181/2016 – 22. September 2016
Asyl in den EU-Mitgliedstaaten
Leichter Anstieg der Zahl der erstmaligen Asylbewerber im zweiten Quartal 2016 auf knapp 306 000 Die Mehrheit weiterhin aus Syrien Im Laufe des zweiten Quartals 2016 (von April bis Juni 2016) beantragten 305 700 Asylsuchende erstmals Schutz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU); diese Zahl ist im Vergleich zum ersten Quartal 2016 (287 100 erstmalige Asylbewerber) um 6% gestiegen. Mit nahezu 90 500 erstmaligen Asylbewerbern zwischen April und Juni 2016 blieb Syrien an erster Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten, vor Afghanistan (50 300 erstmalige Asylbewerber) und dem Irak (34 300). Diese drei Staatsangehörigkeitsgruppen, auf die fast 60% aller erstmaligen Asylbewerber entfielen, stellen die größten Gruppen erstmaliger Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten im zweiten Quartal 2016 dar.
In den EU-Mitgliedstaaten registrierte erstmalige Asylbewerber 450 000
400 000
350 000
300 000
250 000
200 000
150 000
100 000
50 000
0 Q1 2014
Q2 2014
Q3 2014
Q4 2014
Q1 2015
Q2 2015
Q3 2015
Q4 2015
Q1 2016
Q2 2016
Diese vierteljährlichen Daten über Asyl in der EU sind einem Bericht entnommen, der von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, herausgegeben wurde.
Sechs von zehn stellten ihren Antrag in Deutschland Im zweiten Quartal 2016 wurden die meisten erstmaligen Asylbewerber in Deutschland (mit nahezu 187 000 erstmaligen Asylbewerbern bzw. 61% der Gesamtzahl der erstmaligen Asylbewerber in den EUMitgliedstaaten) registriert. Darauf folgten Italien (27 000 Asylbewerber bzw. 9%), Frankreich (17 800 bzw. 6%), Ungarn (14 900 bzw. 5%) und Griechenland (12 000 bzw. 4%). Unter den Mitgliedstaaten mit einer hohen Anzahl an Asylbewerbern hat sich die Zahl der erstmaligen Asylbewerber im zweiten Quartal 2016 gegenüber dem Vorquartal in Griechenland (+132%) und Ungarn (+118%) mehr als verdoppelt und ist in Polen (+65%) und Spanien (+37%) deutlich gestiegen. Im Gegensatz dazu wurden vor allem in den nordischen Mitgliedstaaten – Dänemark (-59%), Finnland (-53%) und Schweden (-42%) – ebenso wie in den Niederlanden (-47%), Belgien (-44%) und Österreich (-22%) Rückgänge verzeichnet.
Verhältnis erstmaliger Asylbewerber zur Einwohnerzahl in Deutschland, Ungarn, Österreich und Griechenland am höchsten Im Vergleich zur Einwohnerzahl des jeweiligen Mitgliedstaates wurde im zweiten Quartal 2016 die höchste Quote erstmaliger Asylbewerber in Deutschland (2 273 erstmalige Bewerber je eine Million Einwohner) verzeichnet, gefolgt von Ungarn (1 517), Österreich (1 241) und Griechenland (1 113). Die niedrigsten Quoten wurden hingegen aus der Slowakei (2 Bewerber je eine Million Einwohner), Rumänien (11), Portugal (15), Litauen (24), der Tschechischen Republik und Estland (je 26) gemeldet. Im zweiten Quartal 2016 wurden in der EU insgesamt 599 erstmalige Asylbewerber je eine Million Einwohner registriert.
