schulverwaltung - Der Rechnungshof

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung: Definition von Bildungszielen, .... Somit stiegen von 2000/01 auf 2006/07 die Kosten pro Schüler um 18,14%, die ...
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ARBEITSGRUPPE VERWALTUNG NEU

SCHULVERWALTUNG LÖSUNGSVORSCHLÄGE DER EXPERTENGRUPPE

Arbeitspaket 3

VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

INHALT Schulverwaltung allgemein – Problemanalyse............................................................................................................................................................... 3
 Schulverwaltung allgemein – Lösungsvorschläge .......................................................................................................................................................... 4
 Ansatzpunkte zur Reform des Schulwesens in Österreich......................................................................................................................................... 4
 Reform der Aus- und Fortbildung ............................................................................................................................................................................... 6
 Schulverwaltung – Kurzdarstellung der Problemanalyse und der Lösungsvorschläge................................................................................................. 7
 Lösungsvorschläge der Expertengruppe (RH, WIFO, IHS, KDZ) .................................................................................................................................. 13
 Mitwirkung im Vorbereitungsgremium..................................................................................................................................................................... 13
 Problem- und Folgewirkungsanalyse sowie Lösungsvorschläge................................................................................................................................. 15
 1
 Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung ............................................................................................................................................................... 15
 2
 Dienstrecht ............................................................................................................................................................................................................ 17
 3
 Leitungsverantwortung........................................................................................................................................................................................ 19
 4
 Personalsteuerung und Controlling..................................................................................................................................................................... 21
 5
 Ausbildung und Fortbildung................................................................................................................................................................................ 24
 6
 Schulaufsicht ......................................................................................................................................................................................................... 27
 7
 Gebäudemanagement........................................................................................................................................................................................... 28
 Schulverwaltung – Kompetenzen .................................................................................................................................................................................. 31
 Organe der Schulverwaltung.......................................................................................................................................................................................... 32


Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

SCHULVERWALTUNG Die Expertengruppe bestehend aus dem Rechnungshof, dem WIFO, dem IHS, dem StA und dem KDZ wurde von der am 17. Februar 2009 unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers eingesetzten Arbeitsgruppe beauftragt, für den Bereich "Schulverwaltung" eine strukturierte Analyse der bestehenden Probleme und der damit verbundenen Folgewirkungen zu erarbeiten. Die Expertengruppe legte eine Unterlage, bestehend aus einer Zusammenfassung der Kernprobleme und einer nachfolgenden Problem- und Folgewirkungsanalyse, welche die einzelnen Problemstellungen detaillierter ausführt, vor. Nachfolgend findet sich eine Zusammenstellung der aus der Sicht der Expertengruppe bestehenden Kernprobleme und der Folgewirkungen im Bereich der Schulverwaltung sowie gemeinsam erarbeiteter Lösungsvorschläge. SCHULVERWALTUNG ALLGEMEIN – PROBLEMANALYSE Zusammenfassung Die derzeitige Schulverwaltung stammt aus dem Jahr 1962 und ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist durch vergleichsweise hohe Ausgaben (Input) und durchschnittliche Erfolge (Output) gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Klassengrößen liegen im OECD-Durchschnitt, das LehrerSchüler-Verhältnis ist überdurchschnittlich gut. Demgegenüber ist die Qualität des österreichischen Bildungssystems nur durchschnittlich (vgl. Studien PISA, TIMMS, PIRLS). Konkrete Vorgaben für bildungspolitische Ziele sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die Schulqualität kann nicht beurteilt werden; die Zielerreichung ist nicht messbar. Die Gründe liegen vor allem in der verfassungsrechtlich komplexen Kompetenzverteilung und der fehlenden Übereinstimmung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und allenfalls auch Gemeinden. Dies führt zu

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

unterschiedlichen Sichtweisen bzw. Interessenslagen und so zu Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Zielkonflikten. Hinzu kommt eine unzureichende Datenlage. Weitere Strukturprobleme sind auf die uneinheitliche Schulstandortstruktur, den im internationalen Vergleich geringen Anteil der Unterrichtszeiten an der Gesamtarbeitszeit der Lehrer, die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten durch die Lehrer sowie die verbesserungswürdige Schulaufsicht zurückzuführen. SCHULVERWALTUNG ALLGEMEIN – LÖSUNGSVORSCHLÄGE Ansatzpunkte zur Reform des Schulwesens in Österreich Der RH, das WIFO, das IHS und das KDZ erachten eine grundlegende Reform der Organisations- und Verwaltungsstrukturen des österreichischen Schulwesens als erforderlich. Unter Gesichtspunkten eines verantwortungsbewussten Umgangs mit öffentlichen Mitteln und bildungswissenschaftlichen Erwägungen sind für eine Organisationsreform vorweg vier handlungsleitende Grundsätze wesentlich: •

Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle der Schulgebarung in einer Hand



Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output- und Outcomeorientierung)



Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring



Weitgehende Autonomie der Schulen in bezug auf Unterrichtsgestaltung und Personalauswahl unter einheitlichen Vorgaben, Zielen und rechtlichen Rahmenbedingungen

Im Sinne dieser Grundsätze sind prinzipiell folgende drei Organisationsebenen und Zuständigkeiten für das Schulwesen relevant: eine letztverantwortliche Ebene, einheitliche regionale Einheiten und die Schulen. I.

Letztverantwortliche Ebene — Schulgesetzgebung (Schulorganisation), Schulbudget und Qualitätssicherung •

Umfassende Kompetenz für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des gesamten Schulwesens

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

II.

Arbeitspaket 3



Budgethoheit und Verteilung der Mittel nach objektiven Kriterien; Budgetcontrolling



Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung: Definition von Bildungszielen, einheitlichen Standards und Steuerungsmechanismen (einschließlich benchlearning)



Sicherstellung von einheitlichen Standards zur Datenerfassung für das Bildungscontrolling



Permanentes transparentes Monitoring der Erreichung der Bildungsziele samt Feedback/Überprüfung



Einheitliche institutionalisierte Aus- und Fortbildung für sämtliche Lehrkräfte

Übergeordnete einheitliche regionale Einheiten (räumliche Organisationskriterien) — Steuerung, Kontrolle und Aufsicht der Schulen, Schulgemeinden, Ressourcenverwaltung •

Gewährleistung der Grundversorgung mit Unterricht unter Wahrung der Wahlmöglichkeit für SchülerInnen bzw. Eltern



Flächendeckendes Schulstandortkonzept (in Absprache und unter Berücksichtigung von Synergien mit den angrenzenden Regionen)



Grundausstattung der Schulen



Bestellung der Schulleitung nach einheitlichem Auswahlverfahren



Ermittlung der den Schulen zustehenden Personalressourcen auf Basis gemeldeter SchülerInnenzahlen in Form einer Pro-Kopf-Finanzierung und unter Berücksichtigung von zusätzlichem Förderbedarf (z. B. Lernschwäche, Sprachschwierigkeiten, Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen)



Vollzug des einheitlichen Dienst- und Besoldungsrechts



Verwaltung der Lehrpersonalzuteilung aus dem Kreis eines öffentlichen Lehrkräfteangebots



Kontrolle formaler Kriterien von Lehrkräften, die von den Schulen im Rahmen der Autonomie von außerhalb des öffentlichen Lehrkräfteangebots rekrutiert werden



Aufsicht über die Schulen (Lehrkräfte, Schulleitung) in bezug auf schulorganisatorische Vorgaben und grundlegende Personalqualifikationen



Organisation des Rechnungswesens für die Schulen

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM III.

