Epistemische Rechtfertigung und Wahrheit als Empfehlung

tern des mentis Verlages und Herrn Dr. Michael Kienecker für die freundliche und zuvorkommende ... Bei der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt.
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Der Autor verfolgt das Ziel, zwei zentrale Begriffe der Erkenntnistheorie, den Begriff der epistemischen Rechtfertigung und den der Wahrheit, als normative Begriffe zu deuten. In Kontrast zur gängigen Auffassung in der zeitgenössischen Erkenntnistheorie soll gezeigt werden, dass beide Begriffe primär eine präskriptive und nur sekundär eine deskriptive Bedeutung haben, d. h. sie werden primär nicht zum Beschreiben, sondern zum epistemischen Empfehlen gebraucht. Eine moderate nicht-deskriptivistische Theorie, die sich eng an Richard Hares Metaethik anlehnt, wird so entwickelt und gegen verschiedene Einwände verteidigt. Aus der Normativität von Rechtfertigungs- und Wahrheitsbegriff werden zudem entscheidende Adäquatheitsbedingungen für substantielle Theorien beider Begriffe abgeleitet. Weder kann der Rechtfertigungsbegriff durch weitere normative Begriffe substantiell bestimmt noch naturalisiert werden. Die Struktur epistemischer Rechtfertigung ist weder kohärentistisch noch rein fundamentalistisch. Für den Wahrheitsbegriff ergibt sich, dass er, obwohl er keine primäre deskriptive Bedeutung hat, deswegen nicht semantisch redundant ist, wie deflationistische Wahrheitstheorien behaupten.

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Schumann · Epistemische Rechtfertigung und Wahrheit als Empfehlung



Gunnar Schumann

Epistemische Rechtfertigung und Wahrheit

als Empfehlung

08.01.13 12:27

Schumann · Epistemische Rechtfertigung und Wahrheit als Empfehlung

Gunnar Schumann

Epistemische Rechtfertigung und Wahrheit als Empfehlung

mentis MÜNSTER

Gedruckt mit Unterstützung des Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG Wort.

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Für Doro und Mathilde

Inhaltsverzeichnis Danksagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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I I.1 I.2 I.2.1 I.2.2

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37 37 43 43

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48

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57 66 77 83

I.3 I.4 I.5 I.5.1 I.5.2 I.6 I.7 I.8 I.9 I.10 II II.1 II.2 II.3 II.4 II.5 II.5.1 II.5.2 II.6 II.7 II.8

Hares metaethische Theorie . . . . . . . . . . . . . . . Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Supervenienz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Was ist Supervenienz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Warum supervenieren Werteigenschaften auf deskriptiven Eigenschaften? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Drei falsche Ansätze: Deskriptivismus, Moore, Emotivismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Imperative sind nicht auf Indikative reduzierbar . . . . . . Zur Logik von Imperativen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Exkurs: Hypothetische Imperative . . . . . . . . . . . . . . . Exkurs: Zwei angebliche Unterschiede zwischen imperativischer und assertorischer Logik . . . . . . . . . . Maßstäbe für Werturteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wertprinzipien und Entscheidungen . . . . . . . . . . . . . . Das Primat der Präskriptivität von Wertausdrücken . . . Der Zusammenhang von Werturteilen und Imperativen »Richtig« und »Sollen« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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. 84 . 89 . 101 . 107 . 110 . 119

Die normative Konzeption der Epistemologie . Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Normative Erkenntnistheorie – Ein kurzer Überblick . Epistemische Normativität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zur Glaubensbedingung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Einwand des doxastischen Involuntarismus . . . . . Der Einwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doxastischer Involuntarismus – begrifflich oder kontingent? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Feldmans unzulänglicher Rettungsversuch: Der Evidentialismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ein Rettungsversuch für die normative Konzeption der Erkenntnistheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Epistemische Supervenienz . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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123 123 125 131 134 139 139

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143

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152

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154 165

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8 II.9 II.10 II.10.1 II.10.2 II.10.3 II.10.4 III III.1 III.1.1 III.1.2 III.2 III.2.1 III.2.2 III.2.2.1 III.2.2.2 III.2.2.3 III.2.2.4 III.3 III.3.1 III.3.2 III.4 III.4.1 III.4.2 III.4.2.1

