EBS-MediationsService Satzung

zur Teilnahme an Supervision / Intervision für die ersten 4 Fälle (je 2). • zur anonymisierten Dokumentation der Mediationsfälle. • zur Teilnahme an monatlichen ...
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EBS-MediationsService Satzung Präambel Der EBS-MediationsService wird von Mitgliedern des Mediatorenpools der EBS angeboten. Diese Satzung regelt die Aufnahmekriterien in diesen Mediatorenpool und definiert einzuhaltende Qualitätskriterien.

Satzung § 1 Aufnahme in den Mediatorenpool In den Mediatorenpool wird nur aufgenommen, wer • • • •

die im Folgenden (§§ 2 und 3) genannten Kriterien erfüllt und die Qualitätsanforderung erfüllt die Verfahrensordnung des EBS MediationsService anerkennt und nach dieser in Mediationen, die über den EBS MediationsService eingeleitet wurden, verfährt in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (der MediationsService kann Nachweise verlangen) versichert, anfallende Bearbeitungsentgelte (max. 50 € p.a.) bei Bedarf zu entrichten

§ 2 Formale Aufnahmekriterien Einen Aufnahmeantrag kann stellen, wer • • • • •

das Intensivstudium Wirtschaftsmediation der EBS Executive Education erfolgreich absolviert hat und das Zertifikat „Wirtschaftsmediator (EBS)“ erworben hat über berufliche Erfahrung in einem wirtschaftlichen Umfeld verfügt den Aufnahmeantrag in den Mediatorenpool wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllt seinen Lebenslauf im vorgegeben Format dem EBS MediationsService zur Verfügung stellt über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflicht verfügt

§ 3 Qualitätssicherung Qualität ist für die Mitglieder des EBS MediationsService essentiell, daher verpflichtet sich jeder Antragsteller bei Aufnahme in dem Mediatorenpool • • • •

zur Teilnahme an Supervision / Intervision für die ersten 4 Fälle (je 2) zur anonymisierten Dokumentation der Mediationsfälle zur Teilnahme an monatlichen Workshops zur Weiter- und Netzwerkbildung, die über den EBS MediationsService organisiert werden (mind. 50 % der angebotenen Workshops p.a.) zur Mitarbeit (inhaltliche Vorbereitung von Themen, Moderation und Protokollführung) an den oben genannten Workshops

Die genannten Punkte beziehen sich auf Mediationen, die über den EBS MediationsService eingeleitet wurden. Oestrich-Winkel, 01.04.2015