Arbeitspaket 3

Schulen bzw. Schulgemeinden — Organisation und Durchführung des Unterrichts •

Freie Unterrichtsgestaltung (einschließlich der Wahl der Tagesform) unter Beachtung der Bildungsziele



Freie Personalauswahl der Lehrkräfte (unter Beachtung der Formalvoraussetzungen sowie unter Anwendung objektiver Aufnahmekriterien und einheitlicher Qualitätsstandards) und des sonstigen Personals, in Zusammenarbeit mit der regionalen Einheit und im Rahmen der zustehenden (Personal-)Ressourcen (siehe Pkt. II)



Der Schulleitung obliegt die Personalsteuerung (Vorgesetztenstatus in Bezug auf Lehrkräfte und sonstiges Personal, z. B: Schulwart); die Personalentwicklungskompetenz liegt bei der Schulleitung



Freie Verfügbarkeit über limitierte finanzielle Ressourcen (siehe Pkt. II) für zusätzliche Unterrichtsmittel bzw. Dienstleistungen, welche über die Grundausstattung hinausgehen; Möglichkeit zur Beschaffung von Drittmitteln



Selbstevaluierung im Rahmen einer Gesamtqualitätssicherung



Kundenorientierung und transparente Leistungsvergleiche (anhand ausgewählter Zielgrößen) mit anderen Schulen

Reform der Aus- und Fortbildung Abgesehen von einer Umgestaltung der Verwaltungsebenen ist eine Reform der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte angezeigt, die folgende Faktoren beinhalten sollte: •

Eine Aus- und Fortbildung für alle Lehrkräfte im pädagogischen Bereich, d. h. Grundausbildung mit anschließend modularer Struktur, die die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ermöglicht und Wege für QuereinsteigerInnen in das Schulsystem eröffnet



Einheitliche Ressortzuständigkeit für die institutionalisierte Aus- und Fortbildung



Berücksichtigung der Bildungsziele in der LehrerInnenausbildung



Weiterbildung mit anschließender Evaluierung



Ausbildungslehrgänge zum Schulleiter

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

SCHULVERWALTUNG – KURZDARSTELLUNG DER PROBLEMANALYSE UND DER LÖSUNGSVORSCHLÄGE Im Bereich der Schulverwaltung gibt es folgende Probleme; dazu erarbeiteten RH, WIFO, IHS und KDZ die folgenden Lösungsvorschläge: PROBLEMANALYSE 1

LÖSUNGSVORSCHLÄGE

Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung



Bei den Pflichtschulen fallen Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinander



Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle in eine Hand



Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände vertreten unterschiedliche Interessen





Kompetenzen der Schulaufsicht nur bei pädagogischen Belangen, nicht bei Angelegenheiten der Schulerhalter

Umfassende Kompetenz des Bundes für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des gesamten Schulwesens, die Verteilung der Mittel (Budgethoheit) und das Budgetcontrolling



Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output- und Outcomeorientierung)



Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring

2

Dienstrecht



Dienst- und besoldungsrechtliche Unterschiede zwischen Bundesund Landeslehrern



Einheitliches Dienstrecht für sämtliche Lehrer



Anhebung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters



Unterschiedliche Lehrverpflichtungen für Bundes- und Landeslehrer (20 Werteinheiten versus Jahresnorm)



Einführung einer leistungsgerechten Besoldung für Lehrer



Bundeslehrer führen keine gesamthaften Ressourcenaufzeichnungen, Landeslehrer nur hinsichtlich der sonstigen Tätigkeiten



Den Erfolg der Schulen vermehrt am „output“ bzw. am „outcome“ messen

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM • 3

Arbeitspaket 3

Es fehlen Leistungsanreize (z.B. Aufstiegsmöglichkeiten) Leitungsverantwortung



Schulleiter haben insbesondere an großen Schulen viele Lehrer zu betreuen



Bestellung der Schulleitung nach einheitlichem Auswahlverfahren



Ausbildungslehrgänge zum Schulleiter



Schulleiter unterrichten selbst, auch wenn sie zur Gänze für die Aufgaben der Schulleitung freigestellt sind





Schulleiter werden ohne besondere Managementzusatzqualifikationen aus dem Kreis der Lehrer rekrutiert

Freie Personalauswahl der Lehrkräfte (unter Beachtung der Formalvoraussetzungen sowie unter Anwendung objektiver Aufnahmekriterien und einheitlicher Qualitätsstandards) und des sonstigen Personals, in Zusammenarbeit mit der regionalen Einheit und im Rahmen der zustehenden (Personal-)Ressourcen



Schulleiter sind als Schulmanager v.a. für die Unterrichtsqualität verantwortlich



Der Schulleitung obliegt die Personalsteuerung



Die Personalentwicklungskompetenz liegt bei der Schulleitung



Administratoren erfüllen Verwaltungsaufgaben und werden aus dem Kreis der Lehrer rekrutiert (nicht alle Schulen haben Administratoren)



Schulleitung hat die Ergebnisverantwortung für die Qualität der Schule

4

Personalsteuerung und Controlling



Bei den Pflichtschulen fallen Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinander



Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle in eine Hand



Datenlage bei den Landeslehrern schlechter als bei den Bundeslehrern



Sicherstellung von einheitlichen Standards zur Datenerfassung für das Bildungscontrolling durch den Bund



Intransparenz bei Personalaufwand der Landeslehrer





Schulverwaltungen auf Länderebene weisen unterschiedlich konsistente Reaktionsweisen auf variierende Schülerzahlen auf



Besoldung der Lehrer – wie auch der übrigen öffentlich Bediensteten – weitgehend unabhängig vom Erfolg (es gibt

Ermittlung der den Schulen zustehenden Personalressourcen auf Basis gemeldeter SchülerInnenzahlen in Form einer Pro-Kopf-Finanzierung und unter Berücksichtigung von zusätzlichem Förderbedarf (z. B. Lernschwäche, Sprachschwierigkeiten, Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen)

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM wenige Instrumente der Leistungsbeurteilung) •

Lehrermobilität ist gering (Durchlässigkeit zwischen den Schultypen ist nicht gegeben)



Weitgehend fehlender strukturierter Kennzahlenvergleich sowie Erfahrungsaustausch und Lernen von Best-Practice-Beispielen



Auf der operativen Ebene der Schulen kommt es zu keinem systematischen Qualitätsvergleich



