlossenen  Klimaschutzplan 2050 wurde ein Fahrplan zur Klimaneutralität festgelegt.  Dokument zum Download

Zentrale Elemente der deutschen Klimaschutzpolitik sind: • Langfristziel: Orientierung am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität für Deutschland bis Mitte des Jahrhunderts • Leitbilder und transformative Pfade als Orientierung für alle Handlungsfelder bis 2050 • Meilensteine und Ziele als Rahmen für alle Sektoren bis 2030 • Strategische Maßnahmen für jedes Handlungsfeld • Etablierung eines lernenden Prozesses, in dem die in Paris vereinbarte Ambitionssteigerung realisiert wird Klimaschutzinitiativen Um Potenziale der Emissionsminderung zu erschließen, finanziert das Bundesumweltministerium (BMUB) auf nationaler und internationaler Ebene seit 2008 Projekte für den Klimaschutz. •  Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Das Bundesumweltministerium hat im Rahmen der NKI bis 2014 die Entwicklung und Umsetzung von mehr als 19.000 innovativen Projekten und Konzepten mit insgesamt über 555 Millionen Euro gefördert. •  Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) Auf internationaler Seite finanziert das BMUB Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in den Transformationsstaaten.  Auf einer interaktiven Karte können die derzeit über 500 weltweit durchgeführte Projekte durchstöbert werden.

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07. Grafik: Stromerzeugung in Deutschland (1990 - 2016*) Bruttostromerzeugung nach Energieträgern in Milliarden Kilowattstunden

700,0 600,0 500,0 400,0 300,0 200,0 100,0 0,0

'90 '91 '92 '93 '94 '95 '96 '97 '98 '99 '00 '01 '02 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16*

Braunkohle

Kernenergie

Steinkohle

Mineralölprodukte

Erneuerbare

Übrige Energieträger

Erdgas

* Daten für 2016 sind Schätzwerte

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB)

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08. Grafik: Treibhausgas-Emissionen in Deutschland (1990-2016*) Die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland sind 2015 gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken. Die Emissionen nahmen gegenüber dem Vorjahr um 0,3% ab. Das entspricht einer Minderung um 28,1 Prozent im Vergleich zum internationalen Referenzjahr 1990. Nach einer Nahzeitprognose des Umweltbundesamtes stiegen die Emissionen im Jahr 2016 dagegen wieder an. *Schätzung für 2016 1.400

1.248 1.200

1.000

906

751

800

563

600

375

400

max. 250 min. 63 200

0

Kohlendioxid (CO2)*

Methan (CH4)

Distickstoffoxid (Lachgas, N2O)

Wasserstoffhaltige Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FKW)

Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW)

Schwefelhexafluorid (SF6)

Ziele 2020 bis 2050: Energiekonzept der Bundesregierung 2010 * ohne Kohlendioxid aus LULUCF

Quelle: Umweltbundesamt und Nationale Treibhausgas-Inventare 17

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Impressum Die Daten, Informationen und Erläuterungen in dieses Sammlung wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, verfasst und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell gehalten. Eine Haftung und Gewähr für Rechtsgeschäfte auf Basis dieses Werkes werden nicht übernommen. Die Daten und Fakten stammen z.T. von den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und anderen frei zugänglichen Quellen. EUMB Pöschk, Jürgen Pöschk Redaktion: Jan Pohle Oranienplatz 4, 10999 Berlin Telefon (030) 2014 308-0, Telefax (030) 2014 308-10 Internet: www.eumb.de, E-Mail: [email protected] © 2017 EUMB Pöschk 18

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