Erstmalige Asylbewerber in den Mitgliedstaaten der EU Zahl der Bewerber Q1 2016 EU
Q2 2016
Entwicklung (in %)
Anteil am EUGesamtwert
Bewerber pro Million Einwohner*
Q2 2016
Q2 2016
287 085
305 715
+6%
100,0%
599
Belgien
4 715
2 630
-44%
0,9%
233
Bulgarien
4 050
3 505
-13%
1,1%
490
Tschech. Republik Dänemark Deutschland Estland Irland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien
360
280
-22%
0,1%
26
2 985
1 215
-59%
0,4%
213
174 965
186 745
+7%
61,1%
2 273
5
35
+580%
0,0%
26
540
450
-17%
0,1%
96
5 190
12 015
+132%
3,9%
1 113
2 905
3 970
+37%
1,3%
86
17 950
17 835
-1%
5,8%
268
160
320
+96%
0,1%
76
22 335
27 045
+21%
8,8%
446
Zypern
635
510
-19%
0,2%
604
Lettland
30
90
+184%
0,0%
46
Litauen
35
70
+89%
0,0%
24
500
410
-18%
0,1%
715
6 830
14 915
+118%
4,9%
1 517
390
385
-1%
0,1%
882
5 525
2 920
-47%
1,0%
172
13 880
10 800
-22%
3,5%
1 241
2 325
3 845
+65%
1,3%
101
Portugal
150
160
+7%
0,1%
15
Rumänien
215
215
-1%
0,1%
11
Slowenien
485
115
-77%
0,0%
55
Slowakei
15
10
-38%
0,0%
2
Finnland
2 145
1 010
-53%
0,3%
184
Schweden
7 700
4 455
-42%
1,5%
452
10 065
9 765
-3%
3,2%
149
125
135
+9%
-
409
10
25
+200%
-
638
885
665
-25%
-
127
7 945
5 620
-29%
-
675
Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen
Ver. Königreich Island Liechtenstein Norwegen Schweiz
Die Zahlen der erstmaligen Asylbewerber werden auf die Endziffern 0 bzw. 5 gerundet. Aufgrund von Rundungen können die monatlichen Daten in der Eurostat-Datenbank von der Summe der vierteljährlichen Daten abweichen. Die Berechnungen basieren auf exakten Daten. * „Einwohner“ bezieht sich auf die Wohnbevölkerung am 1. Januar 2016. - nicht zutreffend Der Quelldatensatz findet sich hier.
Fast jeder dritte erstmalige Asylbewerber stammte weiterhin aus Syrien Syrien (30% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber) blieb im zweiten Quartal 2016 das Land der Staatsangehörigkeit des Großteils der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Von den 90 500 Syrern, die im zweiten Quartal 2016 zum ersten Mal einen Asylantrag in der EU einreichten, wurden 80% in Deutschland (71 800) registriert. Syrer bildeten in acht EU-Mitgliedstaaten die größte Gruppe der Asylsuchenden. Afghanistan (16% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber in der EU) stand im zweiten Quartal 2016 an zweiter Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Nahezu zwei Drittel (32 600 Personen) der 50 300 Afghanen, die im Zeitraum von April bis Juni 2016 zum ersten Mal in den EUMitgliedstaaten Asyl suchten, reichten ihren Antrag in Deutschland ein. Afghanen stellten in acht EUMitgliedstaaten die größte Gruppe der Asylsuchenden dar. Mit 34 300 erstmaligen Asylbewerbern (bzw. 11% der Gesamtzahl in der EU) stand der Irak im zweiten Quartal 2016 an dritter Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Über 80% wurden in Deutschland registriert (27 800).
Erstmalige Asylbewerber in der EU nach Staatsangehörigkeit, 2. Quartal 2016
Sonstige 23% Syrien 30%
Somalia 2%
Albanien 2% Eritrea 3% Russland 3%
Nigeria 3% Iran 3%
Afghanistan 16% Pakistan 4% Irak 11%
Der Quelldatensatz findet sich hier.