Lehrer an Auslandsschulen bleiben zu lange im Ausland (erworbene Erfahrungen werden nicht genützt)

5

Arbeitspaket 3



Systematisches Benchmarking und Benchlearning zwischen den Schulen wie auch anderen Bildungsinstitutionen



Qualitätsvergleiche systematisieren – Erreichen der Qualitätsstandards vergleichen

Ausbildung und Fortbildung



Geteilte Lehrerausbildung für Bundes- und Landeslehrer





Qualität des Unterrichts: Unterschiedliche Vorgaben für Bundesund Landeslehrer

Einheitliche Ressortzuständigkeit für die institutionalisierte Ausund Fortbildung



Einheitliche institutionalisierte Aus- und Fortbildung für sämtliche Lehrkräfte, d. h. Grundausbildung mit anschließend modularer Struktur, die die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ermöglicht und Wege für QuereinsteigerInnen in das Schulsystem eröffnet



Gleichwertige pädagogische Ausbildung für Lehrer aller Stufen



Aufnahmekriterien für ein Lehramtsstudium zur Feststellung der Eignung für den Lehrberuf



Verpflichtende Lehrerfortbildung für alle Lehrer mit Prüfungen



Lehrerfortbildung grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit



Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele



Unterschiedliche Fortbildungspflichten für Bundes- und Landeslehrer



Zeitpunkt der Fortbildung



Keine Aufzeichnungen über die gesamte Fortbildung von Lehrern

6 •

Schulaufsicht Fehlende strategische Vorgaben durch das BMUKK

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM •

Landesschulräte nehmen ihre Steuerungsverantwortung nicht wahr



Länder haben unterschiedliche Diensthoheitsgesetze (Übertragung der Diensthoheit auf den Bund in W, NÖ, B, OÖ, ST)



Fehlende Kriterien zur Beurteilung der Qualität des Unterrichts (gleichartige Maßstäbe zur Beurteilung der Schulqualität nicht festgelegt; ABER: Bildungsstandards NEU)

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Arbeitspaket 3 (Output- und Outcomeorientierung) •

Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring



Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung: Bund definiert Bildungsziele, einheitliche Standards und Steuerungsmechanismen (einschließlich benchlearning

Gebäudemanagement



Länder üben durch die Definition fixer Schulsprengel maßgeblichen Einfluss auf die erforderlichen infrastrukturellen und personellen Ressourcen aus



Flächendeckende Schulstandortkonzepte der Regionen (in Absprache und unter Berücksichtigung von Synergien mit den angrenzenden Regionen)



Jede Gebietskörperschaft verfolgt mit den Schulstandorten eigene Interessen



Verstärkte Berücksichtigung von wirtschaftlichen Überlegungen bei der Schulorganisation



Priorität des Erhalts von Schulstandorten





Kleinschulen, die die Auslastung nicht sicherstellen können

Rasche und lückenlose Erfassung der Basisdaten zur Liegenschaftsverwaltung für sämtliche Schulen



Für Bundesschulen gibt es ein elektronisches Gebäude-Management-System; nicht alle Schulen sind erfasst



Nutzung von Schulgebäuden von Schülern anderer Schulen

Eine veraltete, wenig effiziente Governance-Struktur im Schulwesen führt im Verhältnis zum finanziellen und personellen Ressourceneinsatz zu ungenügenden Leistungen. Für eine Verbesserung der Leistungen ist eine umfassende Entbürokratisierung des Bildungssystems erforderlich; verbesserte Abläufe im bestehenden System ermöglichen nur geringfügige Verbesserungen der internen Effizienz.

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

Die nachfolgend dargestellten Probleme sind nicht als Einzelprobleme zu verstehen, sie machen vielmehr eine Strukturreform der gesamten Schulverwaltung mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen erforderlich. 1. Kompetenzen Die Generalkompetenz im Schulwesen liegt im Gegensatz zur grundsätzlichen Generalkompetenz der Länder (Art 15 B-VG) beim Bund (Ausnahme: land- und forstwirtschaftliches Schul- und Erziehungswesen). 2. Behördenzuständigkeit Die Einheit des Schulwesens wird nicht nur über die Gesetzgebung, sondern maßgeblich auch durch die Vollziehung des Bundes sichergestellt. Als Ausgleich für die Länder wurden mit föderalistischen Elementen ausgestattete Schulbehörden des Bundes in den Ländern eingerichtet (LSR, BSR). Die Länder haben die Ausführungsgesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz für die Zusammensetzung und Gliederung dieser Kollegien (im LSR und BSR). Die Schulbehörden haben damit eine gewisse Zwitterstellung zwischen reinen Bundesbehörden und reinen Landesbehörden (organisationsrechtlich betrachtet). Die Länder wirken entscheidend am Aufbau der (unmittelbaren) Bundesschulbehörden mit und der Bund hat auf dem Gebiet seiner Schulbehörden nicht die volle Organisationshoheit. Darüber hinaus bestehen neun unterschiedliche Diensthoheitsgesetze. Die Länder haben im Rahmen ihrer Ausführungsgesetze unterschiedliche Regelungen über die Aufgabenverteilung (Zuständigkeiten) zwischen folgenden Behörden vorgesehen: Landesregierung - Bezirkshauptmannschaft, Bezirkshauptmannschaft - Bezirksschulrat, Kollegium des BSR - Vorsitzender (Amt) des BSR, Landesregierung - Landesschulrat, Kollegium des LSR oder Präsidenten (Amt) des LSR und Gemeinden und Gemeindeverbände. Schließlich wird dem Bund als Ausgleich in den Landesangelegenheiten des Schulwesens eine oberste Leitungsfunktion durch ein umfassendes Informationsrecht und ein Mangelrügerecht des BMUKK zuerkannt. Danach steht dem Bund die Befugnis zu, sich in den schulischen Angelegenheiten, die in die Vollziehung der Länder fallen, von der Einhaltung der auf Grund des Art 14 B-VG erlassenen Gesetze und Verordnungen Kenntnis zu verschaffen. In Summe führt dieses System der Verteilung der Kompetenzen auf verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Interessenslagen zu einer wesentlichen Verkomplizierung. Beispielsweise bedarf die Entscheidung zur Errichtung und Auflassung einer öffentlichen

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

Pflichtschule nach einer Entscheidung durch die Gemeinde als Schulerhalter auch noch der Bewilligung der Landesregierung nach Anhörung des Landesschulrates. 3. Finanzierung Die angesprochenen Doppelgleisigkeiten im Schulbereich und die Trennung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung führen zu Mehrkosten bzw. Ineffizienzen der Mittelverwendung. In der Finanzierung der allgemeinbildenden Pflichtschulen wirken beispielsweise alle drei Gebietskörperschaften zusammen. •

Land/Gemeinden tragen den Sachaufwand und die Personalkosten für das nicht pädagogische Personal und sonstige Investitionen Laut Prof. Lehner stieg der Finanzierungsbeitrag der Länder (ohne Wien) für die allgemeinbildenden Pflichtschulen von 58 Mill. EUR im Jahr 2000 auf 75 Mill. EUR im Jahr 20051 .



