Sicher unterwegs mit dem Traktor - Maschinenring Südtirol

Versicherung. 21. Was muss versichert werden? 21. Welche Schäden werden gedeckt ..... Risiko für alle Anhänger mit Kennzeichen und Fahrzeugschein, wenn ...
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Sicher unterwegs mit dem Traktor STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT

Impressum © 2015

Herausgeber und Verfasser:

Südtiroler Bauernbund, Stabsstelle Arbeitssicherheit, K.-M.-Gamper-Str. 5, 39100 Bozen Autoren:

Südtiroler Bauernbund: Josef Haller, Stephen Gallmetzer Kaufmann, Elisabeth Egger, Johannes Kasseroler Oberacher

Landesprüfstelle für Fahrzeuge: Helmut Hellrigl Amt für Landmaschinen: Martin Stuppner Arbeitsinspektorat: Andreas Christoph

Polizeikommando Eppan: Christian Carli Bilder und Druck: www.effekt.it, Neumarkt

Das Buch beruht auf Informationen, die bis Mitte November 2015 vorlagen. Mit freundlicher Unterstützung: Unfallinstitut INAIL-Landesdirektion Bozen November 2015

Vorwort Südtirol hat sich in den

es für unsere Bauern schwierig geworden, sich

wirtschaftlich sehr stark

Richtlinien bzw. neue Tipps zur Verbesserung

letzten Jahrzehnten land-

entwickelt. Mittlerweile sind über 30.000 Traktoren

immatrikuliert. Dadurch, dass Südtirol ein Bergge-

biet mit steilen Böden zur Bewirtschaftung ist,

entstehen oft große Schwierigkeiten, welche

den Bauern und den Arbeitsgeräten einiges abverlangen. Jedoch hat sich in den letzten Jahren sehr viel an Ausrüstung und Bestimmun-

gen bei Traktoren verändert, welche die Arbeit

auf dem Land erleichtern sollen. Trotzdem ist

einen klaren Überblick über neue Gesetze und ihrer Geräte und Maschinen zu verschaffen.

Der Südtiroler Bauernbund hat es sich somit zur Aufgabe gemacht, eine Broschüre zu entwerfen, welche den Bauern und deren Mitarbeitern ein klares Bild der wichtigsten Bestim-

mungen vermittelt und eine Optimierung der Arbeitssicherheit auf Land und Straße aufzeigt.

Diese Broschüre soll nicht nur dem einzelnen

Bauern dienen, sondern auch Familienangehörigen und Arbeitnehmern.

Leo Tiefenthaler Landesobmann

Mit der Herausgabe dieser

Durch die in den letzten Jahren immer wieder

Südtiroler Bauernbund eine

ist ein Durcheinander entstanden. Diese Bro-

Broschüre beabsichtigt der

Hilfestellung im Umgang mit Traktoren zusammen-

hängend mit Arbeitssicher-

heit. Im Vordergrund stehen die Themen Stra-

ßenverkehrsordnung und Arbeitssicherheit. Diese Broschüre legt Wert auf eine vereinfachte

aufgeschobenen Bestimmungen über Gesetze schüre verschafft nicht nur einen Überblick

über landwirtschaftliche Fahrzeuge und Ar-

beitssicherheit, sondern liefert auch Einblicke in die derzeitigen Gesetzeslagen und zukünftigen Bestimmungen.

Darlegung aller Bestimmungen und der Beseitigung von Gefahren bei Traktoren.

Dr. Robert Pfeifer

Direktor des Unfallinstituts INAIL Landesdirektion Bozen

I N H A L T Einleitung

7

Teil 1 Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Allgemeinen

8



8

Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Traktoren

8

Teil 2 Traktoren und Straßenverkehrsordnung

10

Führerschein

10

Auf Traktoren

11

Geschwindigkeit

12

Personentransport Auf Anhängern

Gewichts- und Ausmaßbeschränkungen

Außerordentliche landwirtschaftliche Traktoren

Außerordentlicher Transport auf landwirtschaftlichen Traktoren

11

11

13 13

13

Vorschriften

14

Hauptuntersuchung

16



Mitzuführende Dokumente







Gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung

Sinn und Zweck

Periodizität

Gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung

Versicherung

Was muss versichert werden?

Welche Schäden werden gedeckt?

Getragene/teilweise getragene Geräte

Traktoren, welche vor dem 06.05.1997 zugelassen wurden

15

16 16

18

19 21

21 21

22

22

Traktoren, welche nach dem 06.05.1997 zugelassen wurden

23

Gegengewichte

25

Gefährliche Güter

27



Ladungssicherung25



Besondere Transporte

Treibstoff

27

27

Anhängevorrichtung

28



30

Zugfähigkeit

Alkohol am Steuer

Überblick Verwaltungsstrafen

29

31

Teil 3 Traktoren und Arbeitssicherheit Allgemein

Aus- und Weiterbildung

33 33

34

Erstausbildung35 Weiterbildung

36

Sicherheitsbestimmungen

39



Befähigungsnachweis zum Einsatz bestimmter Arbeitsmittel

Überrollbügel / Sicherheitskabine Sicherheitsgurt

37

39 39

Sitze

40



41



Nachrüsten alter Traktoren

Gefahren und Persönliche Schutzausrüstung

Umkippen im Gelände

Lärm & Gehörschutzmittel



Sonnenstrahlung & Augenschutz

Vibrationen

Toter Winkel

40 41

42

43

43 43

Kopfschutz

44

Atemschutz

44



Hand- und Hautschutz

Sicherheitsschuhe

Erste Hilfe

44 44 45

Allgemein45 Ausbildungen

45

Traktoren

46



50



Richtiges Verhalten bei einem Unfall Erste Hilfe Koffer & Verbandskasten

Sicherheitsbeschilderung

46 52

Verbotsschilder52 Brandschutzschilder

53

Notfallbeschilderung

54

Warnschilder

56

Gebotsschilder

Fragen und Antworten

55 57

Einleitung Groß. Kraftvoll. Leistungsstark. Der Traktor ist

der hat schon einen großen Vorteil.

Fahrzeug in der Landwirtschaft. Durch neue

auf der Straße sollte man Einiges wissen, um

heutzutage das wichtigste und meistgenutzte Ideen und Veränderungen hat er sich zu einem hilfreichen und zähen Fahrzeug entwickelt.

Er ist in fast jedem Gelände einsetzbar, kann schwere Lasten ziehen/tragen und nimmt den Bauern so die schwerste Arbeit ab.

Jedoch haben erst viele Unfälle und technische

Neuerungen dazu geführt, dass die Sicherheit

am Traktor immer weiter verbessert wurde

Doch auch über die Regeln und Richtlinien sich weder Strafen einzuholen, noch Unfälle zu verursachen.

Zurzeit sind in Südtirol mehr als 30.000 Trak-

toren immatrikuliert, und jedes Jahr werden neue Zulassungen ausgestellt. Pro Jahr kommen etwa 2% der Gesamtanzahl dazu, das sind ungefähr 600 neue Traktoren.

und dieser sich im Laufe der Jahre zu einem

landwirtschaftlichen Universalgerät verwandelt hat.

Mangelhafte Erfahrung und geringe Kenntnis

über die Gefahren können aber auch heute noch zu einem Unfall führen. Um sicheres Fah-

ren zu gewährleisten, bedarf es also viel Erfah-

rung und Wissen. Wer sich nun gut mit seinem Traktor und der Arbeitssicherheit auskennt,

7

Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Allgemeinen Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind Solche,

welche mit Reifen oder Raupen ausgestattet

In dieser Broschüre sprechen wir ausschließlich von Traktoren. Hebebühnen/ Obsterntemaschinen werden in dieser Broschüre nicht behandelt.

und für landwirtschaftliche oder forstwirt-

schaftliche Zwecke bestimmt sind. Sie dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Sie dürfen sich

Traktoren

dienen zur Beförderung von landwirtschaftli-

mit mindestens 2 Achsen, welche mit Reifen

zwischen Kulturgrund und Hof bewegen und

chen Erzeugnissen und in der Landwirtschaft

eingesetzten Mittel & Substanzen. Außerdem können diese Fahrzeuge bei Arbeiten zur Erhaltung und zum Schutz der Landschaft eingesetzt werden.

Landwirtschaftliche Traktoren sind Fahrzeuge oder Raupen ausgestattet und zum Ziehen,

Schieben, Tragen oder Betätigen von Zusatzgeräten für landwirtschaftliche Tätigkeiten

bestimmt sind. Sie sind in der Lage schwere Ladungen zu transportieren und können mit

Sitzplätzen für den Personentransport ausgestattet sein.

8

Traktoren im Allgemeinen

Landwirtschaftliche Fahrzeuge werden unterteilt in „selbstfahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge“ und „gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge“.

1

SELBSTFAHRENDE LANDWIRTSCHAFTLICHE FAHRZEUGE

LANDWIRTSCHAFTLICHER TRAKTOR (mit oder ohne Ladefläche):

Auch zum Ziehen anderer Fahrzeuge

bestimmte Fahrzeuge, mit zwei oder mehr

Achsen, welche mit getragenen oder teilgetragenen Ausrüstungen (Aufbau-/Anbaugeräte am Dreipunkt), die Teil des Fahrzeuges bilden, ausgestattet sein können (Traktor, ARBEITSMASCHINE MIT

Transporter, Mähtrac usw.).

ZWEI UND MEHR ACHSEN

Fahrzeuge mit eigenem Antrieb

und für bestimmte Arbeiten in der Landwirtschaft; sie können eine

ARBEITSMASCHINE MIT EINER ACHSE

scher, Feldhäcksler).

Fahrer vom Boden aus gelenkt werden können;

Arbeitsmaschine ziehen (Mähdre-

Fahrzeuge mit eigenem Lenkersitz, die vom

sie dürfen die 0,7 t, einschließlich des Lenkers,

nicht überschreiten (Mähmaschine, Motorfräse usw.).

2

GEZOGENE LANDWIRTSCHAFTLICHE FAHRZEUGE

ARBEITSMASCHINEN

Fahrzeuge für bestimmte Arbeiten in der

Landwirtschaft, welche von selbstfahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen gezogen

werden können, mit Ausnahme von einachsigen Arbeitsmaschinen (Motorpflug). ANHÄNGER

Für den Transport von Lasten

bestimmte Fahrzeuge, welche von landwirtschaftlichen Traktoren

Wenn ein landwirtschaftliches Fahrzeug bzw. ein

sie integrierter Teil der Zugma-

Umfang und Gewicht überschreiten, so spricht

gezogen werden; bis zu 1,5 t. sind schine (wenn sie unter 4 Metern

Länge und 2 Metern Breite sind).

Transportgegenstand die vorgegebenen Maße in

man von außerordentlichen landwirtschaftlichen Fahrzeugen/außerordentlichem Transport.

