Umweltbewusstes Arbeiten mit ... - Blue Competence

stoffe eingehalten werden. Ein Ableiten ohne Genehmigung ist rechtswidrig und kann sogar strafbar sein. Bereits bei zwei Schneidköpfen kann täglich mehr als ...
598KB Größe 24 Downloads 430 Ansichten
Umweltbewusstes Arbeiten mit Wasserstrahlschneidanlagen

Beim Wasserstrahlschneiden fallen Fest- und Schwebstoffe an, die auch in das Abwasser gelangen. Für die umweltgerechte Entsorgung schreibt der Gesetzgeber seit 2010 strengere Grenzwerte vor. Bisher konnten mit den üblichen Absaug- und Absetzsystemen einige Schadstoffe nicht erfasst werden. Eine neue Technik sorgt dafür, dass auch sehr feine Partikel im Ab­wasser ausflocken und herausgefiltert werden können. Eine Betriebsgenehmigung für Wasser­ strahlschneidanlagen wird nur erteilt, wenn die behördlichen Grenzwerte für Abwasser in Höhe von 50 mg/l für Schweb­stoffe und 15 mg/l für Fest­ stoffe eingehalten werden. Ein Ableiten ohne Genehmigung ist rechtswidrig und kann sogar strafbar sein. Bereits bei zwei Schneidköpfen kann täglich mehr als 1 t Abrasivschlamm anfallen, der regelmäßig entsorgt werden muss. Um einem Absetzen der Feststoffe (Abrasivsand, Granat, Schneidpartikel)

im Schneidbecken entgegenzuwirken, wird der anfallende Abrasivschlamm ständig umgewälzt und abgesaugt. Der Rest gelangt dann in ein Absetzbe­ cken, in dem sich Feststoffe ablagern und aufgefangen werden. Im Wasser befinden sich jedoch noch Schweb­ stoffe (0,5 – 30 µm). Die Vorgaben für den maximal zulässigen Fest- und Schwebstoffgehalt können so nur selten eingehalten werden. Wird bei sehr harten oder großen Werkstücken zudem mit Öl oder sehr feinkörnigem Abrasivmaterial gearbeitet, erschwert dies die Reinigung zusätzlich, da sich die Emulsion aus Wasser und Öl und die Schwebstoffe im Absetzbecken nicht herausfiltern lassen. Für Glas, reine Schwermetalle und manche Kunststoffe existieren seit einigen Jahren Lösungen. Für viele andere Materialien nicht. Um für die gefor­ derte Einleitungsqualität zu sorgen, sind daher zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Kontakt: WOMA GmbH Sebastian Wein, Pressereferent Tel.: 07195 14 4740 [email protected] Deutschland, Nordrhein-Westfalen

„Die Grenzwerteinhaltung für indus­ trielle Abwässer ist für Betreiber von Wasserstrahlschneidanlagen vor dem Hintergrund der behördlichen Überprüfung und aus Umweltschutzgründen ein wichtiger Punkt. Mit der WTA Eco liefert Woma hierfür eine Lösung.“ Jochen Trautmann, Geschäftsführer Woma GmbH

Hier setzt die neue Einleitungsanlage WTA Eco von Woma ein. Sie wird nach der Absaugvorrichtung und dem Absetzbecken installiert und fügt dem von Schwebstoffen und der Öl-Wasser-Emulsion durchsetzten Wasser ein Flockungsmittel hinzu. Es sorgt dafür, dass diese gebunden werden und so in dem Sandfilter der Einleiteranlage hängen bleiben. Das gereinigte Wasser erfüllt jetzt die Grenzwerte und kann der Kanalisation zugeführt werden. Das System lässt sich auf die Größe der Wasserstrahl­ schneidanlagen anpassen. So ist bei 4 Schneidköpfen eine Einleitungsan­ lage mit einer Durchflussmenge von ca. 800 l/h notwendig. Bei größeren Systemen können mehrere Anlagen parallel angeschlossen werden. Be­trei­ ber von Wasserstrahlschneidanlagen können auf diesem Weg sicherstellen, dass sie jederzeit eine um­weltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung des Abwasses betreiben.

Fakten:  b  ereits beim Einsatz von zwei Schneidköpfen kann täglich 1 t Schlamm entstehen n  ur bei Einhaltung der Abwasser­ grenzwerte wird eine behördliche Genehmigung erteilt e  in Ableiten des Abwassers ohne Genehmigung ist rechtswidrig und kann sogar strafbar sein d  ie WTA Eco filtert Fest- und Schwebstoffe sowie Ölrückstände aus dem Abwasser heraus