Bund refundiert den Ländern nach Maßgabe des Stellenplans die Gehälter der Pflichtschullehrer; für den über den Stellenplan hinausgehenden Teil trägt das Land die Kosten. Refundierung des Bundes an die Länder für Lehrerpersonalkosten im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen: 2001: 2.689,50 Mill. EUR = 3.895,98 EUR/Schüler; 78.599,05 EUR/Klasse 2007: 2.943,15 Mill. EUR = 4.602,76 EUR/Schüler; 93.781,93 EUR/Klasse Somit stiegen von 2000/01 auf 2006/07 die Kosten pro Schüler um 18,14%, die Kosten pro Klasse um 19,32% (nicht inflationsbereinigt).

Die vom Bund refundierten Personalkosten stiegen, während die Schülerzahlen sanken.

1

Gerhard Lehner, Länderausgaben, Tendenz in wichtigen Aufgabenbereichen, Band 104 der Schriftenreihe des Instituts für Föderalismus, 2007

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

LÖSUNGSVORSCHLÄGE DER EXPERTENGRUPPE (RH, WIFO, IHS, KDZ) Mitwirkung im Vorbereitungsgremium Bei der zweiten Sitzung der "Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen" wurde die Einsetzung eines Vorbereitungsgremiums beschlossen. Dieses hatte die Aufgabe, zu den im Bericht der Expertengruppe dargestellten Problemen Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Neben Vertretern von Bund und Ländern wirkten auch Vertreter von RH, WIFO, IHS und KDZ an der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen mit. RH, WIFO, IHS und KDZ scheinen insbesondere ein klarer politischer Wille, eindeutige politische Zielvorgaben über den Umfang und die Zielrichtung, die tatsächliche Bereitschaft zu Reformen und eine umfassende, zielgerichtete Steuerung des Reformprozesses als unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit im Vorbereitungsgremium. Wegen der finanziellen Beziehungen und Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften und der damit verbundenen Verflechtung der Finanzströme muss dies in allen Bereichen auch alle staatlichen Ebenen umfassen. Nachhaltige Verbesserungen können nicht durch den Bund oder die Länder und Gemeinden alleine umgesetzt, sondern nur durch eine gemeinsame Problemsicht und das Bekenntnis zum vereinbarten Lösungsweg erreicht werden. Es gilt, die bundesweite Einheitlichkeit der Kompetenzen und Qualifikationen aller Akteure in Verwaltung und Unterricht zu sichern, die Transparenz von Inputs, Prozessen und Ergebnissen sowie Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung strukturell und operativ zu gewährleisten und die Ressourcenallokation (v.a. Lehrpersonal) nach einheitlichen und nachvollziehbaren sachlichen Kriterien zu steuern. Es muss gemeinsames Ziel sein, die bestehenden Kooperationshindernisse und bürokratische Eigeninteressen durch die Verbesserung des institutionellen und rechtlichen Rahmens, durch temporäre monetäre und nichtmonetäre Anreize sowie durch eine Senkung von Transaktionskosten und die notwendige Informationsbereitstellung zu überwinden. Aus diesem Grund haben RH, WIFO, IHS und KDZ gemeinsam ein Papier mit Lösungsvorschlägen erarbeitet bzw. die bereits diskutierten Lösungsvorschläge zusammengestellt. RH, WIFO, IHS und KDZ bringen so ihre externen Erfahrungen aus der Prüfungstätigkeit bzw. aus der Forschungsarbeit auch bei der Erarbeitung der Lösungsvorschläge ein. Grundsätzlich soll aber festgehalten werden, dass in der Verwaltung hervorragende Informationen über Optimierungsmöglichkeiten, Qualitätsverbesserungen, Effizienzsteigerungen und Einsparungspotenziale vorhanden sind. Die Verbindung dieser Detailkenntnisse und insbesondere auch der Erfahrungen der Mitglieder des Vorbereitungsgremiums unter der Leitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

und Kultur mit der externen Sicht der Expertengruppe soll eine Grundlage für konkrete Entscheidungen über die Realisierung und die erfolgreiche Implementierung von Verwaltungsreformaßnahmen sicherstellen.

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

PROBLEM- UND FOLGEWIRKUNGSANALYSE SOWIE LÖSUNGSVORSCHLÄGE PROBLEMANALYSE 1

FOLGEWIRKUNGEN

LÖSUNGSVORSCHLÄGE

Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung

Bei den Pflichtschulen fallen Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinander

Eine einheitlich geführte und wirkungsvolle Ressourcen- und Ausgabensteuerung fehlt. Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung kann durch die unterschiedliche Kompetenzlage nicht wahrgenommen werden. Mehrkosten durch Doppelgleisigkeiten bei Bund und Ländern, z.B. Landeslehrer-Controlling Doppelgleisigkeiten bei Bund und Ländern hinsichtlich Lehrercontrolling  Mehrkosten Der Bund ist abhängig von den Angaben der Länder  Probleme hinsichtlich der Einhaltung der Berichtstermine und der Inhalte der zu meldenden Daten  Überzahlungen durch den Bund

Schulverwaltung

Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle in eine Hand Umfassende Kompetenz des Bundes für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des gesamten Schulwesens, die Verteilung der Mittel (Budgethoheit) und das Budgetcontrolling RH zum Entwurf eines Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes aus dem Jahr 2008: • RH begrüßt die beabsichtigte Zusammenführung der Diensthoheit für Bundes- und Landeslehrer sowie die beabsichtigten Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturen der Schulverwaltung (Entfall der Bezirks- und Landesschulräte; Einrichtung von Bildungsdirektionen)

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

• Die Übertragung der Kompetenz zur Regelung der äußeren Organisation der Schulen auf die Länder könnte einer Verbesserung von Monitoring und Steuerung durch das BMUKK und einer Vergleichbarkeit des Organisation des Schulwesens in den einzelnen Bundesländern entgegenwirken • Durch den Entwurf könnte der Fall eintreten, dass einzelne Schulformen in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Schulerhalter haben (Bund, Land oder Gemeinde); damit verbunden ist die zentrale Frage der Finanzierung der Schulen • Der RH begrüßt die beabsichtigte Zusammenführung im jeweiligen Bundesland (Einrichtung von Bildungsdirektionen im Amt der Landesregierung), weist aber auf den Umstand hin, dass in Österreich neun unterschiedliche Verwaltungsstrukturen im Schulbereich entstehen könnten Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände vertreten unterschiedliche Interessen Schulverwaltung

Kein einheitliches Gebäudemanagement (Standortentscheidungen), Kooperationen schwierig  Mehrkosten  die Effizienz

Verstärkte Berücksichtigung von wirtschaftlichen Überlegungen bei der Schulorganisation – 16 –

VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3 der Pflichtschulen ist geringer als jene der Bundesschulen

Flächendeckendes Schulstandortkonzept (in Absprache und unter Berücksichtigung von Synergien mit den angrenzenden Regionen) Kleinstschulen wären zu evaluieren