Traktoren im Allgemeinen

9

Traktoren und Straßenverkehrsordnung Führerschein Zum Lenken von Traktoren (ausgenommen für die selbstfahrenden Einachser) sieht die Straßenverkehrsordnung folgende Führerscheine vor: ››

Kat. A1: für landwirtschaftliche Maschi-

nen und deren Komplexe, welche die Gewichts- und Umfangbeschränkungen für

die Motorräder nicht überschreiten (Breite

Person, außer dem Lenker, transportieren Kat. A: wie oben, aber auch mit Fahrgästen

››

Kat. B: für alle landwirtschaftlichen Fahr-

››

Kat. C: für die außerordentlichen, nicht

zeuge

landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen

Achtung:

= 1,60 m; Länge = 4,00 m; Höhe = 2,50 m;

Sollten Sie in einem Grenzgebiet arbeiten,

von maximal 40 km/h erreichen und keine

Bestimmungen des Nachbarlandes.

Gesamtgewicht = 2,5 t), die Geschwindigkeit

Wer nur diesen

landwirtschaftlichen

Führerschein besitzt,

dem wird im Zuge der nächsten Erneuerung

der neue Führerschein ausgestellt.

10

››

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

informieren Sie sich über die gesetzlichen

Personentransport AUF TRAKTOREN

AUF ANHÄNGERN

Traktoren (ausgenommen die einachsigen

Der landwirtschaftliche Anhänger muss ei-

bei der Arbeit mithelfen oder transportierte

werden, wobei folgende Bestimmungen zu

Fahrzeuge) können andere Personen, welche Tiere begleiten, befördern, wenn: ››

nicht mehr als drei Personen, einschließlich

››

die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges

››

››

des Lenkers, aufsitzen

nicht über 30 km/h liegt

gens für den Personentransport zugelassen beachten sind: ››

mindestens zwei Achsen

››

nicht Überschreitung des Ladegewichtes

››

die für den Personentransport angebrach-

››

entsprechen1

››

ten Sitze den vorgeschriebenen Richtlinien die Anzahl der Sitze im Fahrzeugschein eingetragen sind

››

›› ››

nicht mehr als 20 Personen

(70 kg + 10 kg Ausrüstung pro Person) elastische Stoßdämpfer eigenes Bremssystem

Sitze mit Rücklehnen; (30 cm Höhe) und Armlehnen (Höhe 20 cm)

Seitenschutz (Höhe 90 cm) und mobile Leiter (für das Ein- und Aussteigen)

der Mischtransport (Güter – Personen) ist nie zulässig

1

Art. 7, D.P.R. 212/81

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

11

Geschwindigkeit Die zugelassene Geschwindigkeit für Traktoren ist:

40

15

km/h

30

FÜR TRAKTOREN MIT GUMMIBEREIFUNG

km/h

km/h

WENN PERSONEN TRANSPORTIERT WERDEN

FÜR TRAKTOREN MIT RAUPEN

Die zugelassene Geschwindigkeit muss mit einem rückstrahlenden Aufkleber (Durchmesser 20 cm) auf der Zugmaschine und auf dem Anhänger angebracht werden.

Für landwirtschaftliche Fahrzeuge generell gilt, dass sie bei Straßenabschnitten, wo ein

Überholmanöver nicht zulässig ist, nach Möglichkeit ausweichen und die dahinter fahrenden Fahrzeuge vorbeilassen müssen. 2

2

12

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

Art. 148 St.V.O.

Gewichts- und Ausmaßbeschränkungen Landwirtschaftliche Fahrzeuge, mit denen auf öffentlichen Straßen gefahren wird, dürfen die folgenden Ausmaße nicht überschreiten: ››

Höhe: 4 m

››

Länge: 12 m

›› ›› ›› ›› ››

Breite: 2,55 m Länge mit Anhänger: 16,50 m

Länge bei Fahrzeugkomplexen: 18,75 m

außerordentliches landwirtschaftliches Fahrzeug: von 2,55 m bis 3,20 m Breite

außerordentliches landwirtschaftliches

Fahrzeug mit technischer Eskorte: über 3,20 m Breite

AUSSERORDENTLICHE LANDWIRTSCHAFTLICHE TRAKTOREN

Außerordentliche landwirtschaftliche Trakto-

Gewicht

ihrer benötigten Funktion die vom Gesetz

einer Ausnahme möglich: Landwirtschaftli-

ren sind entweder Fahrzeuge, welche aufgrund

vorgesehenen Werte in Umfang oder Gewicht

überschreiten, oder Traktoren, welche mit selbst- oder teil-getragener Ausrüstung ausgestattet sind, die die vom Gesetz vorgesehenen

Werte in Umfang oder Gewicht überschreiten.

AUSSERORDENTLICHER TRANSPORT AUF LANDWIRTSCHAFTLICHEN TRAKTOREN

Der außerordentliche Transport ist nur mit

che Arbeitsmaschinen ohne eigene Fortbewegungsmöglichkeit, welche außerordentliche

Abmessungen haben und auf landwirtschaftlichen Anhängern mit mindestens zwei Achsen

geladen werden, dürfen unter der Voraus-

setzung transportiert werden, dass das im Fahrzeugschein aufgelistete Höchstgewicht des Anhängers nicht überschritten wird.

Umfang

Genehmigung

Umfang überschreitet, darf nie von einem

öffentlichen Straßen mit außergewöhnlichen

Eine Ladung, die die vorgegebenen Maße im

Traktor gezogen werden. Die Überhänge der Ladung dürfen maximal 3/10 der Gesamtlänge

des Konvois betragen. Dabei darf der Konvoi, samt Ladung, die Gesamtlänge von 16,50 m nicht überschreiten.

Eine Genehmigung ist für das Befahren von landwirtschaftlichen Fahrzeugen immer nötig (auch nur zur Überquerung derselben) und wird

von der Autonomen Provinz Bozen – Amt für

Transportwesen (Landhaus 3a, Silvius-Magna-

go-Platz 4, 39100 Bozen; http://www.provinz. bz.it/mobilitaet/) ausgestellt.

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

13

Vorschriften

›› ››

Polizeieskorte: ist niemals vorgeschrieben

Technische Eskorte: ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug die Breite von 3,20 m überschreitet (vor und hinter dem Fahrzeug im Abstand von mindestens 75 Metern bis maximal 150 Meter – ausgestattet mit gelbem Blinklicht)

Kennzeichnungen

14

a.

b.

Rückstrahlende Erkennungstafel (50 cm x 50 cm große, weiß-rot gestreifte Tafel) – ist an der Rückseite des Fahrzeuges anzubringen

Erkennungstafeln, welche getragene und teils-getragene Ausrüstung kennzeichnen

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

c. Gelbes oder oranges Blinklicht

Mitzuführende Dokumente Traktoren müssen, ebenso wie PKWs, wenn

Modalitäten für die Ausstellung der Fahrzeugpapiere:

sie am Straßenverkehr teilnehmen, mit spe-

Die Fahrzeugpapiere werden von den Ämtern

stattet sein, welche bestehen aus:

ausgestellt (diese territoriale Gebundenheit

zifischen Dokumenten für den Verkehr ausge-

Fahrzeugschein und Kennzeichen (Zulassung) für: ›› ›› ››

landwirtschaftliche Traktoren

zwei- oder mehrachsige selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen

landwirtschaftliche Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 1,5 t

Technischer Befähigungsnachweis für den Verkehr für: ››

einachsige selbstfahrende landwirtschaft-

››

gezogene landwirtschaftliche Arbeitsma-

››

liche Arbeitsmaschinen

schinen (außer Pflüge, Eggen und Säma-

der Provinz, wo der Betrieb seinen Sitz hat, gilt nur mehr für die landwirtschaftlichen

Maschinen). Die Zulassung wird nur auf jene Personen ausgestellt, die erklären, dass sie

Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sind und/oder öffentliche Körperschaften,

Konsortien, Verleihfirmen und Inhaber von Betrieben mit landwirtschaftlich mechanischen Arbeiten für Dritte.

Mit jedem ausgestellten Fahrzeugschein werden immer folgende Daten verbunden: ›› ›› ››

ein Kennzeichen

die Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) des Fahrzeuges

die Daten des Eigentümers des Fahrzeuges

schinen)

››

die technischen Daten und Charakteristi-

Gesamtgewicht unter 1,5 t

››

eventuelle zusätzliche technische Anmer-

landwirtschaftliche Anhänger mit einem

Der technische Befähigungsnachweis (Certifi-

cato di Idoneita tecnica alla circolazione) muss die Fahrzeugidentifizierungsnummer und die

Zulassungsnummer (wenn vorgeschrieben)

enthalten, sowie die technischen Eigenschaften der Maschine anführen.

ken des Fahrzeuges kungen

Wenn ein technischer Anhang (allegato tecnico) vom Fahrzeugschein vorgese-

hen ist, muss dieser immer mitgeführt werden.

Im Fahrzeugschein müssen zudem die Daten des Eigentümers und das Kennzeichen eingetragen sein.

Für Fahrzeuge, welche vor dem 06.05.1997 bereits im Umlauf und für die keine Fahrzeugpapiere vorgesehen waren, genügt eine

Eigenerklärung des Eigentümers (vom Transportministerium eigens vorgesehene Eigenerklärung).

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

15

Hauptuntersuchung der landwirtschaftlichen Maschinen - Traktoren

Mit der Hauptuntersuchung soll geprüft wer-

Der Gesetzgeber sieht eine Hauptuntersuchung

derungen an die Verkehrstauglichkeit noch

SINN UND ZWECK

den, ob die landwirtschaftlichen Maschinen

(Revision) für landwirtschaftliche Maschinen

vor, darunter auch für landwirtschaftliche

Traktoren. Diese dient zur Schaffung eines angemessenen Sicherheitsniveaus beim Arbeitseinsatz und auf der Straße.

Mehrmals ist die notwendige Durchführungs-

bestimmung aufgeschoben worden. Nun wurde diese aber erlassen und tritt stufenweise in Kraft. Die Bestimmung wird zuerst für ältere

Traktoren greifen und später auf alle anderen Traktoren ausgedehnt.

funktionstüchtig sind und die Mindestanforerfüllen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen u.a. alle landwirtschaftlichen Trakto-

ren auf Mängel und nicht ausreichende Sicher-

heitsvorrichtungen untersucht werden. Ziel ist die Vermeidung von Unfällen durch Defekte am Traktor und die damit zusammenhängende Verbesserung der Verkehrs- und Arbeitssicherheit.

PERIODIZITÄT

Die Hauptuntersuchung der landwirtschaftlichen Traktoren wird stufenweise eingeführt

und hängt mit dem Erstzulassungsjahr zusammen. Danach müssen die Traktoren alle 5 Jahre untersucht werden.