Inhaltsverzeichnis

Die Bedeutung von »epistemisch gerechtfertigt«: Epistemische Empfehlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Konsequenzen der epistemischen Normativität für die Analyse epistemischer Rechtfertigung . . . . . . . . . . . . . . . Epistemisches Wertvokabular kann nicht (allein) anhand von Wertvokabular definiert werden . . . . . . . . . . . . . . . . Die Struktur der Rechtfertigung: Eine Vermittlung zwischen erkenntnistheoretischem Fundamentalismus und Kohärentismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Zurückweisung des erkenntnistheoretischen Naturalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ein Einwand gegen den erkenntnistheoretischen Kontextualismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahrheit als normativer Begriff . . . . . . . . . . . . . Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahrheitstheorien und ihre Minimalbedingungen . . . . . . . Zum Problem des Wahrheitswertträgers . . . . . . . . . . . . . Zwei Argumente für die Normativität des Wahrheitsbegriffes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ein direktes Argument für den Wertcharakter des Wahrheitsbegriffes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ein indirektes Argument für den Wertcharakter der Wahrheit: Wahrheit ist mit Rechtfertigung identisch . . . . . Wahrheit impliziert Rechtfertigung . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechtfertigung impliziert Wahrheit . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Skeptizismuseinwand gegen den Infallibilismus . . . . . Der Zirkularitätseinwand gegen die Epistemologisierung der Wahrheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Epistemischer universeller Präskriptivismus – Eine non-deskriptivistische Wahrheitstheorie . . . . . . . . . . . . . Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Mangel deflationistischer Wahrheitstheorien . . . . . . . Wahrheit als nicht-deskriptiver Begriff – Strawsons 1949er Versuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem ideal-epistemischen universellen Präskriptivismus und Strawsons Theorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einwände gegen nicht-deskriptivistische Theorien der Wahrheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grice’ Einwand: Keine Festlegung bei blinden Bezugnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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172

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187

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187

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189

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208

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222

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225 225 228 232

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238

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238

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. 243 . 245 . 248 . 270

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273

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278 278 283

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297

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303

...

307

...

307

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Inhaltsverzeichnis

III.4.2.2 Austins Einwand: »Wahr« ist (doch) ein genuines Prädikat III.4.2.3 Der Frege-Geach-Punkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III.4.2.4 Horwichs Einwand: Wahrheitsprädikationen haben die Form »X ist F« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III.5 Exkurs: Die nicht-deskriptivistische Analyse des Wahrheitsprädikats und die Lügner-Paradoxie . . . . . . . . . III.6 Schluss: Konflikte zwischen epistemischen und moralischen Prinzipien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

. . . 309 . . . 313 ...

326

...

328

...

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Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Personenregister

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349

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Sachregister

Danksagung Während der Abfassung der Arbeit erhielt ich Hinweise, kritische Kommentare und Anregungen von Alex Burri, Ralf Busse, Rainer Enskat, Jens Gillessen, Hans Joachim Glock, Stefan Lang, Uwe Meixner, Arne Moritz, Sebastian Pätzold, Robert Schnepf und Sebastian Wengler. Für die mühselige Arbeit des Durchsehens und Korrigierens des Manuskripts danke ich ganz herzlich Jens Gillessen, Dominik Recknagel und Robert Schnepf. Besonders ausführliche Diskussionen über Teile der Arbeit hatte ich mit Tobias Audersch, Jens Gillessen, Johannes Hübner und Robert Schnepf. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich für Ihre Anregungen gedankt! Herzlich bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern des mentis Verlages und Herrn Dr. Michael Kienecker für die freundliche und zuvorkommende Betreuung. Der VG Wort sei für die Übernahme der Kosten der Drucklegung gedankt. Bei der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt möchte ich mich für die Gewährung eines Stipendiums in der Anfangsphase der Promotion bedanken. Ganz besonders herzlich sei meinen Eltern gedankt, die mir das Fortsetzen und Beenden der Arbeit durch Ihre langjährige finanzielle Unterstützung ermöglicht haben. Und gedankt sei schließlich und am allermeisten meiner Frau und meiner Tochter, die mir immer wieder den Rücken freigehalten und mich moralisch gestärkt und aufgebaut haben!

Einleitung Gegenstand und Motivation der Untersuchung Wahrheit und Wissen sind seit jeher Gegenstand philosophischer Beschäftigung und bieten Anlass zu philosophischen Kontroversen. In der einschlägigen philosophischen Literatur gibt es eine Fülle von Wahrheits- 1 und Wissenstheorien. 2 Insbesondere der Wahrheitsbegriff steht gleichsam im Zentrum eines ganzen Netzes von anderen philosophisch relevanten Begriffen, die entweder unmittelbar anhand des Wahrheitsbegriffes definiert werden oder zumindest indirekt in ihrer Bedeutung von einer Theorie der Wahrheit abhängen. 3 Doch nicht nur aufgrund ihrer großen Bedeutung sind beide Begriffe Gegenstand andauernder philosophischer Aufmerksamkeit, sondern auch, weil immer noch nicht klar ist, was Wahrheit und Wissen eigentlich sind, weil es alles andere als Konsens darüber gibt, was »Wissen« und »Wahrheit« eigentlich bedeuten. Für einen Großteil der zeitgenössischen Erkenntnistheorie ist die Beantwortung der Frage, was Wissen ist (u. a.) abhängig von der Frage, was epistemische Rechtfertigung ist. Das ist so, weil viele Erkenntnistheoretiker nach wie vor das Grundgerüst der Standarddefinition des Wissens als wahre, gerechtfertigte Meinung akzeptieren. Der Fokus der erkenntnistheoretischen Forschung der letzten Jahrzehnte hat sich vom Wissensbegriff auf den Begriff der epistemischen Rechtfertigung verlagert. Diese Verlagerung ist philosophiehistorisch gesehen einerseits ein Phänomen der jüngeren Erkenntnistheorie seit dem Aufkommen der Gettier-Probleme. Andererseits verkörperte das allgemeine Problem, was als »gute Gründe« oder »sichere Grundlage« für unsere Überzeugungen anzusehen ist, seit jeher eine der Hauptprobleme der Philosophie. Auch Philosophen, die epistemische Rechtfertigung nicht als eine notwendige Bedingung für Wissen ansehen, müssen eine Antwort auf die Fragen, was ein guter Grund oder eine sichere Grundlage für Wissen darstellt, geben. Zu grundlegend ist der Zusammenhang zwischen Wissensansprüchen und ihrer Begründung. 4 Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, ein wesentliches Merkmal des Begriffs der epistemischen Rechtfertigung und des Wahrheitsbegriffes zu explizieren: ihre Normativität. Ich werde jedoch hier keine substantielle Theorie epistemischer Rechtfertigung oder der Wahrheit entwickeln, also nicht versuchen anzugeben, worin Wahrheit und Wissen bestehen. Ich möchte hier nur dafür argumentieren, 1