Erstmalige Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit im zweiten Quartal 2016 Die drei am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten bei erstmaligen Asylbewerbern
Bewerber
Erste Staatsangehörigkeit
# EU
305 715
Syrien
#
%
Zweite Staatsangehörigkeit
90 455 30 Afghanistan
#
Dritte Staatsangehörigkeit
%
50 285
16 Irak
#
%
34 335 11
Belgien
2 630
Afghanistan
405 15 Syrien
385
15 Somalia
180
Bulgarien
3 505
Afghanistan
2 080 59 Syrien
490
14 Irak
465 13
90 32 China
25
280 23 Syrien
135
Tschech. Republik Dänemark Deutschland Estland Irland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien
280 1 215 186 745 35 450 12 015
Ukraine Afghanistan Syrien Iran Pakistan Syrien
3 970
Venezuela
17 835
Afghanistan
320
Afghanistan
27 045
Nigeria
11 Somalia
9
85
7
71 825 38 Afghanistan
32 605
5 14 Afghanistan
5
14 Armenien
55
12 Albanien
40
9
1 100
9 Pakistan
620
5
70 16 Simbabwe 8 000 67 Irak 870 22 Syrien 1 425
8 Haiti
110 34 Irak
865 1 365
17 Irak
25
22 Ukraine 8 Albanien
75
23 Syrien
4 395 16 Pakistan
3 565
13 Eritrea
155 30 Pakistan
60
27 800 15 5 14
705 18 1 170
7
35 11 2 160
8
12 Somalia
45
9
Zypern
510
Lettland
90
Afghanistan
30 33 Syrien
30
33 Russland
10 11
Litauen
70
Syrien
30 43 Ukraine
10
14 Irak
10 14
410
Syrien
65 16 Kosovo*
55
13 Albanien
40 10
2 810
19 Pakistan
1 855 12
Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen
14 915 385 2 920 10 800 3 845
Syrien
9 Kuba
7
Afghanistan
6 890 46 Syrien
Libyen
165 43 Somalia
60
16 Syrien
Albanien
365 13 Syrien
295
10 Eritrea
230
8
Afghanistan
3 845 36 Syrien
1 920
18 Pakistan
920
9
Russland
3 150 82 Tadschikistan
8 Ukraine
160
4
15
9
300
Portugal
160
Ukraine
40 25 Guinea
15
Rumänien
215
Syrien
95 44 Irak
30
14 Afghanistan
10
5
Slowenien
115
Syrien
35 30 Irak
15
13 Pakistan
10
9
^
^
Slowakei
10
Finnland
1 010
Irak
245 24 Somalia
205
Schweden
4 455
Syrien
775 17 Somalia
370
Ver. Königreich
9 765
Iran
1 250 13 Pakistan
1 070
Island Liechtenstein Norwegen Schweiz
Ukraine
5 50 ^
Ehe. jug. Rep. Mazedonien
135
Albanien
35 26
25
Serbien
10 40 ^
665
Syrien
100 15 Afghanistan
5 620
Eritrea
965 17 Somalia
^
15 ^ 80 585
9 Dem. Rep. Kongo
55 14
^^ 20 Syrien 8 Irak 11 Afghanistan 11 Palästina ^^ 12 Eritrea 10 Afghanistan
100 10 325
7
845
9
10
7
^
^
60
9
360
6
Die Zahlen der erstmaligen Asylbewerber werden auf die Endziffern 0 bzw. 5 gerundet. Aufgrund von Rundungen können die monatlichen Daten in der Eurostat-Datenbank von der Summe der vierteljährlichen Daten abweichen. Die Berechnungen basieren auf exakten Daten. * Kosovo gemäß Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates. ^ Für die Länder, auf deren Staatsangehörige während des Bezugszeitraums höchstens 2 erstmalige Anträge entfielen, werden keine Angaben gemacht.
Mehr als eine Million Personen mit anhängigem Asylantrag Anhängige Anträge beziehen sich auf Anträge auf internationalen Schutz, die am Ende des Berichtszeitraums noch der Prüfung durch die zuständige nationale Behörde unterliegen. Dieser Begriff bezieht sich also auf den „Bestand“ an Anträgen, die noch anhängig sind. Mit dieser Statistik soll die Arbeitsbelastung der einzelstaatlichen Behörden gemessen werden. Ende Juni 2016 waren fast 1,1 Millionen Personen Gegenstand eines Asylantrags in den EU-Mitgliedstaaten, der noch der Prüfung durch die zuständige nationale Behörde unterlag. Im vergangenen Jahr belief sich diese Zahl Ende Juni 2015 auf rund 633 000. Mit 571 500 anhängigen Asylanträgen (bzw. 52% der Gesamtzahl für die EU) hatte Deutschland Ende Juni 2016 bei weitem den höchsten Anteil in der EU, vor Schweden (130 900 Anträge bzw. 12%), Österreich (83 200 Anträge bzw. 8%), Italien (70 700 Anträge bzw. 6%) und Frankreich (43 000 Anträge bzw. 4%).