16

Ertzulassungsjahr des landwirtschaftlichen Traktors

Fälligkeit der ersten Hauptuntersuchung

Innerhalb 31.12.1973

31.12.2017

Vom 01.01.1974 bis 31.12.1990

31.12.2018

Vom 01.01.1991 bis 31.12.2010

31.12.2020

Vom 01.01.2011 bis 31.12.2015

31.12.2021

Nach dem 01.01.2016

Innerhalb Monatsende des 5. Jahres ab Erstzulassung

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

Mit weiteren Dekrete werden die Modalitäten zur Durchführung der Hauptuntersuchung be-

schlossen; u.a. wer die Hauptuntersuchung durchführen kann und mit welchen Voraussetzungen, Kosten, genauer Gegenstand der Untersuchung.

Künftig werden auch weitere landwirtschaftliche Maschinen und Arbeitsmaschinen von der Hauptuntersuchung betroffen sein. Dies sind:

Landwirtschaftliche Maschinen



Beginn der Hauptuntersuchung

landwirtschaftliche Arbeitsma-

schinen mit zwei oder mehreren Achsen (z.B. Mähdrescher)

31.12.2017

landwirtschaftliche Anhänger

(Gesamtgewicht über 1,5 t oder unter 1,5 t, und über 4 m lang und 2 m breit sind)

Arbeitsmaschinen



Beginn der Hauptuntersuchung

Maschinen zur Errichtung und

Instandhaltung von Gebäuden (z.B. Bagger)

Schneeräumfahrzeuge, Schneepflege oder Hilfsfahrzeuge wie Streufahrzeuge und ähnliche

31.12.2018

Flurförderzeuge: Fahrzeuge zur Handhabung von Sachen (z.B. Gabelstapler)

Mit weiteren Dekreten werden die genauen Durchführungsmodalitäten der Hauptuntersuchung

der landwirtschaftlichen Maschinen und Arbeitsmaschinen – u.a. auch die genauen Termine – erlassen.

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

17

Gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung Selbstfahrende Fahrzeuge mit zwei & mehr Achsen

Selbstfahrende Fahrzeuge mit einer Achse

Gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge

bei Gewicht über 0,3 t

wenn das Gewicht über der ungebremsten Anhängelast der Zugmaschine liegt

Beleuchtung

Bremsvorrichtung

Schalldämpfer Akustisches Signal Rückspiegel Anhängevorrichtung Schutz der gefährlichen Teile Überrollbügel / Kabine Blockierung der Kommandosysteme

18

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

Gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung Traktoren Positionslichter Vorderseite

weiß leuchtend

Positionslichter Rückseite

rot leuchtend

Rückstrahler Vorderseite Rückstrahler Rückseite Abblendlichter Vorderseite Blinker Bremslichter

Begrenzungslichter

Kennzeichenlicht

Gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge

rot leuchtend

weiß

rot

rot

gelb oder weiß leuchtend

gelb leuchtend

gelb leuchtend

rot leuchtend

rot leuchtend

vorne weiß, hinten rot

rot leuchtend, hinten nur für außerordentliche landw. Fahrzeuge

weiß leuchtend

Gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge müssen mit der vorgeschriebenen Beleuchtung ausgestattet sein, wenn sie mit ihrem Umriss die Beleuchtung der Zugmaschine abdecken.

Auch außerhalb von Ortschaften, müssen alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge das Abblendlicht eingeschalten haben.

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

19

RUNDUMLICHT

Selbstfahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge mit getragener oder

teils-getragener Ausrüstung müssen mit einem gelb- oder orangen Rundumlicht ausgestattet sein. Dieses muss am höchsten Punkt des Traktors montiert werden, typengenehmigt sein und immer in Funktion bleiben.

BEREIFUNG

Die Reifen müssen jenen laut Fahrzeugschein entsprechen, dürfen

nicht mit Wasser gefüllt sein und müssen in der vorgeschriebenen Laufrichtung montiert werden

Eine Bereifung, welche nicht im Fahrzeugschein aufscheint, kann

auch nachträglich eingetragen werden. Dafür muss vom jeweiligen Fahrzeughersteller eine Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt

werden. Die technische Abnahme muss von der Landesprüfstelle für Fahrzeuge (Motorisierung) gemacht werden. Anschließend werde die neuen Daten im Fahrzeugschein eingetragen.

SPIEGEL

Auf dem Traktor muss mindestens ein Spiegel auf der linken Seite montiert sein.

WARNWESTE & WARNDREIECK

Die Warnweste muss im Straßenverkehr allgemein in gefährlichen

Situationen außerhalb der Ortschaften sowie auch auf den Pannenstreifen und Ausweichstellen beim Absteigen vom Traktor und beim Aufenthalt auf der Straße benutzt werden.

Auch das Warndreieck muss beim Fahren auf der Straße mitgeführt werden, um Hindernisse oder Gefahren zu signalisieren.

20

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

Versicherung WAS MUSS VERSICHERT WERDEN?

››

Haftpflichtversicherung für jedes motori-

››

sierte Fahrzeug, das ein Kennzeichen und

››

Haftpflichtversicherung für das statische

Risiko für alle Anhänger mit Kennzeichen und Fahrzeugschein, wenn diese ohne Zug-

maschine auf öffentlichen Grund abgestellt werden.

sche Risiko kommt für Schäden auf, welche

vom Anhänger verursacht werden, wenn

einen Fahrzeugschein besitzt (Traktoren, Transporter, Mähtracs usw.).

Die Haftpflichtversicherung für das stati-

dieser nicht an der Zugmaschine angehängt ››

ist oder sich verselbstständigt.

Der Verischerungsabschnitt muss nicht

mehr mitgeführt und ersichtlich am Fahr-

zeug angebracht werden. Im Ausland muss die Einzahlungsbestätigung mitgeführt werden.

WELCHE SCHÄDEN WERDEN GEDECKT?

››

Die Haftpflichtversicherung der Zugmaschinen deckt alle Schäden, die direkt von

der Maschine, die im Straßenverkehr zirku-

liert, Dritten zugefügt wird. Nicht gedeckt sind in der Regel allerdings Schäden, die im

Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit

Der Südtiroler Bauernbund empfiehlt

die kostenlose und unverbindliche Versicherungsberatung, welche in den einzelnen Bezirken angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.

verursacht werden. Solche Schäden deckt

in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung des Betriebes ab.

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

21

Getragene/teilweise getragene Geräte TRAKTOREN, WELCHE VOR DEM 06.05.1997 ZUGELASSEN WURDEN KENNZEICHNUNG:

››

›› ›› ››

Die Gesamtlänge des Komplexes darf nicht das Doppelte der Länge des Traktors überschreiten.

Die Ausrüstungen müssen in jede Richtung hin blockiert werden.

Während der Fahrt muss das gelb blinkende Licht eingeschaltet sein (Rundumlicht).

Das Gesamtgewicht der Ausrüstung darf

nicht über 30 % des Leergewichtes des Traktors überschreiten.

max. 2L L

22

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

››

››

Das Übertragungsgewicht auf der Fahrachse darf nicht unter 20 % des Gesamtgewichts des Traktors liegen.

Der hintere Überhang darf nicht mehr als

100 % der Traktorlänge (ohne Ballast) betragen.

TRAKTOREN, WELCHE NACH DEM 06.05.1997 ZUGELASSEN WURDEN KENNZEICHNUNG:

››

Die Geräte müssen auf alle Seiten hin

››

Sichtbarmachung der Hindernisse mit gelb-

››

blockiert werden.

rot gestreiften Tafeln.

Während der Fahrt muss das gelb blinkende

››

››

Das Gewicht auf der Lenkachse darf nicht unter 20 % des Gesamtgewichts des Fahr-

zeuges samt Ausrüstung liegen.

Das Gesamtgewicht des Fahrzeuges samt Ausrüstung darf das zulässige Höchstgewicht nicht überschreiten.

Licht eingeschaltet sein.

max. 2L L max. 12.00 m max. 0,6 L

Fig. 2B

Fig. 2A

Fig. 2A

Fig. 2B

Fig. 2B

Fig. 3B

Fig. 3A

Fig. 3A

Fig. 3B

Fig. 3A

Fig. 3B

564

564

282

Fig. 2A 423

Fig. 1

Konfiguration B2

564

Fig. 1

Konfiguration B1

282

Konfiguration A

max. 0,9 L

423 282

282

TOLERANZ: Breite der Streifen +/- 2,5 mm, Neigung der Streifen +/- 5° - andere Quoten +/- 2,5 mm

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

23

RAHMENBEDINGUNGEN:

››

Der vordere Überhang darf nicht mehr als 60 % der Traktorlänge (ohne Ballast) betragen.

››

Die Gesamtlänge, samt Geräte, darf nicht das doppelte der Länge, des im Fahrzeugscheines

››

›› ››

Der hintere Überhang darf nicht mehr als 90 % der Traktorlänge (ohne Ballast) betragen. eingetragenen Länge betragen.

Die seitlichen Überhänge dürfen nicht über 1,60 m betragen und in jedem Fall darf die Ge-

samtbreite nicht über 2,55 m betragen.

Die Aufhängung der Ausrüstungen ist auch bei anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich, wenn die oben angeführten Bestimmungen bezüglich der Sichtbarmachung der Hindernisse und der Blockierung eingehalten werden, und zwar bei: -

selbstfahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen, bei denen das auf den Achsen liegende

Gewicht nicht über 20 % des Gesamtgewichts des Komplexes Traktor-Ausrüstung ausmacht

- einachsigen landwirtschaftlichen Anhängern, bei welchen genügend Gewicht auf der ››

Anhängevorrichtung lastet

Auf keinen Fall darf das Lastgewicht die höchstzulässige Achslast bzw. das Grenzgewicht der Gummibereifung überschreiten.

max. 2,55 m max. 1,6 m

max = 2L L max. 0,6 L

24

max. 0,9 L

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

Ladungssicherung Die Ladung eines Fahrzeuges muss so angebracht werden, dass: ››

ein Herabfallen oder Auslaufen verhindert

››

weder die Sicht des Fahrers beeinträchtigt,

›› ››

wird

Wichtig: Höchstabmessungen und zugelassenes Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten

werden. (siehe „Gewichts- und Ausmaßbeschränkungen“ S.13)  

noch seine Bewegungsfreiheit am Steuer eingeschränkt wird

die Stabilität des Fahrzeugs nicht gefährdet ist

weder die Beleuchtungs- und Lichtsignalvorrichtungen, noch das Kennzeichen oder die Handzeichen verdeckt werden

Gegengewichte Der Traktor ist ein Fahrzeug, welches zum Ziehen und Tragen von Geräten bestimmt ist. Werden

schwere Maschinen/Geräte am Heck angebaut, stellt sich die Frage, mit wie viel Frontgewichten ausgeglichen werden muss. Dabei hängt die Tragkraft des Traktors von folgenden Begrenzungen ab:

HUBKRAFT

DER HYDRAULIK

TRAGKRAFT

DER BEREIFUNG

MAXIMALE

HÖCHSTZULÄSSIGES

PRO ACHSE

DES FAHRZEUGES

BELASTUNG

GESAMTGEWICHT

Für eine sichere Fahrt auf der Straße müssen mindestens 20 % des Traktorgewichtes auf der Vorderachse lasten.