Kompetenzen der Schulaufsicht nur bei pädagogischen Belangen, nicht bei Angelegenheiten der Schulerhalter

Stellen Bezirksschulinspektoren Mängel bei Pflichtschulen fest (z.B. bei den Räumlichkeiten für den Turnunterricht), können sie keinen Einfluss auf die Behebung der Mängel ausüben

Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output- und Outcomeorientierung) Steuerung auf Basis der Regelungen, die im Entwurf des BHG vorliegen. Sie zeigen bei der „Haushaltsführung“ zum einen klare Prinzipien (die bekannten NPM-Prinzipien, wie z.B. Anreizstrukturen, Trennung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten von „Haushaltsleitenden Organen“ und von „Haushaltsführenden Dienststellen“) und geben den ausführenden Dienststellen eine deutlich höhere Verantwortlichkeit und Flexibilität als bisher Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring

2

Dienstrecht

Dienst- und besoldungsrechtliche Schulverwaltung

Schulversuch "Neue Mittelschule": Trotz

Einheitliches Dienstrecht für sämtliche – 17 –

VORBEREITUNGSGREMIUM Unterschiede zwischen Bundes- und Landeslehrern Unterschiedliche Lehrverpflichtungen für Bundes- und Landeslehrer (20 Werteinheiten versus Jahresnorm) Bundeslehrer führen keine gesamthaften Ressourcenaufzeichnungen, Landeslehrer nur hinsichtlich der "sonstigen Tätigkeiten"

Arbeitspaket 3 der Unterschiede werden dieselben Schüler unterrichtet In HS und AHS-Unterstufe unterrichten Lehrer nach demselben Lehrplan, aber in unterschiedlichem Ausmaß und zu unterschiedlichen Gehältern Je Schultyp unterschiedliche Nettounterrichtszeiten für Lehrer Bundeslehrer: keine Nachvollziehbarkeit der Dienstausübung Landeslehrer: Erbringen Nachweise zur Erfüllung ihrer Jahresnorm

Lehrer Personalinformationssystem: Einheitliche IT-Programme Im internationalen Vergleich sind gute Schülerleistungen bzw. eine hohe Effektivität der Schule sowohl bei niedrigen als auch bei hohen Lehrergehältern möglich; die Anfangsgehälter der Lehrer sollten nicht isoliert angehoben werden, weil damit jedenfalls die Kosten erhöht werden, ohne gleichzeitig eine Qualitätsverbesserung zu garantieren Anhebung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters

Es fehlen Leistungsanreize (z.B. Aufstiegsmöglichkeiten)

Österreichische Schüler liegen im internationalen Qualitätsvergleich (PISA, TIMMS, PIRLS) nur im Mittelfeld

Einführung einer leistungsgerechten Besoldung für Lehrer Den Erfolg der Schulen vermehrt am „output“ bzw. am „outcome“ messen Größere Verantwortung der Lehrer für den Erfolg ihrer Schüler; organisatorischer Rahmen notwendig, in dem sich Lehrer mehr als bisher auf ihre Lehrtätigkeit konzentrieren und ihre Arbeit als befriedigend empfinden können

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM 3

Arbeitspaket 3

Leitungsverantwortung

Schulleiter haben insbesondere an großen Schulen viele Lehrer zu betreuen

Unzureichende Kommunikation zwischen dem Schulleiter und den Lehrern Es fehlen eine gezielte Personalentwicklung und die Steuerung der Lehrerfortbildung

Neben den Schulleitern besonders geeignete Lehrer (pädagogisches Mittelmanagement) mit pädagogischen Führungsaufgaben betrauen Gesetzliche Verankerung der Mitarbeitergespräche und Teamarbeitsbesprechungen gem. §§ 45a und 45b BDG auch für Lehrer Schulleiter sollten die Fortbildung ihrer Lehrer auf der Grundlage eines jährlich zu vereinbarenden Fortbildungsplanes steuern

Schulleiter unterrichten selbst, auch wenn sie zur Gänze für die Aufgaben der Schulleitung freigestellt sind

Sicherung der Unterrichtsqualität nicht ausreichend wahrgenommen

Schulleiter wären von einer regelmäßigen Unterrichtserteilung grundsätzlich auszunehmen

Mehrkosten, weil Unterricht als Mehrdienstleistung Schulleiter werden ohne besondere Managementzusatzqualifikationen aus dem Kreis der Lehrer rekrutiert Schulleiter sind als Schulmanager v.a. für die Unterrichtsqualität verantwortlich, ihnen fehlen jedoch teilweise ergänzende

Schulverwaltung

Es fehlt die umfassende Managementkompetenz

Bestellung der Schulleitung nach einheitlichem Auswahlverfahren

Schulleiter kann sich die Lehrer nicht Befristung der Funktionsdauer selbst aussuchen und kann sich bei Bedarf Ausbildungslehrgänge zum/zur SchulleiterIn nicht von ihnen trennen

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

Verantwortlichkeiten Freie Personalauswahl der Lehrkräfte (unter Beachtung der Formalvoraussetzungen sowie unter Anwendung objektiver Aufnahmekriterien und einheitlicher Qualitätsstandards) und des sonstigen Personals, in Zusammenarbeit mit der regionalen Einheit und im Rahmen der zustehenden (Personal-)Ressourcen Der Schulleitung obliegt die Personalsteuerung (Vorgesetztenstatus in Bezug auf Lehrkräfte und sonstiges Personal, z. B: Schulwart) Die Personalentwicklungskompetenz liegt bei der Schulleitung Schulleitung hat die Ergebnisverantwortung für die Qualität der Schule Administratoren erfüllen Verwaltungsaufgaben und werden aus dem Kreis der Lehrer rekrutiert Nicht alle Schulen haben Administratoren

Schulverwaltung

Mehrkosten: – teuer ausgebildete Lehrer – Verwaltungspersonal wäre günstiger Ungleichbehandlung von Schulen

Besetzung der Administratorenstellen durch Verwaltungsbedienstete Verwaltungsbedienstete für Verwaltungsund Schulmanagementaufgaben an Schulen einsetzen

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VORBEREITUNGSGREMIUM 4

Arbeitspaket 3

Personalsteuerung und Controlling

Bei den Pflichtschulen fallen Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinander

Mehrkosten: – Bund unterhält 2 Controllingabteilungen (für Landes- und für Bundeslehrer) – Länder beschäftigen Personal, um nicht zu wenig Geld vom Bund zu erhalten – Bund beschäftigt Personal, um nicht zu viel Geld an die Länder zu überweisen

Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle in eine Hand RH zum Entwurf eines Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes aus dem Jahr 2008: • Aus der Sicht der Gebarungskontrolle würde im Falle einer kompletten Übertragung der Kompetenz für die äußere Organisation der Schulen auf die Länder die Datenbringung wesentlich erschwert. Eine Vergleichbarkeit des Schulwesens in Österreich (etwa bei Querschnittsprüfungen) erschiene dann in Folge von unterschiedlichen IT-Systemen sowie der Erfassung unterschiedlicher Daten kaum mehr möglich. Berechtigte Anliegen des Monitorings und der Steuerung könnten kaum bundesweit und möglichst einheitlich berücksichtigt werden. Im Bericht "Besoldung der Landeslehrer" (Bund 2003/3, 75) wies der RH darauf hin, dass Bund und Länder für die Besoldung der Landeslehrer jeweils

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3 eigene IT-Programme verwendeten

Datenlage bei den Landeslehrern schlechter als bei den Bundeslehrern

Länder liefern Informationen verspätet

Personalinformationssystem: Einheitliche IT-Programme Einheitliche (IT-)Instrumentarien zwecks Controlling der Personalressourcen Sicherstellung von einheitlichen Standards zur Datenerfassung für das Bildungscontrolling durch den Bund Bessere Darstellung der Bildungsausgaben in den Rechnungsabschlüssen der öffentlichen Schulerhalter Anhebung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters

Intransparenz bei Personalaufwand der Landeslehrer Schulverwaltungen auf der Ebene der Länder weisen unterschiedlich konsistente Reaktionsweisen auf variierende Schülerzahlen auf

Fehllenkung von Ressourcen

Ermittlung der den Schulen zustehenden Personalressourcen auf Basis gemeldeter SchülerInnenzahlen in Form einer Pro-Kopf-Finanzierung und unter Berücksichtigung von zusätzlichem Förderbedarf (z. B. Lernschwäche, Sprachschwierigkeiten, Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen) Festlegung von Normkosten pro Schüler zur Berechnung des Finanzierungsbedarfs der

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3 Schulen (Sach- und Personalaufwand) Bundeseinheitliche Software für Controlling und Evaluierung

Besoldung der Lehrer – wie auch der übrigen öffentlich Bediensteten – weitgehend unabhängig vom Erfolg Es gibt für Lehrer – wie auch für die übrigen öffentlich Bediensteten – wenige Instrumente der Leistungsbeurteilung Lehrermobilität ist gering Durchlässigkeit zwischen den Schultypen ist nicht gegeben

Leistungsanreize kein Instrument der Personalsteuerung Es fehlen Instrumente zur Verbesserung der Unterrichtsqualität

Schulstandortübergreifende Steuerung kaum möglich Ein VS-Lehrer darf grundsätzlich nicht an einer HS oder AHS unterrichten, ein HS-Lehrer nicht an einer AHS Grund: unterschiedliche Ausbildung und Dienst- und Besoldungsrechte

Eine Aus- und Weiterbildung für alle Lehrkräfte im pädagogischen Bereich, d. h. Grundausbildung mit anschließend modularer Struktur, die die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ermöglicht und Wege für QuereinsteigerInnen in das Schulsystem eröffnet

Weitgehend fehlender strukturierter Kennzahlenvergleich sowie Erfahrungsaustausch und Lernen von Best-Practice-Beispielen sowohl schultypen- als auch standortübergreifend

Systematisches Lernen voneinander auf der Ebene der einzelnen Schulen erfolgt unzulänglich

Systematisches Benchmarking und Benchlearning zwischen den Schulen wie auch anderen Bildungsinstitutionen

Fehlende Impulse zur Motivation

Qualitätsvergleiche systematisieren – Erreichen der Qualitätsstandards vergleichen

Auf der operativen Ebene der Schulen kommt es zu keinem systematischen

Ungenügend entwickeltes Verständnis von umfassendem Qualitätsmanagement

Schulverwaltung

Qualitätsmanagement über Selbstbewertung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

Qualitätsvergleich

forcieren (analog zum CAF-Modell)

Lehrer an Auslandsschulen bleiben zu lange im Ausland

Wertvolle Erfahrungen gehen für das Bildungssystem verloren

Erworbene Erfahrungen werden nicht genützt

Personalressourcen werden nicht bedarfsgerecht verwendet

5

Konzentration der Aufgaben des Auslandsschulwesens und Schaffung einer Koordinationskompetenz Bessere Nutzung der Auslandserfahrung als Ressource für das österreichische Schulsystem

Ausbildung und Fortbildung

Geteilte Lehrerausbildung für Bundes- und Landeslehrer

Universitäten: Fachliche Ausbildung im Vordergrund; Pädagogische Hochschulen: Pädagogische Ausbildung im Vordergrund Dennoch ist der Lehrplan für HS und AHS-Unterstufe gleich

Einheitliche Ressortzuständigkeit für die institutionalisierte Aus- und Fortbildung Einheitliche institutionalisierte Aus- und Fortbildung für sämtliche Lehrkräfte, d. h. Grundausbildung mit anschließend modularer Struktur, die die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ermöglicht und Wege für QuereinsteigerInnen in das Schulsystem eröffnet Gleichwertige pädagogische Ausbildung für Lehrer aller Stufen Aufnahmekriterien für ein Lehramtsstudium zur Feststellung der Eignung für den Lehrberuf

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

Änderung der Ausbildungsstrategien: es sollten vermehrt die Stärken der Schüler gefördert und nicht nur die Schwächen beseitigt werden; die Förderung von Spitzenleistungen in Detailbereichen (Spezialwissen) ist wesentlich Qualität des Unterrichts: Unterschiedliche Vorgaben für Bundes- und Landeslehrer

Lehrer an HS unterrichten auch Fächer, für Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle die sie nicht fachgeprüft sind: Folge: der Leistungserbringung der Schulen durch Qualitätseinbußen ein permanentes übergeordnetes Monitoring Bundeslehrer unterrichten nur die Qualitätsentwicklung und erlernten Fächer Qualitätssicherung: Bund definiert Bildungsziele, einheitlichen Standards und Steuerungsmechanismen (einschließlich benchlearning) Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output- und Outcomeorientierung) Verbesserung der Rahmenbedingungen für den berufsbegleitenden Erwerb der Lehrbefähigung Einheitliche Qualifikationskriterien für Vortragende im Bereich der Lehrerfortbildung sowie Qualitätsstandards für die Evaluierung von

Schulverwaltung

– 25 –

VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3 Lehrerfortbildungsveranstaltungen Effektivität der Fortbildungsmaßnahmen danach beurteilen, wie sehr sie die konkrete Unterrichtsarbeit der einzelnen Lehrer verbessern bzw. den Lernertrag der Schüler erhöhen Schulleiter sollten gemeinsam mit den betroffenen Lehrern den Seminarveranstaltern die Erfahrungen bei der Umsetzung mitteilen Schulleiter sollten die Fortbildung ihrer Lehrer auf der Grundlage eines jährlich zu vereinbarenden Fortbildungsplanes steuern Deutliche Verringerung der Zahl der Repetenten