Anhängige Asylanträge am Ende des Monats in den EU-Mitgliedstaaten Anhängige Anträge (zum Monatsende)
Bewerber (im Laufe des Monats)
1 100 000
1 000 000
900 000
800 000
700 000
600 000
500 000
400 000
300 000
200 000
100 000
0 Jan-15
Feb-15
Mär-15
Apr-15
Mai-15
Jun-15
Jul-15
Aug-15
Sep-15
Okt-15
Nov-15
Dez-15
Jan-16
Feb-16
Mär-16
Apr-16
Mai-16
Jun-16
Der Quelldatensatz findet sich hier.
Methoden und Definitionen Daten zum Thema Asyl werden Eurostat von den Innen- oder Justizministerien oder von Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) 862/2007 vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus übermitteln die Mitgliedstaaten Daten zu erstmaligen Asylbewerbern auf freiwilliger Basis. Ein Antrag auf internationalen Schutz schließt gemäß der Definition in Artikel 2 Buchstabe g der Richtlinie 2004/83/EG des Rates Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder auf subsidiären Schutzstatus ein; dabei ist unerheblich, ob der Antrag bei der Ankunft an der Grenze oder im Land gestellt wurde und ob die Person legal (z. B. als Tourist) oder illegal eingereist ist. Ein erstmaliger Asylbewerber ist eine Person, die während des Bezugszeitraums erstmals einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat oder als Familienangehöriger in einen solchen Antrag einbezogen ist. Wird bei Anträgen später festgestellt, dass die Bewerber einem Dublin-Verfahren unterliegen, so sind diese Anträge in der Statistik über erstmalige Asylanträge enthalten, sofern diese Personen auch Gegenstand eines erstmaligen Asylantrags sind. Eine Person kann nur dann als erstmaliger Asylbewerber erfasst werden, wenn sie im Meldeland noch nie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat – unabhängig davon, ob sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag gestellt hat. Im Gegensatz zu den jeweils im März veröffentlichten jährlichen Eurostat-Pressemitteilungen über Asylbewerber, die sich auf die „Gesamtzahl der Asylbewerber“ beziehen, geht es in dieser vierteljährlichen Pressemitteilung lediglich um die Zahl der „erstmaligen Asylbewerber“. Der Indikator „erstmalige Asylbewerber“ schließt Wiederholungsbewerber, also Personen, die mehr als einmal in einem Land einen Asylantrag gestellt haben, aus; er gibt somit die Anzahl der Personen, die in den Mitgliedstaaten der EU internationalen Schutz beantragen, genauer an. Die Verwendung dieses Indikators ist jetzt möglich, da alle Mitgliedstaaten in der Lage sind, die entsprechenden Daten an Eurostat zu übermitteln.
Eine Person, die Gegenstand eines anhängigen Antrags ist, bezeichnet eine Person, auf die sich ein Antrag auf internationalen Schutz bezieht, der am Ende des Berichtszeitraums noch von der zuständigen nationalen Stelle geprüft wird. Die Statistik enthält die Zahl der Personen mit anhängigen Anträgen in allen Instanzen des Verwaltungs- und/oder Gerichtsverfahrens (siehe Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung).
Weitere Informationen Eurostat-Webseite, Rubrik Asyl und gesteuerte Migration Eurostat-Datenbank, Rubrik Asyl und gesteuerte Migration Eurostat, Metadaten zur Asylbewerberstatistik Eurostat, „Statistics Explained”-Artikel über vierteljährliche Asyldaten in der EU Eurostat-Pressemitteilung 44/2016 vom 4. März 2016 zu den Asylbewerbern in der EU im Jahr 2015. Eurostat-interaktive Infografik zu Asylbewerbern im Jahr 2015.
Herausgegeben von: Eurostat Press Office
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