Standardtraktoren haben eine Gewichtsverteilung von ca. 60 % des Eigengewichtes auf der Hinterachse und 40 % auf der Vorderachse. Während der Straßenfahrt müssen getragene Geräte gegen seitliches Pendeln fixiert sein.

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

25

Alle Daten, die zur Berechnung des benötigten Frontgewichts erforderlich sind, sind im Fahrzeugschein vermerkt. Bei Traktoren, die vor dem 06. Mai 1997 zugelassen und homologiert sind, darf die getragene Last höchstens 30% des Traktorgewichts betragen.

F min =

Mh x c - Tv x b + 0,2 x T x b a+b

b = Radstand des Traktors a = Abstand Frontgewicht zu Vorderachse c = Abstand Hinterachse zu Schwerpunkt Gerät T = Gewicht des Traktors mit Fahrer Mh = Gewicht d. angebauten Gerätes Heck

Hmin =

Mf x a - Th x b + 0,45 x T x b b+c

Mf = Gewicht d. angebauten Gerätes Front Tv = Gewicht des Traktors auf Vorderachse Th = Gewicht des Traktors auf Hinterachse Fmin = minimales Frontgewicht Hmin = minimales Heckgewicht

BEISPIEL Radstand des Traktors:

2,23 m

Abstand Frontgewicht zu Vorderachse:

0,80 m

Abstand Hinterachse zu Schwerpunkt des angebauten Gerätes:

2,20 m

Eigengewicht Traktor mit Fahrer:

3.515 kg

Gewicht des Traktors auf der Vorderachse:

1.360 kg

Gewicht getragenes Gerät:

700 kg

T (Hmin) Mh

Fmin =

26

Fmin

Th

c

b

a

2,20 m

2,23 m

0,80 m

700 x 2,2 - 1.360 x 2,23 + 0,2 x 3.515 x 2,23 0,8 + 2,23

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

Mf

Tv

(a)

Fmin = 24,72 kg

Besondere Transporte GEFÄHRLICHE GÜTER

ADR-Vertrages (Europäische Übereinkommen

mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen immer

cher Güter auf der Straße) eingehalten werden.

Der Transport von gefährlichen Gütern ist zugelassen, wenn diese Güter für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden oder von der Landwirtschaft stammen.

Der Transport dieser gefährlichen Güter (in Fässern oder verpackt) unterliegt den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und

den Vorschriften bezüglich Lebensmittel für Mensch und Tier. Sie dürfen nicht zusammen

über die internationale Beförderung gefährli-

Für das produzierende Gewerbe (u.a. auch für die Landwirtschaft) sind Befreiungen vom ADR-Vertrag vorgesehen. Und zwar: ››

Wenn bei Naphta (Diesel) nicht mehr als

››

Wenn bei Benzin nicht mehr als 333 l

450 l transportiert werden. transportiert werden.

Die Tanks, in denen der Treibstoff transpor-

mit Lebens- oder Futtermitteln befördert wer-

tiert wird, müssen dabei so beschaffen sein,

die Montage von fixen und abmontierbaren

müssen gesichert werden.

den. Auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist

Zisternen nur für den Transport oder die Ausstreuung von Jauche in der Landwirtschaft

dass der Treibstoff nicht auslaufen kann und

Wenn diese Höchstgrenzwerte überschritten

zugelassen.

werden oder Diesel und Benzin zusammen-

TREIBSTOFF

ADR-Vertrages einzuhalten (u.a. Feuerlöscher,

Vorschriften

Ein landwirtschaftlicher Betrieb darf für den

transportiert werden, sind die Punkte des Dokumentation, usw.).

Eigenverbrauch seinen Treibstoff selbst trans-

Es wird empfohlen, diese Grenzwerte nicht

Selbstabholung). Dabei müssen die Punkte des

dafür spezialisierten Firmen liefern zu lassen.

portieren (z.B. für Bewässerungspumpstation,

zu überschreiten bzw. sich den Treibstoff von

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

27

Anhängevorrichtung Die Anhängekupplungen und Zugösen müssen typengenehmigt sein. In den Fahrzeugpapieren

sind die Anbaugeräte angegeben, welche auf dem landwirtschaftlichen Fahrzeug verwendet werden dürfen.

Auf jedem Anhängekupplung und jeder Zugöse müssen folgende Elemente klar ersichtlich und einfach dargestellt sein: ››

der Stempel des Herstellers

››

die Genehmigungsdaten

››

die Kategorie, zu welcher die Anhängekupplung oder die Zugöse gehört

Fahrzeugtyp Traktoren Selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen mit zwei oder mehr Achsen. Anhänger Gezogene landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen

28

Anbaugerät

Anhängekupplung

Zugöse

Im Fahrzeugschein sind jene Kategorien von Anhängekupplung angegeben, welche am Fahrzeug angebracht werden dürfen.

Im Fahrzeugschein oder im Tauglichkeitszertifikat sind jene Kategorien von Zugösen angegeben, welche am gezogenen Fahrzeug angebracht werden dürfen.

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

Kategorie

Markierung

Zugfähigkeit kg

Senkrechte Beladung kg

Kategorie

A

6 t V0

6.000

0

E

A1

3 t V0,25

3.000

250

E1

B

6 t V0,5

6.000

500

E2

C

6 t V1,5

6.000

1.500

E3

D

12 t V0

12.000

0

F

D1

20 t V0

20.000

0

F1

D2

14 t V2

14.000

2.000

F2

D3

20 t V2,5

20.000

2.500

F3

Zugösen

Anhängekupplung

Kategorien und Kombination

Hat man z.B. eine Anhängekupplung der Kategorie B, muss man eine Zugöse der Kategorie E2 am Hänger anbringen. Mittlerweile sind auch europäische Anhängekupplungen und Zugösen zugelassen. Die Übereinstimmung der Anhängekupplung mit der Zugöse muss gewährleistet sein.

Zugfähigkeit Die jeweilige Zugfähigkeit ist im Fahrzeugschein angegeben.

Unabhängig vom zugelassenen Zuggewicht des Traktors bestehen folgende Begrenzungen:

6.000 kg

wenn der Anhänger mit einer Auflaufbremse ausgestattet ist

5.000 kg

wenn der Anhänger mit einer von der Zugmaschine mittels Hebelsystem zu betätigenden mechanischen Bremse ausgestattet ist

Zudem hängt die Zugfähigkeit auch vom Bremssystem des gezogenen Fahrzeuges ab, da aufgrund dieser auch das Lastenverhältnis zwischen Zugmaschine und Anhänger berechnet wird.

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

29

Alkohol am Steuer Alkohol beeinträchtigt die Sinneswahrneh-

es Gesetze, die Alkohol am Steuer regeln. Hier

Auch bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen gibt

Bei bis zu 0,5 g/l folgen keine Sanktionen.

mung und ist ein häufiger Auslöser für Unfälle.

gelten dieselben Regeln wie bei PKWs.

Danach folgen drei Stufen:

von 0,51 bis 0,8 g/l von 0,81 bis 1,5 g/l

Je höher der Alkoholspiegel, desto höher fällt auch die Strafe aus.

über 1,5 g/l ACHTUNG: ››

Minderjährige und Führerscheinneulinge (für 3 Jahre bzw. bis zum 21 Lj.)

››

Fahrer, welche ein Fahrzeug mit Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fahren (ausgenommen

30

dürfen keinen Alkoholspiegel aufweisen.

landwirtschaftliche Fahrzeuge), dürfen ebenso keinen Alkoholspiegel aufweisen.

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

Überblick Verwaltungsstrafen Art. der ST.V.O.

Geldstrafe

reduzierte Geldstrafe (30 %)

422 €

Reduzierung nicht zulässig

Art. 104, 10 u. 13

Lenken eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges, welches die zulässigen Maße oder das zulässige Gewicht überschreitet

Art. 104, 11 u. 13

Nichtbeachtung der Vorschriften bei außerordentlichen landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Tafeln, Beleuchtung, Blockierung der Geräte, die Einhaltung der in Genehmigungen auferlegten Vorschriften wie z.B. über das Parken, usw.)

169 €

Reduzierung nicht zulässig

Art. 104, 12

Lenken eines außerordentlichen landwirtschaftlichen Fahrzeuges ohne die vorgeschriebene Genehmigung mit sich zu führen (erklärt aber, über eine solche Genehmigung zu verfügen – Fahrzeug bleibt an einem geeigneten Ort solange stehen, bis Genehmigung vorgewiesen)

41 €

reduziert = 28,70 €

Art. 105, 1 u. 4

Konvoi von landwirtschaftlichen Maschinen – Ziehen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit Überschreitung der zulässigen Höchstlänge von 16,50 m laut Art. 105, 1 (wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit, darf nicht weitergefahren werden, sonst wird der Art. 650 St.G.B. angewandt)

169 €

reduziert = 118,30 €

Art. 105, 2 u.4

Ziehen von Anhängern – mehr als ein landwirtschaftlicher Anhänger oder mehr als zwei landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen

Art. 105, 3 u. 4

ohne Bremse mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, welche nach vorne hin Ausrüstung trägt

Art. 110, 6

Lenken eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges für welches kein Fahrzeugschein oder Tauglichkeitsschein ausgestellt worden ist

Art. 110, 7

Lenken eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges unter Nichtbeachtung der im Fahrzeugschein (oder Tauglichkeitsschein) enthaltenen Vorschriften (z.B. Ziehen eines schwereren Anhängers als für dieses Fahrzeug zulässig)

Art. 110, 8

Unterlassung der Mitteilung über den Eigentumswechsel oder der Änderung der Anschrift oder des Firmensitzes

169 €

reduziert = 118,30 €

169 €

reduziert = 118,30 €

169 €

reduziert = 118,30 €

85 €

reduziert = 59,50 €

41 €

reduziert = 28,70€

Zusatzstrafen Aussetzung der Führerscheingültigkeit (15 Tage bis 30 Tage) Aussetzung der Fahrzeugschein-gültigkeit (1 Monat bis 2 Monate) Aussetzung der Führerscheingültigkeit (15 Tage bis 30 Tage) Aussetzung der Fahrzeugschein-gültigkeit (1 Monat bis 2 Monate)

Entzug des Fahrzeugscheines

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

31

Art. der ST.V.O.