Unterschiedliche Fortbildungspflichten für Bundes- und Landeslehrer

Landeslehrer: Mindestens 15 Jahresstunden Bundeslehrer: Allgemeine Dienstpflicht

Verpflichtende Lehrerfortbildung für alle Lehrer mit Prüfungen

Zeitpunkt der Fortbildung

Großteils während der Unterrichtszeit  Supplierungen  Mehrkosten

Lehrerfortbildung grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit

Keine Aufzeichnungen über die gesamte Fortbildung von Lehrern

Die aktualisierte Qualität der Lehrer kann nicht garantiert werden

Bundeseinheitliche Software für Controlling und Evaluierung (z.B. IT-gestützes Seminarverwaltungssystem zu Zwecken des

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3 Fortbildungsmonitorings, Verbesserung der Daten über die einzelnen Unterrichtsgegenstände Aufbau von Datenbanken zur Erfassung der Lehrerfortbildung

6

Schulaufsicht

Fehlende strategische Vorgaben durch das BMUKK

Schulqualität kann nicht beurteilt werden Zielerreichung ist nicht messbar

Fehlende Kriterien zur Beurteilung der Qualität des Unterrichts Gleichartige Maßstäbe zur Beurteilung der Schulqualität nicht festgelegt ABER: Bildungsstandards NEU

Unterschiedliche Vorgangsweisen der Schulaufsichtsorgane Schulaufsicht arbeitet österreichweit inhomogen Schulaufsichtsorgane wählen ohne Koordination mit Kollegen unterschiedliche Schwerpunkte für die Inspektion aus

Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output- und Outcomeorientierung) Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung: Bund definiert Bildungsziele, einheitliche Standards und Steuerungsmechanismen (einschließlich benchlearning

Unterrichtsbeobachtungen finden nur vereinzelt statt Schulaufsicht als pädagogisches Kontrollund Controllinginstrument nur bedingt tauglich

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

Dauer und Umfang der Inspektionen weichen stark voneinander ab  fehlende Vergleichbarkeit Landesschulräte nehmen ihre Steuerungsverantwortung nicht wahr

Es fehlen operationale Vorgaben, gezielte Steuerungsmaßnahmen und die Ausrichtung auf übergeordnete Ziele

Klare Aufgabenteilung zwischen der letztverantwortlichen Ebene und den regionalen Ebenen

Landesschulräte verfügen über keine systematischen Informationen über aufgetretene Probleme

Die Vorbereitung und Durchführung der Schulinspektion wäre so weit wie möglich zu standardisieren

Mangels geeigneter Dokumentation ist die Aufsichtstätigkeit der Schulaufsichtsorgane nur eingeschränkt nachvollziehbar

Schulinspektionen wären einheitlich zu dokumentieren; verbindliche Vorgaben für Berichte der Schulaufsichtsorgane, um bei einheitlicher Qualität aussagekräftigere Vergleiche zu ermöglichen Jährlich wechselnde Arbeitsschwerpunkte für die Schulinspektoren

Länder haben unterschiedliche Diensthoheitsgesetze (Übertragung der Diensthoheit auf den Bund in W, NÖ, B, OÖ, ST) 7

Schulaufsicht hat nicht in allen Ländern die gleichen Möglichkeiten, ihre Aufgaben wirkungsvoll wahrzunehmen

Umfassende Kompetenz des Bundes für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des gesamten Schulwesens

Geringe Flexibilität in Bezug auf den

Flächendeckende Schulstandortkonzepte der

Gebäudemanagement

Länder üben durch die Definition fixer

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM Schulsprengel maßgeblichen Einfluss auf die erforderlichen infrastrukturellen und personellen Ressourcen aus Bundesländer legen für die Pflichtschulen Schulsprengel fest

Arbeitspaket 3 Erhalt bzw. die Zusammenlegung von Schulstandorten, dadurch unzureichende Nutzung von Potenzialen für einen effizienteren Einsatz des Lehrpersonals und der schulischen Infrastruktur,

Berücksichtigung der demografischen Entwicklung für Prognosen der Auslastung der Schulstandorte

geringer Qualitätswettbewerb unter den Schulen durch

Zumutbare Entfernungen Wohnort – Schule an heutige Bedingungen anpassen

eingeschränkte Möglichkeiten der Schulauswahl für Eltern

Schulstandortentwicklung im Einklang mit Stadt- und Regionalentwicklungskonzepten

Die Länder treffen damit auch Entscheidungen über den Aufwand sowohl von Gemeinden und Schulgemeindeverbänden (Infrastruktur und Nichtlehrerpersonal) als auch des Bundes (Landeslehrer)

Einbeziehen von Musikschulen in die Standortplanung

Die Landesregierungen treffen Entscheidungen über den Aufwand von Gemeinden und Schulgemeindeverbänden (Schulerhalter) Es gibt mehrere gesetzliche Schulerhalter. Jede Gebietskörperschaft verfolgt mit den Schulstandorten eigene Interessen

Regionen (in Absprache und unter Berücksichtigung von Synergien mit den angrenzenden Regionen)

Wirkt personalbedarfserhöhend  Mehrkosten ohne Vorteile für die Schüler

Schulwahl durch Eltern ermöglichen Nachmittagsbetreuung als Teil des Schulangebotes standardisieren (schrittweise Abkehr von der Organisationsform der Horte)

Verstärkte Berücksichtigung von wirtschaftlichen Überlegungen bei der Schulorganisation

Führt bei gleichzeitigem Rückgang der

Schulverwaltung

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VORBEREITUNGSGREMIUM Priorität des Erhalts von Schulstandorten Mehrere Schulen gleicher Art auch an kleinen Standorten Kleinschulen, die die Auslastung nicht sicherstellen können

Schulraumnutzung für Schüler anderer Schulen schwierig

Arbeitspaket 3 Schülerzahlen zu einer relativen Erhöhung des Personalbedarfs und zu nicht optimalem Einsatz der vorhandenen Ressourcen

Abbau der Ko-Finanzierungen im Pflichtschulbereich (über Beiträge und Umlagen der Gemeinden an Länder, Zuschüsse der Länder an Gemeinden); Eine bundesweite Schulstandortstruktur ist Finanzierung auf Basis von Normkosten nicht durchsetzbar; pro Schüler Mögliche Synergien in der Schulstandortstruktur werden nicht genutzt, die Unterrichtsqualität nicht optimiert.