Überblicke bei: Kirkham (1992), Künne (2003), Schantz (2006). Überblick etwa in: Steup/Sosa (2005). 3 Hierzu siehe einen kurzen Überblick bei Blackburn/Simmons (1999), S. 4f. 4 Vgl. Kap. II.1. 2

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Einleitung

dass beide Begriffe notwendig als normative Begriffe aufzufassen sind, d. h. dass jede Explikation der beiden Begriffe unvollständig ist, die ihren Wertcharakter außer Acht lässt. 5 Schon der Umstand, dass über substantielle Antworten auf die Fragen »Was ist Wissen?« bzw. »Was ist Wahrheit?« so lang anhaltend und kontrovers diskutiert wird, lässt sich (wenigstens zum Teil) dadurch erklären, dass es sich bei beiden um Wertbegriffe handelt – denn über fast nichts sonst lässt sich so gut streiten, wie über Wertbegriffe und ihre Bedeutung. Wir sind oft mit Fragen konfrontiert, wie »Ist das wahr?«, »Wie kannst Du Dir sicher sein?« oder »Weißt du das sicher?«. Wir sind dann aufgefordert, Gründe für unsere Äußerungen und Überzeugungen vorzubringen. Und auch wir selbst stellen anderen (oder uns) regelmäßig solcherlei Fragen. Selbst wenn wir es verhindern wollten, könnten wir solchen Fragen nicht ausweichen. Wir müssen solche Fragen beantworten – auch wenn wir sie uns nie explizit gestellt haben sollten, denn in irgendeiner Form beantworten wir diese Fragen immer – einfach dadurch, dass wir uns irgendwie verhalten. Wenn wir versuchen, bei der Beantwortung von Fragen, in denen von Wahrheit oder (sicherem) Wissen oder verwandten Wörtern die Rede ist, methodisch und systematisch vorzugehen, dann müssen wir, wie Moore und Hare es für moralische Fragen gefordert haben, 6 zuerst diese Fragen verstehen. Und das bedeutet, wir müssen die in der Frage vorkommenden Begriffe verstehen. Wir müssen also zunächst die Bedeutung solcher Begriffe wie »Wahrheit«, »Wissen« und »epistemische Rechtfertigung« untersuchen. Die Beantwortung solcher Bedeutungsfragen ist eine Voraussetzung für die Beantwortung inhaltlicher Fragen, wie etwa, ob bestimmte Sätze wahr sind (und worin ihre Wahrheit besteht), ob bestimmte Meinungen gerechtfertigt sind (und worin ihre Rechtfertigung besteht), ob gegebene Fälle von Wissensansprüchen tatsächlich Fälle von Wissen sind. Philosophen täten also gut daran, metaphilosophische Untersuchungen anzustellen, d. h. – frei nach dem Wittgenstein der »Philosophischen Untersuchungen« – anstatt nach »der Natur« oder »dem Wesen« von Wahrheit oder Wissen zu forschen, zunächst zu untersuchen: Wie gebrauchen wir diese Ausdrücke in unserer Sprache? 7 Hare führt am Anfang seines Buches »Moralisches Denken« aus, wie ein solches Untersuchungsprogramm umgesetzt werden kann: 8 Die Bedeutung von 5

Ich erhebe nicht den Anspruch zu zeigen, dass beide Begriffe in allen ihren Verwendungsweisen normativ gebraucht werden (dies schließe ich sogar explizit aus), aber schon, dass Normativität ein wesentliches Merkmal derjenigen Verwendungsweise darstellt, die im Mittelpunkt des philosophischen Interesses steht. 6 Moore (1903), S. 33. Hare (1992), S. 40. Vgl. a. Brüggemann (1993), S. 34ff; Hallich (2000), S. 15–18. 7 Wittgenstein (1953), etwa §§ 43, 90, 116, 120. Obwohl die hier mit Hare zu Grunde gelegte Sprechakttheorie der Bedeutung in Wittgensteins Gebrauchstheorie der Bedeutung wurzelt, gibt es doch Unterschiede zwischen ihnen. Vgl. Hacker (1997), S. 468f. 8 Vgl. Hare (1992), S. 40ff.