Art. 111, 6

Lenken eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges, welches nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist (vorgeschrieben durch ein M.D. oder der DTT) der technischen Überprüfung unterzogen worden ist

Art. 112, 1 u. 4

Lenken eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges, welches andere Charakteristiken aufweist als jene, welche im Fahrzeugschein oder im Tauglichkeitsschein aufscheinen

Art. 112, 4

reduzierte Geldstrafe (30 %)

Zusatzstrafen

reduziert = 59,50 €

Entzug des Fahrzeugscheines

reduziert = 59,50 €

Entzug des Fahrzeugscheines und wo die Änderung eine strafbare Handlung darstellt, die entsprechende Mitteilung an die Gerichtsbehörde

reduziert = 59,50 €

Entzug des Fahrzeugscheines

85 €

reduziert = 59,50 €

Stilllegung des Fahrzeuges für 3 Monate und Übermittlung des Protokolls an das Regierungskommissariat

85 €

reduziert = 59,50 €

Stilllegung des Fahrzeuges für 3 Monate und Übermittlung des Protokolls an das Regierungskommissariat

85 €

reduziert = 59,50 €

Stilllegung des Fahrzeuges für 3 Monate und Übermittlung des Protokolls an das Regierungskommissaria

Geldstrafe

Lenken eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges, bei welchem Vorrichtungen fehlen, beschädigt oder verändert sind

Art. 113, 1 u. 5

Lenken eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges bei welchem das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt

Art. 113, 2 u. 5

Lenken eines Konvois von landwirtschaftlichen Fahrzeugen bei welchem auf der letzten Maschine, trotz verdeckter Sicht des Kennzeichens der Zugmaschine nicht das Wiederholungskennzeichen derselben angebracht ist

Art. 113, 3 u. 5

Lenken eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges welches einen landwirtschaftlichen Anhänger mit einem Gewicht über 1,5 Tonnen zieht, der nicht mit dem vorgeschriebenen Kennzeichen ausgestattet ist

85 €

85 €

85 €

Die Strafbeträge werden alle 2 Jahre der von der ISTAT errechneten Inflation angepasst und können daher anders als oben aufgelistet ausfallen. Wird eine Strafe innerhalb von 5 Tagen ab

der Zustellung bezahlt, so wird der Betrag um 30% reduziert, ausgenommen bei Führerscheinentzug und Beschlagnahme des Fahrzeuges.

32

Traktoren und Straßenverkehrsordnung

Traktoren und Arbeitssicherheit Allgemein Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, die im Betrieb bestehenden Risiken für die Sicherheit

und die Gesundheit zu bewerten und angemessene Vorkehrungen zu treffen.

››

die Wahl/Ernennung des Sicherheitssprechers in Vertretung der Arbeitnehmer durch die Arbeitnehmer

Weiters muss der Arbeitgeber dafür sorgen,

Die wichtigsten Schritte, die der Arbeitgeber

dass die vorgesehenen Ausbildungs- und Wei-

››

Dienststelle für Arbeitssicherheitsschutz

durchgeführt werden.

››

Risikobewertung durchführen

vornehmen muss, sind:

››

einrichten

Beauftragten für Erste Hilfe und Brandschutz ernennen

terbildungskurse im Bereich Arbeitssicherheit Diese betreffen den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und in bestimmten Fällen auch die

selbstständigen Arbeiter und mitarbeitenden Familienmitglieder.

Traktoren und Arbeitssicherheit

33

Aus- und Weiterbildung Der Gesetzgeber sieht für die Nutzung bestimmter Arbeitsmittel eine spezifische Aus- und Weiterbildung im Bereich Arbeitssicherheit u.a. auch für landwirtschaftliche Traktoren vor. Die Verpflichtung, diese Ausbildung zu absolvieren, tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft. Betroffen

von dieser Aus- und Weiterbildung sind alle Anwender. Diese können Selbstständige und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder, Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer sein.

ERSTAUSBILDUNG

Dabei handelt es sich um Kurse zur Befähigung zwecks Umgang und Nutzung von landwirt-

schaftlichen Geräten und Fahrzeugen in Bezug auf die Sicherheit. Die Kurse bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

In Südtirol werden Traktorkurse im Safetypark in Pfatten, in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler

Bauernbund, angeboten. Diese werden zurzeit großteils vom italienischen Infrastruktur-und Transportministerium finanziert. Die Anmeldungen erfolgen über den Bauernbund.

Anerkennung von Berufserfahrung

Anwender im landwirtschaftlichen Sektor, welche bei in Kraft treten des Abkommens (31.12.2015)

nachweislich eine mindestens 2-jährige Erfahrung haben, sind von der Erstausbildung für die Benutzung der betroffenen Arbeitsmittel ausgenommen. Sie müssen innerhalb 12.03.2017 den ersten Auffrischungskurs zu 4 Stunden besuchen. Dieser Nachweis der 2-jährigen Erfahrung kann

bei Bedarf mittels einer Ersatzerklärung erbracht werden. Die Vorlagen der Ersatzerklärungen

ist auf der SBB Internetseite (www.sbb.it – Service - Arbeitssicherheit) bzw. in den Bezirksbü-

ros der Abt. Arbeitsberatung/Löhne des SBB zu finden. Diese Befreiung gilt für alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten sowie für jene Tätigkeiten, welche als mit der Landwirtschaft verbundene Tätigkeiten gelten. 3

3

34

Traktoren und Arbeitssicherheit

laut. Art. 2135 ZGB

Getragene / Gezogene Geräte

Die Traktorenausbildung gilt auch für alle vom Traktor getragenen und gezogenen Geräte und

daher müssen die Anwender keine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Diese Befreiung gilt für

alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten sowie für jene Tätigkeiten, welche als mit der Landwirtschaft verbundene Tätigkeiten gelten.4

WEITERBILDUNG

Das Abkommen sieht auch eine Weiterbildung vor. Die Anwender müssen innerhalb von 5 Jahreszeiträumen 4 Weiterbildungsstunden nachweisen.

Übergangsbestimmung für Anwender ohne 2-jährige Erfahrung

Am 31.12.2015 tritt eine Bestimmung in Kraft, welche die Ausbildungen für Anwender ohne 2-jährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Sektor, wie folgt, regelt: ››

››

Anwender, welche vor dem 31.12.2015 Arbeitsmittel laut dem Abkommen der Staat-Regio-

nen Konferenz benutzen, müssen innerhalb von 24 Monaten (31.12.2017) die Erstausbildung absolviert haben

Anwender, welche nach dem 31.12.2015 Arbeitsmittel laut dem Abkommen der Staat-Regionen-Konferenz benutzen, müssen vorher die Erstausbildung absolviert haben

4

laut Art. 2135 ZG

Traktoren und Arbeitssicherheit

35

BEFÄHIGUNGSNACHWEIS ZUM EINSATZ BESTIMMTER ARBEITSMITTEL

36

Traktoren und Arbeitssicherheit

Traktoren und Arbeitssicherheit

37

38

Traktoren und Arbeitssicherheit

Schon geklickt?

Schon geschnallt?

Erst Sicherheitsbestimmungen Überrollbügel einrasten, dann starten!

Erst angurten, dann starten!

Alle landwirtschaftlichen Maschinen müssen, unabhängig vom Baujahr und unabhängig davon, ob diese auf privatem Grund oder öffentlichen Straßen gefahren werden, mit einem Überroll-

bügel bzw. einer Sicherheitskabine, die als umsturzsicher zugelassen ist (siehe z.B. ROPS- oder OECD-Kennzeichnung in der Kabine) und einem Sicherheitsgurt ausgestattet sein. Sicherheit sollte in allen Berufen an erster Stelle stehen, so auch inÜBERROLLBÜGEL/ der Landwirtschaft. Um Unfälle zu vermeiden und auch auf der Straße sicher unterwegs zu sein, ist es wichSICHERHEITSKABINE tig, dass der Traktor mit einem Überrollbügel oder einer

Fahrerkabine und einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist. So können Arbeitsunfälle verhindert und infolgedessen viel Leid und viele Kosten gespart werden. Sorgen auch Sie für Ihre Sicherheit - das Leben wird es Ihnen lohnen.

Der Überrollbügel verhindert im Falle eines

und Spurbreite des Traktors sind. Wird vorne

des Traktors die „Drehung“ über 90 Grad.

laut Inail-Richtlinie nachgerüstet, so muss

Unfalls mit zusammenhängendem Umkippen Der nachträgliche Einbau eines Überrollbü-

gels muss auf die Eigenschaften des Traktors abgestimmt und durch eine einfache Einbauerklärung seitens einer Werkstatt bestätigt

nicht der Originalbügel, sondern ein Bügel überprüft werden, ob hinter dem Fahrersitz ein

kleinerer zweiter Bügel montiert werden muss.

SICHERHEITSGURT

werden. Falls der originale Bügel des Traktor-

Der Sicherheitsgurt dient bei einem Unfall

verbaut werden. Nachbaubügel sind im Sinne

Herausschleudern aus dem Traktor. Die Si-

herstellers noch verfügbar ist, muss dieser der INAIL-Leitlinie nur dann zulässig, wenn das Originalteil nachweislich nicht mehr verfügbar ist. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist nicht vorgesehen.

Es gilt zu beachten, dass die Position und der

Typ des Bügels abhängig von Höhe, Gewicht

dem Schutz des Fahrers und verhindert ein

cherheitsgurte müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist nicht vorgesehen. Falls der Traktor oder der

Anhänger mit Beifahrersitzen ausgestattet und für mehrere Personen zugelassen ist, müssen auch dort Sicherheitsgurte installiert sein. Traktoren und Arbeitssicherheit

39

SITZE

NACHRÜSTEN ALTER TRAKTOREN

Der Sitz muss ebenfalls eine CE-Kennzeichnung

Die Nachrüstung mit Überrollbügel oder mit

ersetzt werden. Dabei gilt zu beachten, dass die

ist an allen Traktoren, unabhängig vom Baujahr

aufweisen; nicht homologierte Sitze müssen Kopffreiheit in der Kabine/zum Bügel gewährt

bleibt. Auch für die Montage des Sitzes gibt es eine INAIL-Leitlinie. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist nicht notwendig, die Montage

muss vom Fachmann bestätigt werden. Diese Bestätigung muss im Falle einer Kontrolle vorgezeigt werden.

Fahrerschutzkabine und mit Sicherheitsgurt

und unabhängig davon, ob sie nur auf priva-

tem Grund oder auch auf öffentlichen Straßen

eingesetzt werden, vorzunehmen (auch an sogenannten „Oldtimern“).

Die Nachrüstungen müssen von einer „sach-

kundigen Person“ vorgenommen werden, d.h. am besten von einem KFZ-Techniker (u.a. Land-

maschinenmechaniker). Jedenfalls muss dieser dabei die technischen Leitlinien des INAIL

(bisher ISPESL) und die Montageanleitungen

beachten. Auch muss er eine Erklärung über die fachgerechte Nachrüstung ausstellen.