Bei bestehenden Schulgebäuden: im Falle eines Schulerhalterwechsels Verrechnung von Mietentgelten auf Basis der Normkosten je Schüler

Optimierte Nutzung von Schulraum schulübergreifend kaum praktiziert

Erzielung von Synergien durch schulübergreifende Nutzung der Infrastruktur und adäquate Verrechnungen vorsehen

Hoher Koordinationsaufwand; unterschiedliche Kompetenzen (Berufsschulen der Länder versus BMHS des Bundes) Für Bundesschulen gibt es ein elektronisches Gebäude-Management– System; für Pflichtschulen fehlt ein derartiges österreichweites System

Gesamtsicht über die Schulgebäude fehlt – trotz Gebäude-Managementsystem fehlt die Gesamtübersicht über den Bau- und Sicherheitszustand der Schulgebäude auch bei Bundesschulen Über die Pflichtschulen können nur die Länder Auskunft geben

Schulverwaltung

Rasche und lückenlose Erfassung der Basisdaten zur Liegenschaftsverwaltung für sämtliche Schulen Datenbasis über Auslastung vorhandener Standorte und der diversen Schuleinrichtungen schaffen

– 30 –

VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

SCHULVERWALTUNG – KOMPETENZEN Allgemeinbildende Schulen Pflichtschulen VS, HS, SS

PS

Land- und Forstwirtschaftliche Schulen

Berufsbildende Schulen Höhere Schulen

Pflichtschulen

Mittlere Schulen

AHS

BS

HaSch, FS

Höhere Schulen HTL, HAK, TGM

Pflichtschulen BS

Mittlere Schulen LW

Höhere Schulen

FW

LuF

Äußere Organisation der Schulen

Grundsatzgesetze: Bund Ausführungsgesetze: Land Vollziehung: Land

Bund

Grundsatzgesetze: Bund Ausführungsgesetze: Land Vollziehung: Land

Bund

Grundsatzgesetze: Bund Ausführungsgesetze: Land Vollziehung: Land

Bund

Gesetzlicher Schulerhalter

Gemeinde/Gemeindeverband/ Land

Bund

Land

Bund

Land

Bund

Gesetzgebung: Bund Vollziehung: Land

Bund

Gesetzgebung: Bund Vollziehung: Land

Bund

Gesetzgebung: Bund Vollziehung: Land

Bund

Land Bund, wenn übertragen (Landeslehrer-Diensthoheitsgesetze)

Bund

Land Bund, wenn übertragen (LandeslehrerDiensthoheitsgesetze)

Bund

Land Bund, wenn übertragen (Landeslehrer-Diensthoheitsgesetze)

Bund

Land zahlt / Bund refundiert zu 100%

Bund

Land zahlt / Bund refundiert zu 50%

Bund

Land zahlt / Bund refundiert zu 50%

Bund

Land

Bund

Lehrer-Dienstrecht

Diensthoheit über Lehrer

Bezahlung der Lehrer

Verwaltungspersonal

Gesetzlicher Schulerhalter

Bezahlung Verwaltungspersonal

Gesetzlicher Schulerhalter

Schulaufsicht Lehrerausbildung

Bund Bund (BMUKK, PH)

Lehrerfortbildung Lebensjahre der Schüler

Schulverwaltung

Bund (BMWF, Unis)

Bund (BMUKK, PH)

Bund (BMWF, Unis)

Bund (BMUKK, PH) 6 – 14

14 – 15

10 – 18

15 – 18

Bund (HS für Agrar- und Umweltpädagogik)

Bund (BMWF, Uni Boku)

Bund (HS für Agrar- und Umweltpädagogik) 14 – 18

14 – 19

15 – 18

14 – 18

14 – 18

14 – 19

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

ORGANE DER SCHULVERWALTUNG Allgemeinbildende Schulen Pflichtschulen VS, HS, SS

PS

Land- und Forstwirtschaftliche Schulen

Berufsbildende Schulen Höhere Schulen

Pflichtschulen

Mittlere Schulen

AHS

BS

HaSch, FS

Höhere Schulen HTL, HAK, TGM

Aufbau der Schule

Schule

Organisation der Schule

Schule

Pflichtschulen BS

Mittlere Schulen LW

Höhere Schulen

FW

LuF

Errichtung der Schule

Schulerhalter; Anhörung LSR; Bewilligung der LReg

LSR/BMUKK

Amt der LReg / in Stmk und Tirol ist der Berufsschulbeirat zu hören

LSR/BMUKK

Amt der LReg / der luf Schulbeirat ist zu hören

BMLFUW

Erhaltung der Schule

Bürgermeister/Gemeinderat/ Obmann des Schulgemeindeverbandes

LSR/BMUKK

Amt der LReg

LSR/BMUKK

Amt der LReg

BMLFUW

Auflassung der Schule

Schulerhalter; Anhörung LSR; Bewilligung der LReg

LSR/BMUKK

Amt der LReg / in Stmk und Tirol ist der Berufsschulbeirat zu hören

LSR/BMUKK

Amt der LReg / der luf Schulbeirat ist zu hören

BMLFUW

Amt der LReg

Es gibt keine

Amt der LReg

Es gibt keine

Einteilung der Schulsprengel Festlegung der Klassenschülerzahlen

Schule

Unterrichtszeit

Schule

Lehrpläne

BMUKK (Rahmenlehrpläne) / Schule (im schulautonomen Bereich)

Schüleraufnahme

Schule

Schülerverwaltung

Schule

Notenvergabe

Schulverwaltung

Amt der LReg

BMUKK/BMLFUW / der luf Schulbeirat ist zu hören

Es gibt keine

BMUKK/BMLFUW

Lehrer/Lehrerkonferenz

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VORBEREITUNGSGREMIUM

Arbeitspaket 3

ORGANE DER SCHULVERWALTUNG Allgemeinbildende Schulen Pflichtschulen VS, HS, SS Schulaufsicht

PS

Land- und Forstwirtschaftliche Schulen

Berufsbildende Schulen Höhere Schulen

Pflichtschulen

Mittlere Schulen

AHS

BS

HaSch, FS

BSR/BMUKK

Höhere Schulen HTL, HAK, TGM

Pflichtschulen

Mittlere Schulen

BS

LW

LSR/BMUKK

Höhere Schulen

FW

LuF

Amt der LReg

BMUKK

Aufnahme der Lehrer

Amt der LReg /LSR (unterschiedliche Diensthoheitsgesetze der Länder)

LSR

Amt der LReg /LSR

LSR

Amt der LReg

BMLFUW

Versetzung von Lehrern

Amt der LReg /LSR (unterschiedliche Diensthoheitsgesetze der Länder)

LSR

Amt der LReg /LSR (unterschiedliche Diensthoheits gesetze der Länder)

LSR

Amt der LReg

BMLFUW

PH/BMUKK

Unis/BMWF

PH/BMUKK

Unis/BMWF

Lehrerausbildung Lehrerfortbildung Disziplinarrecht der Lehrer

Schulverwaltung

Disziplinarkommissionen bei LSR

Disziplinarkommissionen bei: B – LSR K – LReg O – LSR N – LSR S – LReg St – LSR T – LReg V – LReg W – SSR

Uni Boku / BMWF

Schulleiter/Schulaufsicht/Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik/BMUKK

Schulleiter/Schulaufsicht/PH/BMUKK Disziplinarkommissionen bei: B – LSR K – LReg O – BSR N – BSR S – LReg St – LSR T – LReg V – BH W – SSR

Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik / Unis (hängt vom Fach ab)

Disziplinarkommissionen bei LSR

Disziplinarkommissionen bei Amt der LReg

Disziplinarkommissionen bei Amt der LReg

Disziplinarkommissionen bei BMLFUW

Disziplinarkommissionen bei BMLFUW

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