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Einladung zur ordentlichen. Hauptversammlung am 12. Juli 2017 ... Aufsichtsrates bestimmt sich nach den §§ 95 Satz 2 bis 4, 96 Abs.1, 101 Abs. 1 und 2 AktG, ...
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KUR- UND VERKEHRSBETRIEBE AKTIENGESELLSCHAFT OBERSTDORF

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juli 2017

KUR- UND VERKEHRSBETRIEBE AKTIENGESELLSCHAFT OBERSTDORF Sitz: Oberstdorf | ISIN DE000A2AA444

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Mittwoch, den 12. Juli 2017, 10:00 Uhr, im Oberstdorf Haus, Kleiner Saal „Breitachklamm“, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäfts-

jahr vom 01. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016

Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits in seiner Sitzung am 22.03.2017 gebilligt hat. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 30. November 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Jahresüberschuss

233.201,66 €

Einstellung in Gewinnrücklagen in die gesetzliche Rücklage in andere Gewinnrücklagen

11.660,08 € 221.541,58 €

Bilanzgewinn

0,00 €

3. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 die Entlastung zu erteilen.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 die Entlastung zu erteilen.

5. Neuwahl der vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die für den 12. Juli 2017 einberufen ist, endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, soweit sie nicht entsandt werden bzw. soweit es sich nicht um Arbeitnehmervertreter handelt. Deshalb ist eine Neuwahl der vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach den §§ 95 Satz 2 bis 4, 96 Abs.1, 101 Abs. 1 und 2 AktG, §§ 1 und 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und nach § 8 der Satzung. Der Aufsichtsrat besteht hiernach aus neun Mitgliedern. Der Verschönerungsverein Oberstdorf e.V. hat das Recht, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die übrigen Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit es sich nicht um Arbeitnehmervertreter handelt. Konkret setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Vertretern der Aktionäre und drei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen, wobei zwei Vertreter der Aktionäre durch den Verschönerungsverein e.V. in den Aufsichtsrat entsandt worden sind. Daher werden durch die Hauptversammlung noch vier Vertreter der Aktionäre gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende vier Personen bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Herr Laurent O. Mies, kommunaler Wahlbeamter, 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Oberstdorf, wohnhaft in Oberstdorf b) Herr Rudolf Götzberger, Rentner, Mitglied des Gemeinderats der Marktgemeinde Oberstdorf, wohnhaft in Oberstdorf c) Herr Adalbert Schall, Bankkaufmann, Mitglied des Gemeinderats der Marktgemeinde Oberstdorf, wohnhaft in Oberstdorf d) Herr Albert Titscher, Rentner, Mitglied des Gemeinderats der Marktgemeinde Oberstdorf, wohnhaft in Oberstdorf Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6. Beschlussfassung zur Änderung der Satzung

Der Name der Gesellschaft lautet derzeit „Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf“ was dem seinerzeitigen Betrieb auch entsprach. Im Laufe der letzten Jahre hat sich aber die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auf den Betrieb des Familienbergs Söllereck und die Bergbahn und Lifte an diesem Berg konzentriert, weshalb dies auch im Namen der Gesellschaft korrigiert werden soll. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung wie folgt zu ändern: Es soll daher der § 1 Name geändert bzw. neu gefasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 1 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und erhält folgende neue Fassung: Die Firma der Gesellschaft lautet: Oberstdorfer Bergbahn AG

7. Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernjahresabschluss Das Handelsgesetzbuch sieht die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung und Vergütungsbestandteile im Jahres- und Konzernabschluss vor. Nach den §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB kann die individuelle Offenlegung unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließt (sogenanntes „Opt-Out“). Vorstand und Aufsichtsrat der Kur- und Verkehrsbetriebe AG sind der Auffassung, dass sowohl dem Gebot der Angemessenheit und der Transparenz als auch dem Informationsbedarf der Aktionäre durch die bisherigen Angaben im Anhang des Jahres- und des Konzernabschlusses ausreichend entsprochen wird. Um die unvermeidbaren Folgen einer individualisierten Offenlegung, insbesondere die damit verbundene Preisgabe vertraulicher Geschäftsinformationen und den unverhältnismäßig starken Eingriff in die Privatsphäre jedes einzelnen Vorstandsmitglieds, auszuschließen, soll auf eine individualisierte Form verzichtet werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher der Hauptversammlung vor, gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB zu beschließen: Die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und in § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben unterbleiben für die Geschäftsjahre 2016/17 bis 2020/21.

8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2016 bis zum 30. November 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Dipl. Kfm. Ernst Schafheitle, Immenstadt, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2016 bis zum 30. November 2017 zu wählen.

Teilnahmebedingungen Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der unten stehenden Adressen verpflichtet. Soweit es sich daher nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Mittwoch, den 05. Juli 2017, bei unserer Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben: Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf, Kornau-Wanne 7, 87561 Oberstdorf, Telefax 08322 9875 50 Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform.

Anträge von Aktionären Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten: Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf, Kornau-Wanne 7, 87561 Oberstdorf, Telefax 08322 9875 50 Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen der festgestellte Jahresabschluss samt Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 sowie die aktuelle Satzung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.

Oberstdorf, im Mai 2017 Der Vorstand

Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf, Kornau-Wanne 7, 87561 Oberstdorf, Telefon 08322 98753, Telefax 08322 9875 50, www.ok-bergbahnen.com

www.ok-bergbahnen.com