Sie können sich an den Landmaschinenme-

chaniker oder Schlosser in Ihrer Nähe wenden.

Welche Schritte müssen beim Nachrüsten eines Überrollbügels und Sicherheitsgurtes beachtet werden?

40

1

AN LANDMASCHINENMECHANIKER WENDEN

2

FACHGERECHTER EINBAU MUSS ERFOLGEN

3

MAN ERHÄLT EINE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

4

UNTERLAGEN ZU KONFORMITÄT MIT ZULASSUNGSSCHEIN DES TRAKTORS AUFBEWAHREN

Traktoren und Arbeitssicherheit

Gefahren und Persönliche Schutzausrüstung Nachfolgend werden die Gefahren im Umgang mit landwirtschaftlichen Traktoren und die wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung/Vermeidung derselben aufgezeigt.

UMKIPPEN IM GELÄNDE

Beachten Sie, dass Anbaugeräte die Fahreigenschaften eines Traktors wesentlich beeinflussen.

LÄRM & GEHÖRSCHUTZMITTEL

Nehmen Sie bei Tätigkeiten über 85 dB geeignete Gehörschutzmittel zur Hand.

VIBRATIONEN

Nutzen Sie (insofern vorhanden) die Gewichtseinstellung am Fahrersitz zur Regulierung der Dämpfwirkung. Vermeiden Sie unnötige Fahrten.

SONNENSTRAHLUNG & AUGENSCHUTZ

Schützen Sie sich durch geeignete Kleidung sowie

durch Sonnenschutzmittel. Verwenden Sie bei Bedarf Sonnenbrillen.

TOTER WINKEL

Beachten Sie, dass nicht alle Bereiche um Ihren Traktor/Anhänger sichtbar sind.

UMKIPPEN IM GELÄNDE

Nicht nur Anbaugeräte, sondern auch das Gelände beeinflusst die Fahreigenschaften

des Traktors. Aufgrund der häufigen Unfälle und den damit zusammenhängenden Verletzungen, wurde, zum Schutz des Fahrers, das Gesetz zur Nachrüstung des Überrollbügels/der Fahrerkabine erlassen. Diese Kabine verhindert sowohl den seitlichen als auch den beim Kippen nach hinten erfolgenden Überschlag. Außerdem

verhindert der Gurt im Falle eines Umkippens das Herausschleudern des Fahrers aus dem Traktor. Trotzdem sollte man beim Fahren im Gelände immer achtsam sein!

Traktoren und Arbeitssicherheit

41

LÄRM & GEHÖRSCHUTZMITTEL

Als Lärm wird jeder für das Gehör schädigende Schall bezeichnet. Beim Fahren

von Traktoren ist man einer chronischen Lärmbelastung ausgesetzt und somit kann es bei Nicht-Verwendung von Gehörschutzmitteln zu Gehörsschäden kommen. Jedoch sind nicht nur Gehörschäden die Folge, auch Schlafprobleme, hoher Blutdruck, Nervosität und Stress können durch Dauerlärm verursacht werden. Vorbeugung: ››

Leise Maschinen kaufen

››

Gehörschutz!

››

Technische Lärmminderungsmaßnahmen (z.B. Dämmung)

Es gibt verschiedene Schutzmittel um eine Störung des Gehörs zu verhindern.

Durch die Bedingungen im Straßenverkehr müssen diese Gehörschutzmittel angepasst sein. Im Handbuch des Traktors stehen verschiedene Informationen, wie

z.B. die Intensität der Lautstärke, die auf den Fahrer einwirkt. Damit kann man erkennen, welche Arten von Schutzmittel nützlich sind, welche das Hörvermögen

im Straßenverkehr zu weit einschränken und welche keinen Sinn aufgrund der schlechten Lärmdämmung haben. Wichtig: ›› ›› ››

››

Gehörschutzmittel immer sauber halten Nicht selbst welche basteln

Arbeitsdauer und Lautstärke bei der Wahl von Gehörschutzmitteln beachten

Austauschen wenn alte Gehörschutzmittel kaputt sind

Es gibt verschiedene Schutzmittel um eine Störung des Gehörs zu verhindern: Leichte Lärmdämmung Ca. 25 dB

Mittlere Lärmdämmung ca. 30-33 dB

Starke Lärmdämmung ca. 35-40 dB

Gehörschutzmittel sind nur dann nützlich, wenn sie regelmäßig und während der gesamten lärmintensiven Arbeitszeit getragen werden.

42

Traktoren und Arbeitssicherheit

VIBRATIONEN

Vibrationen sind häufiger Auslöser für diverse Beschwerden. Am häufigsten je-

doch handelt es sich bei Traktorfahrern um Rückenbeschwerden, welche durch Ganzkörpervibrationen ausgelöst werden. Diese Rückenprobleme werden durch

starke Vibrationsschwingungen, denen der Fahrer häufig, regelmäßig und über eine lange Dauer ausgesetzt ist, ausgelöst/verstärkt. Starke Schwingungen entstehen vor allem bei Fahrten über holpriges und unregelmäßiges Gelände oder auf

unebenen Straßen. Um Schmerzen vorzubeugen, muss der Fahrersitz regelmäßig gewartet und richtig eingestellt werden. Außerdem sollte man (nach Möglichkeit) Straßen und Wege meiden, welche sich in schlechtem Zustand befinden.

SONNENSTRAHLUNG & AUGENSCHUTZ

Regelmäßige UV-Strahlung kann sowohl die Haut als auch die Augen schädigen. Nicht nur Sonnenbrände, sondern auch Hautkrebs und Schäden an der Netzhaut,

Hornhaut, Augenlinse und Bindehaut können die Folge sein. Häufig lösen UV-Strahlen auch Allergien, Hautentzündungen und Störungen des Immunsystems aus. Vorbeugung: ››

Sonnenbrillen (UV-Schutz > CE-Zeichen «100 % UV bis 400 nm»)

››

Hut oder Tuch zum Schutz des Nackens

››

Sonnenschutzmittel immer wieder auftragen

Die Augen sind das empfindlichste Organ des Menschen und müssen daher be-

sonders gut geschützt werden. Gefährdet werden sie in der Landwirtschaft vor

allem durch Splitter/Späne/Staub und durch Sonneneinstrahlung. Jedoch können auch giftige Gase oder Flüssigkeiten Ursache für eine Augenverletzung sein. Um dies vorzubeugen, sollte bei allen gefährlichen Arbeiten und Transporten eine geeignete Schutzbrille/Sonnenbrille getragen werden.

TOTER WINKEL

Der Tote Winkel ist der Bereich rund um den Traktor, der für den Fahrer trotz Spiegel und anderer Hilfsmethoden nicht sichtbar ist. Um diese Gefahr zu verringern, ist es empfehlenswert, den Traktor mit weiteren Spiegeln auszustatten. Die dadurch verringerte Fläche des Toten Winkels dient zur Verhinderung von Unfällen.

Traktoren und Arbeitssicherheit

43

KOPFSCHUTZ

Bei gewissen landwirtschaftlichen Arbeiten besteht oft eine Verletzungsgefahr

des Kopfes. Ein Helm kann im Falle eines Unfalls schwere Verletzungen verhindern und unter Umständen sogar Leben retten.

HAND- UND HAUTSCHUTZ

Durch mechanische, chemische und mikrobiologische Einwirkungen (auch Tiere) können Verletzungen und Entzündungen an Haut und Händen entstehen. Diese

werden durch entsprechende Schutzhandschuhe bzw. durch diverse Schutzpräparate großteils abgewandt.

ATEMSCHUTZ

Viele Schadstoffe, welche sich in der Luft befinden, können schwere Atemwegser-

krankungen hervorrufen. Sie sind oftmals Auslöser für Vergiftungen und sogar Krebskrankheiten.

Partikelförmige Schadstoffe wie z.B. Staub, Rauch oder kleinste Holzspäne reizen die Atemwege und können in der Lunge schwere Gesundheitsschäden verursachen.

Feinstaubmasken der Stufe P2 bieten Schutz gegen diese Partikel und sollten entsprechend verwendet werden.

Gasförmige Schadstoffe können durch die Atemwege schnell ins Blut gelangen

und dort schwere Schädigungen der Organe auslösen. Bei Arbeiten mit solchen Schadstoffen sollte ein entsprechender Atemschutz herangezogen werden.

SICHERHEITSSCHUHE

Die Stahlkappe findet Verwendung in Sicherheitsschuhen und Schutzschuhen. Sie schützt die Zehen vor Verletzungen, zum Beispiel durch herabfallende Gegen-

stände, Maschinen oder Ähnlichem. Die Zehenschutzkappe kann aus Stahlblech, aber auch aus Materialien wie Kunststoff, Aluminium oder Titan sein.

44

Traktoren und Arbeitssicherheit

Erste Hilfe ALLGEMEIN

Erste Hilfe ist eines der wichtigsten Themen im

Bereich Arbeitssicherheit. Um bei einem Unfall Erste Hilfe leisten zu können, ist ein Erste-Hilfe-Kurs für jeden Menschen empfehlenswert,

da er in allen Lebenslagen von Nutzen ist. Grundsätzlich ist jeder landwirtschaftliche Be-

trieb der Mitarbeiter beschäftigt, verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Beauftragten zu ernennen,

sowie diesen entsprechend auszubilden. Die

Kontrollkriterien des Zertifizierers Global G.A.P. sehen vor, dass mindestens eine Person mit einer

Ersten-Hilfe-Schulung anwesend sein muss, wenn im Betrieb landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Damit müssen auch betroffene Familienbetriebe einen Erste-Hilfe-Beauftragten ernennen und die Aus- und Weiterbildungen besuchen.

AUSBILDUNGEN

Die Funktion des Erste-Hilfe-Beauftragten kann vom Arbeitgeber selbst, von einem im Betrieb mitarbeitenden Familienmitglied oder von einem Arbeitnehmer ausgeübt werden. Die

Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil für die Durchführung

der internen Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Aktivierung des Notfallsystems. Die Anzahl der Ausbildungsstunden hängt von der Betriebsgröße ab:

GRUPPE A

Für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 5 Fixarbeitern betragen die Ausbildungsstunden 16 Unterrichtseinheiten.

GRUPPE B

Für landwirtschaftliche Betriebe, die nur Saisonarbeiter bzw. bis zu 5

Fixarbeiter beschäftigen, betragen die Ausbildungsstunden 12 Unterrichtseinheiten (z.B. ein Betrieb mit 3 Fixarbeitern und 5 Saisonarbeitern). ››

In Südtirol ist eine Wiederholung dieses Kurses alle 10 Jahre vorgesehen,

››

Laut den Bestimmungen von Global G.A.P. muss der Kurs alle 5 Jahre

››

jedoch kann diese dann auf den praktischen Teil beschränkt sein. wiederholt werden.

In Italien (ausgenommen Südtirol) ist alle 3 Jahre eine Auffrischung des Kurses vorgesehen.

Traktoren und Arbeitssicherheit

45

TRAKTOREN

Arbeitern, die an einem abgelegenen Ort arbeiten, muss ein zusätzlicher Verbandskasten zur Verfügung gestellt werden. Sollte der Arbeitsort der Arbeiter sehr entlegen sein, kann ein Verbandskasten auch auf dem Traktor untergebracht werden.

DER ERSTE-HILFE KOFFER IST GRUNDSÄTZLICH EMPFEHLENSWERT, MUSS JEDOCH NICHT IM TRAKTOR VORHANDEN SEIN.

RICHTIGES VERHALTEN BEI EINEM UNFALL

Bei einem Unfall ist jeder Bürger dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Oft kann diese Hilfe dem Verletzten das Leben retten. In solchen Situationen ist es sehr wichtig, Ruhe zu bewahren und zu überlegen, wie man richtig helfen kann. Die wichtigsten Regeln sind folgende:

1. Unfallstelle absichern Warnweste anziehen!

Um weder sich selbst, noch andere zu gefähr-

Notfallsituation weitere Gefahren entstehen

chern und auf die eigene Sicherheit zu achten.

um eine weitere Schädigung der Betroffenen

den, ist es wichtig, die Unfallstelle abzusi-

Außerdem gilt es zu beurteilen, ob aus der

46

Traktoren und Arbeitssicherheit

können und ob diese zu beseitigen gehen, zu verhindern.

2. Notruf absetzen

Bei einem Unfall mit Verletzten muss schnellstens der Notruf getätigt werden. Sprechen Sie langsam und deutlich um folgende Informationen mitzuteilen:

?

WO IST DER UNFALLORT?

?

WAS IST PASSIERT?

?

WIE VIELE BETROFFENE / VERLETZTE?

Feuerwehr115

?

WELCHE VERLETZUNGEN? ZUSTAND DES BETROFFENEN?

Carabinieri112

!

WARTEN AUF RÜCKFRAGEN

(voraussichtlich ab 2016)

3. Rettungsgriff

Notrufnummern Rettung118

Polizei113

Einheitlicher europäischer Notruf 112

Wenn an einer Unfallstelle weitere akute Ge-

wird (Druckverband). Dabei sollte der betroffe-

Beachtung des Selbstschutzes aus dem Gefah-

werden.

fahren bestehen, muss der Verunglückte unter renbereich gerettet werden.

Der Rettungsgriff eignet sich insbesondere für

das Retten der Betroffenen aus Fahrzeugen, Gebäuden, Gräben etc.

4. Beruhigen und Versorgen

Es ist sehr wichtig, die betroffene Person zu beruhigen und wenn möglich in der Position zu

belassen, in der man sie vorgefunden hat. Liegt keine Verletzung vor, sollte der Betroffene in

eine bequeme Lage gebracht und mit einer Rettungsdecke zugedeckt werden.

Bei Wunden ist es nötig, zuerst die stark blu-

tenden Verletzungen zu versorgen. Es sollte

ne Arm oder das betroffene Bein hoch gelagert Wenn der Betroffene typische Schockanzeichen hat (blasse und kalte, schweißnasse Haut)

sollte man dessen Beine erhöht lagern, damit alle lebenswichtigen Organe (Gehirn, Herz usw.) mit genügend Blut versorgt werden.

Im Falle eines abgetrennten Körperteils muss

dieses nach Versorgung des Verletzten gekühlt werden. Man wickelt es am besten in ein steriles Verbandstuch ein und legt es in einen was-

serdichten Beutel. Dann sollte dieser in einen zweiten, mit Wasser und Eis (Mischverhältnis

1:1) gefüllten Beutel gegeben und verschlossen werden (Idealtemperatur +4°C)

eine sterile Wundkompresse mittels Druck-

Achtung: Ein abgetrenntes Körperteil darf NIE-

werden, sodass Druck auf die Wunde ausgeübt

onsmittel oder Wasser gelangen!

polster und Mullbinde auf die Wunde gepresst

MALS in direkten Kontakt mit Eis, Desinfekti-

Traktoren und Arbeitssicherheit

47

5. Wiederbelebung

Sollte der Betroffene nicht ansprechbar sein, wird maximal 10 Sekunden lang die Atmung

überprüft. Dazu müssen zuvor jedoch die Atemwege durch vorsichtiges Kopf nach hinten überstrecken freigemacht werden.

Beachten Sie bei der Atemkontrolle folgendes:

Hören

ob Atemgeräusche aus Nase oder Mund des Betroffenen kommen

Sehen

ob sich der Brustkorb hebt und senkt

Fühlen

ob die Atemluft des Bewusstlosen an der eigenen Wange spürbar ist

Ist das nicht der Fall, muss man mit der Wiederbelebung beginnen. Sollte der Notruf noch nicht

abgesetzt worden sein ist dies spätestens jetzt zu tun! Der Betroffene muss sich in Rückenlage

auf einer harten Unterlage befinden. Machen Sie seinen Oberkörper frei und legen Sie Ihren Handballen in die Mitte des Brustkorbes.

Mit verschränkten Händen und gestreckten Armen drücken Sie 30-mal fest (5-6 cm tief) und

schnell (Frequenz 100-120/min) auf das Brustbein des Verletzten. Anschließend beatmen Sie

2-mal über den Mund (dabei muss die Nase zugehalten werden). Der Mund des Bewusstlosen

muss eng mit den Lippen umschlossen werden. Der Brustkorb sollte sich beim Beatmen heben und senken. Dies muss so lange durchgeführt werden, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Wenn der Betroffene bewusstlos ist, jedoch normal und relativ gleichmäßig atmet, sollte man

ihn in die stabile Seitenlage bringen um zu verhindern, dass er an eventuell Erbrochenem oder inneren Blutungen erstickt.

48

Traktoren und Arbeitssicherheit

6. Wärme erhalten

Betroffene kühlen nach einem Unfall sehr schnell aus. Deshalb sollte man dafür sorgen, das Unfallopfer warm zu halten. Dies funktioniert mit einfachen Wolldecken oder der Rettungsfolie aus dem Verbandskasten.

7. Beistehen und trösten

Ein Verkehrsunfall ist für Betroffene oft auch eine psychische Belastung. Es ist wichtig, den

Verletzten zu trösten, ihm beizustehen und dafür zu sorgen, dass er sich „wohl“ fühlt. Auf keinen Fall sollte man den Verletzten nach der Ersten-Hilfe-Leistung verlassen, sondern warten, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Feststellen des Bewusstseins NICHT ansprechbar

Laut um „Hilfe“ rufen! Atemwege freimachen

Ansprechbar

Kontrolle der Atmung

Normale Atmung

KEINE normale Atmung

Maßnahmen nach Notwendigkeit

Stabile Seitenlage

NOTRUF 112

> Blutstillung > Schockbekämpfung > Notruf

NOTRUF 112

HLW

Maßnahmen nach Notwendigkeit

> 30 x Herzdruckmassagen > 2 x Beatmungen

> Regelmäßige Atemkontrolle

Traktoren und Arbeitssicherheit

49

ERSTE HILFE KOFFER & VERBANDSKASTEN Je nach Betriebsgröße sind alle

fe-Koffer zur Verfügung stellen.

verpflichtet, an jedem Arbeitsort

drei Arbeitern – auch hier unabhängig davon,

landwirtschaftlichen Arbeitgeber einen Erste-Hilfe-Koffer bzw. einen

Verbandskasten an einer leicht zugänglichen und angemessenen Stelle aufzubewahren, die entsprechend gekennzeichnet ist.

Landwirtschaftliche Betriebe mit drei oder

mehr Arbeitern – unabhängig davon, ob es sich

um Saisonarbeiter oder um Fixarbeiter handelt – müssen an jedem Arbeitsort einen Erste-Hil-

50

Traktoren und Arbeitssicherheit

Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als

ob es sich um Tagelöhner oder Fixarbeiter handelt – müssen nur einen Verbandskasten zur Verfügung stellen.

Jeder landwirtschaftliche Arbeitgeber muss

über ein geeignetes Kommunikationsmittel

verfügen, mit dem unverzüglich bei einem Notfall entsprechende Hilfskräfte gerufen wer-

den können. Das Mobiltelefon reicht hier aus.

Erste-Hilfe-Koffer Sterile Einweg-Handschuhe Schutzbrille Joddesinfektionslösung 10% Jod - 1 lt.

Physiologische Spüllösung 0,9% - 500 ml

Sterile Garzekompressen 10 x 10 in Einzelverpackungen

Sterile Garzekompressen 18 x 40 in Einzelverpackungen

5 Paar 1 1 3 10 2

Sterile Einweg-Tücher

2

Einwegpinzette

2

Eine Packung Netzschlauchbinde mittlerer Größe

Eine Packung Wundwatte Packungen mit gebrauchsfertigen Pflastern in verschiedenen Größen

1 1

Pflasterrolle 2,5 cm breit

2

Schere

1

Venenstaulätze

3

Eis zum sofortigen Gebrauch

2 Pkg.

Einwegsäckchen für sanitäre Abfälle

2

Temperaturmessgerät

1

Blutdruckmessgerät

1

Verbandspäckchen: Größe 8

3 Pkg.

Verbandspäckchen: Größe 10

3 Pkg.

Mullbinden, umrandet: Größe 8

3 Pkg.

Mullbinden, umrandet: Größe 10

3 Pkg.

Rettungsdecke

1

Schutzfolie für die Atemspende Ein jodfreies Desinfektionsmittel - 250 ml

2

Verbandskasten Sterile Einweg-Handschuhe Joddesinfektionslösung - 10% Jod - 125 ml

Physiologische Spüllösung - 0,9% - 250 ml

Sterile Garzekompressen 10 x 10 in Einzelverpackungen

Sterile Garzekompressen 18 x 40 in Einzelverpackungen

2 Paar 1 1 3 1

Einwegpinzette

1

Eine Packung Wundwatte

1

Packung mit gebrauchsfertigen Pflastern in verschiedenen Größen

1

Pflasterrolle 2,5 cm breit

1

Schere

1

Venenstaulatz

1

Eis zum sofortigen Gebrauch Einwegsäckchen für sanitäre Abfälle

1 Pkg. 1

Verbandspäckchen: Größe 8

2 Pkg.

Verbandspäckchen: Größe 10

2 Pkg.

Mullbinden, umrandet: Größe 8

2 Pkg.

Mullbinden, umrandet: Größe 10

2 Pkg.

Rettungsdecke

1

Schutzfolie für die Atemspende

1

Anweisungen zum Gebrauch der genannten Mittel und

zur Erste-Hilfe-Leistung bis zum Eintreffen des Notfalldienstes

Mindestinhalte

Die Mindestinhalte des Erste-Hilfe-Koffers bzw. Verbandskastens müssen vollständig und dürfen nicht verfallen sein. 5

5

gemäß D.L.H. vom 13. Juni 2005, Nr. 25 und M.D. 388/2003

Traktoren und Arbeitssicherheit

51

Sicherheitsbeschilderung Die Sicherheitsbeschilderung dient in erster Linie zur Kennzeichnung von Gefahren. Sie soll

anwesende Personen auf gewisse Gegenstände oder Situationen hinweisen und muss daher klar und gut ersichtlich sein. Die Sicherheitsbeschilderung besteht jedoch nicht nur aus Hinweisen, sondern auch aus Ver- und Geboten.

VERBOTSSCHILDER

Verbotsschilder kann man an ihrer runden Form mit rotem Rand und roter, diagonal verlaufender,

Linie erkennen. Generell werden mit Verbotsschildern gefährliche Handlungen und Verhaltensweisen in bestimmten Situationen oder an einem bestimmten Ort untersagt.

Zutritt für Unbefugte verboten

Kein Trinkwasser

52

Rauchen verboten

Offene Flammen, Feuer, offene Zündquellen und Rauchen verboten

Für Fußgänger verboten

Berühren verboten

Traktoren und Arbeitssicherheit

Mit Wasser löschen verboten

Nicht unter angehobene Last treten

BRANDSCHUTZSCHILDER

Brandschutzschilder kann man anhand ihrer roten Farbe und der rechtwinkligen oder quadratischen Form erkennen. Sie dienen zur Kennzeichnung von Material für die Brandbekämpfung.

Feuerlöscher

Löschschlauch (Hydrant)

Richtungspfeil (Zusatzschild)

Feuermelder

Feuerleiter

Löschdecke

Traktoren und Arbeitssicherheit

53

NOTFALLBESCHILDERUNG

Die Notfallbeschilderung lässt sich an der grünen Farbe und der rechtwinkligen oder quadratischen Form erkennen. Sie dient zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Hilfeleistungsstationen.

Richtungspfeil

Erste Hilfe

Augenspüleinrichtung

Krankentrage

Verbandskasten

Notausgang

Notruf

Verbandskasten

Rettungsweg

GEBOTSSCHILDER

Gebotsschilder sind rund und mit blauer Farbe ausgefüllt. Sie schreiben bestimmte Verhaltensweisen vor, um bei gefährlichen Arbeiten das Unfallrisiko zu verringern.

Handschuhe verwenden

Schutzschuhe benützen

Schutzbekleidung tragen

Gehörschutz verwenden

Augenschutz tragen

Warnweste tragen

Atemschutz benützen

Sicherheitsgurt verwenden

WARNSCHILDER

Warnschilder erkennt man an ihrer dreieckigen Form und der gelben Farbe. Sie zeigen die Gefahren auf und warnen vor denselben.

Gefährliche elektrische Spannung

Gesundheitsschädliche Stoffe

Feuergefährliche Stoffe

Schwebende Last

Brandfördernde Stoffe

Rutschgefahr

Biogefährdung

Giftige Stoffe

Heiße Stoffe

Magnetische Felder

Explosionsgefährliche Stoffe

Hindernisse am Boden

Niedrige Temperatur/Frost

Spitze Gegenstände

Herabfallende Gegenstände

Ätzende Stoffe

Absturzgefahr

56

Traktoren und Arbeitssicherheit

Fragen und Antworten Welche Schutzvorrichtungen müssen bei

Wer darf einen Überrollbügel, Kabine und Si-

Traktoren vorhanden sein bzw. nachgerüstet

cherheitsgurt montieren?

Es muss entweder ein originaler Überrollbügel

vorgenommen werden, d.h. am besten von

werden?

(falls vorhanden) oder eine umsturzsichere

Fahrerschutzkabine vorhanden sein. Außerdem ist die Verwendung des Sicherheitsgurtes Pflicht.

Müssen alle Traktoren unabhängig von ihrem

Baujahr nachgerüstet werden oder nur dieje-

nigen welche auf öffentlichen Straßen fahren?

Die Nachrüstungen müssen von einer Werkstatt einem KFZ-Techniker (Landmaschinenmechaniker). Jedenfalls muss dieser den Originalbügel/ Kabine installieren oder dabei mindestens die Leitlinien des INAIL (bisher ISPESL) und die

Montageanleitungen beachten. Auch muss er eine Erklärung über die fachgerechte Nachrüstung ausstellen.

Die Nachrüstung mit Überrollbügel oder mit

Welche Dokumentation muss die Werkstatt

logiertem Sitz und mit Sicherheitsgurt ist an

ausstellen?

umsturzsicherer Fahrerschutzkabine, homo-

allen Traktoren, unabhängig vom Baujahr und unabhängig davon, ob sie nur auf privatem

Grund oder auch auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden, vorzunehmen.

Betreffen diese Bestimmungen auch Transpor-

nach der Montage der Schutzvorrichtungen

Die Werkstätte, welche die Nachrüstung vornimmt muss die fachgerechte Nachrüstung mit folgenden Dokumenten nachweisen: ››

ter und Einachser (motoagricole)?

››

denselben Bestimmungen wie die Traktoren.

››

Gelten diese Bestimmungen nur für Arbeitge-

››

Auch Transporter und Einachser unterliegen

ber oder auch für Selbstständige und Familienmitglieder?

Diese Bestimmungen gelten für alle: Arbeitge-

Konformitätserklärung bezüglich Eignung

des Überrollbügels oder der Fahrerschutzkabine für den betreffenden Traktortyp

Konformitätserklärung des Fahrersitzes (falls ausgetauscht)

Konformitätserklärung des Rückhaltesystems (Sicherheitsgurt)

Erklärung über den sachgerecht durchgeführten Einbau des Überrollbügels oder der Fahrerschutzkabine und des Sicherheitsgurtes

ber, Selbständige, Familienbetriebe, Selbstbe-

Diese Unterlagen sind zusammen mit dem

die land- oder forstwirtschaftliche Traktoren

und bei eventuellen Kontrollen vorzuzeigen.

bauer, Mitglieder von Gesellschaften, kurz alle, benutzen.

Fahrzeugschein des Traktors aufzubewahren

Fragen und Antworten

57

Muss die Nachrüstung von Kabine bzw. Über-

schränkungen für die Motorräder nicht

Nein, die Nachrüstung muss nicht im Fahrzeug-

m; Höhe = 2,50 m; Gesamtgewicht = 2,5 t),

rollbügel im Fahrzeugschein vermerkt werden?

überschreiten (Breite = 1,60 m; Länge = 4,00

welche die Geschwindigkeit von maximal

schein eingetragen werden.

In welchen Fällen besteht eine Nachtrags-

40 km/h erreichen und keine Person, außer dem Lenker, transportieren;

pflicht im Fahrzeugschein?

››

rollbügel, und umgekehrt, ist hingegen nach-

Zusätzlich sind die Bestimmungen zu den Aus-

Abnahme und anhand einer Unbedenklich-

heit für bestimmte Arbeitsmittel zu beachten.

Der Austausch der Kabine mit einem Übertragpflichtig. Dies geschieht auf Grund einer

keitserklärung seitens des Fahrzeugherstel-

Kat. B: (Alter: 18 Jahre) für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge.

und Weiterbildungen im Bereich Arbeitssicher-

lers, welcher auch die Bezugstypengeneh-

Ist die Benutzung des Überrollbügels oder

natürlich auch eine Montageerklärung seitens

heitsgurtes nur auf der Straße verpflichtend

migung angeben muss. Des Weiteren muss einer Werkstatt vorgelegt werden.

Müssen auch Traktoren mit Raupen nachgerüstet werden?

Ja, alle Traktoren mit Reifen oder mit Raupen

müssen mit Kabine bzw. Überrollbügel, homo-

logiertem Sitz sowie Sicherheitsgurt nachgerüstet werden.

Was muss bei den Sicherheitsgurten beachtet werden?

Die Sicherheitsgurte müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist nicht vorgesehen.

einer homologierten Kabine und des Sicheroder auch im landwirtschaftlichen Grund?

Aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen und der Straßenverkehrsordnung müssen Traktoren

gegen die Gefahr des Umkippens geschützt sein und ein Rückhaltesystem für den Fahrer

aufweisen. Daher müssen alle Traktoren mit einem Sicherheitsgurt, Überrollschutz oder

einer genormten Fahrerkabine ausgerüstet

sein. Traktoren, die nicht mit diesen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sind, müssen deshalb

fachgerecht nachgerüstet werden. Die Benut-

zung dieser Schutzvorrichtungen ist sowohl auf der Straße sowie im landwirtschaftlichen Grund verpflichtend.

Ist für das Lenken eines Traktors ein Führer-

Vor allem in der Grünlandwirtschaft werden

schein wird benötigt?

ter und Einachser (motoagricole) eingesetzt.

schein notwendig? Wenn ja, welcher FührerZum Lenken von landwirtschaftlichen Fahrzeugen - ausgenommen für die selbstfahrenden

einachsigen Arbeitsmaschinen - benötigt man den Führerschein. Folgende zwei Kategorien sind zu unterscheiden: ››

Kat. A1: (Alter 16 Jahre) für landwirtschaft-

liche Maschinen und deren Komplexe, welche die Gewichts- und Umfangbe-

58

Fragen und Antworten

zusätzlich zu den Traktoren auch TransporSind diese den land- und forstwirtschaftlichen

Traktoren gleichzustellen? Müssen Anwender dieser Maschinen die Aus- und Weiterbildung im Bereich Arbeitssicherheit für bestimmte

Arbeitsmittel laut Abkommen der Staat-Regi-

onen-Konferenz vom Februar 2012 besuchen? Das Abkommen sieht als land- und forstwirt-

schaftlichen Traktoren nur jene Maschinen

vor, welche zum Ziehen, Schieben, Tragen und

sind demzufolge den Traktoren gleichgestellt.

Transporter und Einachser mit Ladefläche (mo-

welche am Stichtag 31. Dezember 2015 nach-

Betätigen von Zusatzgeräten konzipiert sind.

toagricole), welche vor allem zum direkten Befördern von Gütern auf unwegsamem Gelände

entworfen wurden, sind nicht als Traktoren anzusehen. Ebenso sind Mähmaschinen mit

einer Achse von der Aus- und Weiterbildung

im Bereich Arbeitssicherheit für bestimmte Arbeitsmittel ausgenommen. Es existieren

aber auch Transporter, welche austauschbare Zusatzgeräte tragen und betätigen können, sie

Anwender im landwirtschaftlichen Sektor, weislich eine mindestens 2-jährige Erfahrung haben, sind von der Erstausbildung für die

Benutzung der Arbeitsmittel ausgenommen.

Sie müssen innerhalb 12. März 2017 den ersten Auffrischungskurs zu 4 Stunden besuchen.

DIREZIONE PROV.LE BOLZANO LANDESDIREKTION BOZEN